Niepelt Patentanwaltsgesellschaft mbHLiquidiert

10707 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 182006
Eingetragen
28.11.2016
Branche
PatentanwaltskanzleienErbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für PatenteRechtsanwaltskanzleien und Notariate
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, und zwar 1. die Angelegenheiten der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung eines Patents, eines ergänzenden Schutzzertifikats, eines Gebrauchsmusters, eines eingetragenen Designs, des Schutzes einer Topographie, einer Marke oder eines anderen nach dem Markengesetz geschützten Kennzeichens (gewerbliche Schutzrechte) oder eines Sortenschutzrechts andere zu beraten und Dritten gegenüber zu vertreten; 2. in Angelegenheiten, die zum Geschäftskreis des Patentamts und des Patentgerichts gehören, andere vor dem Patentamt und dem Patentgericht zu vertreten; 3. in Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder Zurücknahme des Patents oder ergänzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung einer Zwangslizenz andere vor dem Bundesgerichtshof zu vertreten; 4. in Angelegenheiten des Sortenschutzes andere vor dem Bundessortenamt zu vertreten; 5. in Angelegenheiten, für die eine Frage von Bedeutung ist, die ein gewerbliches Schutzrecht, ein Datenverarbeitungsprogramm, eine nicht geschützte Erfindung oder eine sonstige die Technik bereichernde Leistung, ein Sortenschutzrecht oder eine nicht geschützte, den Pflanzenbau bereichernde Leistung auf dem Gebiet der Pflanzenzüchtung betrifft oder für die eine mit einer solchen Frage zusammenhängende Rechtsfrage von Bedeutung ist, andere zu beraten und Dritte gegenüber zu vertreten, auch wenn die Voraussetzung der Nummer 1 nicht vorliegen: 6. bei der Verlängerung der Schutzfrist eines eingetragenen Designs andere vor den Amtsgerichten zu vertreten; 7. in den in Nummer 5 bezeichneten Angelegeneheiten andere vor Schiedsgerichten und vor anderen als den in den Nummern 1 bis 4 bezeichneten Verwaltungsbehörden zu vertreten. (2) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Patentanwaltsordung, insbesondere der §§ 52c bis 52m PAO sowie des sonstigen Berufsrechts der Patentanwälte nicht zuwiderhandeln. Der Gesellschaft ist Werbung nur ind den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Management- und Holdingtätigkeiten unterhalten und Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen; ausgenommen ist die Beteiliung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Patentanwaltsgesellschaften.

Historie

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