Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 8954
Vorher
Johann Hitz Textilpflege GmbH
Eingetragen
25.3.1992
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Gegenstand
Die Verpachtung eigener Immobilien inklusive Maschinen, Textilien und sonstigen eigenen Vermögens, die Beratung von Unternehmen ausgenommen ist die Steuer- und Rechtsberatung - sowie der Vertrieb von Textilien und Maschinen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Karl Keil
seit 11.8.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
0.00%
0.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hitz BVV GmbH (vormals: Johann Hitz Textilpflege GmbH)

Forchheim (vormals: Fürth)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 473.058,98 527.503,14
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.948,00 1.116,00
II. Sachanlagen 452.713,00 510.502,00
III. Finanzanlagen 17.397,98 15.885,14
B. Umlaufvermögen 3.151.139,71 2.105.756,82
I. Vorräte 21.811,47 20.497,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.560.086,19 702.134,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.569.242,05 1.383.124,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 4.375,00
Summe Aktiva 3.624.198,69 2.637.634,96

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 1.490.929,25 1.147.679,82
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 51.129,19 51.129,19
III. Bilanzgewinn 1.388.670,87 1.045.421,44
B. Rückstellungen 1.696.894,88 1.322.127,16
C. Verbindlichkeiten 436.374,56 167.827,98
Summe Passiva 3.624.198,69 2.637.634,96

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2016

I. Allgemeine Angaben

1. Grundlagen der Rechnungslegung

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma zum 31.12.2015 wurden unverändert als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:

gesamt davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr von 1 bis 5 Jahren von mehr als 5 Jahren
Forderungen und sonstige 1.558.214,78 1.128841,02 0,00 429.373,76
Vermögensgegenstände EUR EUR EUR EUR

3. Gezeichnetes Kapital und Bilanzgewinn

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 51.129,19 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.

Bilanzgewinn

In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 1.045.421,44 EUR enthalten.

4. Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Zinssatz 3,89 %
Rententrend 2,00 %
Zugrunde gelegte Sterbetafeln Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Erfüllungsbetrag der Pensionen 816.362,00 EUR
Buchwert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2016 807.612,00 EUR
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände 16.204,00 EUR
Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände 8.750,00 EUR

5. Laufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:

gesamt davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr von 1 bis 5 Jahren von mehr als 5 Jahren
Verbindlichkeiten 434.503,15 EUR 434.503,15 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0,00 EUR
Forderungen 13.660,00 EUR
Verbindlichkeiten 250.000,00 EUR

7. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Abs. 3a HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen wie folgt:

monatliche Belastung
Mietvertrag mit Verpächterfirma H. Keil ungekündigtes Mietverhältnis Laufzeit bis 31.12.2016 5.000,-- EUR

III. Sonstige Angaben

1. Pflichtangaben gemäß § 264 Abs. 1 a HGB

Nach § 264 Abs. 1 a HGB sind folgende Angaben zu machen:

Firma: Hitz BVV GmbH
Sitz der Firma: Forchheim
zuständiges Registergericht: Bamberg
Registernummer: HRB 8954

2. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei:

Herrn Hans Keil , Fürth alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer

Herrn Christof Dohnke, Fürth gemeinsam vertretungsberechtigter Geschäftsführer

3. Ergebnisverwendung

Auf Beschluss der Gesellschafterversammlung wird der nach Gewinnausschüttung verbleibende Betrag aus Jahresüberschuss und Gewinnvortrag als Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen.

4. Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 22 August 2017 festgestellt.

4. Weitere Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Fürth, 24. August 2017

gez. Hans Keil

gez. Christof Dohnke

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.8.2017.

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