Hitz BVV GmbH
Forstweg 10, 91301 Forchheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Karl Keil seit 11.8.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% | |
| 0.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hitz BVV GmbH (vormals: Johann Hitz Textilpflege GmbH)Forchheim (vormals: Fürth)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2016I. Allgemeine Angaben 1. Grundlagen der RechnungslegungDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma zum 31.12.2015 wurden unverändert als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. 3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. II. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:
3. Gezeichnetes Kapital und BilanzgewinnGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 51.129,19 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe einbezahlt. Bilanzgewinn In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 1.045.421,44 EUR enthalten. 4. PensionsrückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
5. Laufzeiten der VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:
6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternGemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
7. HaftungsverhältnisseHaftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. 8. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Abs. 3a HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen wie folgt:
III. Sonstige Angaben1. Pflichtangaben gemäß § 264 Abs. 1 a HGBNach § 264 Abs. 1 a HGB sind folgende Angaben zu machen:
2. GeschäftsführungWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei: Herrn Hans Keil , Fürth alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer Herrn Christof Dohnke, Fürth gemeinsam vertretungsberechtigter Geschäftsführer 3. ErgebnisverwendungAuf Beschluss der Gesellschafterversammlung wird der nach Gewinnausschüttung verbleibende Betrag aus Jahresüberschuss und Gewinnvortrag als Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Feststellung des JahresabschlussesDer vorliegende Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 22 August 2017 festgestellt. 4. Weitere AngabenDie Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Fürth, 24. August 2017 gez. Hans Keil gez. Christof Dohnke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.8.2017. |
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