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VHH Netz GmbH & Co. KGViernheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktivseite
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019der VHH Netz GmbH & Co. KGI. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Die VHH Netz GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Viernheim und ist unter der Nummer HR A 84836 beim Amtsgericht Darmstadt eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Gemäß § 264a Abs.1 HGB sind die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften auch auf Personenhandelsgesellschaften anzuwenden (§§ 264 ff. HGB), soweit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine Gesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 Nr. 2 HGB ist. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Der Ausweis des Eigenkapitals wurde dahingehend geändert, dass der Jahresüberschuss in der Bilanz nicht mehr wie in den Vorjahren unter den Rücklagen, sondern nunmehr unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen wird. Die übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. II. Erläuterungen zu den Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Fremdkapitalzinsen werden in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen. Sofern vorhanden werden geringwertige Anlagegüter (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über € 250,00 bis € 800,00) in Anlehnung an die steuerlichen Gesetzesgrundlagen inventarisiert und im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis € 250,00 werden sofort als Aufwand erfasst. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen sind nicht erforderlich. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst, sofern dies wesentlich für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 2. Angaben zu Positionen der Bilanz Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel verwiesen. Die Forderungen gegen Gesellschafter entfallen vollständig auf sonstige Forderungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die Stadtwerke Viernheim Netz GmbH sowie gegen die Netzbetrieb Hirschberg GmbH & Co. KG und betreffen Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Das Kommanditkapital beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag vom 21. November 2012 € 5.000,00, während sich die Rücklagen auf € 2.010.000,00 belaufen. Das Jahresergebnis vor Ergebnisverwendung beträgt € 179.886,52. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie Aufbewahrungsverpflichtungen. Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten (Vorjahreszahlen in Klammern):
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. 3. Angaben zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse beinhalten die Netznutzungsentgelte für die Durchleitung von Strom (€ 1.439.777,16) und Gas (€ 253.996,40). Unter dem Materialaufwand werden die Transportentgelte an den vorgelagerten Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom und Gas sowie Aufwendungen für die Unterhaltung der beiden Netze ausgewiesen. Wesentliche periodenfremde Erträge sind für die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von € 33.854,47 angefallen. Für den Jahresabschluss wesentliche periodenfremde Aufwendungen sind nicht entstanden. III. Ergänzende Angaben 1. Finanzielle Verpflichtungen Wesentliche finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Ein Bestellobligo bestand zum Bilanzstichtag nicht. 2. Beteiligungsverhältnisse Persönlich haftende Gesellschafterin ist die SWV Versorgungs-GmbH, Viernheim. Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00. Kommanditistin ist die Stadtwerke Viernheim GmbH, Viernheim. 3. Angaben zu den Organen Persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin: SWV Versorgungs-GmbH, Industriestr. 2, 68519 Viernheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ralph Franke. Der Geschäftsführer Dr. Ralph Franke ist Aufsichtsratsmitglied der Baugenossenschaft Viernheim eG, Viernheim, Aufsichtsratsmitglied der Kabel Viernheim GmbH, Viernheim, und Aufsichtsratsmitglied der lolos AG, Frankfurt. 4. Bezüge des Geschäftsführungsorgans Der Geschäftsführer erhielt im Berichtsjahr keine Vergütung von der Gesellschaft. 5. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Viernheim GmbH, Viernheim, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. 6. Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt im Berichtsjahr € 2.200,00. Andere Bestätigungs-, Steuerberatungs- oder sonstige Leistungen wurden vom Abschlussprüfer nicht erbracht. 7. Beziehungen zu nahestehenden Personen
8. Ergebnisverwendung Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags wird der Jahresüberschuss den Rücklagen zugeführt.
Viernheim, 14. April 2020 VHH Netz GmbH & Co. KG Pers. haftender Gesellschafter und Geschäftsführer SWV Versorgungs-GmbH, Viernheim vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ralph Franke Anlagenspiegel VHH Netz GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019der VHH Netz GmbH & Co. KGI. Grundlagen des Unternehmens Die VHH Netz GmbH & Co. KG wurde Ende 2012 gegründet, um die Funktion des vorgelagerten Netzbetreibers für die VersorgungsWerke Heddesheim GmbH & Co. KG und die VersorgungsWerke Hirschberg GmbH & Co. KG zu übernehmen. Im Jahr 2013 errichtete die VHH Netz GmbH & Co. KG eine Hochdruckleitung zur Anbindung des Heddesheimer Gasnetzes an das Ferngasnetz über die Gasübergabestation der Stadtwerke Viernheim Netz GmbH. Diese Leitung ist seit dem 01. Januar 2014 in Betrieb und ging mit Abschluss des Berichtsjahres auf die VersorgungsWerke Heddesheim GmbH & Co. KG über. Damit ist die Gesellschaft in Zukunft kein Gasnetzbetreiber mehr. Die Funktion des vorgelagerten Netzbetreibers der VersorgungsWerke Heddesheim GmbH & Co. KG und der VersorgungsWerke Hirschberg GmbH & Co. KG in der Stromversorgung wird seit dem 01. Januar 2015 wahrgenommen. Hierzu wurden durch die Gesellschaft die 20kV-Anbindungsleitungen der beiden Ortsnetze an das Umspannwerk in Viernheim errichtet. Die Gesellschaft unterliegt bei der Sparte Gas ab 2018 und bei der Sparte Strom ab 2019 der Anreizregulierung, während zuvor die Regelungen der Kostenregulierung maßgeblich waren. Die VHH Netz GmbH & Co. KG ist zum 01. Januar 2019 in den umsatzsteuerlichen Organkreis der Stadtwerke Viernheim GmbH eingetreten. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft ist zu Beginn des Jahres 2020 als Folge des neuen Corona-Virus und der zu seiner Eindämmung beschlossenen Maßnahmen stark unter Druck geraten. Als Folge des Produktionseinbruchs in China kommt es in anderen Ländern ebenfalls zu deutlich spürbaren negativen Auswirkungen auf die Konjunktur. Hierdurch wächst auch die Verunsicherung von Konsumenten und Investoren. Führende Forschungsinstitute gehen inzwischen für das erste Halbjahr 2020 von einem deutlichen Rückgang der weltweiten Produktionsleistung aus. Besonders stark sind die negativen Effekte in Asien, Europa und den USA, wo die Verbreitung des Virus besonders weit fortgeschritten ist und das Potenzial von Produktionsausfällen durch gestörte Lieferketten vergleichsweise groß ist. Die auf Produktion und Export von Rohstoffen spezialisierten Länder dürften bisweilen auch erhebliche Einbußen ihrer Wirtschaftsleistung erfahren. Der Internationale Währungsfonds geht neuesten Berichten zufolge von einem Rückgang der Weltwirtschaftsleistung von ca. 3 % aus. Lediglich die große Depression von 1929 hatte einen noch dramatischeren Einbruch zur Folge. Das Risiko einer noch stärkeren und nachhaltigeren Abschwächung der weltwirtschaftlichen Dynamik ist erheblich, insbesondere wenn die Eindämmung des Virus noch längere Zeit in Anspruch nimmt oder es zu wiederholten Ausbrüchen kommt, bevor wirksame Medikamente oder Impfstoffe bereitstehen. Die deutsche Industrie ist stark ins neue Jahr gestartet. Die Produktion im verarbeitenden Gewerbe legte im Januar um 2,9 % zu, während die Bauwirtschaft sogar ein Plus 4,7 % verzeichnen konnte. In der Energiewirtschaft gab es ein leichtes Minus von 0,2 %. Für das restliche Jahr 2020 wird von führenden Forschungsinstituten allerdings ein dramatischer Rückgang des Bruttoinlandsprodukts als Folge der Corona-Krise erwartet. Je nach Szenario wird mit einem Rückgang von 4,5 % bis 8,7 % gerechnet. Speziell das Gastgewerbe, die Luftfahrt als auch die Freizeitbranchen werden besonders betroffen sein - oder sind es bereits. Sofern die Corona-Krise zeitnah überwunden wird, soll das Jahr 2021 demgegenüber aber einen ebenso dramatischen Anstieg der Wirtschaftsleistung erfahren. Aktuell versucht die Bundesregierung mit einem betragsmäßig unbegrenzten Hilfspaket der negativen Entwicklung entgegenzusteuern. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Strom Über 1,5 Millionen dezentrale Anlagen speisen über 90 Prozent der Leistung in die Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze der Verteilnetzbetreiber ein. Zunehmende Bedeutung gewinnt dabei die Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem. Die Verteilnetze werden dadurch zur wesentlichen Stütze der Energiewende. Hierzu müssen Netzplanung und Netzbetrieb in vielen Regionen neu gedacht werden. Die Werkzeuge zur Messung und Beeinflussung der Netze und Erzeugungsanlagen sind dabei im Wesentlichen die gleichen wie im Übertragungsnetz. Echtzeitfähige Kontrollsysteme und vorausschauende Netzberechnungen sowie Engpassplanungen sind Standard in Verteilnetzen, deren Einspeisung teilweise bereits größer als der Verbrauch ist. Es ist den enormen Anstrengungen der Netzbetreiber zu verdanken, dass der technische Wandel in den letzten Jahren ohne Einbußen der Versorgungssicherheit vonstattengehen konnte. So sind auch heute die deutschen Netze an der Spitze in Europa hinsichtlich ihrer geringen Ausfallzeiten und Einhaltung der Spannungsbänder. In Deutschland treffen die globalen Trends der Dezentralisierung und Digitalisierung durch die Energiewende auf einen besonderen Katalysator. Die Verteilnetzbetreiber setzen sich in einer Vielzahl von Forschungs- und Demonstrationsvorhaben mit ihrer zukünftigen Rolle auseinander. Diesen Projekten ist dabei stets gemein, dass die Veränderung der Erzeugungslandschaft zu einer stärkeren Systemverantwortung der Verteilnetzebene führt. Mit jedem Großkraftwerk, das dauerhaft durch dezentrale Einspeiser ersetzt wird, müssen die Themen Spannungshaltung, Erbringung von Regelleistung, Ausgestaltung der Schutzsysteme und Schwarzstartfähigkeit zunehmend neu gedacht werden. In einer zukünftigen, dezentralen Welt stellt sich die Frage nach den geeigneten Steuermechanismen. In den Verteilnetzen der Zukunft sind dezentrale Erzeuger und verteilte Kontrollmechanismen eng verzahnt. Jede Netzregion verarbeitet die Informationen, die für ihren Betrieb relevant sind. Hierdurch wird ein resilientes Energiesystem geschaffen. Die Rollen und Aufgaben der Verteilnetzbetreiber werden sich dadurch signifikant ändern. (Quelle: BDEW/Horn, "DSO 2.0 - Verteilnetzbetreiber der Zukunft", 14. April 2020) Gas Zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung kann Gas einen wertvollen Beitrag leisten - neben dem natürlichen Erdgas können dazu Technologien beitragen, die Gas dekarbonisieren, wie z.B. aus erneuerbarem Strom erzeugtes Gas (über "Power-to-Gas"-Verfahren) oder auch die adiabatische, also temperaturneutrale Methanumwandlung zu Wasserstoff. Auch aus Zersetzung von organischem Material gewonnenes Biomethan kann langfristig eine sichere, flexible und CO 2-arme Energieversorgung unterstützen. Die Menge an eingespeistem Biogas hat von 2016 zu 2017 um 1,5% von 855 Mio. m 3 auf 866 Mio. m 3 zugenommen. Das Potenzial liegt aber weit darüber: durch Umrüstung bestehender Anlagen auf Einspeisung, Effizienzsteigerungen und Erneuerung der Anlagen- und Prozesstechnik bestehender und neuer Anlagen könnten 2030 bis zu 10,3 Mrd. m 3 Biogas pro Jahr in das deutsche Gasnetz eingespeist werden. Zudem ist auch eine gesteigerte Einspeisung von Wasserstoff, der sich über Elektrolyse gewinnen lässt, durch Anpassungen der Gasinfrastruktur möglich. Ein weiterer Aspekt ist, dass bei vorrangiger Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien die Abhängigkeit von einem volatilen Stromangebot aus Wind und Sonne das zukünftige Energiesystem vor enorme Herausforderungen stellen wird. Stromspeicher wie Pumpspeicherkraftwerke oder Batterien können Energie nur über kurze Zeiträume bzw. in geringen Mengen speichern. Aktuell liegt die Speicherkapazität der Strominfrastruktur in Pumpspeicherkraftwerken bei etwa 0,04 TWh. Das Gasnetz hingegen kann bereits heute 240 TWh speichern. Die bereits bestehende Gasinfrastruktur (Netze und Speicher) kann also schon heute die erforderliche Langzeitspeicherung leisten. Die bestehende Gasinfrastruktur ist folglich von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Energiewende. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Gasinfrastruktur die Versorgungssicherheit unterstützt. Das hat einen hohen volkswirtschaftlichen Wert: Ein Ausfall der Energieversorgung hätte für den Industriestandort Deutschland enorme Kosten zur Folge. Mit Blick auf die Zukunft gilt es, die Netze für Gas und Strom gemeinsam zu betrachten, ihre Kopplung voranzutreiben und die Weiterentwicklung der Netze abgestimmt zu planen und zu betreiben. (Quelle: BDEW/Swen Gottschall, "Gasinfrastrukturen - unverzichtbar für die Energiewende", 14. April 2020) 2. Geschäftsverlauf Die Festlegung der jeweils zulässigen Erlösobergrenzen durch die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg erfolgte Anfang 2019. Die Festlegung der Erlösobergrenzen für die Sparte Strom steht weiterhin noch aus. Der Gas- und Stromnetzbetrieb war stabil und weitgehend störungsfrei. Die Materialkosten sind mit weit über 90% den Netzentgelten für die vorgelagerten Netze geschuldet. 3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage Die Umsatzerlöse konnten im Berichtsjahr um T€ 157 gesteigert werden. Dies ist auf eine Erhöhung der vorgelagerten Netznutzungsentgelte zurückzuführen, welche an die Kundschaft weitergereicht werden. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen wird die Auflösung der Rückstellung für das Regulierungskonto Gas ausgewiesen, welche durch den Verkauf des Gasnetzes nicht mehr der Gesellschaft zugerechnet werden kann. Korrespondierend zu den Umsatzerlösen nahmen durch die Erhöhung der vorgelagerten Netznutzungsentgelte auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen zu. Die übrige Kostenstruktur blieb weitestgehend unverändert, lediglich der Gewerbesteueraufwand ist infolge des höheren Jahresergebnisses deutlich höher als im Vorjahr. Insgesamt konnte im Berichtsjahr ein Jahresergebnis nach Steuern von T€ 180 erzielt werden. Finanzlage Die nachfolgende Kapitalflussrechnung wurde in Anlehnung an den Deutschen Rechnungslegungs-Standard Nr. 21 erstellt:
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im gesamten Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Vermögenslage Mit einem Anteil von nahezu 80 % an der Bilanzsumme ist die Aktivseite durch das Anlagevermögen geprägt. Hier wurden im Berichtsjahr T€ 16 in ein Klimasystem für Schalthäuser investiert. Demgegenüber standen Abschreibungen in Höhe von T€ 117. Zum Bilanzstichtag wurde das Gasnetz an die VersorgungsWerke Heddesheim GmbH & Co. KG verkauft. Der Restbuchwert der verkauften Anlagegüter belief sich auf T€ 721. In Summe verringerte sich das Anlagevermögen um insgesamt T€ 822. Unter den Forderungen gegen Gesellschafter werden ein vergebenes Darlehen sowie die im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft entstandenen Umsatzsteuererstattungsansprüche. Die Netzentgeltabrechnungen der Monate November und Dezember wurden im Berichtsjahr später als im Vorjahr gestellt, so dass diese Positionen am Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichen waren. Aus diesem Grund ist es zu einem deutlichen Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen gekommen. Durch den Eintritt der Gesellschaft in den umsatzsteuerlichen Organkreis der Konzernmutter sind die Forderungen gegen das Finanzamt aus der Umsatzsteuerabwicklung weggefallen. Zudem wurden die Gewerbesteuerforderungen des Vorjahres ausgeglichen, so dass die sonstigen Vermögensgegenstände spürbar zurückgegangen sind. Die Passivseite ist durch das Eigenkapital (T€ 2.015) sowie ein langfristiges Gesellschafterdarlehen (T€ 1.072) geprägt. Fast 92 % der Bilanzsumme entfallen auf dieses langfristige Kapital. Hieraus ergibt sich ein Anlagendeckungsgrad von 115,2 % (Vorjahr: 109,1 %). Die Rücklagen aus Gewinnen der Vorjahre (T€ 285) als auch ein Teilbetrag des Jahresüberschusses (T€ 124) wurden im Berichtsjahr an den Gesellschafter ausgezahlt. Der verbleibende Betrag des Jahresüberschusses von T€ 56 wurde auf das Verrechnungskonto des Gesellschafters gebucht. Der Ausweis des Verrechnungskontos erfolgt unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Dennoch erhöhte sich die Eigenkapitalquote durch die Bilanzverkürzung von 58,8 % auf 59,8 %. Mit dem Verkauf des Gasnetzes wurden auch die Verpflichtungen aus dem Regulierungskonto auf die VersorgungsWerke Heddesheim GmbH & Co. KG übertragen. Da dieser Sachverhalt gemäß den Regelungen des Kaufvertrags mit dem Kaufpreis abgegolten ist, ist diese Verpflichtung für die VHH Netz GmbH & Co. KG am Bilanzstichtag vollständig entfallen. Durch die daraus resultierende Auflösung der Rückstellung für die Abschöpfung der Mehrerlöse im Gasbereich von T€ 33, ist es zu einem deutlichen Rückgang der sonstigen Rückstellung gekommen. Von dem langfristigen Darlehen des Gesellschafters zur Finanzierung der Investitionen wurden im Berichtsjahr T€ 450 zurückgeführt, da dieser Teil das Gasnetz betraf. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten noch das restliche Darlehen von T€ 1.072, das oben beschriebene Verrechnungskonto (T€ 56) sowie noch nicht ausgeglichene Rechnungen für bezogene Leistungen. Wie schon bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, wurden die Netzentgeltabrechnungen der Monate November und Dezember auch auf Seite der Verbindlichkeiten im Berichtsjahr später als im Vorjahr gestellt, so dass diese Posten am Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichen waren. Aus diesem Grund ist es zu einem deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gekommen. Die genannten Gegebenheiten haben zur Folge, dass sich die Bilanzsumme um T€ 542 reduziert hat. 4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Da die Erlösseite bei Stromnetzen durch die Regulierung auf Basis der genehmigten Netzentgelte geregelt ist, gibt es keine Leistungsindikatoren, die derzeit von Relevanz sind. Als nichtfinanzieller Leistungsindikator wird die Störanfälligkeit des Netzes herangezogen. Hier ist die Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering, da es sich um neu errichtete Netzteile handelt. Darüber hinaus werden im Bereich Erdgas nur ein und im Bereich Strom zwei Anschlussnutzer versorgt. Zudem sind diese Kunden grundsätzlich redundant angebunden. III. Prognosebericht Durch die Abgabe des Gasnetzes erfolgt im Jahr 2020 seitens der Gesellschaft nur mehr der Stromnetzbetrieb. Auch wenn die Erlösobergrenzen-Festlegung noch nicht erfolgt ist, wird damit gerechnet, dass dieses Spartenergebnis im Jahr 2020 dem Ergebnis des Berichtsjahres vergleichbar sein wird. Die Gesellschaft wird jedoch zum Jahresende 2020 auch das Stromnetz teilweise an die VersorgungsWerke Heddesheim GmbH & Co. KG und teilweise an die VersorgungsWerke Hirschberg GmbH Co. KG abgeben. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Die VHH Netz GmbH & Co. KG unterliegt den üblichen Chancen und Risiken eines Netzbetreibers. Diese sind aufgrund der Regulierung überschaubar. Die Mechanismen der Regulierung sorgen dafür, dass das mittelfristige Ergebnis bei Strom- und Gasnetzen nicht mehr von den verteilten Energiemengen abhängt. Die technischen Risiken sind durch vorausschauende Instandhaltung und entsprechende Versicherungen begrenzt. 2. Chancenbericht Die Regulierung der Netzentgelte fängt die Kostenrisiken ab. Hierdurch gibt es im Gegenzug auch keine herausragenden Chancen.
Viernheim, 14. April 2020 VHH Netz GmbH & Co. KG Pers. haftender Gesellschafter und Geschäftsführer SWV Versorgungs-GmbH, Viernheim vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ralph Franke Bilanz zum 31. Dezember 2019entsprechend § 6b EnWGAktivseite
Passivseite
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2019Elektrizitätsverteilung
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2019Gasverteilung
Tätigkeitsabschluss zum 31. Dezember 2019 der VHH Netz GmbH & Co. KGErläuterungen zur Elektrizitäts- und Gasverteilung Entsprechend § 6b des Energiewirtschaftsgesetzes sind die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, jeweils eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie jeweils eine Bilanz für die Elektrizitäts- und Gasverteilung aufzustellen. Gewinn- und Verlustrechnung Bei der VHH Netz GmbH & Co. KG bestehen - bis auf geringfügige Beträge - ausschließlich direkt zurechenbare Positionen. Die nicht direkt zurechenbaren Positionen betreffen den allgemeinen Bereich und werden je zur Hälfte der Elektrizitäts- und der Gasverteilung zugerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnung eines jedes Tätigkeitsbereichs enthält alle Kosten und Erträge, die durch den Betrieb und Unterhalt des jeweiligen Verteilnetzes entstehen. Bilanz Die Bilanz wurde analog der Gewinn- und Verlustrechnung für die einzelnen Tätigkeitsbereiche erstellt. Auch bilanziell wurde bereits unterjährig konsequent das Ziel der verursachungsgerechten Zuordnung durch Einzelbuchungen verfolgt. Die Bilanz der einzelnen Tätigkeitsbereiche spiegelt die Vermögenslage des jeweiligen Verteilnetzes bei der VHH Netz GmbH & Co. KG wider. Alle Forderungen und Verbindlichkeiten der einzelnen Tätigkeitsbereiche sind bis auf ein Gesellschafterdarlehen in der Stromsparte in Höhe von € 1.072.000,00 innerhalb eines Jahres fällig. Gesetzliche und vertragliche Grundlagen Zwischen der VHH Netz GmbH & Co. KG und der Stadtwerke Viernheim GmbH besteht ein Dienstleistungsvertrag, in dem geregelt ist, dass und unter welchen Bedingungen die Unterhaltung der Netze durch die VHH Netz GmbH & Co. KG erfolgt.
Viernheim, 14. April 2020 VHH Netz GmbH & Co. KG Pers. haftender Gesellschafter und Geschäftsführer SWV Versorgungs-GmbH, Viernheim vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ralph Franke BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VHH Netz GmbH & Co. KG VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VHH Netz GmbH & Co. KG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VHH Netz GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie enthält die Website des IDW eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromversorgung und Gasversorgung - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 einschließlich der Angaben zu den Regeln, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind - geprüft. Nach unserer Beurteilung
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile hierzu zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Neu-Isenburg, den 4. Mai 2020 HRB
Treuhand GmbH
Schulter, Wirtschaftsprüfer Ludwig, Wirtschaftsprüfer Weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gemäß der Website https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie.Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. |
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