Ingenieurbüros für Tragwerksplanung
CT-Express Vertriebs GmbHLiquidiert
48249 Dülmen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf-Rüdiger Voss seit 3.8.2018 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CT-Express Vertriebs GmbHDülmenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches
erstellt. Die
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 - 256a HGB vorgenommen. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung gemäß
Die gesetzlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet. Ø Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung bewertet. Ø Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Ø Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Ø Die liquiden Mittel wurden mit dem Nominalwert bewertet. Ø Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit
Ø Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz HGB).
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. IV. Sonstige Bilanzerläuterungen Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Geschäftsführer im Kalenderjahr 2010 war: Ø Herr Voss V. Ergebnisverwendung Von den Angaben zur Ergebnisverwendung wird gem. § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen.
Ralf-Rüdiger Voss Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 02.01.2012 festgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2011 |
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