AutoTRANS
Schmidt GmbH
Barleben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.158.617,68 |
2.313.750,68 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
496.121,00 |
565.347,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.662.496,68 |
1.748.403,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.522.161,24 |
1.126.105,42 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
555.866,88 |
532.682,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
966.294,36 |
593.423,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
187,50 |
|
| Aktiva |
3.680.966,42 |
3.439.856,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
546.798,38 |
34.863,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.863,68 |
-192.924,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
511.934,70 |
202.788,51 |
| B.
Rückstellungen |
144.472,64 |
23.393,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.989.695,40 |
3.381.598,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.008.999,25 |
1.177.083,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.980.696,15 |
2.204.515,20 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.360,11 |
1.313,21 |
| Summe
Passiva |
3.680.966,42 |
3.439.856,10 |
Anhang
zum Jahresabschluss zum 31.12.2023
der AutoTRANS Schmidt GmbH
1.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Es besteht keine
Prüfungspflicht gemäß § 316 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt. Sämtliche
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB wurde beachtet. Die
Beträge der einzelnen Posten der Bilanz sind mit denen
des vorhergehenden Jahresabschlusses vergleichbar.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht
mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023
wurden linear vorgenommen.
Vorräte sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Die ausgewiesenen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten
und erkennbaren Risiken. Sie wurden in der Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Mit der
Rückstellung wird den tatsächlichen
wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung getragen.
Die Rückstellung für Abschluss- und
Prüfungskosten beinhaltet die zu erwartenden Kosten
für die Erstellung und Prüfung der
Jahresabschlüsse zum 31.12.2022 und zum 31.12.2023 in
Höhe von insgesamt EUR 14.000,00. Für die
gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen wurde eine Rückstellung in
Höhe von EUR 2.535,00 in die Bilanz aufgenommen.
Zur Finanzierung des Anlagevermögens wurden
Darlehen bei der Deutschen Leasing, bei der MMV Bank, bei
der GEFA, bei der Scania Finance Deutschland GmbH, bei der
Volksbank Magdeburg e.G. und bei Herrn Reinhard Schmidt
(Rechtsnachfolgerin Eva Schmidt) aufgenommen. Die
Rückzahlungsverpflichtungen betragen zum
Bilanzstichtag insgesamt EUR 2.228.223,-. Für den Kauf
des Gewerbegrundstückes in Barleben, Am Springbrunnen
6 besteht zum Abschlussstichtag eine Zahlungsverpflichtung
in Höhe von EUR 135.322,33. Es besteht eine
Ratenzahlungsvereinbarung.
3.
Sonstige Pflichtangaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
geben die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wieder. Im
Geschäftsjahr waren neben der
Geschäftsführerin durchschnittlich 22
Arbeitnehmer beschäftigt.
Zur Geschäftsführung waren im abgelaufenen
Berichtsjahr bestellt:
Nicole Schmidt, Magdeburg
Handelsregister Amtsgericht Stendal HRB - Nr. 14085
4.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse und keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
5.
Sonstiges
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am
28.12.2024 festgestellt.
Barleben, den 28.12.2024
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Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Nicole Schmidt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2024
festgestellt.
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