Office Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hendrik Dr. Sprenger seit 11.9.2025 | Geschäftsführer |
Kathrin Semmler seit 8.12.2021 | Prokura |
Rainer Pilz seit 26.10.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ODDO BHF SEEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BHF-Betriebsservice GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 41736Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Angaben nach § 264 Abs. 1a HGB Der Sitz der BHF-Betriebsservice GmbH ist Frankfurt am Main. Sie ist unter der Nummer HRB 41736 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss der BHF-Betriebsservice GmbH für das Geschäftsjahr ist nach den relevanten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, den entsprechenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften werden teilweise in Anspruch genommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres werden stetig angewendet. Die Gesellschaft wendet die Vorschriften des § 274 HGB an und verzichtet gemäß § 274 Abs. 1 HGB auf den Ansatz aktiver latenter Steuern. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips ausgewiesen. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen aus einem täglich fälligen Bankguthaben. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten stellt auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag dar, soweit sie Aufwand für das folgende Geschäftsjahr darstellen. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Pensionsrückstellungen Die BHF-Betriebsservice GmbH hat mit Wirkung zum 1. Januar 2017 einen Versorgungskontenplan in Form einer Direktzusage nach Maßgabe einer Gesamtbetriebsvereinbarung eingeführt. Dieser Versorgungskontenplan ersetzt die bis zum 31. Dezember 2016 bestehenden Versorgungssysteme in Form von Direktzusagen mittels individueller Ruhegeldverträge und Direktzusagen im Rahmen eines Bausteinsystems. Der Versorgungskontenplan sieht die Einbringung von Beiträgen in für jeden Mitarbeiter individuell bestehende Versorgungskonten vor. Bei Mitarbeitern, die vor dem Änderungsstichtag Anwartschaften erdient haben, bleiben die bis zum Änderungsstichtag erdienten Versorgungsleistungen nach Maßgabe der jeweils anwendbaren bisherigen Versorgungsregelungen aufrecht erhalten. Ab dem Änderungsstichtag erdienen die Mitarbeiter ausschließlich Anwartschaften nach Maßgabe der Gesamtbetriebsvereinbarung. Für Mitarbeiter, für die am Änderungsstichtag verfallbare oder unverfallbare Versorgungsanwartschaften oder -ansprüche bestehen, gilt auch für die Berechnung der ab dem Änderungsstichtag zu erdienenden Anwartschaften eine Besitzstandswahrung. Darüber hinaus haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit, eigene Entgeltbestandteile durch Entgeltumwandlung in das Versorgungskonto einzubringen. Die Beiträge werden unverzüglich in ausgewählte Kapitalanlagen investiert. Die bis zum 31. Dezember 2016 von den Mitarbeitern durch Entgeltumwandlung erdienten Anwartschaften nach Maßgabe der Regelungen der Zusatzversorgung und der Aufstockungsrente sind nicht in den neuen Versorgungskontenplan überführt worden und bleiben bestehen. Die aus den Direktzusagen und aus der Aufstockungsrente bis zum 30. September 2011 erworbenen Anwartschaften wurden auf einen Pensionsfonds übertragen. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 sind auch die vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2016 aus diesen Zusagen erworbenen Anwartschaften in Höhe von 523 Tsd. € auf den Pensionsfonds übertragen worden. Der im Vorjahr an den Pensionsfonds gezahlte Einmalbetrag für die Übertragung beträgt 558 Tsd. €. Der Höhe der Pensionsverpflichtungen liegen jährlich zu erstellende versicherungsmathematische Gutachten zugrunde, die nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet sind. Dabei werden künftig zu erwartende Änderungen der nachfolgend aufgeführten Berechnungsparameter berücksichtigt.
Der verwendete Rechnungszins basiert auf Informationen aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank. Gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB werden die Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Zins von zehn Jahren abgezinst. Dabei wird auf eine Restlaufzeit von fünfzehn Jahren abgestellt. Die Jubiläumsverpflichtungen werden mit einem Zinssatz in Höhe von 1,74 % (Vorjahr: 1,45 %) abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus Vorruhestandverträgen werden mit einem Zinssatz in Höhe von 1,03 % (Vorjahr: 0,52 %) abgezinst. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 11 Tsd. € (Vorjahr: 48 Tsd. €). Die Verpflichtungen und das zugeordnete Deckungsvermögen sowie die sich nach Verrechnung ergebenden Über- und Unterdeckungen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Das Deckungsvermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Die im Deckungsvermögen enthaltenen Fondsanteile werden zum beizulegenden Zeitwert am Jahresende bewertet. Die aus dem Deckungsvermögen im Geschäftsjahr resultierenden Erträge in Höhe von 197 Tsd. € (Vorjahr: 381 Tsd. € Aufwendungen) werden zusammen mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Verpflichtungen in Höhe von 12 Tsd. € (Vorjahr: 23 Tsd. €) und den Erträgen aus der Veräußerung von Fondsanteilen des Deckungsvermögens von unter 1 Tsd. € (Vorjahr: 1 Tsd. €) unter den Zinserträgen (Vorjahr: Zinsaufwendungen) ausgewiesen. Der Dienstzeitaufwand in Höhe von 61 Tsd. € (Vorjahr: 10 Tsd. €) wird im Personalaufwand ausgewiesen. Aus der Thesaurierung von Erträgen aus und der Veräußerung von Fondsanteilen des Deckungsvermögens hat die BHF-Betriebsservice GmbH im Geschäftsjahr Ansprüche auf Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag analog zum Vorjahr von unter 1 Tsd. €. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Prüfungskosten in Höhe von 12 Tsd. € (Vorjahr: 11 Tsd. €), für den Resturlaub in Höhe von 12 Tsd. € (Vorjahr: 4 Tsd. €) und für das Treuhandmanagement in unveränderter Höhe zum Vorjahr in Höhe von 8 Tsd. €. Rückstellungen für die Inflationsausgleichsprämie sind im Geschäftsjahr nicht gebildet worden (Vorjahr: 32 Tsd.€). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sie betreffen sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 155 Tsd. € (Vorjahr: 0 €). Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten liegen im Geschäftsjahr nicht vor (Vorjahr: 2 Tsd. €). Sonstige finanzielle Verpflichtungen (Art. 28 II EGHGB) Die BHF-Betriebsservice GmbH hat die von ihren Mitarbeitern in der Zeit vor dem 1. Januar 2017 erdienten Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf der Grundlage von einzelvertraglich und kollektivrechtlich gewährten Pensionszusagen in Form von Rentenzusagen gegen Zahlung von Einmalbeträgen auf einen nichtversicherungsförmigen Pensionsfonds übertragen. Für die vorgenannten Verpflichtungen steht die BHF-Betriebsservice GmbH als subsidiär haftende Schuldnerin ein. Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 5 Tsd. € (Vorjahr: 7 Tsd. €). Ein Zuschuss der ODDO BHF SE liegt im Geschäftsjahr nicht vor (Vorjahr: 558 Tsd. €). Personalaufwand Der Personalaufwand enthält wie im Vorjahr keine Restrukturierungsaufwendungen. Nicht ausschüttungsfähige Gewinne und Verluste Der Betrag der nicht ausschüttungsfähigen Gewinne gemäß § 285 Nr. 28 HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB beträgt 417 Tsd. € (Vorjahr: 243 Tsd. €) und resultiert aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert. Der nicht ausschüttungsfähige Gewinn gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 11 Tsd. € (Vorjahr: 48 Tsd. €) und ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren zu dem der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Sonstige Angaben Mitarbeiter Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl setzt sich aus 17 tariflichen Mitarbeitern zusammen. Geschäftsführung Rainer Pilz, Frankfurt am Main
Hervé Wallerand, Paris
Mutterunternehmen Das Stammkapital wird in voller Höhe von der ODDO BHF SE, Frankfurt am Main, gehalten. Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen der ODDO BHF SE und wird in deren Konzernabschluss einbezogen, der den kleinsten Konsolidierungskreis bildet. Dieser wird beim Unternehmensregister eingereicht. Der Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis wird von ODDO BHF SCA, Paris, erstellt und im Registre du Commerce et des Societes, Paris, offengelegt.
Frankfurt am Main, den 8. März 2024 BHF-Betriebsservice GmbH Pilz Wallerand Angabe nach § 245 HGB: Unterzeichner: Rainer Pilz, Hervé Wallerand Angabe nach § 328 Abs. 1a HGB: Der Jahresabschluss der BHF-Betriebsservice GmbH zum 31.12.2023 wurde von der Alleingesellschafterin ODDO BHF SE am 25.04.2024 festgestellt. |
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