BKB Projektentwicklungsgesellschaft mbHLiquidiert

14195 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 66348
Vorher
BKB Beratungsgesellschaft für Krankenhaus-Bau und -Betrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
9.9.2004
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Der Erwerb und Verkauf, Entwicklung und Vermietung von Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Baumann
seit 3.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

15.350 €
50.00%
15.350 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BKB Projektentwicklungsgesellschaft mbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr TEuro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen       3377
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   137.230   6
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   1.564.095   21
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   1.701.325   3404

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr TEuro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   30.700   31
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   376.246   514
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   792.751   -138
B. Rückstellungen   494.826   29
C. Verbindlichkeiten   6.802   2968
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   1.701.325   3404

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Form der Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Sämtliche Wertansätze lauten auf Euro; § 244 HGB.

Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind in den Anhang diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder die im Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden. Im Bericht sind die vorgeschriebenen oder wahlweise in den Anhang aufzunehmenden Angaben entweder in den allgemeinen Erläuterungen zum Anhang oder in den Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Sofern es aus Gründen der Übersichtlichkeit der Darstellung erforderlich war, Angaben in die Anlagen zu diesem Bericht zu verlagern, ist dies geschehen. In diesen Fällen wird jeweils im Rahmen der Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Angaben in den entsprechenden Anlagen verwiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt; § 275 HGB.

Nachweis der Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB.

Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine-Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die dort genannten Größenmerkmale werden nicht überschritten. Die größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 274a und 288 Abs.1 HGB werden in Anspruch genommen.

Wurden in der Vergangenheit steuerliche Vergünstigungen in der Handelsbilanz ausgewiesen, besteht nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB die Möglichkeit, diese Posten unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung beizubehalten. Entscheidet sich die Gesellschaft gegen das Beibehaltungswahlrecht, sind die aus der Zuschreibung resultierenden Beträge unmittelbar in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Soweit sich durch die Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz in Zukunft latente Steuern nach § 274 HGB ergeben sollten, werden die sich aus § 274a HGB ergebenden Erleichterungen in Anspruch genommen und auf eine Berechnung und ein Ausweis verzichtet.

Latente Steuern können künftig dann entstehen, wenn zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung ist als passive latente Steuer in der Bilanz anzusetzen. Eine sich andererseits insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt werden.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Steuerrechtliche Vorschriften finden nach Einführung des BilMoG bei der Bilanzierung keine Berücksichtigung mehr. Die in der Vergangenheit zulässige Umkehrung der Maßgeblichkeit des Steuerrechts in das Handelsrecht kann allerdings gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten werden. Von dieser Möglichkeit hat die Gesellschaft ggf. gebrauch gemacht.

Bilanzierungsgrundsätze

Planmäßige Abschreibungen sind bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorzunehmen deren Nutzung zeitlich begrenzt ist. Bei anderen Vermögensgegenständen können planmäßige Abschreibungen nicht vorgenommen werden. Die planmäßigen Abschreibungen dienen der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen der einzelne (abnutzbare) Anlagegegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Die Vornahme planmäßiger Abschreibungen ergibt sich aus dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 HGB).

Nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsrechts (§ 253 Abs. 2 HGB) kommen außerplanmäßige Abschreibungen bei allen Gegenständen des Anlagevermögens ohne Rücksicht darauf in Betracht, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Sie erfolgen, um Anlagegegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung müssen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden.

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen - angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear. Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 410,00 können ab dem Jahr 2010 gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben werden. Ein Wahlrecht besteht darüber hinaus wie folgt. Für Anschaffungen zwischen € 150,00 und € 1.000,00 kann ein Sammelposten gebildet und nach den gesetzlichen Vorgaben über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Anschaffungen bis € 150,00 sind dann als Betreibsausgaben zu behandeln.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für derartige Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen.

Umlaufvermögen

Beim Umlaufvermögen sind gem. § 253 HGB bis zur Bilanzaufstellung eingetretene Wertminderungen durch außerplanmäßige Abschreibungen zu berücksichtigen. Soweit die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden, soweit dies zulässig ist, Zuschreibungen vorgenommen.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Ein Bestand an angefangenen Arbeiten berücksichtigt die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Gemeinkostenzuschläge wurden gebildet.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag bilanziert.

Die Abgrenzung der sonstigen Vermögensgegenstände dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und bekannt gewordenen ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlbetrag ausgewiesen.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben zu den Restlaufzeiten im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB nicht in der Bilanz, sondern in einem Verbindlichkeitsspiegel zusammengefasst dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Bewertungsgrundsätze

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand somit nicht statt.

Am Abschlussstichtag bestanden Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB aus einem PKW-Leasingvertrag.

Ergänzende Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Berichtsjahres Beschäftigten beträgt 0.

Zur Geschäftsführung ist Herr Dipl. Ing. Thomas Baumann bestellt worden.

Ein Aufsichtsrat/Beirat ist nicht bestellt.

Bezüglich eventueller Bezüge der Geschäftsleitung wird auf § 286 Abs. 4 HGB verwiesen.

 

Berlin, den 27. September 2016

gez. Thomas Baumann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.09.2016

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