Plan N
GmbH
Rielasingen-Worblingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.223,00 |
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.223,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
2.810.838,42 |
1.381.976,27 |
| I.
Vorräte |
2.181.996,97 |
1.132.852,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
319.153,77 |
214.400,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
309.687,68 |
34.723,40 |
| Aktiva |
2.812.061,42 |
1.381.976,27 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
175.951,22 |
164.203,02 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
151.703,02 |
16.043,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.748,20 |
135.659,26 |
| B.
Rückstellungen |
300.645,00 |
472.864,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.326.202,70 |
735.645,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.326.202,70 |
735.645,90 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
159.245,83 |
122.000,00 |
| D.
Passive latente Steuern |
9.262,50 |
9.262,50 |
| Passiva |
2.812.061,42 |
1.381.976,27 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Plan N GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Plan N GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses, insbesondere bei den Angaben im Anhang,
wurde von den größenabhängigen
Erleichterungen weitgehendst Gebrauch gemacht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die
Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ändert sich gegenüber dem Vorjahr
nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft
zum 31.12.2020 wurden unverändert übernommen. Es
ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen
bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB
bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Umlaufvermögen:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden
zu Anschaffungskosten unter Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. mit dem
gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten und notwendige
Gemeinkosten) bewertet bzw. mit dem gegebenenfalls
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren
beizuglegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt; das
strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert angesetzt.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1
HGB der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im
Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem
3.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag (wie im Vorjahr)
keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden in Höhe von 159.243,83 € (Vorjahr:
120.000,00 €). Diese sind in dem Posten "Sonstige
Verbindlichkeiten" enthalten.
4.
Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne
von § 251 HGB bestehen nicht.
IV.
Sonstige Angaben
1.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war zum
Geschäftsführer bestellt:
Herr Olaf Zeh, Finanzwirt, Radolfzell am Bodensee.
Vorschüsse und Kredite an den
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht
gewährt.
2.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 1
(Vorjahr: 1).
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Olaf Zeh (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2023
festgestellt.
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