Samtel
Electron Devices GmbH
Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
1.500.000,00 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
1.500.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
313.280,20 |
354.923,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
138.431,50 |
164.799,40 |
| II.
Sachanlagen |
170.596,30 |
185.871,60 |
| III.
Finanzanlagen |
4.252,40 |
4.252,40 |
| C.
Umlaufvermögen |
4.058.842,25 |
4.292.592,82 |
| I.
Vorräte |
2.119.122,32 |
2.004.579,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.927.645,08 |
2.286.078,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.074,85 |
1.934,72 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
47.017,37 |
63.471,21 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.162.693,96 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.581.833,78 |
6.210.987,43 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
989.090,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
2.025.500,00 |
2.025.500,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-1.500.000,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
525.500,00 |
2.025.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.274.500,00 |
1.274.500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
2.310.909,23 |
2.324.301,49 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
651.784,73 |
-13.392,26 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.162.693,96 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.075.055,00 |
2.025.824,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.506.778,78 |
3.196.072,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.506.778,78 |
3.196.072,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.581.833,78 |
6.210.987,43 |
Anhang
I. Angaben und Begründungen zur Form der
Darstellung von Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanzierungs-
und
Bewertungsgrundsätze
Besonderheiten in der Form des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde für
das laufende Geschäftsjahr nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind - soweit handelsrechtlich zulässig - an den
steuerlichen Bestimmungen orientiert. Dabei wird vom
Going-Concern-Prinzip ausgegangen.
Die Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens
wurden zum 31.03. des Geschäftsjahres vollständig
erfasst. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
vom Vorjahr überein.
Wegen der erstmaligen Anwendung des BilMoG sind nicht
angepasste Vorjahreszahlen zum Teil nicht vergleichbar.
Die Bewertung erfolgte nach dem Grundsatz der
Einzelbewertung unter Beachtung des
Anschaffungskosten- bzw. Imparitätsprinzips. Das
Vollständigkeitsgebot und Verrechnungsverbot des
§ 246 HGB werden beachtet.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und
Methoden angewandt:
Aktiva
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften vorgenommen, wobei
beim beweglichen Anlagevermögen die lineare und -
soweit zulässig - die degressive Abschreibungsart
angewendet wurde. Die Abschreibungen im Jahr des Zugangs
der Wirtschaftsgüter wurden pro rata temporis
vorgenommen.
Bei den
Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten oder mit den
niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen bewertet. Die
unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie die fertigen
Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Sie
enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten für
Material und Fertigungslöhne angemessene Teile der
Gemeinkosten und - soweit durch die Fertigung veranlasst -
der Abschreibungen des Anlagevermögens.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert angesetzt. Die Risiken im
Forderungsbestand sind durch die Bildung von
Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt
worden.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr bestehen nicht.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr sind zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Passiva
Die
Rückstellungen für Pensionen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Zugrundelegung des von der Deutschen Bundesbank
vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatzes der
vergangenen sieben Geschäftsjahre sowie ohne Gehalts-
und mit Rententrends angesetzt. Unter Inanspruchnahme
des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird im
Geschäftsjahr der sich aus der Änderung der
Bilanzierung von Pensionsrückstellungen durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende
Zuführungsbetrag zu mindestens einem Fünfzehntel
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten, für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, für
Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung sowie
für im Geschäftsjahr unterlassene
Instandhaltungen mit Nachholung innerhalb der ersten drei
Monaten im Folgegeschäftsjahr sind ausreichend
Rückstellungen gebildet - sie sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt und bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr abgezinst.
Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte.
Verbindlichkeiten-Spiegel
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
in Höhe von gesamt 3.507 TdEUR
haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
3.432TdEUR
und eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren 75 TdEUR
Für die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten bestehen verschiedene
Bürgschaften der Gesellschafter und nahestehender
Personen.
Darüber hinaus bestehen für die
Verbindlichkeiten im üblichen Rahmen
branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende
Sicherheiten.
Sonstige Pflichtangaben
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag am 31.
März 2011 100 % der Anteile an der Samtel USA Inc.,
Delaware, USA.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer
Herrn Gandhi Santhakumar Selwyn, Techniker, Stuttgart
geführt. Weitere Angaben unterbleiben nach
§ 286 Abs. 4 HGB.
Die Steuern von Einkommen und vom Ertrag belasten in
vollem Umfang das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Das Unternehmen ist handelsbilanziell
überschuldet. Die Gesellschafter bestätigen, auf
erste Anforderung die finanziellen Mittel zum Ausgleich der
ausstehenden Einlagen zur Verfügung zu stellen. Damit
ist die bestehende handelsbilanzielle Überschuldung
beseitigt.
Angaben zur Ergebnisverwendung entfallen
gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB.
Weitere Pflichtangaben entfallen.
Ulm, 30. Juni 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
|