Fünfte StraMo Immobilien GmbH & Co. KG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Bernhard Meis seit 10.6.2021 | Vorstandsmitglied |
Tatjana Spruzina-Dick seit 10.6.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rhein-Ruhr Immobilien AGStraelenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Amtsgericht Kleve, HRB 11149 Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für 2023I. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss der Rhein-Ruhr Immobilien AG wurde gemäß §§ 246 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Methoden des Vorjahres wurden beibehalten. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig und linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Ferner werden Rückstellungen gebildet für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr bis zum 31.03. nachgeholt werden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Das heißt, zukünftige Kosten- und Preissteigerungen sind eingeschlossen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei der Rückstellung für Archivierungskosten wurde aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Abzinsung verzichtet. Weitere Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in dem diesem Anhang als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für Gebäude 33 Jahre und für Außenanlagen 19 Jahre. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.200 vinkulierte auf den Namen lautende Stückaktien. Der rechnerische Wert für jede Stückaktie beträgt EUR 10.000,00. Von den 7.200 Stückaktien wurden 2.400 Stückaktien aus der von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. März 2023 beschlossenen Kapitalerhöhung gezeichnet (konstitutive Handelsregistereintragung am 07. Dezember 2023). Zusätzlich wurde im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 29. März 2023 beschlossen, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt ist, das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmalig bis zum 28. März 2028 um bis zu TEUR 24.000 (Genehmigtes Kapital) auf bis zu insgesamt TEUR 96.000 zu erhöhen. Im Geschäftsjahr 2023 ist eine Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 1.001 erfolgt. Die gesetzliche Rücklage hat sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
Gemäß § 150 AktG ist die Aktiengesellschaft verpflichtet, 5% des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen. Die anderen Gewinnrücklagen haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betragen TEUR 159. Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Rückstellungen für ausstehende Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 313. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr und von mehr als einem Jahr sind in der Bilanz im Einzelnen dargestellt. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 142.703 durch Buchgrundschulden gesichert und haben TEUR 99.035 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Ferner sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 43.500 zusätzlich durch Abtretungsvereinbarungen betreffend Miete und Pacht besichert. IV. Sonstige Angaben GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von EUR 3.162.419,39 wie folgt zu verwenden:
Im Rahmen der Kapitalerhöhung haben die Aktionäre einen Aufpreis in Höhe von insgesamt TEUR 1.001 gezahlt, der in die Kapitalrücklage eingestellt wurde und die Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen ausgleicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 3.452. Gesellschaftsorgane Mitglieder des Vorstandes
Mitglieder des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2023 eine Vergütung in Höhe von insgesamt TEUR 7.
Straelen, 10. Januar 2024 Rhein-Ruhr Immobilien AG P. Meis D. Neuhaus Lagebericht 2023Grundlagen des Unternehmens Die Aktivitäten der Rhein-Ruhr Immobilien AG erstrecken sich in erster Linie auf das langfristige Halten und Verwalten von Immobilien, um für die Erfordernisse der Zukunft gerüstet und ein starker Partner für die Mitglieder des EDEKA Rhein-Ruhr Verbundes zu sein. Die Gesellschaft ist rechtlich und wirtschaftlich selbständig; sie gehört nicht zu einem Konzern. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Aufgrund dieser nach wie vor schwierigen Bedingungen setzte sich die Erholung der Wirtschaft in Deutschland im Jahr 2023 nicht weiter fort. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, lag das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 um 0,7 % höher. Das BIP bewegte sich gemäß den ersten Berechnungen des statistischen Bundesamtes preisbereinigt um -0,3 % unter dem des Vorjahres (2022: +1,8 %) und liegt damit unter dem Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre von +1,14 % (Wachstum 2014-2023). Aufgrund der Folgen des Kriegs in der Ukraine, den verschärften Material- und Lieferengpässen, der massiv steigenden Preise, dem Fachkräftemangel und der schlechten Finanzierungsbedingungen konnte sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 insgesamt nicht so gut behaupten. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. Besonders stark ging die Wirtschaftsleistung um 2,0 % im produzierenden Gewerbe, aufgrund der niedrigeren Produktion bei der Energieversorgung zurück. Aber auch das verarbeitende Gewerbe verzeichnete ein Minus von 0,4 %. Der Bereich Dienstleistungen stützte dieses Jahr die Wirtschaft. So stieg die Wirtschaftsleistung der Dienstleister im Bereich der Information und Kommunikation um +2,6 %, die öffentlichen Dienstleister sowie die Dienstleister in den Bereichen Erziehung und Gesundheit verzeichneten eine Steigerung um +1,0 % und die Unternehmensdienstleister legten um 0,3 % zu. Die Bauinvestitionen sanken aufgrund von Engpässen bei Arbeitskräften und Material sowie der hohen Baukosten und der zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen um -2,1 %. Sie liegen damit deutlich unter dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Die Verbraucherpreise stiegen 2023 erneut deutlich um +5,9 % (Vj. +7,9 %). Die Energiepreise erhöhten sich hierbei um +5,3 % zum Vorjahr (2022: +29,7%). Der überdurchschnittliche Preisanstieg von Nahrungsmitteln setzte sich auch im Jahr 2023 weiter fort (+12,4 %). Die Zahl der Erwerbstätigen stieg saisonbereinigt im Vorjahresvergleich auf 46 Mio. (Vj. 45,7 Mio.) und liegt damit um 0,4 % höher als im Vorjahr. Laut GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) konnten viele Sortimentsbereiche ein positives Umsatzwachstum verzeichnen, was im deutschen Markt ein Gesamtwachstum der Fast Moving Consumer Goods (FMCG) von +7,5 % ergab. Nach den ersten Schätzungen des statistischen Bundesamtes sanken jedoch die preisbereinigten Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel gegenüber dem Vorjahr um 3,3 % (2022: -0,6 %). Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Umsatzentwicklung Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren für die interne Steuerung sind der Umsatz aus Vermietungen und der Jahresüberschuss. Die Rhein-Ruhr Immobilien AG erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Nettoumsatz aus Vermietungen von Mio. EUR 14,6 (Vj. Mio. EUR 12,8). Der Planumsatz für 2023 in Höhe von Mio. EUR 13,2 (Vj. Mio. EUR 11,7) wurde übertroffen, Mietindexierungen für die Bestandsobjekte noch nicht vollständig in der Planung 2023 berücksichtigt waren. Im Oktober 2023 hat eine Kapitalerhöhung um Mio. EUR 24,0 auf Mio. EUR 72,0 stattgefunden. Diese wurde verwendet, um zum 01. August 2023 einen sowie zum 01. November 2023 fünf Lebensmitteleinzelhandelsstandorte zu kaufen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Anstieg des Nettoumsatzes aus Vermietungen auf Mio. EUR 17,3 geplant. Verkaufsflächenentwicklung Sie stellt sich folgendermaßen dar:
Im Jahr 2023 wurden sechs Lebensmitteleinzelhandelsstandorte erworben. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Rhein-Ruhr Immobilien AG einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.329 (Vj. TEUR 3.050). Das für 2023 geplante positive Ergebnis von TEUR 3.016 (Vj. TEUR 2.748) wurde somit um TEUR 313 übertroffen. Der Anstieg resultiert insbesondere daraus, dass die Mietindexierungen für die Bestandsobjekte noch nicht vollständig in der Planung 2023 berücksichtigt waren. Weiterhin kann das Ergebnis erheblich durch den Umfang erforderlicher Instandhaltungs- und Wartungskosten bei den Objekten schwanken. Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Aufwendungen hierfür TEUR 1.905 (Vj. TEUR 1.918) und konnten somit trotz Inflation auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme beträgt TEUR 229.068 (Vj. TEUR 141.208). Der Anstieg betrifft auf der Aktivseite überwiegend das Sachanlagevermögen, welches insbesondere durch den Kauf von sechs Lebensmitteleinzelhandelsstandorten gestiegen ist. Die Investitionen des Geschäftsjahres betrugen insgesamt TEUR 93.678 (Vj. TEUR 372) und entfallen vollständig auf das Sachanlagevermögen. Die Eigenkapitalquote sank im Vergleich zum Vorjahr um 4,5%-Punkte auf 37,2% (Vj. 41,7%), wobei zu berücksichtigen ist, dass im Oktober 2023 eine Kapitalerhöhung stattgefunden hat, die zu einer Erhöhung des gezeichneten Kapitals um TEUR 24.000 und einer Erhöhung der Kapitalrücklage um TEUR 1.001 geführt hat. Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber Kreditinstituten. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben TEUR 99.035 (Vj. TEUR 59.439) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. In 2023 wurden Darlehen in einer Gesamthöhe von TEUR 68.000 aufgenommen, um mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung die Immobilienkäufe zu finanzieren. Die Finanzierung sowie die Liquidität der Gesellschaft war zu jedem Zeitpunkt des Jahres 2023 gewährleistet. Die zukünftigen Tilgungsleistungen werden auch weiterhin aus dem laufenden, operativen Cash-Flow bedient werden können. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, stellen jederzeit fällige und zahlbare Cashpool-Forderungen dar und sind stichtagsbedingt zum Vorjahr zurückgegangen. Zusammenfassend wird die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft als sehr gut beurteilt. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prozess zur Steuerung der Unternehmensrisiken Als Real-Estate-Unternehmen ist die Rhein-Ruhr Immobilien AG unterschiedlichsten Chancen und Risiken ausgesetzt. Das bestehende Chancen- und Risikopotenzial wird regelmäßig identifiziert und analysiert, um die Weiterentwicklung und das Wachstum der Gesellschaft zu sichern. Das Chancen- und Risikomanagement der Rhein-Ruhr Immobilien AG besteht aus aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystemen. Diese Systeme dienen dazu, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, früh zu erkennen. Besonderes Gewicht haben der Prozess zur strategischen Planung und das Berichtswesen. Die strategische Unternehmensplanung soll potenzielle Chancen und Risiken mit hinreichend zeitlichem Abstand vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen abschätzen. Im Unternehmen sind Berichtssysteme installiert, die sich anbahnende Risiken im Immobilienumfeld sowie in der Vermögensverwaltung frühzeitig erkennen lassen. Die lang-, mittel- und kurzfristige Messung und Überwachung von Chancen und Risiken erfolgt durch eine Vielzahl von individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausgerichteten Instrumentarien. Im Rahmen des Risikomanagementsystems erfolgt eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit der operativen Geschäftstätigkeit sowie den damit verbundenen Chancen und Risiken der Gesellschaft. Innerhalb dieses Prozesses erstellt die Gesellschaft für den lang- und mittelfristigen Zeitraum strategische und für den kurzfristigen Zeitraum dezidierte Planungen, die der aktuellen Geschäftsentwicklung gegenübergestellt werden. Die Abweichungen zur Unternehmensplanung werden analysiert. Diese Ergebnisanalysen dienen dem Management als Grundlage für strategische und operative Entscheidungen sowie zur Steuerung des Unternehmens. Unterstützt werden diese Maßnahmen durch Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen sowie durch den Informationsaustausch mit den selbstständigen Kaufleuten. Das Risikomanagementsystem wird stetig entsprechend den ermittelten Anforderungen und Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Das Risikomanagementsystem stellt die Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Kommunikation und Dokumentation der Risiken sicher, um geeignete Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen treffen zu können. Geschäftschancen und -risiken Die Rhein-Ruhr Immobilien AG ist marktwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Die Rhein-Ruhr Immobilien AG vermietet ihr Immobilieneigentum an die EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit wird ein hoher Nutzen für alle Geschäftspartner erzielt. Somit ist die Rhein-Ruhr Immobilien AG nicht nur ein Verwalter von Immobilien, sondern ein Partner des Einzelhandels, der einen nicht unwesentlichen Anteil an einem erfolgreichen Betreiben der Lebensmittelmärkte beisteuert. Die u.a. auf Nachhaltigkeit ausgelegte Philosophie des EDEKA-Verbunds kann damit bereits von Anfang an während des (Um-)Baus eingearbeitet und umgesetzt werden. Durch die laufende wirtschaftliche wie auch technische Überwachung des Immobilienbestandes wird dem Risiko einer Verschlechterung des Standortportfolios aktiv begegnet, um frühzeitig durch Instandhaltungsmaßnahmen reagieren zu können. Neue Standorte werden einer umfassenden Prüfung unterzogen, um dem Risiko von Altlasten zu begegnen. Risiken und Chancen aus dem Lebensmitteleinzelhandel, der zu den am härtesten umkämpften Teilmärkten der Volkswirtschaft zählt, treffen in Teilen auch die Rhein-Ruhr Immobilien AG. Der starke Wettbewerb sowie die Markenlistung der Discounter belasten die Umsatzerlöse und Rohgewinne des Lebensmitteleinzelhandels deutlich. Durch die Einbindung der EDEKA Rhein-Ruhr in die deutschlandweite EDEKA-Gruppe, die hohe Sortimentskompetenz und die permanente Optimierung der zentralen Geschäftsprozesse gelingt es, den Druck auf die Margen zu kompensieren und den angeschlossenen Einzelhändlern eine wettbewerbsfähige Gesamtleistung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind die Einzelhändler mit ihren individuellen, auf die Kundenbedürfnisse vor Ort zugeschnittenen Markt- und Sortimentskonzepten jederzeit in der Lage, sich flexibel auf die Herausforderungen des Marktes einzustellen. Unter anderem investiert der EDEKA-Verbund kontinuierlich in die Modernisierung und Aufwertung seiner Vertriebsstätten, um die Produktivität auf bestehender Fläche zu verbessern. Dies sichert langfristig auch die Einnahmen der Rhein-Ruhr Immobilien AG aus dem Immobiliengeschäft. Durch die enge Zusammenarbeit mit der EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG wird das Risiko einer fehlenden Prolongation der Mietverträge als gering eingestuft, da die Standorte gemeinsam entwickelt werden. Die aktuelle Lage am Immobilienmarkt für Handelsimmobilien kann eine nennenswerte Chance sein, da die Veräußerung der Immobilien nicht für die Refinanzierung notwendig ist und ein langfristiges Halten der Immobilien mit dem solventen Mieter EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG eine ertragsstarke Alternative ist. Sinkende Immobilienpreise eröffnen der Gesellschaft Chancen auf den Erwerb neuer Standorte in der Region Rhein-Ruhr. Operative Risiken mit negativen Auswirkungen auf die Ertragslage können sich aus der Flächenstruktur der Standorte ergeben. Die Rhein-Ruhr Immobilien AG hat im Vollsortiments- sowie im Fachmarktbereich leistungsfähige und gesunde Vertriebsflächenstrukturen aufgebaut. Die Höhe der realisierbaren Betriebsergebnisse der Gesellschaft ist auch von der Entwicklung der Fremdfinanzierungszinssätze abhängig. Mit ihren Immobilienfinanzierungen wird das Betriebsergebnis mit möglichen Zinsänderungsrisiken bzw. -chancen nach Ablauf der Zinsbindungsfristen belastet bzw. begünstigt. Bisherige Finanzmarktkrisen, aber auch die Verschuldungssituation in der EU, haben bisher keine negativen Auswirkungen für die Rhein-Ruhr Immobilien AG gezeigt. Darüber hinaus sind in allen lang- und mittelfristigen Mietverträgen Wertsicherungsklauseln enthalten, die ein inflationsbedingtes Zinsrisiko weitgehend neutralisieren. Nur im Falle eines deutlichen, dauerhaften Zinsanstiegs ohne parallelen Inflationsanstieg besteht somit ein Risiko, dass die Verkehrswerte dauerhaft sinken und somit die Ertragslage durch Wertberichtigungsbedarf beeinträchtigt würde. Für Mietrisiken vermieteter Objekte existieren Steuerungsmechanismen, mit denen die Mieterstruktur der Immobilien laufend untersucht, optimiert und im Zweifel baurechtlich angepasst wird, so dass das Leerstandsrisiko durch Anpassung an Marktgegebenheiten minimiert wird. Liquiditätsrisiken werden dadurch gemindert, dass neben Investitionen und Desinvestitionen auch bestehende Instandhaltungsverpflichtungen aus dem Immobilieneigentum in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Über die betriebsgewöhnlichen Risiken aus dem Immobilieneigentum der Rhein-Ruhr Immobilien AG sind keine wesentlichen Umweltrisiken erkennbar. Personalrisiken und -chancen ergeben sich aufgrund des fehlenden Personalbestandes der Rhein-Ruhr Immobilien AG keine. Die bestehenden IT Systeme der EDEKA Rhein-Ruhr werden durch die Rhein-Ruhr Immobilien AG genutzt. Die Systeme gewährleisten eine Informationssicherheit auf hohem Niveau, welche kontinuierlich qualitativ optimiert wird. Dabei garantieren die einheitliche IT-Infrastruktur sowie die dazugehörigen Sicherungsverfahren eine sehr gute Verfügbarkeit der Systeme. Zusätzlich werden permanent Maßnahmen unternommen, um die Integrität, die Vertraulichkeit und die Verfügbarkeit geschäftskritischer Daten im notwendigen Umfang zu gewährleisten. Die Risiken im Bereich der IT und Datensicherheit resultieren vor allem aus den hohen Abhängigkeiten der Handels- und Finanzprozesse von diversen IT-Systemen. Die Risiken werden begrenzt, indem laufend Investitionen für die Einführung neuer und Verbesserung bestehender IT-Systeme sowie für die Datensicherheit getätigt werden. Darüber hinaus gewährleisten Richtlinien und Anweisungen sowie laufendes Monitoring der Prozesse die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der redundanten IT-Systeme. EDEKA Rhein-Ruhr zählt zu den "Kritischen Infrastrukturen" (KRITIS) gemäß der Verordnung zur Bestimmung "Kritischer Infrastrukturen". Als "Kritische Infrastruktur" hat EDEKA Rhein-Ruhr nach dem IT-Sicherheitsgesetz ein Risiko- und Krisenmanagementsystem implementiert, das einen Bestandteil des allgemeinen Risikomanagements darstellt. Turnusgemäß erfolgt alle zwei Jahre eine Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen zur Absicherung der "Kritischen Infrastruktur" durch den Wirtschaftsprüfer. Steuerliche Risiken ergeben sich aus laufenden und ausstehenden Betriebsprüfungen. Diese Risiken werden durch den Einsatz von Experten und der Bildung von Rückstellungen erfasst. Gesamteinschätzung der Chancen und Risiken Insgesamt hat die Überprüfung unserer Chancen- und Risikopositionen ergeben, dass aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken vorhanden sind. Voraussichtliche Entwicklung Auf Grund der Neuerwerbe in 2023 plant die Gesellschaft in 2024 keine wesentlichen Veränderungen. Da eine Immobilie zum 01. August und fünf Immobilien zum 01. November 2023 gekauft wurden, wirkt sich dies erstmalig vollständig in 2024 aus. Die Gesellschaft plant in 2024 einen Nettomietumsatz in Höhe von TEUR 17.327. In Folge der Immobilienkäufe werden die Abschreibungen und die Zinsaufwendungen steigen. Die Instandhaltungsaufwendungen werden jedoch geringer als im Vorjahr erwartet, da in 2024 keine großen Umbaumaßnahmen geplant sind. Somit wird mit einem leicht steigenden Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.997 gerechnet.
Straelen, 10. Januar 2024 P. Meis D. Neuhaus Entwicklung des Anlagevermögens 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG, Moers Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG, Moers, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG, Moers, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 10. April 2024 UNIVERSA
Prüfungs- und
Hübotter, Wirtschaftsprüfer ppa. Jensen, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratsder Rhein-Ruhr Immobilien AGDer Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes in dem Geschäftsjahr 2023 beratend begleitet und regelmäßig überwacht, dabei hat er sich eingehend über die Geschäftsentwicklung, über die Planung sowie über die grundlegenden Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Maßnahmen und Entscheidungen, die der Mitwirkung des Aufsichtsrates unterliegen, wurden entsprechend behandelt. Die zentralen Themen der Beratungen und Beschlüsse waren die Erweiterung des Immobilienportfolios und dessen Finanzierung im Rahmen der im Geschäftsjahr 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung sowie aufgenommener Fremdmittel. Der Jahresabschluss und Lagebericht 2023 der Rhein-Ruhr Immobilien AG ist von der im Rahmen der Hauptversammlung am 29. März 2023 zum Abschlussprüfer gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten UNIVERSA Prüfungs- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Jahresabschluss inklusive Lagebericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen. Die Abschlussunterlagen sowie der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden in der Sitzung des Aufsichtsrates am 10. April 2024 ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer hat an der Sitzung teilgenommen und über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Das zusammengefasste Ergebnis lautet wie folgt: "Wir haben den Jahresabschluss der Rhein-Ruhr Immobilien AG, Straelen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rhein-Ruhr Immobilien AG, Straelen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat." Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfung angeschlossen und als Ergebnis seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht nicht zu erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist nach § 172 AktG der Jahresabschluss der Rhein-Ruhr Immobilien AG festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns an.
Straelen, den 10. April 2024 Für den Aufsichtsrat Oliver Czajkowski, Vorsitzender |
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