Control Union Survey GmbHLiquidiert
40476 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Control Union Survey GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ zum 31. Dezember 2008AKTIVA
ANHANG zum 31. Dezember 2008INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE ANGABEN BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der Darstellung ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIEßLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER MAßNAHMEN Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Entwicklung des Anlagevermögens Geschäftsjahresabschreibung Bilanzverlust Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB SONSTIGE PFLICHTANGABEN Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Besonderheiten der Form des JahresabschlussesGegenüber dem Vorjahr abweichende Form der Darstellung Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher MaßnahmenAngaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungEntwicklung des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus der Anlage "Entwicklung des Anlagevermögens" zu entnehmen. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus der Anlage "Entwicklung des Anlagevermögens" zu entnehmen. Bilanzverlust In dem ausgewiesenen Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von Euro 7.326,39 enthalten. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Sonstige PflichtangabenAngaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: • Liquidator:
Gegenüber den Geschäftsführern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. Über diese Beträge wurde bereits vorne berichtet. |
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