Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 26931
Vorher
Maple Bank GmbH
Eingetragen
25.9.1986
Branche
Kreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des SparkassensektorsKreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken
Gegenstand
Der Betrieb von Bankgeschäften aller Art, ausgenommen das Investmentgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Paul Hiob
seit 23.10.2015
Prokura
Renata Kukalj
seit 11.10.2015
Prokura
Prokura
Sabina Baumann
seit 18.5.2015
Prokura
Sabrina Michelsen
seit 28.10.2014
Prokura
Jörg Kosak-Lazicic
seit 28.10.2014
Prokura
Stefan Schütte
seit 11.7.2014
Prokura
Matthias Ochs
seit 13.2.2014
Prokura
Walter Kraushaar
seit 25.11.2013
Geschäftsführer
Stefan Bungarten
seit 25.11.2013
Geschäftsführer
Andreas Siadak
seit 25.11.2013
Prokura
James Leach
seit 25.11.2013
Geschäftsführer
Ute Möller
seit 25.11.2013
Prokura
Martin Swiaczny
seit 13.8.2013
Prokura
Sorana Velicica
seit 13.8.2013
Prokura
Robert Streicher
seit 30.7.2013
Prokura
Eric Stockburger
seit 30.7.2013
Prokura
Petra Seidl
seit 13.3.2013
Prokura
Sönke Vosgerau
seit 12.8.2011
Prokura
Levent Reger
seit 4.8.2011
Prokura
Geschäftsführer
Gabriele Neusinger
seit 30.6.2011
Prokura
Thorsten Schneider
seit 13.1.2011
Prokura
Ali Reza Sarmad Saidi
seit 13.1.2011
Prokura
Alexander Zuber
seit 13.1.2011
Prokura
Thomas Bruns
seit 13.1.2011
Prokura
Jürgen John
seit 13.1.2011
Prokura
Prokura
Jens Heinrich Ebinger
seit 26.11.2010
Prokura
Thomas Deichmann
seit 5.5.2010
Prokura
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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (4)

NameAnteil
Maple Finance (Europe) B.V.NLD
0.00%
Maple Finance (Europe) N.V.NLD
0.00%
0.00%
0.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Maple Financial Europe SE
Germany
0.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Maple GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024

Jahresbilanz zum 30. September 2024

Aktivseite

Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 0,00 0
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 0,00 0
darunter: bei der Deutschen Bundesbank EUR 0,00
c) Guthaben bei Postgiroämtern 0,00 0,00 0
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
darunter: bei der Deutschen Bundesbank refinanzierbar EUR 0,00
b) Wechsel 0,00 0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 64.640.009,64 40.622
b) andere Forderungen 314.110.105,38 378.750.115,02 335.555
4. Forderungen an Kunden 770,17 3
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert EUR 0,00
Kommunalkredite EUR 0,00
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 9.558.798,01 4.924
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank EUR 0,00
ab) von anderen Emittenten 0,00 9.558.798,01 5.452
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank EUR 0,00
b) Anleihen und Schuldverschreibungen ba) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank EUR 0,00
bb) von anderen Emittenten 0,00 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank EUR 0,00
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 9.558.798,01 0
Nennbetrag EUR 0,00
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,00 0
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten EUR 0,00
an Finanzdienstleistungsinstituten EUR 0,00
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten EUR 0,00
an Finanzdienstleistungsinstituten EUR 0,00
9. Treuhandvermögen 0,00 0
darunter: Treuhandkredite EUR 0,00
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 152.359,76 200
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 152.359,76 13
12. Sachanlagen 28.062,51 32
13. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0
darunter:
eingefordert EUR 0,00
14. Sonstige Vermögensgegenstände 4.030.439,55 3.869
15. Rechnungsabgrenzungsposten 304.556,79 508
16. Aktive latente Steuern 0,00 0
17. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0
18. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.647.104.358,64 1.562.016
Summe der Aktiva 2.039.929.460,45 1.953.194

Passivseite

Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 4.946.267,68 4.946
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0,00 4.946.267,68 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 0,00 0
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 0,00 0,00 0
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 914.537.064,39 914.537
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0,00 914.537.064,39 914.537.064,39 0
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0
darunter:
- Geldmarktpapiere EUR 0,00
- eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf EUR 0,00
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 0,00 0
darunter: Treuhandkredite EUR 0,00
5. Sonstige Verbindlichkeiten 8.098.815,04 11.765
6. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0
6a. Passive latente Steuern 0,00 0
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.593.794,40 6.099
b) Steuerrückstellungen 335.253.052,09 336.158
c) andere Rückstellungen 201.710.932,20 543.557.778,69 192.744
8. [gestrichen] 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 568.789.534,65 486.944
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig EUR 0,00
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 0
darunter: Sonderposten nach §340e Abs.4 HGB EUR 0,00
12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 97.617.850,00 97.618
b) Kapitalrücklage 8.691.981,98 8.692
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 0,00 0
cb) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0,00 0
cc) satzungsmäßige Rücklage 0,00 0
cd) andere Gewinnrücklagen 163.102.537,74 163.102.537,74 163.103
d) Bilanzgewinn/ (Bilanzverlust) -1.916.516.728,36 0,00 -1.831.428
Summe der Passiva 2.039.929.460,45 1.953.194
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 14.940.000,00 14.940
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 14.940.000,00 0
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Plazierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 0,00 0,00 0

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 30. SEPTEMBER 2024

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Maple GmbH (ehemals Maple Bank GmbH) mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 26931 registriert. Alleinige Gesellschafterin der Maple GmbH ist die Maple Financial Europe SE, Frankfurt am Main. Die alleinige Gesellschafterin der Maple Financial Europe SE ist die Maple Financial Group Inc., Toronto.

Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 11. Februar 2016 wurde über das Vermögen der Maple GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Michael C. Frege bestellt. Auch ihre Gesellschafterin Maple Financial Europe SE und deren Gesellschafterin Maple Financial Group Inc. befinden sich in einem Insolvenzverfahren bzw. einem insolvenzgleichen Verfahren (Maple Financial Group Inc.). Mit Wirkung zum 25. November 2016 wurde die Bankerlaubnis der Maple GmbH aufgehoben.

Über das Vermögen der Niederlassung Toronto ist aufgrund einer Court Order des kanadischen Insolvenzgerichtes zum Datum des 16. Februar 2016 ein eigenständiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das kanadische Insolvenzgericht hat KPMG Inc., Toronto, zum Liquidator bestellt.

Ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Maple Bank GmbH und der Maple Financial Europe SE endete mit der Insolvenz der Maple Bank GmbH am 11. Februar 2016. Abweichend von der zivilrechtlichen Wirkung des Gewinnabführungsvertrags, hat das Finanzamt in Steuerbescheiden und Berechnungsmitteilungen vom 21. Dezember 2023 die steuerliche Organschaft nicht anerkannt, da der Gewinnabführungsvertrag nicht durchgeführt worden sei.

Der vorliegende Jahresabschluss beinhaltet die Zentrale in Frankfurt am Main sowie die Niederlassung in Toronto, Kanada.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Anwendung der Gliederung nach den Formblättern der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute erstellt. Die Maple GmbH ist nach den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie wendet die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB an. Die Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Wesentliche wertaufhellende Tatsachen wurden bis zum Datum der Bilanzaufstellung berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit bezüglich der Vorjahreszahlen ist gegeben.

Die Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten zuzüglich abgegrenzter Zinsen bilanziert. Einzelwertberichtigungen werden vom entsprechenden Bilanzposten abgesetzt. Es werden keine Pauschalwertberichtigungen gebildet, da sämtliche Kreditrisiken bereits durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt werden.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bilanziert. Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf die voraussichtlich zu erzielenden Liquidationserlöse vorgenommen.

Immaterielle Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer und erforderliche Sonderabschreibungen angesetzt.

Geleistete Zahlungen für Aufwendungen zukünftiger Perioden werden im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, sonstige Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag einschließlich abgegrenzter Zinsen bilanziert. In den nachrangigen Verbindlichkeiten werden auch für den Zeitraum nach der Insolvenz abgegrenzte Zinsen auf im Rang des § 38 Insolvenzordnung (InsO) festgestellte Insolvenzforderungen ausgewiesen.

Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei einer erwarteten Erfüllung nach mehr als einem Jahr abgezinst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Abzinsung der Rückstellungen erfolgte nach § 253 Abs. 2 HGB unter Anwendung des laufzeitentsprechenden Zinssatzes auf Basis des erwarteten Zeitpunktes der Forderungsfeststellung.

Die Pensionsrückstellung wurde durch ein versicherungsmathematisches Gutachten nach dem dynamischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der zum Bewertungsstichtag geltenden Heubeck Richttafeln ermittelt. Die Bewertung für nach der Insolvenz erworbene Ansprüche erfolgte unter Berücksichtigung eines zukünftigen Rententrends. Der zukünftige Gehaltstrend ist für die Höhe der Pensionsrückstellung nicht relevant. Der Abzinsung wurde der zum jeweiligen Bewertungsstichtag geltende Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zugrunde gelegt.

FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die Fremdwährungsumrechnung für Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Vorschriften der §§ 256a und 340h HGB. Dabei werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden sowie schwebende Kassageschäfte zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Terminaufbzw. -abschläge aus Devisentermingeschäften werden, da sie Zinscharakter haben, abgegrenzt und korrigieren den Zinsertrag der abgesicherten Fremdwährungsgeschäfte.

Das Ergebnis der Fremdwährungsumrechnung wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen ausgewiesen.

Die Umrechnung der auf kanadische Dollar lautenden Bilanz der Niederlassung Toronto in die Berichtswährung Euro erfolgt zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag. Die Erträge und Aufwendungen der Niederlassung werden zum durchschnittlichen Devisenkurs des Geschäftsjahres umgerechnet.

TERMINGESCHÄFTE UND DERIVATE SOWIE BEWERTUNGSEINHEITEN

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Derivate abgeschlossen und keine Bewertungseinheiten gebildet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Forderungen an Kreditinstitute enthalten täglich fällige Konten in verschiedenen Währungen in Höhe von EUR 64,6 Millionen sowie EUR-Festgelder in Höhe von EUR 314,1 Millionen. Die nicht täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute haben eine Restlaufzeit von bis drei Monaten.

In den Forderungen an Kunden enthaltene Darlehensforderungen an die Gesellschafterin Maple Financial Europe SE in Höhe von EUR 37,4 Millionen sind voll wertberichtigt.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche - insbesondere der Niederlassung Toronto - in Höhe von EUR 3,4 Millionen enthalten.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat eine Höhe von EUR 1.647,1 Millionen.

Sämtliche Insolvenzforderungen gelten nach §41 der Insolvenzordnung als fällig.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind festgestellte Insolvenzforderungen abzüglich erfolgter Abschlagszahlungen in Höhe von EUR 4,9 Millionen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthalten festgestellte Insolvenzforderungen abzüglich erfolgter Abschlagszahlungen in Höhe von EUR 914,5 Millionen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Insolvenzforderungen abzüglich erfolgter Abschlagszahlungen in Höhe von EUR 7,8 Millionen ausgewiesen.

Überdeckungen bei den Rückstellungen bestehen nicht. Eine Saldierung mit Vermögenswerten ist nicht erfolgt. Der Unterschiedsbetrag nach §253 Abs. 6 Satz 1 HGB wurde nicht ermittelt, da für die Bewertung ein niedrigerer Zinssatz als der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe von 1,91% verwendet wurde.

In den Steuerrückstellungen sind für im Insolvenzverfahren geltend gemachte Ansprüche der Finanzverwaltung aus cum-/ex-Geschäften der Jahren 2006 - 2009 unter Berücksichtigung steuerlicher Gegeneffekte EUR 229,7 Millionen vor Abzinsung enthalten. Daneben sind für die Körperschaft- und Gewerbesteuer der Jahre 2009 - 2016 unter Berücksichtigung der Nichtanerkennung der steuerlichen Organschaft Beträge in Höhe von EUR 125,0 Millionen zurückgestellt. Die Steuerbeträge wurden unter Annahme einer Forderungsfeststellung am 30. September 2028 um EUR 19,5 Millionen auf EUR 335,3 Millionen abgezinst. In der Berichtsperiode wurden Erträge aus der Abzinsung in Höhe von EUR 0,9 Millionen als sonstige betriebliche Erträge erfasst.

In den anderen Rückstellungen ist eine Rückstellung für Nachzahlungszinsen für Zeiträume bis zum Eintritt der Insolvenz in Höhe von EUR 124,9 Millionen enthalten, die um eine Abzinsung von EUR 6,9 Millionen gemindert wurde. In der Berichtsperiode wurden Erträge aus der Abzinsung in Höhe von EUR 0,3 Millionen als sonstige betriebliche Erträge erfasst. Darüber hinaus werden in den anderen Rückstellungen Beträge für die Vergütung des Insolvenzverwalters in Höhe von EUR 75,1 Millionen ausgewiesen.

Die nachrangigen Verbindlichkeiten enthalten vor der Insolvenz abgeschlossene Darlehen mit Nachrangabrede in Höhe von EUR 45,0 Millionen und darauf abgegrenzte Zinsen in Höhe von EUR 21,0 Millionen, Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin und darauf abgegrenzte Zinsen in Höhe von EUR 0,7 Millionen sowie nachrangige Zinsen auf Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 502,0 Millionen. Im Berichtszeitraum wurden nachrangige Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 81,8 Millionen abgegrenzt.

Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Aktiva beträgt EUR 12,8 Millionen. Bei den Passiva lauten EUR 0,4 Millionen auf Beträge in fremder Währung. Die Aktiva und Passiva in Fremdwährung bestehen im Wesentlichen bei der Niederlassung Toronto.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 1,2 Millionen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten das Ergebnis der Devisenbewertung in Höhe von EUR 0,8 Millionen, resultierend im Wesentlichen aus der Niederlassung Toronto.

SONSTIGE ANGABEN

Aus im Insolvenzverfahren geschlossenen Vergleichen mit Haftungsschuldnern bestehen mögliche Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von EUR 14,9 Millionen. Eine tatsächliche Inanspruchnahme ist bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht erfolgt.

Ausschüttungsgesperrte Beträge bestehen nicht.

Zum Bilanzstichtag waren neben zwei Geschäftsführern 10 Arbeitnehmer bei der Maple GmbH beschäftigt. Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 13 Arbeitnehmer.

KONZERNABSCHLUSS

Die Maple GmbH wird in keinen Konzernabschluss einbezogen, da sowohl die Maple Financial Group Inc. als auch die Maple Financial Europe SE insolvenzbedingt keinen Konzernabschluss mehr aufgestellt haben und nicht aufstellen werden.

 

Frankfurt am Main, den 31.10.2025

Maple GmbH i. Ins.

Stefan Bungarten, Geschäftsführer

Florian Wirsching, Geschäftsführer

Hiermit bestätige ich, dass ich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Maple GmbH mit der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 30. September 2024 auf der Basis meines Kenntnisstandes seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 11. Februar 2016 einverstanden bin.

 

Frankfurt am Main, 31.10.2025

Joachim Kühne als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Maple GmbH

Der Jahresabschluss wurde am 11. November 2025 durch den Insolvenzverwalter festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Maple GmbH i. Ins., Frankfurt am Main:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Maple GmbH i. Ins. - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir verweisen auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters im Anhang, welche die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 11. Februar 2016 und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung des Insolvenzverwalters für den Jahresabschluss

Der Insolvenzverwalter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Geschäftsjahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Insolvenzverwalter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Insolvenzverwalter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Durchführung des Insolvenzverfahrens zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Durchführung des Insolvenzverfahrens, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Geschäftsjahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Insolvenzverwalter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Insolvenzverwalter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Insolvenzverwalter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Durchführung des Insolvenzverfahrens aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Geschäftsjahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 7. November 2025

Forvis Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Steffen Neuweiler, Wirtschaftsprüfer

Katharina Thomas, Wirtschaftsprüferin

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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