Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 16133
Eingetragen
10.3.1999
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung im Rahmen der Tätigkeit als Bauträger und alle damit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist nicht die Tätigkeit als Bauunternehmer.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anton Braun
seit 8.6.2002
Geschäftsführer
Luise Braun
seit 8.6.2002
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
95.00%
L**** B****
5.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Anton Braun
Lärchenstraße 9b 92361 Berngau
23.750 €
95.00%
L**** B****
1.250 €
5.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wohnbau Braun GmbH

Berngau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 15.034,00 5.955,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 15.031,00 5.952,00
B. Umlaufvermögen 884.865,83 1.279.211,32
I. Vorräte 557.256,54 710.529,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.494,84 45.825,73
davon gegen Gesellschafter 46.349,96 45.487,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 279.114,45 522.856,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 30.773,10
Aktiva 899.899,83 1.315.939,42

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 545.149,11 521.875,33
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 496.875,33 445.865,09
III. Jahresüberschuss 23.273,78 51.010,24
B. Rückstellungen 308.733,04 187.848,21
C. Verbindlichkeiten 46.017,68 606.215,88
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 46.017,68 606.215,88
Summe Passiva 899.899,83 1.315.939,42

Anhang

A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das Stammkapital ist voll eingezahlt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt zum Bilanzstichtag 0,00  € (Vorjahr 0,00 €)

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Anton Braun bestellt.

Neumarkt, den 20.05.2025

gez. Anton Braun

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2025 festgestellt.

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