Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 310850
Vorher
Seibt + Kapp Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
29.12.1977
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an der Firma Seibt + Kapp GmbH + Co. Maschinenfabrik KG in Erdmannhausen sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen und Beteiligungen.

Historie

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Management

NameRolle
Norbert Löffelhardt
seit 11.9.2006
Geschäftsführer
Walter Dr. Halbmann
seit 11.9.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Seibt+Kapp GmbH & Co Maschinenfabrik KG
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Seibt+Kapp GmbH & Co Maschinenfabrik KG
Germany
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Seibt + Kapp Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Erdmannhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 43.753,60 42.091,26
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.753,60 42.091,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.753,60 42.091,26

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 41.638,71 39.984,81
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 13.984,81 12.382,37
III. Jahresüberschuss 1.653,90 1.602,44
B. Rückstellungen 2.114,89 2.106,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.753,60 42.091,26

Anhang

gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010

SEIBT+KAPP GmbH
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§264cAbs.1HGB, §42Abs. 3 GmbHG)
III.Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

D. Sonstige Angaben


I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
II.Persönliche Haftung für Gesellschaften ( § 285 Nr. 11a HGB)
III.Ergebnisverwendung

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB, sowie die Regelungen der Satzung zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5. Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände".

6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

8. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von §267 HGB, da zum Abschlussstichtag

31.12.2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von §267 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilMoG nicht überschreiten.
Größenmerkmale

2010
TEUR
2009
TEUR
Bilanzsumme 43,8 42,1
Umsatzerlöse 0,0 0,0
durchschnittliche Arbeitnehmerzahl00
(ohne Auszubildende und Geschäftsführer)

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

9. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist.

3. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §268Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

4. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen
Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Die Gesellschafter-Forderungen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

b. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag
und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

c. Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt.

Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt.

C.Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)



davon mit einer Restlaufzeit

Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr

EUR
EUR
EUR
Sonstige Vermögensgegenstände
43.753,60
19.722,88
24.030,72
(Vorjahr)
42.091,26
18.060,54
24.030,72
Gesamt
43.753,60
19.722,88
24.030,72
(Vorjahr)
42.091,26
18.060,54
24.030,72

II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 264c Abs. 1 HGB, §42Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR19.070,09 (Vorjahr TEUR 17.328,28).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva A. I. 1 enthalten.

III. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:



EUR
1. Januar 2009

12.382,37
Jahresüberschuss
2009
1.602,44
1. Januar 2010

13.984,81

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Dr.- Ing. Walter Halbmann und Herrn Norbert Löffelhardt der SEIBT+KAPP GmbH & Co Maschinenfabrik KG geführt. Die Geschäftsführer sind uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht gewährt.

II. Persönliche Haftung für Gesellschaften (§ 285 Nr. 11a HGB)

Die Gesellschaft haftet persönlich für folgende Gesellschaften:

Firmenname
Sitz
Rechtsform
SEIBT & KAPP GmbH & Co


Maschinenfabrik KG
Erdmannhausen
GmbH & Co. KG

III. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung am 01. Juli 2011 vorschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Erdmannhausen, den 24. Mai 2011


SEIBT+KAPP GmbH & Co Maschinenfabrik KG
(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2011 festgestellt.

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