A1 Holding GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinrich Wassong - auch "Waßong" - seit 18.6.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dinore GmbHBeckumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktivseite
Anhang 2010Allgemeine AngabenGrundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den § 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Bei der DINORE GmbH haben sich keine Umbewertungen aufgrund des BilMoG ergeben. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der DINORE GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen waren nicht notwendig. Das Guthaben bei dem Kreditinstitut wurde zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken, die mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert sind. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzFinanzanlagen In den Finanzanlagen sind Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von 13.936,55 € (Vorjahr: 13.024,81 €) enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit sämtlicher Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt nicht mehr als ein Jahr (Vorjahr: 0,00 €). Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000,00 € ist in voller Höhe eingezahlt. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeit sämtlicher Verbindlichkeiten beträgt nicht mehr als ein Jahr (Vorjahr: 0,00 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 41.679,26 € (Vorjahr; 39.214,19 € Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Filifoz Yigit, Kaufmann (bis 09.05.2010) Herrn Patrick Rehberger, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (ab 10.05.2010). Das Wahlrecht nach 286 Abs. 4 HGB wird ausgeübt. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2010 noch nicht festgestellt.
Beckum, den 01. März 2012 Dipl.-Wirtsch.-Ing. Patrick Rehberger, Geschäftsführer |
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