DFL Digital Sports GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Hippler seit 10.7.2018 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DFL Deutsche Fußball Liga GmbHFrankfurt am MainKonzernabschluss zum 30. Juni 2019KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/19DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAIN1. Einbezogene Unternehmen In den Konzernabschluss der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (nachfolgend DFL) sind die Sportcast GmbH, Köln (nachfolgend Sportcast), die HD SAT Communication GmbH, Köln (nachfolgend HD SAT), die Livecast TV Produktion GmbH, Köln (nachfolgend Livecast), die Sportec Solutions GmbH (nachfolgend Sportec), die Bundesliga International GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend Bundesliga International), die Bundesliga International Holding GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend BLI Holding), die Bundesliga International Corporation, New York (nachfolgend BLI Corporation), die DFL Digital Sports GmbH, Köln (nachfolgend DFL DS) sowie die Liga Travel GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend Liga Travel) einbezogen. Die DFL hält am Bilanzstichtag 100% der Anteile an der Bundesliga International, 100% der Anteile an der DFL DS sowie 100% der Anteile an der Sportcast. Die Bundesliga International hält 100% der Anteile an der BLI Holding, die wiederum 100% der Anteile an der BLI Corporation hält. Die Sportcast hält 100% der Anteile an der Livecast, 100% der Anteile an der HD SAT sowie 75% der Anteile an der Sportec. Des Weiteren ist die DFL Gesellschafterin der Liga Travel mit einer Beteiligung in Höhe von 51%. 2. Geschäft und Rahmenbedingungen Grundlagen Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH führt das operative Geschäft des "DFL Deutsche Fußball Liga e.V." (nachfolgend DFL e.V.), des Zusammenschlusses der Vereine und Kapitalgesellschaften der Fußballlizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga. Einzige Gesellschafterin der DFL ist der DFL e.V. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind für die DFL folgende Regelungen verbindlich: ihre Satzung, die Satzung des DFL e.V., die Satzung des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) und der Grundlagenvertrag zwischen DFL e.V. und DFB, in der jeweils gültigen Fassung. Kerngeschäft der DFL - Organisation und Vermarktung Gegenstand des Unternehmens ist die Führung des operativen Geschäfts des DFL e.V., insbesondere
Im Sinne von Professionalisierung und Spezialisierung wurden in diesem Zusammenhang Tochterunternehmen zur Erstellung des TV-Basis-Signals (Sportcast) zum internationalen Rechtevertrieb (Bundesliga International) und zur Erstellung sowie Verbreitung von Medien-Inhalten (DFL DS) gegründet. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 besteht die Sportec, die zwecks Erfassung und Auslieferung von Spieldaten gegründet wurde. Im Laufe des Geschäftsjahres 2017/18 wurden zum Zwecke der Unterstützung der Internationalisierungsbestrebungen die BLI Holding und die BLI Corporation gegründet. Im Frühjahr 2019 eröffnete die Bundesliga International zudem eine Repräsentanz in Peking. Die Vermarktungsaktivitäten gehen einher mit einer strategischen Markenpositionierung, wobei auch der Fan-Dialog und die Kommunikation mit Entscheidungsträgern im gesellschaftlichen und politischen Bereich von wachsender Bedeutung sind. Produktion von TV-Basissignalen durch Sportcast Die 2006 gegründete Sportcast, eine 100-prozentige Tochterfirma der DFL, produziert in deren Auftrag das TV-Basissignal für alle 612 Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie die Relegationsspiele für die nationalen und internationalen Rechteverwerter sowie die Spiele des DFB-Pokal im Auftrag des DFB. Damit wird eine einheitliche, qualitativ hochwertige und unverwechselbare mediale Präsentation der Spiele weltweit gewährleistet. Dies trägt dadurch entscheidend zur Zufriedenheit der Zuschauer sowie zur Markenbildung der Bundesliga bei. Zum Aufgabenspektrum der Sportcast gehört auch der Betrieb des Deutschen-Fußball-Archivs mit den Schwerpunkten Archivierung und Aufbereitung von Bewegtbildmaterial aus den Wettbewerben des DFL e.V. und des DFB sowie von Spieldaten der Bundesliga und 2. Bundesliga. Die in 2007 gegründete HD SAT Communication GmbH betreibt neun eigene HD Satellitenfahrzeuge zum Uplink von produzierten Basissignalen. Über die im Mai 2009 gegründete Livecast TV Produktion GmbH konnte das Portfolio entlang der medialen Wertschöpfungskette durch den Betrieb und die Bereitstellung zweier HDTV-Fernseh-Übertragungswagen vertikal erweitert werden. Beide 100-prozentige Tochtergesellschaften der Sportcast tragen zur medialen Produktqualität der Bundesliga bei und haben das Ziel, langfristig die Produktionssicherheit für die TV-Produktion der Fußball Bundesliga zu sichern. Internationale Vermarktung durch Bundesliga International Über ihre im September 2008 gegründete 100-prozentige Tochterfirma, Bundesliga International, zeichnet sich die DFL für das internationale Marketing und die Rechtevermarktung der Spiele der Lizenzligen über audiovisuelle Medien in Märkten außerhalb Deutschlands verantwortlich. Aufgabe der Bundesliga International ist es zudem, die Markenlizenzen sowie die ligaeigenen Angebote auf digitalen Plattformen und über soziale Medien zu vermarkten. Die Bündelung der internationalen DFL-Vertriebs- und Marketingaktivitäten ermöglicht inhaltliche Synergien, effizienteres Arbeiten und den nachhaltigen Aufbau eigener Vertriebs- und Marketingkompetenzen. Die DFL wird ihre Einnahmen aus der internationalen Vermarktung weiter steigern. Produktion von Medieninhalten durch DFL Digital Sports Die 2011 gegründete DFL DS mit Sitz in Köln, ebenfalls eine 100-prozentige Tochterfirma der DFL, produziert und veredelt im Auftrag der DFL mediale Inhalte und setzt deren Ausspielung in allen Formen und Formaten über unterschiedliche Technologien operativ um. Auch die technische Realisierung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der ligaeigenen Plattformen sowie der Aufbau neuer digitaler Produkte und die technologische Vorbereitung neuer Geschäftsmodelle gehören zu den Aufgaben der Tochtergesellschaft. Unternehmensgegenstand ist zudem die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Aufzeichnung, der Be- und Verarbeitung sowie der Veredelung und Verwertung einschließlich Ein- und Ausspielung von Audiosignalen, visuellen und audiovisuellen Signalen sowie sonstigen Inhalten stehen. Organisation von Reisen durch Liga Travel Im Jahr 2002 wurde der Reisedienstleister Liga Travel gegründet, ein Joint Venture zwischen der DFL und dem Reisespezialisten Hogg Robinson Germany GmbH & Co. KG. Hierbei ist die DFL Gesellschafterin mit einer Beteiligung von 51%. Das Unternehmen übernimmt unter anderem für Clubs die komplette Abwicklung von Mannschafts-, Sponsoren-, Presse- und Fanreisen vom Flug bis zum Transport ins Stadion. Erfassung und Auslieferung von Spieldaten durch Sportec Die Sportcast als 100-prozentige Tochterfirma der DFL gründete im Geschäftsjahr 2016/17 gemeinsam mit der Deltatre AG eine Joint Venture-Gesellschaft, die Sportec Solutions GmbH mit Sitz in Köln. Die Sportcast ist mit einer Beteiligung von 75 % Hauptgesellschafterin der Sportec. Mit der Aufnahme ihrer operativen Geschäftstätigkeit zur Saison 2017/18 zeichnet sich die Sportec für die Erfassung, Administration und Qualitätssicherung sowie Auslieferung von Offiziellen Spieldaten der Bundesliga und 2. Bundesliga verantwortlich. Die erfolgreiche Etablierung am Markt ist ein wichtiger Meilenstein für die DFL, um als Innovationstreiber auch im Bereich Sporttechnologie und Spieldatenerhebung Wettbewerbsvorteile zu erhalten und diese zielgerichtet aufzubauen. Neben der Bündelung aller datenbezogenen Aktivitäten zum Kompetenzaufbau, sind erweiterte Datenveredelungen und innovative Produktentwicklungen weitere wichtige Leistungen von denen sowohl Clubs als auch Medienpartner profitieren. Verwaltung von ausländischen Niederlassungen und Betriebsstätten durch BLI Holding Die Intensivierung der Internationalisierungsbestrebungen der Bundesliga International schließt auch die Eröffnung von Auslandsbüros in Zielmärkten ein. Seit 2012 unterhält die Bundesliga International ein Büro in Singapur. Im Frühjahr 2019 wurde ein weiterer Standort in Peking mit Fokus auf den chinesischen Markt eröffnet. Für das Halten und Verwalten sowie das Unterhalten von Niederlassungen und Betriebsstätten im Ausland ist die BLI Holding zuständig, die in 2017/18 als 100-prozentige Tochterfirma der Bundesliga International gegründet wurde. In den USA wurde zudem im Juni 2018 die BLI Corporation gegründet, deren alleinige Gesellschafterin die BLI Holding ist. Die BLI Corporation deckt mit ihren Aktivitäten den gesamten nord- und südamerikanischen Markt ab. Organisation Geschäftsführung / Geschäftsleitung In Übereinstimmung mit dem Präsidium hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 01.07.2015 im Sinne klarer Kompetenzen und zusätzlicher Effizienz eine Straffung der Führungsstruktur innerhalb der DFL beschlossen. Die DFL wird seither von einem Geschäftsführer (Christian Seifert) geführt. Zudem gibt es eine fünfköpfige Geschäftsleitung, deren Mitglieder Prokura haben. Dies sind die Direktionen "Audiovisuelle Rechte" (Dr. Holger Blask), "Finanzen, IT & Organisation" (Jörg Degenhart), "Recht" (Jürgen Paepke) und "Unternehmens- und Markenkommunikation" (Christian Pfennig) sowie der Bereich "Fußball-Angelegenheiten & Fans" (Ansgar Schwenken). Mit Beschluss der Generalversammlung am 21.08.2019 wurde zudem das Präsidium des DFL e.V. für die kommenden drei Jahre bis 2022 neu besetzt. Mit Ansgar Schwenken und Christian Seifert ist die DFL dort mit zwei Sitzen und Stimmen vertreten. Christian Seifert fungiert zudem als Sprecher des Präsidiums. Dies ermöglicht es, die operative Verantwortung und kommunikative Vertretung nach außen in einer Hand zu haben. 3. Geschäftsverlauf Die Bundesliga ist als internationale Sport-Marke in allen 211 Mitgliedsländern der FIFA weltweit präsent und bleibt seit Jahren die zuschauerstärkste Fußballliga der Welt. Nach offiziellen Angaben der 36 Clubs verzeichnete der Profifußball in der Saison 2018/19 mit insgesamt 18.885.620 den zweithöchsten Wert der abgesetzten Tickets aller Spielzeiten. Ein höherer Absatz konnte nur in der Saison 2016/17 erreicht werden (19.049.362). Der Zuschauerschnitt in der Bundesliga ist im Vergleich zur Vorsaison moderat um 2,6 Prozent auf 42.738 (2017/18: Schnitt 43.879) abgesetzte Eintrittskarten pro Begegnung gesunken. Unter den europäischen Top-Ligen bedeutet das weiterhin den unangefochtenen Spitzenwert. Gleichzeitig stieg die Nachfrage in der 2. Bundesliga im Verhältnis zur vergangenen Saison deutlich um 8,6 Prozent auf 18.980 Ticket-Besitzer pro Begegnung. Somit wurde der dritthöchste Wert in der Geschichte dieser Spielklasse erreicht. Am 1. Juli 2017 startete die erste Saison der in 2016 vergebenen medialen Verwertungsrechte für die Spielzeiten 2017/18 bis 2020/21. Die Erlöse der DFL basieren auf den abgeschlossenen Medienverträgen und dem neu gefassten Dienstleistungsvertrag zwischen DFL e.V. und DFL, dessen Grundlage das in 2017 verabschiedete Finanzkonzept ist. Die Neufassung des Dienstleistungsvertrags zwischen DFL e.V. und DFL führte dazu, dass die Abwicklung von großen operativen Projekten seit der Spielzeit 2017/18 durch den DFL e.V. erfolgt. Das Konzernergebnis ist im Geschäftsjahr 2018/19 leicht rückläufig. Mit einem Rohertrag in Höhe von EUR 63,3 Mio. wurde der Vorjahreswert (EUR 55,4 Mio.) um EUR 7,9 Mio. übertroffen, was im Wesentlichen auf den Anstieg der Konzernerlöse zurückzuführen ist. Korrespondierend hierzu ist der Betriebsaufwand um EUR 8,2 Mio. auf EUR 62,5 Mio. angestiegen, so dass unter Berücksichtigung der Steuereffekte und Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 43 zu verzeichnen ist (im Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 201). 4. Lage des Konzerns a. Vermögenslage Die Bilanzsumme des Konzerns erhöhte sich zum 30. Juni 2019 gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,8 Mio. auf EUR 54,2 Mio. Die Aktivseite der Bilanz ist insbesondere durch Forderungen sowie finanzielle Mittel geprägt. Den Großteil der Forderungen bilden Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die mit EUR 26,6 Mio. die Forderungen der DFL-Gruppe gegen den DFL e.V. betreffen. Diese resultieren im Wesentlichen aus Auskehrungen auf Basis des Finanzkonzeptes, die erst nach dem Stichtag erfolgten. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 39,4 Mio. und besteht neben dem Eigenkapital des Mutterunternehmens im Wesentlichen aus erwirtschafteten Ergebnissen der Konzerntochtergesellschaften. Des Weiteren prägen die sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die Passiva. Die Bilanzpositionen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
b. Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft entwickelte sich wie folgt:
Die Liquiditätsausstattung des Konzerns war wie in den letzten Geschäftsjahren sehr gut. Eine Inanspruchnahme von Krediten war zu keinem Zeitpunkt erforderlich. Die Zunahme des Zahlungsmittelbestandes um TEUR 286 beruht im Wesentlichen aus dem positiven Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 4,8 Mio. Dieser ist geprägt durch die Ertragssteuererstattungen in Höhe von EUR 1,5 Mio. Dem wirkt der negative Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 4,4 Mio. aufgrund der im Geschäftsjahr getätigten Investitionen in das Sach- und immaterielle Anlagevermögen entgegen. Ein aktives Finanzmanagement wird seitens der Gesellschaften des Konzerns durchgeführt. Den geplanten Geldeingängen werden regelmäßig die geplanten Geldausgänge gegenübergestellt und monatlich mit den tatsächlichen Geldflüssen verglichen. Ungeplante Abgänge werden analysiert und geeignete Maßnahmen getroffen. Da keine signifikanten Forderungen in ausländischer Währung bestehen, wird eine Absicherung des Währungsrisikos auf der Kundenseite nicht vorgenommen. c. Ertragslage Die nachfolgende Übersicht stellt die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt dar:
Der Konzernumsatz liegt im Geschäftsjahr 2018/19 mit EUR 123,5 deutlich über dem Vorjahresniveau und übertrifft die im Vorjahr abgegebene Prognose. Ursächlich für diesen höheren Anstieg sind unerwartete Umsatzerlöse im Bereich Reiseveranstaltungen. Für die Entwicklung der Umsatzerlöse ist weiterhin der Vermarktungserfolg der nationalen und internationalen Medienerlöse des DFL e.V. und der darauf anfallenden Anteile der DFL gemäß dem verabschiedeten Finanzkonzept ausschlaggebend. Korrespondierend zur Entwicklung der Umsatzerlöse ist ein Anstieg der Materialaufwendungen auf EUR 66,1 Mio. zu verzeichnen, die den größten Kostenfaktor des Konzerns darstellen. Der Betriebsaufwand (Personalaufwand, Sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen) beläuft sich auf EUR 62,5 Mio. und liegt somit aufgrund der gestiegenen Personalaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen über dem Vorjahreswert. Unter Berücksichtigung von Steueraufwendungen und Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis von insgesamt EUR 0,7 Mio. ergibt sich ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 43. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen deutlichen Rückgang um TEUR 244 und stimmt somit mit der Prognose aus dem Vorjahr überein. Aus Sicht der Geschäftsführung kann das abgelaufene Geschäftsjahr des Konzerns unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als sehr zufriedenstellend bezeichnet werden. 5. Chancen- und Risikobericht a. Risiko-Managementsystem Die Risikopolitik des Konzerns besteht darin, vorhandene Chancen optimal auszuschöpfen und die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, um damit einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Ziel des Risikomanagementsystems ist somit die frühzeitige vollständige Identifikation und Bewertung der Risiken, sowie deren rechtzeitige Kommunikation an die Entscheidungsträger. Dabei handelt es sich um klassische Controllinginstrumente, wie beispielsweise monatliche bzw. quartalsweise Gegenüberstellung der aktuellen Ergebnisse mit denen der Planung bzw. Hochrechnung (Forecast) sowie Instrumente zur Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung. Jedes identifizierte Risiko wird angemessen bewertet. Darüber hinaus ist es den Kostenstellenverantwortlichen jederzeit möglich, Einblick auf die tagesaktuellen Kostenstellen zu nehmen, was die Ergebnissteuerung zusätzlich deutlich verbessert. Gruppenweit ist ein Vertragsmanagementsystem im Einsatz. Demgemäß müssen alle anstehenden Verträge über eine technische Plattform eingereicht werden, so dass die Rechtsabteilung die Vertragserstellung und in einem weiteren Schritt, gemäß dem 4-Augen-Prinzip, auch die Vertragsprüfung übernehmen kann. Dies trifft gleichermaßen auf interne und externe Verträge als auch auf Vertragsentwürfe von Dritten zu. Im Rahmen dieses Prozesses sind die Vertragsmanager angehalten, die Stamm- und wesentlichen Eckdaten der Verträge im System zu hinterlegen. Je nach Stamm- oder Eckdaten werden in einem parallel verlaufenden Prozess weitere Abteilungen, insbesondere die Finanzabteilung, in den Genehmigungsprozess einbezogen. Dies betrifft z.B. sämtliche Verträge mit Auslandsbezug sowie Verträge mit anderen Kriterien, die entsprechend einer Risikoanalyse für prüfungswürdig definiert wurden. Die Prüfung durch die Finanzabteilung folgt ebenfalls dem 4-Augen-Prinzip. Die Abwicklung des Vertragsmanagements über ein elektronisches Tool gibt den Mitarbeitern der DFL die Möglichkeit, entsprechend einer Rechtematrix auch bereichsübergreifend auf die Verträge zuzugreifen. Somit wird insbesondere die Transparenz und Effizienz deutlich gesteigert. Weitere Vorteile sind die Auswertung des Vertragsbestandes nach verschiedenen Kriterien. Im Laufe des Geschäftsjahres 2016/17 wurde gruppenweit ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) eingeführt, welches die strategische und organisatorische Vorsorge, dass geltendes Steuerrecht angewandt wird, zur Folge hat. Durch die Implementierung des Tax CMS soll sichergestellt werden, dass alle relevanten Steuergesetze eingehalten werden und den steuerlichen Pflichten fristgerecht nachgegangen wird. Hierzu gehören die bewusste Gestaltung und Feststellung der Tatbestände, an die Steuergesetze Steuerfolgen knüpfen, sowie die Erfüllung steuerlicher Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten. Mit der Implementierung der Softwarelösung Otris Compliance erfolgte die IT-basierte Umsetzung der Compliance Maßnahmen. Darüber hinaus wurde mit der Implementierung der Softwarelösung Otris Compliance ein konsequentes Richtlinienmanagement eingeführt - ein weiteres Instrument des Risiko-Managementsystems der DFL-Gruppe. Die prozessgestützte Richtlinienerstellung und -Verteilung soll die zielgerichtete Kommunikation von sämtlichen Richtlinien und internen Dokumenten innerhalb der DFL-Gruppe ermöglichen und somit für mehr Bewusstsein und Akzeptanz für die Compliance-Kultur bei den Mitarbeitern sorgen. Die Geschäftsführung und Geschäftsleitung ist in die Risikoanalyse und -bewertung eingebunden und jeweils zuständig für die unterschiedlichen Bereiche. Die kurzen Wege und flachen Hierarchien im Unternehmen sichern ein schnelles und effizientes Risikomanagement. Zusammen mit den Controllinginstrumenten ist gewährleistet, dass die Wirkung der identifizierten Risiken auf das Ergebnis und die Liquidität laufend überprüft wird. Die DFL ist sich der Chancen, aber auch der Risiken ihrer ausgeweiteten Wertschöpfung bewusst und legt daher besonderes Augenmerk auf die Sicherung der von den in- und ausländischen Lizenznehmern gegenüber dem DFL e.V. zu erfüllenden vertraglichen Verpflichtungen. b. Chancen und Risikofaktoren
Im Hinblick auf die Bundesligapartie SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 hat die DFL Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der Polizei Bremen erhoben und in erster Instanz obsiegt. Das Verwaltungsgericht Bremen hat den Gebührenbescheid mit Urteil vom 17. Mai 2017 aufgehoben. Die Freie Hansestadt Bremen legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Im Berufungsverfahren hob das Oberverwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 21. Februar 2018 das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen auf und wies die Klage der DFL ab. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wurde die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit mit Urteil vom 29. März 2019 aufgrund fehlender Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf einen Kostenerstattungsanspruch gegen einzelne Störer an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen. In wesentlichen Rechtsfragen hat das Bundesverwaltungsgericht indessen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt und eine Kostenbeteiligung der DFL an Polizeikosten bei Hochrisikospielen als prinzipiell rechtmäßig anerkannt. Die DFL hat die Möglichkeit, nach Erschöpfung des Rechtsweges das Bundesverfassungsgericht mit dem Rechtsstreit zu befassen. Die Freie und Hansestadt Bremen hat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die bisherige Aussetzung der Vollziehung bereits erlassener Gebührenbescheide aufgehoben und Zahlungsaufforderungen an die DFL versandt. Daraufhin hat die DFL im September 2019 vier Gebührenbescheide der Polizei Bremen in einer Gesamthöhe von rund EUR 1,17 Mio. innerhalb der gesetzten Zahlungsfristen beglichen. Eine Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide oder der Verfassungsmäßigkeit ihrer Rechtsgrundlage im Bremischen Gebühren und Beitragsgesetz seitens der DFL war damit ausdrücklich nicht verbunden. Vielmehr hat die DFL gegen alle Gebührenbescheide Widerspruch erhoben und behält sich darüber hinaus vor, diese auch jeweils einzeln gerichtlich überprüfen zu lassen. Die DFL hat die an die Freie Hansestadt Bremen überwiesene Gesamtsumme an den DFL e.V., für den sie das operative Geschäft führt und die Spiele der Lizenzligen ansetzt, weitergereicht. Grundlage dafür ist ihr Erstattungsanspruch über entstandene und für den Spielbetrieb erforderliche Aufwendungen gegenüber dem DFL e.V. Im Gegenzug hat die DFL ihre Ansprüche gegen den SV Werder Bremen, die sich aus der Gesamtschuldnerstellung mit dem SV Werder Bremen ergeben, an den DFL e.V. abgetreten. Rückstellungen hat die DFL indes nicht gebildet, da ihr, wie bereits beschrieben, ein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem DFL e.V. gemäß §§ 675, 667, 670 BGB auf Erstattung der an die Freie Hansestadt Bremen gezahlten Gesamtsumme zusteht, Zug um Zug gegen Abtretung des Ausgleichsanspruchs im Innenverhältnis gegenüber dem SV Werder Bremen an den DFL e.V.
Weitere besondere Risiken, die kurz- und mittelfristig signifikante Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, sind zurzeit nicht erkennbar.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus Sicht der Geschäftsführung erhebliche Chancen bestehen, sich im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich und gestärkt im Markt zu behaupten. Insbesondere durch die Fokussierung auf das Kerngeschäft, sowie die, wie oben beschriebenen, flachen Hierarchien, kurze Entscheidungswege und ein effektives Informationsmanagement, besteht die Möglichkeit, sich schnell auf veränderte Markt- und Rahmenbedingungen einstellen zu können. 6. Prognosebericht Die DFL-Gruppe ist aufgrund ihres sehr speziellen Tätigkeitsgebietes nicht mit anderen Unternehmen zu vergleichen. Die ursprüngliche Planung für das Geschäftsjahr 2018/19 wurde in vierteljährlichen Forecasts bereits den aktuellen Gegebenheiten angepasst. In der gemeinsamen Sitzung des Präsidiums des DFL e.V. und des Aufsichtsrates der DFL am 24.04.2017 wurde ein neues Finanzkonzept für die aktuelle Rechteperiode 2017/18 - 2020/21 final verabschiedet. Die Abgabensätze innerhalb der DFL-Gruppe wurden darin neu festgelegt. Für das Geschäftsjahr 2019/20 wird für den Konzern mit einem leichten Anstieg der Umsatzerlöse gerechnet. Kostenseitig wird aufgrund geplanter Investitionen und zusätzlichem Personalaufbau mit überproportional steigenden Aufwendungen gerechnet. Als Folge ist ein deutlicher Rückgang des Konzernergebnisses im Geschäftsjahr 2019/20 zu erwarten. Der Ausblick auf die folgenden Geschäftsjahre zeigt auch eine Reihe von spezifischen Themen mit strategischer Bedeutung für die Zukunft des DFL e.V. und der DFL:
Auch in der zweiten, mit dem 30. Juni 2019 zu Ende gehenden Spielzeit verzeichneten die Lizenznehmer Sky, Eurosport, DAZN, ZDF, ARD, Sport1 und NITRO erfolgreiche Reichweiten bzgl. der Übertragung der Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga. Die Reichweiten befinden sich auf einem konstant hohen Niveau, wobei sich insbesondere im Bereich der Live-Übertragungen das sich generell verändernde Mediennutzerverhalten zeigt und die "OTT"- und "on demand"-Nutzung zunimmt, während die klassisch lineare TV-Nutzung stagniert bzw. leicht rückläufig ist. Auch die beiden Partner im Bereich der Audio-Verwertungsrechte ARD (Broadcast) und Amazon (Netcast) haben eine erfolgreiche Spielzeit zu verzeichnen gehabt. Zur Spielzeit 2019/20 wird es zu einem Wechsel im Bereich der Verwertung der Live-Übertragungsrechte kommen. DAZN, das bereits die digitalen Highlight-Clips verwertet, wird ab der Spielzeit 2019/2020 von Eurosport eine Sublizenz erwerben und somit Live-Übertragungen von insgesamt 45 Spielen der Bundesliga anbieten. Eurosport bleibt Vertragsschuldner und insbesondere zur fristgerechten Zahlung der vereinbarten Vergütung und deren vollständigen Besicherung durch eine Bankgarantie verpflichtet. Insofern verändert sich das finanzielle Risikoprofil im Bereich der audiovisuellen Rechte für den DFL e.V. gegenüber den Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 durch diese Sublizenzierung nicht. Der Einstieg von DAZN als Verwerter von Live-Rechten bereits im laufenden Rechtezyklus ist positiv zu bewerten, da DAZN sein Interesse am Erwerb von Liverechten im Rahmen der anstehenden Ausschreibung für die Spielzeiten ab 2021/22 bereits öffentlich bekannt hat und nunmehr bereits vorab den Kunden Bundesliga Liveinhalte zur Verfügung stellen kann. Mit der Spielzeit 2021/22 startet die neue Rechteperiode der nationalen Medienrechte.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch mit Blick auf die zu erwartenden Herausforderungen kann von einer weiteren positiven Geschäftsentwicklung der DFL und ihren Tochterunternehmen ausgegangen werden.
Frankfurt am Main, den 25. September 2019 Christian Seifert, Geschäftsführer KONZERNBILANZ ZUM 30. JUNI 2019DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAINAKTIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/19
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/19DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAINA. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/Main, und ihrer Tochtergesellschaften wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt und in Euro (EUR) unter Gegenüberstellung der Werte zum Vorjahr ausgewiesen. Der Konzernabschluss umfasst neben dem Mutterunternehmen DFL Deutsche Fußball Liga GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main, eingetragen in das Handelsregister B beim Amtsgericht Frankfurt/Main (HRB 52086), sämtliche Tochterunternehmen. Die Aufstellung des Konsolidierungskreises ist dem Punkt B zu entnehmen. B. Angaben zum Konsolidierungskreis Vollkonsolidierung Der Konsolidierungskreis der Vollkonsolidierung umfasst neben dem Mutterunternehmen nachstehende Tochtergesellschaften:
Die Gesellschaften nehmen die Befreiungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch und sind unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen. Im Berichtsjahr ergaben sich keine Änderungen des Konsolidierungskreises. C. Konsolidierungsmethoden 1. Abschlussstichtag Das Geschäftsjahr des Konzerns geht vom 1. Juli bis zum 30. Juni mit Abschlussstichtag zum 30. Juni 2019 (§ 299 Abs. 1 HGB). Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben mit dem 30. Juni 2019 den gleichen Abschlussstichtag (§ 299 Abs. 2 HGB). 2. Kapitalkonsolidierung Hinsichtlich der Kapitalkonsolidierung wurde im Rahmen der Erwerbsmethode im Sinne des § 301 HGB von der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F.) für die vor dem Geschäftsjahr 2010/11 erstkonsolidierten Gesellschaften Gebrauch gemacht. Dabei erfolgte die Verrechnung der Beteiligungsansätze gemäß § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB a. F. mit dem anteiligen Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze (Buchwerte) zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Die im Geschäftsjahr 2010/11 erstmalig konsolidierte DFL Digital Sports GmbH, Köln, wurde im Rahmen der Neubewertungsmethode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Gesellschaft wurde auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt erstmalig einbezogen, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Für die Liga Travel GmbH, Frankfurt/Main, für die gemäß § 296 HGB auf eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis zunächst verzichtet wurde, wurden die Wertansätze zum Zeitpunkt der Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss zugrunde gelegt (§ 301 Abs. 2 Satz 3 f. HGB). Die bilanzielle Abbildung des Erwerbs von weiteren Anteilen bereits vollkonsolidierter Tochterunternehmen (Aufstockung) erfolgte erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals. Ein Unterschiedsbetrag wurde in Höhe von TEUR 614 mit den Rücklagen verrechnet. Der aktivische Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung der HD SAT Communication GmbH, Köln, in Höhe von EUR 1.725,00 wurde mit den Rücklagen verrechnet. Ein passivischer Unterschiedsbetrag, der sich aus der Kapitalkonsolidierung der Liga Travel GmbH, Frankfurt/Main, ergeben hat, beruht auf im Zeitraum der Konzernzugehörigkeit erwirtschafteten Gewinnen. Er wurde in Höhe von EUR 167.553,00 in die Gewinnrücklagen eingestellt. Im Rahmen des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2017 wurde die Sportec Solutions GmbH, Köln, erstmalig konsolidiert. Die Konsolidierung erfolgte entsprechend den Regelungen des § 301 Abs. 1 HGB. Der sich ergebende aktivische Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 2.250,00 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und wegen Geringfügigkeit sofort abgeschrieben. Im Rahmen des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2018 wurde die Bundesliga International Holding GmbH, Frankfurt/Main, erstmalig konsolidiert. Die Konsolidierung erfolgte entsprechend den Regelungen des § 301 Abs. 1 HGB. Ein Unterschiedsbetrag hat sich nicht ergeben. Im Rahmen des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2018 wurde die Bundesliga International Corporation, New York, USA, erstmalig konsolidiert. Die Konsolidierung erfolgte entsprechend den Regelungen des § 301 Abs. 1 HGB. Der sich ergebende aktivische Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 5.202,01 wurde im Aufwand als Rechts- und Beratungskosten erfasst. Die Differenz aus der Währungsumrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. 3. Schuldenkonsolidierung Bei der Schuldenkonsolidierung wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gemäß § 303 Abs. 1 HGB aufgerechnet. 4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden konzerninterne Umsätze und sonstige Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen gemäß § 305 HGB verrechnet. 5. Zwischenergebniseliminierung Die Eliminierung von Zwischenergebnissen wurde wegen Geringfügigkeit nicht durchgeführt. 6. Latente Steuerabgrenzung Eine Steuerabgrenzung i.S.d. § 306 HGB wurde nicht berücksichtigt. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in den Einzelabschlüssen auf Differenzen zwischen den Handels- und Steuerbilanzen der einbezogenen Unternehmen wurden gemäß § 274 Abs. 2 HGB verzichtet. Auf steuerliche Verlustvorträge von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, die in den folgenden 5 Jahren voraussichtlich verrechnet werden könnten, wurden aufgrund des Wahlrechts des § 274 Abs. 2 HGB ebenfalls keine latenten Steuern berechnet. 7. Entwicklung des Konzerneigenkapitals Die separate Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist nach § 297 Abs. 1 HGB integraler Bestandteil des Konzernabschlusses und nach DRS 7 im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels gesondert dargestellt. 8. Entwicklung des Kapitalflusses Die Darstellung der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr wurde auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) in Übereinstimmung mit DRS 21 zur Kapitalflussrechnung erstellt. 9. Währungsumrechnung Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben außer der Bundesliga International Corporation, New York, USA, ihren Sitz im Inland und stellen den Jahresabschluss in Euro auf. Die Bundesliga International Corporation, New York, USA, stellt ihren Jahresabschluss in US-Dollar auf und wird in den Konzern nach den Vorschriften des HGB einbezogen. Zum Konzernbilanzstichtag werden die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz in Übereinstimmung mit § 308a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Konzernbilanzstichtag umgerechnet. Das Eigenkapital wurde zu historischen Kursen umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. D. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abschlüsse des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungsgrundsätzen aufgestellt (§§ 300, 308 HGB). Dies waren die nachfolgend genannten, für die Erstellung des Konzernabschlusses maßgebenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert wird analog zu den Regelungen des § 7 Abs. 1 EStG über eine Laufzeit von 15 Jahre abgeschrieben. Dieser Wertansatz wird gemäß der Übergangsvorschrift in Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB beibehalten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite der Bilanz gebildet für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter beinhaltet das anteilige Eigenkapital zu Buchwerten auf den Zeitpunkt der Erstkonsolidierung sowie die anderen Gesellschaftern zustehenden Konzernergebnisse. Zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen siehe Angaben zur Konzernbilanz unter Punkt E. Die Steuerrückstellungen wurden für die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und für Vorjahre gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Passivseite der Bilanz gebildet für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Fremdwährungen wurden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. E. Angaben zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2018/19 ist im beigefügten Konzernanlagespiegel dargestellt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen mit TEUR 26.637 ausschließlich gegen die Muttergesellschaft DFL Deutsche Fußball Liga e.V., Frankfurt/Main, aus dem Liefer- und Leistungsverkehr sowie der Umsatzsteuer. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 51) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 11.475. Hiervon sind TEUR 75 als Mietkaution verpfändet. Aktive latente Steuern Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in den Einzelabschlüssen auf Differenzen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz des Mutterunternehmens sowie der einbezogenen Tochterunternehmen wurde gemäß § 274 Abs. 2 HGB verzichtet. Die Differenzen betreffen vor allem die folgenden Bilanzpositionen:
Pensionsrückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit einem Prognosezinssatz für den von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2018 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz betrug 3,21 % und wurde bei einer Gesellschaft nicht auf den zum 30. Juni 2019 geltenden Zinssatz von 2,94 % angepasst. Bei einer anderen Gesellschaft wurde der Zinssatz zum 30. Juni 2019 zugrunde gelegt. Aus Wesentlichkeitsgründen erfolgte auf Konzernebene keine Angleichung der beiden Zinssätze. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden bei einer Gesellschaft die jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5% und Rentensteigerungen von jährlich 1,75 % zugrunde gelegt, sowie alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten unterstellt. Bei einer anderen Gesellschaft wurden keine jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Aus Wesentlichkeitsgründen erfolgte auf Konzernebene keine Angleichung. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB beträgt zum 30. Juni 2019 TEUR 7. Der Betrag unterliegt zudem auf Ebene der betroffenen Gesellschaft einer Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Für die Pensionsrückstellungen einer anderen Gesellschaft besteht aufgrund der Art der Pensionszusage kein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB. Bei der Bilanzierung wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 231 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit vorhandenem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 204 nach § 246 Abs. 2 HGB saldiert. Der übersteigende passivische Überhang (TEUR 27) wurde entsprechend IDW RS HFA 30 Tz. 74 ff. nicht ausgewiesen, da sich die Höhe der Altersversorgungszusagen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt. Zinsaufwendungen aus der Pensionsverpflichtung (TEUR 7) wurden mit Zinserträgen aus dem Deckungsvermögen (TEUR 7) verrechnet. Die Anschaffungskosten für das saldierte Deckungsvermögen betrugen insgesamt TEUR 150. Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen im folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
Im Vorjahr betrugen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr TEUR 567. Alle anderen Verbindlichkeiten hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 314 Nr. 2a HGB Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich im Wesentlichen aus Produktions- und Dienstleistungsverträgen sowie Miet- und Leasingverträgen zusammen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf TEUR 46.494. Davon entfallen auf das folgende Geschäftsjahr TEUR 22.018. F. Angaben zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Insolvenzmasse der Kirch Media in Höhe von TEUR 2.636, die an die DFL GmbH überwiesen wurden. Diese Erträge werden an die Clubs ausgekehrt. Des Weiteren sind Erträge aus Kostenweiterbelastungen an den DFL e.V. von TEUR 1.169 und die Bundesliga Stiftung von TEUR 32 sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 388 enthalten. Der Posten enthält Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 7). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 63 (Vorjahr: TEUR 15). In Höhe von TEUR 1.169 werden periodenfremde Aufwendungen ausgewiesen, die an den DFL e.V. weiterbelastet wurden. G. Sonstige Angaben Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats gemäß § 314 Nr. 6 HGB Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Herr Christian Seifert, Frankfurt/Main, Vorsitzender Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2018/19 folgende Personen an: Dr. Reinhard Rauball, Dortmund, Vorsitzender, Präsident BV. Borussia 09 e.V. Dortmund Peter Peters, Dortmund, stellvertretender Vorsitzender, Vorstand Finanzen und Organisation FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Fritz Keller, Freiburg, Präsident SC Freiburg e.V. Robert Schäfer, Düsseldorf, ehemaliger Vorstandvorsitzender Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. Ingo Schiller, Berlin, Geschäftsführer Hertha BSC GmbH & Co. KGaA Stephan Schippers, Mönchengladbach, Geschäftsführer Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH Im Rahmen der Generalversammlung des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. am 21. August 2019 wurde der Aufsichtsrat für drei Jahre neu gewählt. Dem Aufsichtsrat gehören somit ab dem 21. August 2019 folgende Personen an: Peter Peters, Dortmund, Vorsitzender, Vorstand Finanzen und Organisation FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Oliver Leki, Freiburg, stellvertretender Vorsitzender, Vorstand Finanzen, Organisation und Marketing des SC Freiburg e.V. Bernd Hoffmann, Hamburg, Vorstandsvorsitzender HSV Fußball AG Jürgen Machmeier, Sandhausen, Präsident und Vorstandsvorsitzender SV Sandhausen 1916 e.V. Ingo Schiller, Berlin, Geschäftsführer Hertha BSC GmbH & Co. KGaA Stephan Schippers, Mönchengladbach, Geschäftsführer Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH Die Bezüge des Aufsichtsrats einschließlich Sitzungsgelder beliefen sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf TEUR 212. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das im Folgenden genannte Gesamthonorar des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss beinhaltet die Honorare an das Mutterunternehmen und die vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Das Gesamthonorar für das Geschäftsjahr 2018/19 untergliedert sich wie folgt:
Unterlassen von Angaben Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer gemäß § 314 Nr. 6 HGB wurde in Anwendung des § 314 Abs. 3 S. 2 HGB i. V .m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/Main Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/Main, und ihrer Tochtergesellschaften - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, den 26. September 2019 Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schmidt, Wirtschaftsprüfer Kracke, Wirtschaftsprüfer KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/19DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAIN
KONZERN-EIGENKAPITALSPIEGEL ZUM 30. JUNI 2019DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAIN
Mit Pensionsverpflichtungen im Zusammenhang stehendes Deckungsvermögen wird zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der über die Anschaffungskosten hinausgehende Betrag in Höhe von TEUR 54 ist gem. § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrt. Der sich aus der Bewertungsänderung der Pensionsrückstellungen - Zugrundelegung des 10-Jahresdurchschnittszinsatzes statt des 7-Jahresdurchschnittszinsatzes - ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 7 ist gem. § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt. Die Summe der ausschüttungsgesperrten Beträge im Geschäftsjahr 2018/19 beläuft sich auf TEUR 61. Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAINDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres unter Zugrundelegung mündlicher und schriftlicher Berichte überwacht und damit die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich über die Lage des Unternehmens ständig und in Aufsichtsratssitzungen unterrichten lassen. Alle wesentlichen Vorgänge wurden mit der Geschäftsführung beraten. Im Verlaufe des Geschäftsjahrs 2018/19 fanden insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen statt, nämlich am 03. September 2018, am 12. November 2018 und am 28. Januar 2019. Am 19. April 2019 tagte der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Präsidium des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 30.06.2019 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie der Konzernabschluss zum 30.06.2019 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018/19 sind von der zum Abschlussprüfer gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Flick Gocke Schaumburg GmbH, Bonn, geprüft worden. Die Bestätigungsvermerke wurden uneingeschränkt erteilt. Der Aufsichtsrat hat von den Prüfungsberichten Kenntnis genommen; er hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht geprüft und gebilligt. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung für die geleistete gute Arbeit.
Frankfurt am Main im Mai 2020 Peter Peters, Aufsichtsratsvorsitzender Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2019 der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 4. November 2019 unverändert gebilligt. |
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