Hochsauerland Netze Verwaltung GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Johannes Klauke seit 13.11.2025 | Geschäftsführer |
Siegfried Müller seit 8.5.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtwerke Lippstadt | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HochsauerlandEnergie GmbHMeschedeJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.20231. Allgemeine Angaben zur Identifikation Die HochsauerlandEnergie GmbH (HE) mit Sitz in Meschede ist im Handelsregister des Amtsgericht Arnsberg unter der HRB-Nr. 8652 eingetragen. Gesellschafter sind zu jeweils 50 % die Stadtwerke Lippstadt GmbH (SWL) und die Hochsauerlandwasser GmbH (HSW). Es gilt der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 7. Juni 2016. 2. Form und Darstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und unter Berücksichtigung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert und gemäß § 265 Abs. 5 HGB um den Posten "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" erweitert. Die geprüften Werte der Bilanz der HochsauerlandEnergie GmbH (HE) zum 31.12.2022 wurden unverändert als Eröffnungswerte in den Jahresabschluss zum 31.12.2023 übernommen. Der Bilanzzusammenhang ist gewahrt. 3. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Im Anlagevermögen werden die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach Maßgabe des § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden nach § 253 Abs. 3 HGB entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig und ausschließlich linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Den Abschreibungen liegen die steuerlichen allgemeinen Abschreibungstabellen zu Grunde. Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250,00 € und 1.000,00 € werden jährlich zu einem Sammelposten zusammengefasst und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 250,00 € werden im Anschaffungsjahr sofort als Aufwand erfasst. Die Vorräte werden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ist beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bewertet. Ausfallrisiken wurde durch Wertberichtigungen in Höhe der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen der Rückzahlungsverpflichtung angesetzt. 4. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz Hinweis: Aufgrund von Rundungen kann es in den folgenden Ausführungen zu Rundungsdifferenzen kommen, die aber keine Auswirkungen auf die Kernaussagen dieses Anhangs haben; das gilt gleichermaßen auch für den Lagebericht. Die Entwicklung des Anlagevermögens (25.375.300 €) und der Stand der Abschreibungen werden im Anlagennachweis dargestellt. Das Anlagevermögen besteht hauptsächlich aus den 100%-Anteilen an den verbundenen Unternehmen Hochsauerland Netze GmbH & Co. KG (HSN KG) (25.188.191 €), Hochsauerland Netze Verwaltung GmbH (HSN GmbH) (25.000 €) und Hochsauerland Erneuerbare Energien Verwaltung GmbH (HEEV GmbH) (25.000 €). Das übrige Anlagevermögen besteht aus betriebsnotwendiger Software (50.285 €), technischen Anlagen (61.380 €) und zum Bilanzstichtag in Bau bzw. Umrüstung befindlichen Elektro-Ladesäulen (19.667 €) sowie angezahlter Softwareerweiterungen (5.777 €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (7.122.607 €) bestehen im Wesentlichen aus der Abrechnung von Energielieferungen gegenüber Letztverbrauchern (5.923.469 €), welche entsprechend ihrem Ausfallrisiko um diverse Einzelwertberichtigungen (96.798 €) vermindert ausgewiesen werden. Drei weitere Forderungen (1.187.597 €) bestehen aus der Nutzung von Energieverteilnetzen. Die sonstigen Vermögensgegenstände (1.130 €) bestehen gegenüber der im Jahr 2023 neu gegründeten Tochtergesellschaft, der Hochsauerland Erneuerbare Energien Verwaltung GmbH, aus im Voraus übernommenen Gründungskosten. Die Restlaufzeit aller ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt weniger als ein Jahr. Das Guthaben bei Kreditinstituten (11.642.945 €) setzt sich aus den Beständen von vier Giro- und zwei Festgeldkonten zusammen. Das Eigenkapital hat sich im Berichtsjahr 2023 wie folgt entwickelt: Entwicklung des Eigenkapitals
Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2022 in Höhe von 1.080.000 € (Vertriebssparten) und eine Vorabausschüttung in Höhe von 480.000 € auf die im Jahr 2023 erzielten Beteiligungserträge (Netzbetrieb) getätigt. Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt: Entwicklung der Rückstellungen
Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr 2022 ist auf die handelsrechtliche (ertragssteuerneutrale) Einstellung je einer Rückstellung im Strom- (336 T€) und Gasvertrieb (1.101 T€) von insgesamt 1.437.000,00 € zurückzuführen, die vor dem Hintergrund einer möglichen behördlichen Billigkeitsüberprüfung zur Angemessenheit der Preise im Rahmen der Abrechnung der Preisbremsen eingestellt wurde. Die Laufzeiten der einzelnen Verbindlichkeiten (22.349.600 €) betragen: Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Ratendarlehen mit einer Laufzeit bis zum 30.12.2029, welches zum Bilanzstichtag eine Restverbindlichkeit in Höhe von 8.800.000 € aufweist. Mit diesem Darlehen wurden der Erwerb der restlichen 25,1 % Geschäftsanteile an der HSN KG und der HSN GmbH, eine Eigenkapitalaufstockung der HSN KG für den Kauf von Stromnetzanlagen und im Geschäftsjahr 2019 überplanmäßige Investitionen der HSN KG in die Energieverteilnetze finanziert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (8.079.949 €) bestehen im Wesentlichen aus Erstattungsansprüchen von Kunden aus der Jahresverbrauchsabrechnung (6.129.982 €), was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass die Tarife unterjährig gesenkt wurden, die Kunden aber keine Änderungen der Abschläge wünschten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (3.714.926 €) bestehen gegenüber der SWL (3.596.033 €), im Wesentlichen aus Energielieferungen, und gegenüber der HSW (118.893 €) aus Verbindlichkeiten aus Betriebsführungsentgelten und weiterberechneten Betriebs- und Verwaltungskosten, verrechnet mit Forderungen aus Energielieferungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten (1.754.725 €) bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (525.246 €), aus der Abwicklung des Erdgas-Wärme- Soforthilfegesetzes (EWSG) (400.709 €) sowie Rückzahlungsverpflichtungen aus den Strom- (210.433 €) und Gaspreisbremsen (613.369 €). 5. Angaben zu einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Im Detail wird auf den Lagebericht unter II. 3. a) Ertragslage verwiesen. Die Umsatzerlöse (53.121.298 €) resultieren hauptsächlich aus dem Vertrieb von Strom und Erdgas im Hochsauerlandkreis, insbesondere im Versorgungsgebiet der HSW-Gesellschafterkommunen Bestwig, Meschede und Olsberg. In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind keine latenten Steuerabgrenzungen enthalten, weil es keine Unterschiede zwischen den Positionen der Handels- und Steuerbilanz gibt. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn 2023 (4.951.781 €) eine Ausschüttung in Höhe von 1.560.000 € an die Gesellschafter zu tätigen und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Ergänzende Angaben 7.1 Organe der Gesellschaft Die Organe der HochsauerlandEnergie GmbH sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschaft hat zwei jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer, die Herren Siegfried Müller (SWL) und Christoph Rosenau (HSW). Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird wegen der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern; jeder Gesellschafter entsendet davon drei. Über die Entsendung entscheiden die Räte der Gesellschafterkommunen der HSW und der SWL. Eine Stellvertreterregelung für Aufsichtsratsmandate gibt es nicht. Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder betrug im Jahr 2023 insgesamt 1.260 €. Die Amtsdauer des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Wahlperiode der Gemeinderäte in NRW. Der alte Aufsichtsrat führt nach Ablauf einer Wahlperiode seine Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates weiter. Für die Gesellschafter HSW und SWL waren im Jahr 2023 folgende Personen in den Aufsichtsrat bestellt:
Die Gesellschafterversammlung besteht aus fünf Mitgliedern, wobei drei vom Gesellschafter HSW und zwei vom Gesellschafter SWL gestellt werden. Die beiden Gesellschafter haben gemäß Gesellschaftsvertrag je einen Stimmführer benannt. Im Jahr 2023 waren folgende Personen in die Gesellschafterversammlung bestellt:
7.2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Seit dem 01.01.2015 regelt der Folgevertrag zum ursprünglich ab dem 01.01.2011 geschlossenen Betriebsführungs- und Dienstleistungsvertrag zwischen der Gesellschaft, der HSW und der SWL den Personal- und Sachmitteleinsatz für die operative Aufgabenerledigung. Die SWL hat im Geschäftsjahr 2023 aus diesem Vertrag ein Betriebsführungsentgelt in Höhe von 60.000 € und die HSW in Höhe von 572.000 € erhalten. Zudem besteht mit den Gesellschaftern jeweils ein weiterer Vertrag über die Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen bezüglich der Betriebsführung von verbundenen Unternehmen der HE. Die HSW hat hierfür im Geschäftsjahr 2023 ein Entgelt in Höhe von 58.760 € und die SWL ein Entgelt in Höhe von 35.297 € erhalten, welches der HE von den betriebsgeführten Gesellschaften mindestens in gleicher Höhe erstattet wurde. 7.3 Anteilsbesitz Die HochsauerlandEnergie GmbH hält folgende Anteile an verbundenen Unternehmen:
7.4 Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers des Jahresabschlusses 2023 entfällt mit 7.500 € (netto) auf Abschlussprüfungsleistungen und mit 1.600 € (netto) auf Steuerberatungsleistungen. 7.5 Angaben zu Geschäften außerhalb der Bilanz Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in kurz- bis mittelfristigen Lieferverträgen mit festen Absatzpreisen im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit. Haftungsverhältnisse sowie außerbilanzielle Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB bestehen nicht. 8. Nachtragsbericht Vorgänge oder Geschäftsvorfälle nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 von besonderer Bedeutung, die geeignet wären, die Fortführung oder den Bestand des Unternehmens zu gefährden oder wesentlich zu beeinträchtigen oder wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben könnten, sind nicht eingetreten. Weiterhin schwer einzuschätzen bleibt die Auswirkung der noch immer auf hohem Niveau befindlichen Energiepreise auf die Zahlungsfähigkeit der durch die HE belieferten Haushalts- und Gewerbekundinnen und -kunden. Es sollte weiterhin mit daraus resultierenden Forderungsausfällen, die nach derzeitiger Einschätzung durch die Geschäftsführung keine Existenzbedrohung für die HE darstellen, gerechnet werden.
Meschede, 6. Mai 2024 gez. Christoph Rosenau, Geschäftsführer gez. Siegfried Müller, Geschäftsführer Anlagevermögen der HochsauerlandEnergie GmbH im Geschäftsjahr 2023
Anhang für die Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2023A. Allgemeine Erläuterung Die Tätigkeitsabschlüsse der HE wurden nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzierungs- Bewertungs- und Ausweisgrundsätze des handelsrechtlichen Jahresabschlusses gelten auch für die Tätigkeitsabschlüsse. B. Definition der Unternehmenstätigkeit Die Gesellschaft ist nicht unmittelbar als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gemäß § 6b Abs. 1 EnWG einzuordnen, da sie derzeit selbst nur im Strom- und Erdgasvertrieb tätig ist und lediglich eine Beteiligung an der Netzeigentumsgesellschaft HSN KG mit den Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Erdgasverteilung hält. Allerdings bildet die Gesellschaft zusammen mit ihrer Beteiligung an der HSN KG einen Verbund von Energieversorgungsunternehmen mit Energievertrieb und Netzbetrieb, so dass die ergänzenden Festlegungen der Regulierungsbehörde nach § 6b Abs. 6 EnWG greifen und einen Tätigkeitsabschluss "Dienstleistungen" in den Bereichen der Elektrizitätsverteilung und der Erdgasverteilung erforderlich machen. C. Grundsätze einschließlich der Abschreibungsmethoden, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet wurden. Aufgrund der Organisationsstruktur der HE werden auf Basis von Einzelkonten und Kontenmerkmalen die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge der Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. Ist eine direkte Zuordnung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich, erfolgt eine Zurechnung grundsätzlich durch einen sachgerechten Schlüssel, der die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten sinnvoll ermöglicht.
Meschede, den 06. Mai 2024 gez. Christoph Rosenau, Geschäftsführer gez. Siegfried Müller, Geschäftsführer Tätigkeitsbericht zur Dienstleistung StromverteilungBilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Tätigkeitsbericht zur Dienstleistung StromverteilungGewinn- und Verlustrechnung 2023 vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Anlagevermögen der HochsauerlandEnergie GmbH im Geschäftsjahr 2023Tätigkeitsbericht zur Dienstleistung Stromverteilung
Tätigkeitsbericht zur Dienstleistung GasverteilungBilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Tätigkeitsbericht zur Dienstleistung GasverteilungGewinn- und Verlustrechnung 2023 vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Anlagevermögen der HochsauerlandEnergie GmbH im Geschäftsjahr 2023Tätigkeitsbericht zur Dienstleistung Gasverteilung
Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023der HochsauerlandEnergie GmbHI. Grundlagen des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens nach dem Gesellschaftsvertrag sind der Erwerb von Versorgungsnetzen sowie die Energieversorgung generell, vorrangig im Gebiet der Kommunen im Hochsauerlandkreis (HSK), die an der Gesellschaft beteiligt sind. Die Energieversorgung umfasst dabei die Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netzbetrieb und Erzeugung. 1. Vertriebsgeschäft Das Vertriebsgeschäft der HochsauerlandEnergie GmbH (HE) zielt darauf ab, insbesondere im Gebiet der Gemeinde Bestwig sowie der Städte Meschede und Olsberg Haushalts- und Gewerbekunden mit elektrischer Energie und mit Erdgas zu versorgen. Die nachfolgenden Verträge bilden die wesentlichen Grundlagen der Vertriebstätigkeit: Zur Belieferung der Haushalts- und Gewerbekunden mit Strom bestehen seit dem 01.04.2022 mit den Netzbetreibern Westnetz GmbH und Westfalen Weser Netz GmbH Lieferantenrahmenverträge, welche den Zugang zu den entsprechenden Stromverteilnetzen regeln. Messstellenverträge über den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen wurden mit den (grundzuständigen) Messstellenbetreibern Westnetz GmbH (zum 01.10.2017) und Westfalen Weser Netz GmbH (zum 01.01.2018) geschlossen. Zudem wurde bereits am 09./10.11.2009 zwischen der Stadtwerke Lippstadt GmbH (SWL) und der HE ein Vertrag über die Belieferung und den Bezug von Strom aus dem Bilanzkreis der SWL abgeschlossen. Seit dem 01.10.2022 bestehen Lieferantenrahmenverträge für Erdgas zwischen der HE und den Netzbetreibern Westnetz GmbH, Stadtwerke Brilon Energie GmbH sowie der Gelsenwasser Energienetze GmbH, welche die Zugänge zu den entsprechenden Gasverteilnetzen regeln. Zudem wurde bereits am 18.06.2010 zwischen der HE und der SWL mit Wirkung ab dem 01.07.2010 ein Vertrag über die Belieferung und den Bezug von Erdgas abgeschlossen. Hinsichtlich des Vertriebs ist die HE zurzeit Grund- und Ersatzversorger für die Strom- und Gasversorgung im Gemeindegebiet Bestwig sowie für die Gasversorgung in den Stadtgebieten Olsberg und Meschede. 2. Verbundene Unternehmen Netzbetrieb Die HE hält seit dem 31.12.2019 zu 100 % die Geschäftsanteile an der Netzgesellschaft Hochsauerland Netze GmbH & Co. KG (HSN KG) sowie an deren Komplementärin Hochsauerland Netze Verwaltung GmbH (HSN GmbH) und ist somit mittelbar Eigentümerin der Strom- und Gasverteilnetze in Meschede, Bestwig und Olsberg. Die genannten Stromverteilnetze wurden mit Wirkung ab dem 01.01.2020 durch den Zukauf weiterer Stromnetzanlagen (Mittelspannungsschaltanlagen mit darin integrierter Sekundärtechnik sowie singuläre Betriebsmittel) dahingehend erweitert, dass zukünftig ein eigenständiger Netzbetrieb möglich wäre. Die HSN KG verpachtet die vorgenannten Energieverteilnetze an die Westenergie AG, welche den operativen Netzbetrieb abwickelt. Die für den Geschäftsbetrieb der HSN KG maßgeblichen Pachtverträge mit der Westenergie AG haben jeweils Laufzeiten, die mit den zwischen den Kommunen und der HSN KG geschlossenen Konzessionsverträgen übereinstimmen; die HSN KG hat allerdings für die Gasnetze gegenüber der Westenergie AG ein einseitiges Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2032. Die Konzessionierungen der HSN KG durch die Kommunen Bestwig, Meschede und Olsberg für den Betrieb der Energieverteilnetze erfolgten jeweils über eine Laufzeit von 20 Jahren. Die drei Konzessionsverträge für die Stromverteilnetze sowie für das Gasverteilnetz in Meschede laufen bis zum 31.12.2035, die beiden Konzessionsverträge für die Gasverteilnetze in Bestwig und Olsberg bis zum 31.12.2038; für die beiden Gaskonzessionsverträge Bestwig und Olsberg besteht seitens der Kommunen ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2035. Erzeugung Die HE plant, ihre Aktivitäten im Bereich der regenerativen Energien auszubauen und hatte im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in Olsberg eine Komplementär-GmbH mit 25 T€ Stammkapital, die Hochsauerland Erneuerbare Energien Verwaltung GmbH (HEEV GmbH), gegründet, um diese für den Fall vorzuhalten, dass das Kommanditkapital einer Betreibergesellschaft für WEA übernommen werden kann. Nachdem allerdings im Juni 2023 die Kaufoption für die beiden WEA aus wirtschaftlichen Gründen verworfen wurde, trägt die HEEV GmbH derzeit keine konkreten Projekte (siehe auch die nachfolgenden Ausführungen zum "Windpark Mannstein"). 3. Regenerative Erzeugung durch Windenergieanlagen Windpark Mannstein, Olsberg Im Zuge des Verkaufs des Projektstandes des durch die HE bis dahin selbst projektierten "Windparks Mannstein" in Olsberg an die Juwi GmbH, Wörrstadt, im Jahr 2018 hatte sich die Geschäftsführung eine Rückerwerbsoption auf Kostenbasis für zwei genehmigte WEA vertraglich zusichern lassen. Diese Kaufoption wurde im Juni 2023 aufgrund einer insgesamt zu geringen Wirtschaftlichkeit - trotz weit fortgeschrittener Übernahmegespräche und bereits erfolgter Gründung einer Komplementär-GmbH - verworfen. Ausschlaggebend für den Verzicht auf die Kaufoption waren eine zu niedrige Einspeisevergütung, der deutliche Zinsanstieg für Fremdkapital, deutlich gestiegene Baukosten sowie die sich aufgrund der geringen Wirtschaftlichkeit veränderten Anforderungen der Fremdkapitalgeber in Bezug auf die Einbringung von Eigenkapital. Damit hat sich das Engagement der HE für den Windpark Mannstein endgültig erledigt. Windpark Wallen, Meschede Ein im Jahr 2021 angedachter Verkauf des durch die HE projektierten "Windparks Wallen" in Meschede scheiterte seinerzeit am Einverständnis der Grundstückseigentümer, die das Projekt weiter direkt mit der HE umsetzen wollten. Mit Blick auf die sich in den letzten beiden Jahren deutlich verstärkte gesellschaftliche Akzeptanz von WEA haben der Aufsichtsrat und die Gesellschafter der HE beschlossen, die Geschäftsführung zu beauftragen, das Projekt weiter voranzutreiben und nach Möglichkeit im Jahr 2024 zur BImSchV-Genehmigungsreife zu bringen, sodass die Beteiligung am EEG- Ausschreibungsverfahren für die Einspeisevergütung angestrebt werden kann; entsprechende Finanzmittel stehen hierfür im Wirtschaftsplan 2024 zur Verfügung. 4. Ausbau der Infrastruktur für Elektro-Mobilität Insgesamt betreibt die HE zurzeit 40 Elektro-Ladepunkte an 22 Standorten als öffentliche Infrastruktur für die Elektro-Mobilität in den Kommunen Meschede, Bestwig, Olsberg und Eslohe. Zudem hat die HE in der Vergangenheit private und gewerbliche Betreiber bei der Beschaffung und beim Bau von E-Ladesäulen unterstützt, welche dann - nach entsprechender Abrechnung - in das Eigentum dieser Betreiber übergegangen sind. Die Geschäftsführung der HE beschränkt derzeit den weiteren Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität auf ausdrücklich kommunal gewünschte Standorte im Bereich ihrer Gesellschafterkommunen Bestwig, Meschede und Olsberg, da es im Versorgungsgebiet der HE - jedenfalls momentan - offenkundig keinen weiteren Bedarf an zusätzlichen öffentlichen 22 KW-Ladepunkten gibt. Dies zeigt die geringe Auslastung der vorhandenen Ladepunkte. Ein nennenswerter wirtschaftlicher Ertrag ist zurzeit jedenfalls in diesem Geschäftsfeld nicht zu erwarten. II. Wirtschaftsbericht für das Jahr 2023 1. Rahmenbedingungen und Geschäftsmodell Die HE befindet sich im Vertriebswettbewerb zu einer Vielzahl von regionalen und überregionalen Strom- und Gasanbietern mit unterschiedlichsten Geschäftsmodellen und Vertragsangeboten. Die erfolgreiche Tarifstrategie der HE ist dabei so ausgerichtet, dass sie wettbewerbstaugliche Preise anbietet, aber auf Marktangebote, die auf ruinösen Verdrängungswettbewerb zielen, verzichtet. Stattdessen setzt die HE auf die örtliche Nähe, den direkten Kundenkontakt und eine persönliche Beratung. Neben den Tarifangeboten für Haushalte und Kleingewerbe im Strom- und Erdgasvertrieb bietet die HE zusätzlich standardisierte Produkte für Wärmespeicherstrom, Wärmepumpenstrom sowie Naturstrom aus 100 % erneuerbaren Energien an. Zudem versorgt die HE auch gewerbliche Sondervertragskunden, die individuelle Preise gemäß ihrer Lastgangdaten erhalten. Abschläge werden nachträglich monatlich erhoben. Neben den Bestandskundentarifen mit einem monatlichen Kündigungsrecht wird seit dem 01.01.2024 für Neukunden ein Tarif mit einer Vertragsbindung bis zum 31.12.2024 angeboten. Nach zwei Preissenkungen im Jahr 2023 und gesunkener Börsenpreise erhöhten sich die Strompreise zum 01.03.2024 aufgrund zuletzt stark gestiegener Netznutzungsentgelte sowie staatlicher Umlagen. Die Erdgaspreise hingegen erfuhren durch gesunkene Beschaffungspreise zum 01.03.2024 eine erneute Preissenkung, wobei diese jedoch durch die Erhöhung der Umsatzsteuer auf Erdgaslieferungen von 7% auf 19% ab dem 01.04.2024 für nicht gewerbliche Tarifkunden wieder kompensiert wird. Tarife mit Bonuszahlungen oder Vorkassenmodelle werden nicht angeboten. Die Ertragslage des verbundenen Unternehmens HSN KG ist weitestgehend durch vertraglich geregelte Pachteinnahmen gekennzeichnet, die sich ihrerseits nach den von der Bundesnetzagentur festgesetzten Kapitalkostenanteilen der Netzentgelte (CAPEX) für den Netzbetreiber richten. Aus den in der HSN KG erwirtschafteten Überschüssen werden durch Entnahmen entsprechende Beteiligungserträge in der HE erzielt, welche primär für die Refinanzierung des aufgenommenen Darlehens für den Erwerb von Geschäftsanteilen an der HSN KG und der HSN GmbH sowie zur Eigenkapitalaufstockung in der HSN KG zum Kauf von Stromnetzanlagen eingesetzt werden. 2. Geschäftsverlauf Nach den globalen Marktverwerfungen in der Energiebeschaffung und explosionsartig gestiegenen Energiepreisen im Jahr 2022, sanken die Großhandels- und Börsenpreise zur Energiebeschaffung im Laufe des Jahres 2023 wieder deutlich. Die HE konnte im Januar 2023 ihren über das gesamte Jahr 2022 geltenden Aufnahmestopp für Neukunden aufheben und im Laufe des Jahres 2023 ihre Vertriebspreise zweimal senken. Die HE hatte im Jahr 2023 einen Verlust von - 563 (Vorjahr 2022: Zuwachs + 556) Abnahmestellen zu verzeichnen, ganz überwiegend im Bereich der Grund- und Ersatzversorgung. Nach dem Aufnahmestopp für Neukunden in der HE und durch Vertragskündigungen anderer Versorger, erfolgte der Kundenzuwachs im Jahr 2022 ganz überwiegend in der Grund- und Ersatzversorgung. Nachdem dann im Jahr 2023 das allgemeine Energiepreisniveau sank und der Wettbewerb wieder auflebte, ergaben sich - besonders im Bereich der Gasversorgung - wieder zusätzliche Wechselmöglichkeiten für die Kundinnen und Kunden. Die Anzahl der durch die HE versorgten Strom- und Gaslieferstellen (einschließlich Sondervertragskunden) beläuft sich am 01. Mai 2024 auf 24.401. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 89.595 MWh (Vorjahr: 99.544 MWh) Strom an Haushalts- und kleine Gewerbekunden (62.161 MWh, Vorjahr: 63.516 MWh) sowie an Sondervertragskunden (27.434 MWh, Vorjahr: 36.028 MWh) geliefert. Der Rückgang der verkauften Strommenge ist hauptsächlich auf den Bereich der Sondervertragskunden zurückzuführen. Zudem wurden 151.605 MWh (Vorjahr: 143.855 MWh) Erdgas an Haushalts- und kleine Gewerbekunden (149.319 MWh, Vorjahr: 142.319 MWh) sowie an vier Sondervertragskunden (2.286 MWh, Vorjahr: 1.536 MWh) geliefert. Trotz des leichten Rückgangs der Abnahmestellen im Jahr 2023 stieg die verkaufte Erdgasmenge gegenüber dem Vorjahr 2022 wieder an. Im Berichtsjahr 2023 erzielte die HE, durch eine unter Berücksichtigung der Investitions- und Finanzlage der HSN KG festgelegte Entnahme aus dem in die Gewinnrücklage eingestellten Jahresergebnis 2022 der HSN KG, Beteiligungserträge in Höhe von 1.237.000 €. Diese entsprechen knapp 72 % des Jahresergebnisses der HSN KG im Jahr 2022. 3. Wirtschaftliche Lage a) Ertragslage Der erzielte Jahresüberschuss 2023 (2.708.567 €) ist im Vergleich zum Vorjahr um 970,5 T€ bzw. 55,8 % gestiegen. Dabei weisen alle Sparten im Vergleich zum Vorjahr bessere Ergebnisbeiträge aus: Der Stromvertrieb (+107 T€), der Gasvertrieb (+377 T€), die Sparte Beteiligung (+486 T€). Die Umsatzerlöse (53.121 T€) steigen im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 22.707 T€ bzw. 74,7 % und gliedern sich wie folgt auf: Umsatzerlöse aus ...
Die Erlöse aus dem Stromvertrieb sind gegenüber dem Vorjahr ausschließlich preisbedingt um 62,8 % gestiegen. Der Anstieg der Erlöse aus dem Gasvertrieb um 93,9 % ist sowohl preis- als auch mengenbedingt zu erklären. Die Nebengeschäftserlöse (167 T€) des Berichtsjahres bestehen im Wesentlichen aus den Erlösen für die Betriebsführungen der HSN KG und HSN GmbH (123,4 T€) sowie den Erträgen aus Mahn-, Sperr- und Inkassogebühren (42,8 T€). Der Materialaufwand (49.725 T€) ist im Vergleich zum Vorjahr im Ganzen um 74,4 % gestiegen. Der Materialaufwand gliedert sich wie folgt: Materialaufwand
Der Anstieg des Materialaufwands ist zum einen auf die im Vergleich zum Vorjahr höheren Bezugskosten, sowohl im Strom- als auch im Gasbereich, zurückzuführen zum anderen auf den Aufwand zur Bildung der Billigkeitsprüfungsrückstellungen (1.437 T€). Die Abschreibungen (35 T€) sind gegenüber dem Vorjahr um 25 T€, hauptsächlich aufgrund im Vorjahr voll abgeschriebener Software, gesunken. Die Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen (1.237 T€) steigen aufgrund entsprechender Entnahmebeschlüsse aus der Gewinnrücklage der HSN KG im Berichtsjahr um 437 T€ gegenüber dem Vorjahr. Der Jahresüberschuss setzt sich aus den Ergebnisbeiträgen der Sparten Stromvertrieb, Gasvertrieb und Netzbetrieb (verbundene Unternehmen) wie folgt zusammen:
Das Jahresergebnis 2023 ist geprägt von deutlichen Verbesserungen der Ergebnisbeiträge aller Sparten. Im Bereich des Strom- und Gasvertriebs begründet sich dies überwiegend verkaufspreisbedingt, wobei im Vergleich zum Vorjahr die spezifische Rohmarge im Stromvertrieb gesunken und im Gasvertrieb gestiegen ist. Die Relation der Spartenergebnisse zueinander haben sich dabei deutlich verschoben. Ursächlich hierfür ist zum einen die ertragssteuerneutrale Billigkeitsprüfungsrückstellung und zum anderen die damit verbundenen wesentlich höheren Steuerlasten der Strom- und Gassparte im Vergleich zum Netzbetrieb. b) Vermögens- und Finanzlage Das Anlagevermögen zum 31.12.2023 beträgt 25.375 T€ (2022: 25.347 T€), was bei einem Gesamtvermögen von 44.142 T€ einer Anlagenintensität von 57,49 % (2022: 66,58 %) entspricht. Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt bei einer Bilanzsumme von 44.142 T€ und einem Eigenkapital in Höhe von 19.141 T€ rd. 43,36 % (2022: 47,26 %). Für bilanzanalytischen Zwecke ist der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung in Höhe von 1.560 T€ aus dem Eigenkapital in die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern umzugliedern; die bilanzanalytische Eigenkapitalquote beträgt dann rd. 40,92 % (2022: 44,42 %). Die Rückgänge von Anlagenintensität und Eigenkapitalquote sind auf die Ausweitung der Bilanzsumme zurückzuführen; aufgrund der Jahresverbrauchsabrechnung sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen preisbedingt deutlich gestiegen. Der Anstieg der sonstigen Rückstellung ist auf die Billigkeitsprüfungsrückstellungen zurückzuführen. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Zur weiteren Erläuterung der Vermögens- und Finanzlage werden im Folgenden die sogenannte goldene Finanzierungsregel, das Nettoumlaufvermögen und das Innenfinanzierungspotenzial herangezogen: Goldene Finanzierungsregel Das langfristig gebundene Anlagevermögen der HE zum 31.12.2023 in Höhe von 25.375 T€ ist durch langfristig verfügbare Mittel in Höhe von 27.941 T€ mit einem Deckungsgrad von 110,11 % (2022: 107,87 %) fristenkongruent finanziert. Das langfristig zur Verfügung stehende Kapital besteht aus dem Eigenkapital (19.141 T€) und einem langfristigen Darlehen (8.800 T€). Nettoumlaufvermögen (net working capital) Als Nettoumlaufvermögen bezeichnet man das Umlaufvermögen eines Unternehmens abzüglich des kurzfristigen Fremdkapitals zum Bilanzstichtag. Es gibt als eine erweiterte Liquiditätskennzahl Auskunft über den kurzfristig zur Abwicklung des operativen Geschäfts verfügbaren oder zu deckenden Saldo liquider und liquiditätsnaher Aktiva und Passiva. Das zum Bilanzstichtag positive und damit auskömmliche Nettoumlaufvermögen (2.566 T€) errechnet sich aus dem Umlaufvermögen (18.767 T€) abzüglich des kurzfristigen Fremdkapitals (16.201 T€), bestehend aus Rückstellungen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Innenfinanzierungspotenzial Das Innenfinanzierungspotenzial beschreibt den Liquiditätszufluss des Geschäftsjahres aus dem laufenden Geschäftsbetrieb.
Gegenüber dem Vorjahr ist das Innenfinanzierungspotenzial, im Wesentlichen aufgrund des gestiegenen Jahresüberschusses, um 946 T€ auf 2.744 T€ angestiegen. Liquiditätsprobleme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 nicht. Die Zahlungsfähigkeit der HE war jederzeit sichergestellt. III. Voraussichtliche Entwicklung der HochsauerlandEnergie GmbH Für das Geschäftsjahr 2024 wird gemäß Wirtschaftsplan 2024 mit einem handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1.456,6 T€ gerechnet. Die Vertriebssparte leistet dabei - vor dem Hintergrund sich langsam wieder beruhigender Großhandels- und Beschaffungsmärkte sowie eines wiederaufkeimenden Wettbewerbs im Vertriebsmarkt - einen Ergebnisbeitrag in Höhe von rd. 622,9 T€, basierend auf einer kalkulierten Absatzmenge von 95 Mio. kWh Strom und 154 Mio. kWh Erdgas an Haushalts-, Gewerbe-sowie kommunale und private Sondervertragskunden. Nach den Planansätzen 2024 wird der Stromvertrieb einen Ergebnisbeitrag von rd. 149,8 T€ und der Gasvertrieb von rd. 473,1 T€ leisten. Weiterhin sind leicht erhöhte Forderungsausfälle, auch, wenn sich die Marktsituation und die Inflationslage langsam entspannt, in der Wirtschaftsplanung für 2024 berücksichtigt. Erstmals ging die HE ohne Preisanpassungen in das neue Jahr 2024. Aufgrund einer nicht vorhersehbaren deutlichen Erhöhung der Netzentgelte im Strombereich für das Jahr 2024 jedoch - in Folge der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Haushaltsplanung des Bundes durch das Bundesverfassungsgericht - mussten die Strompreise dann aber bereits zum 01.03.2024 erhöht werden. Andererseits ermöglichten sinkende Beschaffungskosten beim Erdgas eine, ebenfalls zum 01.03.2024 greifende, Senkung der Erdgaspreise. Zum 01.05.2024 werden 18.597 Kundinnen und Kunden mit insgesamt 24.401 Abnahmestellen beliefert; 17.571 Abnahmestellen mit Strom und 6.830 Abnahmestellen mit Erdgas. Im Jahr 2024 wird mit Beteiligungserträgen in Höhe von rd. 1.071 T€ gerechnet. Diese basieren auf den Planzahlen des Wirtschaftsplans 2024 der HSN KG, die einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von rd. 1.428 T€ ausweisen; unter der Annahme einer 75 %-igen Gewinnentnahme würde die HE dann entsprechend die oben genannten Beteiligungserträge im Geschäftsjahr 2024 generieren. Die Sparte Netzbetrieb wird zum geplanten Jahresergebnis 2024, u. a. unter Berücksichtigung der anfallenden Zinsen (rd. 77,0 T€) auf die Darlehensverbindlichkeit, einen Ergebnisbeitrag in Höhe von rd. 867,7 T€ leisten. Dies setzt voraus, dass die HSN KG ihr Planergebnis 2023 tatsächlich erwirtschaftet - die Prognose der HSN KG deutet derzeit darauf hin - und die Gesellschafterversammlung der HSN KG die Entnahme wie oben beschrieben beschließt. Erstmals wird im Wirtschaftsplan 2024 die Sparte 'Erzeugung' ausgewiesen; diese wirkt sich mit - 34 T€ negativ auf das Planergebnis der HE für 2024 aus. Der Fehlbetrag der Sparte stammt aus der geplanten Zinsbelastung für fremdfinanziertes Kapital für die ab dem Jahr 2024 geplanten Investitionen und Kosten in den geplanten "Windpark Wallen". IV. Chancen- und Risikobericht Die HE verfügt über ein der Größe der Gesellschaft angepasstes Risiko- und Chancenmanagement analog § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG). Die Geschäftsführung hat hierzu einen Katalog mit möglichen Risikofeldern, mit potenziellen Risikoausprägungen und deren Eintrittswahrscheinlichkeit sowie entsprechende Sicherungsmaßnahmen entwickelt. Der Katalog wird jährlich aktualisiert und fortgeschrieben; die zuletzt aktualisierte Fassung datiert auf den 8. März 2024. Das Risiko- und Chancenmanagement dient als Grundlage zur Bewertung und Analyse der diagnostizierten Risiken und Chancen. 1. Risikobericht Die bereits erwähnten Verwerfungen am Energiemarkt - besonders der letzten beiden Jahre - zeigen deutlich auf, dass geopolitische Ereignisse große Auswirkungen auf das bis dato recht stabile Vertriebsgeschäft der HE haben können. Auch bundespolitische Diskussionen und Entscheidungen, wie zum Beispiel um die Ende des Jahres 2023 ausgelaufenen Energiepreisbremsen, um die Energie- und Wärmewende oder unzuverlässige Aussagen zur Höhe sich volatil ändernder Entgelte, Umlagen und Steuern als Preisbestandteile der Strom- und Gaslieferung, wirken sich auf das Vertriebsgeschäft aus. Die hieraus resultierenden Risiken bedürfen eines intensiven Monitorings und einer gezielten und oftmals proaktiven Gegensteuerung durch die Geschäftsführung. Staatliche Eingriffe in den Energiemarkt sind weiterhin nicht auszuschließen, ebenso wie die sich daraus ggf. ergebende Notwendigkeit zur Anpassung von Tarifen, was dann Folgewirkungen auf die ertragswirtschaftliche Entwicklung der HE hat. Der Energievertrieb stellt sich trotz allgemeiner Marktberuhigung auch weiterhin als schwierig dar. Weitere nennenswerte Risiken, die über die erheblichen oder das übliche Branchen- und Betriebsrisiko hinausgehen, gibt es derzeit nicht. 2. Chancenbericht Nach Auffassung der Geschäftsführung stellt das Tochterunternehmen, die Netzgesellschaft HSN KG, weiterhin eine besonders aussichtsreiche Chance dar, welche sich nach dem Kauf der restlichen 25,1 % Geschäftsanteile zum 31.12.2019 sowie dem zum 01.01.2020 getätigten Assetzukauf an Stromnetzanlagen nochmals gesteigert hat. Aufgrund eines Bewusstseinswandels in Folge der Energiekrise und des Ukraine-Krieges ist die gesellschaftliche Akzeptanz der Windkraft seit dem Jahr 2022 deutlich gestiegen. Bislang schwierige und langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren erfahren, sowohl seitens des Landes NRW als auch des Bundes, eine spürbare Verschlankung und Beschleunigung. Deshalb sieht die Geschäftsführung vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach regenerativer Energie in der Fortführung des Windparkprojektes in Meschede (Windpark Wallen) eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Chance. 3. Gesamtaussage Im weiterhin angestrebten Ausbau des Energievertriebs wird unter marktüblichen Bedingungen kein Risiko, sondern eine Chance, gesehen. Die für das verbundene Unternehmen HSN KG geplanten wirtschaftlichen Ergebnisse wurden in den letzten Jahren leicht übertroffen und werden diese auch in den nächsten Jahren - über die durch die Bundesnetzagentur regulierten Erlösobergrenzen - höchst wahrscheinlich weiterhin erzielen; in welchem Maße bleibt jedoch abzuwarten. Zudem besteht unter bestimmten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine nicht unerhebliche Chance in der Fortführung des Windenergieprojekts "Windpark Wallen" sowie möglicherweise in der späteren Vermarktung der regenerativ erzeugten Energie. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die HE verwendet weder zur Sicherung von Bilanzpositionen oder außerbilanziellen Geschäften - noch zu spekulativen Zwecken - Finanzinstrumente oder Finanzderivate.
Meschede, 6. Mai 2024 gez. Christoph Rosenau, Geschäftsführer gez. Siegfried Müller, Geschäftsführer Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HochsauerlandEnergie GmbH, Meschede, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HochsauerlandEnergie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGPrüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeiten Gas- und Stromverteilung - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind sowie aus dem Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 - geprüft. Nach unserer Beurteilung
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet hat. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Bielefeld, den 14. Juni 2024 DR.
RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Cebulla, Wirtschaftsprüfer Heidbrink, Wirtschaftsprüfer Bekanntmachungüber die Feststellung des Jahresabschlusses und dessen Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2023 der HochsauerlandEnergie GmbH. In der Gesellschafterversammlung der HochsauerlandEnergie GmbH am Mittwoch, den 03. Juli 2024, wurde auf Empfehlung des Aufsichtsrats der geprüfte Jahresabschluss 2023 festgestellt und dem geprüften Lagebericht 2023 zugestimmt. Sowohl dem Aufsichtsrat als auch den Geschäftsführern wurde Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, aus dem Bilanzgewinn 2023 (4.951.780,72 €) eine Ausschüttung in Höhe von 1.560.000,00 € am 31. August 2024 an die Gesellschafter zu tätigen und den verbleibenden Rest auf neue Rechnung vorzutragen. |
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