Projektgesellschaft Lumumbastraße 2 mbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
3.802.427,33 |
5.270.771,87 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
0,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
0,00 |
3.985.088,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.765.362,77 |
5.152.975,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.064,56 |
117.796,84 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.166,91 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
750.100,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.802.427,33 |
6.023.039,17 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.298.825,58 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
775.100,39 |
1.982.614,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.048.925,97 |
1.207.514,02 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
750.100,39 |
| B.
Rückstellungen |
1.745.684,02 |
1.624.357,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
757.917,73 |
4.398.682,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.802.427,33 |
6.023.039,17 |
Anhang
Projektgesellschaft Lumumbastraße 2 mbH,
Leipzig
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010
A. Allgemeines
Die Gesellschaft erfüllt zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2010 die Größenkriterien einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der
vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des
GmbHG aufgestellt worden.
Von den Erleichterungen des § 264 Abs. 1 S. 4,
§ 274a und § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 war das
Handelsgesetzbuch in der Fassung des
Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
(BilMoG) zwingend für alle Gesellschaften anzuwenden.
Im Anhang sind keine Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, welche ihre Begründung in der
Gesetzesänderung finden, enthalten. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen an die neu geltenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden erfolgte gemäß Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB nicht.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich,
mit Ausnahme der Änderungen durch das BilMoG, im
Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Die Gesellschaft ist Teil der LICON
Unternehmensgruppe, Leipzig, die
Bauträgertätigkeit, Handel und Verwaltung von
Immobilien betreibt und über die Gesellschafter
indirekt verbunden ist (nahe stehende Gesellschafter).
Das Geschäftsmodell der Gesellschaft ist
regelmäßig geprägt von
stichtagsübergreifenden Projektlaufzeiten. Das strenge
Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
führt zur Umsatz- und Ertragsrealisierung erst nach
protokollierter Übergabe und Abnahme der jeweiligen
Projekte. Ausnahme bildet hier die Veräußerung
von Grund und Boden. Zum Stichtag können lediglich die
aktivierungsfähigen Aufwendungen ergebnisneutral
über die Bestandsveränderungen verbucht werden.
Alle nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen
(insbesondere Vertriebsaufwendungen) sind nach HGB
aufwandswirksam zu bilanzieren.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Umlaufvermögen
Forderungen werden mit dem Nennwert oder dem am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Erfassung von Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen (Schlussrechnung von
Bauträgerverträgen) erfolgt grundsätzlich
bei Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums. Mit
Abnahme des Sondereigentums werden
Umsatzerlöse in Höhe der anteiligen
Anschaffungskosten von Grund und Boden realisiert und eine
korrespondierende Bestandsminderung erfasst. Die
Umsatzrealisierung aus den Bauleistungen erfolgt mit
Abnahme des Gemeinschaftseigentums.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Passiva
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen mit den
Beträgen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestanden, wie im Vorjahr, nicht. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf den nicht
einzelwertberichtigten Forderungsbestand wurde in Höhe
von 1 % der Bemessungsgrundlage vorgenommen.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen
in Höhe von TEUR 3.701 (Vorjahr: TEUR 4.212)
solche gegen Gesellschafter und resultieren aus
kurzfristiger Darlehensgewähr.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen noch nicht abgerechnete
Vermittlungsprovisionen (TEUR 336,
Vorjahr: TEUR 330), noch ausstehende Rechnungen
(TEUR 97, Vorjahr: TEUR 0) sowie noch nicht abgerechnete
Bauleistungen (TEUR 500,
Vorjahr: TEUR 1.189).
Alle
Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundene
Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen.
D. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestehen aus dem Sicherungsvertrag mit der Volksbank
Stormarn eG, Bad Oldesloe, und verschiedenen Gesellschaften
der LICON Gruppe für die in Anspruch genommenen
Darlehen, in Höhe der Rahmenkreditzusage von bis zu
EUR 9,5 Mio..
Die Gesellschaft geht auf Grund der Bonität der
originären Schuldner nicht von einer Inanspruchnahme
aus.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen
bestanden zum 31. Dezember 2010 nicht.
Geschäftsführung
Herr Peter Wolf, Kaufmann, Leipzig (bis
22. November 2010)
Herr Jürgen Henning, Kaufmann, Fort Myers/USA
(ab 22. November 2010)
Herr Alexander Stuhlmann, Kaufmann, Hamburg (ab
22. November 2010)
Leipzig, 7. September 2012
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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