Wimmer
Holding GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.836,85 |
30.677,51 |
| I.
Finanzanlagen |
50.836,85 |
30.677,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
469.686,22 |
150.049,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
105.410,00 |
15.885,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
364.276,22 |
134.164,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
520.523,07 |
180.727,42 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
504.876,57 |
163.200,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
138.200,76 |
140.495,75 |
| III.
Bilanzgewinn |
341.675,81 |
-2.294,99 |
| B.
Rückstellungen |
2.459,00 |
1.897,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.187,50 |
15.629,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
520.523,07 |
180.727,42 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Wimmer Holding GmbH zum 31.
Dezember 2010 wurde unter Berücksichtigung der
Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB),
insbesondere der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie unter Beachtung des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs.
1 HGB wurde eingehalten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2010 eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
bei den Anhangangaben für kleine Kapitalgesellschaften
wurde entsprechend § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Der Ausweis der Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten erfolgte mit dem Nennbetrag.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in
Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im
Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende
Berechnungsverfahren verwendet.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig (Vj. 15.885 EUR).
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter 5 Jahren, davon 13.187,50 € mit
einer Laufzeit bis 1 Jahr.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Vorjahr betreffenden, zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind. Mit einer Inanspruchnahme
aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten, von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer,
Herrn Frank Wimmer, Dipl.-Betriebswirt geführt.
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen mit einem Betrag von mindestens
20 % der Anteile
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird
über nachstehende Unternehmen berichtet:
Firmenname: EMC Event & Meeting Company GmbH
Firmensitz: München
Anteilshöhe in %: 100
Jahresergebnis
Eigenkapital zum 31.12.2010: 461.147 €
Auf die Angabe des Jahresergebnisses des
Anteilsbesitzes wird nach § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB
verzichtet.
Die Mutterunternehmen ist nach § 293 HGB von
der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen
Konzernbericht aufzustellen, befreit.
München, 22.07.2011
Frank Wimmer
Geschäftsführer
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