Maple GmbHLiquidiert
West Highway 76 3505, 65616 Branson, United StatesStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paul Hiob seit 23.10.2015 | Prokura |
Renata Kukalj seit 11.10.2015 | Prokura |
Tatjana Kaufmann-La Pointe seit 21.7.2015 | Prokura |
Sabina Baumann seit 18.5.2015 | Prokura |
Sabrina Michelsen seit 28.10.2014 | Prokura |
Jörg Kosak-Lazicic seit 28.10.2014 | Prokura |
Stefan Schütte seit 11.7.2014 | Prokura |
Matthias Ochs seit 13.2.2014 | Prokura |
Walter Kraushaar seit 25.11.2013 | Geschäftsführer |
Stefan Bungarten seit 25.11.2013 | Geschäftsführer |
Andreas Siadak seit 25.11.2013 | Prokura |
James Leach seit 25.11.2013 | Geschäftsführer |
Ute Möller seit 25.11.2013 | Prokura |
Martin Swiaczny seit 13.8.2013 | Prokura |
Sorana Velicica seit 13.8.2013 | Prokura |
Robert Streicher seit 30.7.2013 | Prokura |
Eric Stockburger seit 30.7.2013 | Prokura |
Petra Seidl seit 13.3.2013 | Prokura |
Sönke Vosgerau seit 12.8.2011 | Prokura |
Levent Reger seit 4.8.2011 | Prokura |
Florian Wolfgang Wirsching seit 4.8.2011 | Geschäftsführer |
Gabriele Neusinger seit 30.6.2011 | Prokura |
Thorsten Schneider seit 13.1.2011 | Prokura |
Ali Reza Sarmad Saidi seit 13.1.2011 | Prokura |
Alexander Zuber seit 13.1.2011 | Prokura |
Thomas Bruns seit 13.1.2011 | Prokura |
Jürgen John seit 13.1.2011 | Prokura |
William Grant Saunders seit 13.1.2011 | Prokura |
Jens Heinrich Ebinger seit 26.11.2010 | Prokura |
Thomas Deichmann seit 5.5.2010 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
Maple Finance (Europe) B.V. | 0.00% |
Maple Finance (Europe) N.V. | 0.00% |
| 0.00% | |
| 0.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Maple GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024Jahresbilanz zum 30. September 2024Aktivseite
Passivseite
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 30. SEPTEMBER 2024ALLGEMEINE ANGABEN Die Maple GmbH (ehemals Maple Bank GmbH) mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 26931 registriert. Alleinige Gesellschafterin der Maple GmbH ist die Maple Financial Europe SE, Frankfurt am Main. Die alleinige Gesellschafterin der Maple Financial Europe SE ist die Maple Financial Group Inc., Toronto. Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 11. Februar 2016 wurde über das Vermögen der Maple GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Michael C. Frege bestellt. Auch ihre Gesellschafterin Maple Financial Europe SE und deren Gesellschafterin Maple Financial Group Inc. befinden sich in einem Insolvenzverfahren bzw. einem insolvenzgleichen Verfahren (Maple Financial Group Inc.). Mit Wirkung zum 25. November 2016 wurde die Bankerlaubnis der Maple GmbH aufgehoben. Über das Vermögen der Niederlassung Toronto ist aufgrund einer Court Order des kanadischen Insolvenzgerichtes zum Datum des 16. Februar 2016 ein eigenständiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das kanadische Insolvenzgericht hat KPMG Inc., Toronto, zum Liquidator bestellt. Ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Maple Bank GmbH und der Maple Financial Europe SE endete mit der Insolvenz der Maple Bank GmbH am 11. Februar 2016. Abweichend von der zivilrechtlichen Wirkung des Gewinnabführungsvertrags, hat das Finanzamt in Steuerbescheiden und Berechnungsmitteilungen vom 21. Dezember 2023 die steuerliche Organschaft nicht anerkannt, da der Gewinnabführungsvertrag nicht durchgeführt worden sei. Der vorliegende Jahresabschluss beinhaltet die Zentrale in Frankfurt am Main sowie die Niederlassung in Toronto, Kanada. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Anwendung der Gliederung nach den Formblättern der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute erstellt. Die Maple GmbH ist nach den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie wendet die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB an. Die Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Wesentliche wertaufhellende Tatsachen wurden bis zum Datum der Bilanzaufstellung berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit bezüglich der Vorjahreszahlen ist gegeben. Die Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten zuzüglich abgegrenzter Zinsen bilanziert. Einzelwertberichtigungen werden vom entsprechenden Bilanzposten abgesetzt. Es werden keine Pauschalwertberichtigungen gebildet, da sämtliche Kreditrisiken bereits durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt werden. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bilanziert. Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf die voraussichtlich zu erzielenden Liquidationserlöse vorgenommen. Immaterielle Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer und erforderliche Sonderabschreibungen angesetzt. Geleistete Zahlungen für Aufwendungen zukünftiger Perioden werden im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, sonstige Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag einschließlich abgegrenzter Zinsen bilanziert. In den nachrangigen Verbindlichkeiten werden auch für den Zeitraum nach der Insolvenz abgegrenzte Zinsen auf im Rang des § 38 Insolvenzordnung (InsO) festgestellte Insolvenzforderungen ausgewiesen. Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei einer erwarteten Erfüllung nach mehr als einem Jahr abgezinst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Abzinsung der Rückstellungen erfolgte nach § 253 Abs. 2 HGB unter Anwendung des laufzeitentsprechenden Zinssatzes auf Basis des erwarteten Zeitpunktes der Forderungsfeststellung. Die Pensionsrückstellung wurde durch ein versicherungsmathematisches Gutachten nach dem dynamischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der zum Bewertungsstichtag geltenden Heubeck Richttafeln ermittelt. Die Bewertung für nach der Insolvenz erworbene Ansprüche erfolgte unter Berücksichtigung eines zukünftigen Rententrends. Der zukünftige Gehaltstrend ist für die Höhe der Pensionsrückstellung nicht relevant. Der Abzinsung wurde der zum jeweiligen Bewertungsstichtag geltende Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zugrunde gelegt. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG Die Fremdwährungsumrechnung für Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Vorschriften der §§ 256a und 340h HGB. Dabei werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden sowie schwebende Kassageschäfte zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Terminaufbzw. -abschläge aus Devisentermingeschäften werden, da sie Zinscharakter haben, abgegrenzt und korrigieren den Zinsertrag der abgesicherten Fremdwährungsgeschäfte. Das Ergebnis der Fremdwährungsumrechnung wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen ausgewiesen. Die Umrechnung der auf kanadische Dollar lautenden Bilanz der Niederlassung Toronto in die Berichtswährung Euro erfolgt zum Devisenkassakurs am Bilanzstichtag. Die Erträge und Aufwendungen der Niederlassung werden zum durchschnittlichen Devisenkurs des Geschäftsjahres umgerechnet. TERMINGESCHÄFTE UND DERIVATE SOWIE BEWERTUNGSEINHEITEN Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Derivate abgeschlossen und keine Bewertungseinheiten gebildet. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Forderungen an Kreditinstitute enthalten täglich fällige Konten in verschiedenen Währungen in Höhe von EUR 64,6 Millionen sowie EUR-Festgelder in Höhe von EUR 314,1 Millionen. Die nicht täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute haben eine Restlaufzeit von bis drei Monaten. In den Forderungen an Kunden enthaltene Darlehensforderungen an die Gesellschafterin Maple Financial Europe SE in Höhe von EUR 37,4 Millionen sind voll wertberichtigt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche - insbesondere der Niederlassung Toronto - in Höhe von EUR 3,4 Millionen enthalten. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat eine Höhe von EUR 1.647,1 Millionen. Sämtliche Insolvenzforderungen gelten nach §41 der Insolvenzordnung als fällig. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind festgestellte Insolvenzforderungen abzüglich erfolgter Abschlagszahlungen in Höhe von EUR 4,9 Millionen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthalten festgestellte Insolvenzforderungen abzüglich erfolgter Abschlagszahlungen in Höhe von EUR 914,5 Millionen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Insolvenzforderungen abzüglich erfolgter Abschlagszahlungen in Höhe von EUR 7,8 Millionen ausgewiesen. Überdeckungen bei den Rückstellungen bestehen nicht. Eine Saldierung mit Vermögenswerten ist nicht erfolgt. Der Unterschiedsbetrag nach §253 Abs. 6 Satz 1 HGB wurde nicht ermittelt, da für die Bewertung ein niedrigerer Zinssatz als der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe von 1,91% verwendet wurde. In den Steuerrückstellungen sind für im Insolvenzverfahren geltend gemachte Ansprüche der Finanzverwaltung aus cum-/ex-Geschäften der Jahren 2006 - 2009 unter Berücksichtigung steuerlicher Gegeneffekte EUR 229,7 Millionen vor Abzinsung enthalten. Daneben sind für die Körperschaft- und Gewerbesteuer der Jahre 2009 - 2016 unter Berücksichtigung der Nichtanerkennung der steuerlichen Organschaft Beträge in Höhe von EUR 125,0 Millionen zurückgestellt. Die Steuerbeträge wurden unter Annahme einer Forderungsfeststellung am 30. September 2028 um EUR 19,5 Millionen auf EUR 335,3 Millionen abgezinst. In der Berichtsperiode wurden Erträge aus der Abzinsung in Höhe von EUR 0,9 Millionen als sonstige betriebliche Erträge erfasst. In den anderen Rückstellungen ist eine Rückstellung für Nachzahlungszinsen für Zeiträume bis zum Eintritt der Insolvenz in Höhe von EUR 124,9 Millionen enthalten, die um eine Abzinsung von EUR 6,9 Millionen gemindert wurde. In der Berichtsperiode wurden Erträge aus der Abzinsung in Höhe von EUR 0,3 Millionen als sonstige betriebliche Erträge erfasst. Darüber hinaus werden in den anderen Rückstellungen Beträge für die Vergütung des Insolvenzverwalters in Höhe von EUR 75,1 Millionen ausgewiesen. Die nachrangigen Verbindlichkeiten enthalten vor der Insolvenz abgeschlossene Darlehen mit Nachrangabrede in Höhe von EUR 45,0 Millionen und darauf abgegrenzte Zinsen in Höhe von EUR 21,0 Millionen, Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin und darauf abgegrenzte Zinsen in Höhe von EUR 0,7 Millionen sowie nachrangige Zinsen auf Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 502,0 Millionen. Im Berichtszeitraum wurden nachrangige Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 81,8 Millionen abgegrenzt. Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Aktiva beträgt EUR 12,8 Millionen. Bei den Passiva lauten EUR 0,4 Millionen auf Beträge in fremder Währung. Die Aktiva und Passiva in Fremdwährung bestehen im Wesentlichen bei der Niederlassung Toronto. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 1,2 Millionen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten das Ergebnis der Devisenbewertung in Höhe von EUR 0,8 Millionen, resultierend im Wesentlichen aus der Niederlassung Toronto. SONSTIGE ANGABEN Aus im Insolvenzverfahren geschlossenen Vergleichen mit Haftungsschuldnern bestehen mögliche Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von EUR 14,9 Millionen. Eine tatsächliche Inanspruchnahme ist bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht erfolgt. Ausschüttungsgesperrte Beträge bestehen nicht. Zum Bilanzstichtag waren neben zwei Geschäftsführern 10 Arbeitnehmer bei der Maple GmbH beschäftigt. Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 13 Arbeitnehmer. KONZERNABSCHLUSS Die Maple GmbH wird in keinen Konzernabschluss einbezogen, da sowohl die Maple Financial Group Inc. als auch die Maple Financial Europe SE insolvenzbedingt keinen Konzernabschluss mehr aufgestellt haben und nicht aufstellen werden.
Frankfurt am Main, den 31.10.2025 Maple GmbH i. Ins. Stefan Bungarten, Geschäftsführer Florian Wirsching, Geschäftsführer Hiermit bestätige ich, dass ich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Maple GmbH mit der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 30. September 2024 auf der Basis meines Kenntnisstandes seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 11. Februar 2016 einverstanden bin.
Frankfurt am Main, 31.10.2025 Joachim Kühne als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Maple GmbH Der Jahresabschluss wurde am 11. November 2025 durch den Insolvenzverwalter festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Maple GmbH i. Ins., Frankfurt am Main: Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Maple GmbH i. Ins. - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters im Anhang, welche die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 11. Februar 2016 und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung des Insolvenzverwalters für den Jahresabschluss Der Insolvenzverwalter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Geschäftsjahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Insolvenzverwalter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Insolvenzverwalter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Durchführung des Insolvenzverfahrens zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Durchführung des Insolvenzverfahrens, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Geschäftsjahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 7. November 2025 Forvis Mazars GmbH & Co. KG Steffen Neuweiler, Wirtschaftsprüfer Katharina Thomas, Wirtschaftsprüferin |
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