NXT GmbH
59mBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Ulf Janert seit 25.10.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SOLIDpower S.p.A. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SOLIDpower GmbHHeinsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2018A. Anwendung der gesetzlichen VorschriftenDer Jahresabschluss der SOLIDpower GmbH, Heinsberg, zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Heinsberg und ist beim Amtsgericht in Aachen unter HRB 21290 eingetragen. Die Gesellschaft nimmt bei der Aufstellung des Anhangs die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 276, 288 Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. B. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde von der Going-concern-Prämisse ausgegangen. Die Gesellschaft befindet sich seit der Gründung Ende 2014 als Unternehmen im Bereich der Hochtemperatur-Brennstoffzellen-Technologie noch in der Anlaufphase und erzielt nicht ausreichende Umsätze, um den Aufbau des Geschäfts sowie die laufenden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zur Steigerung der Effektivität auf dem Gebiet der Hochtemperatur-Brennstoffzellen-Technologie zu decken. Am 30. April 2019 wurde eine Patronatserklärung seitens der Muttergesellschaft SOLIDpower S.p.A., Mezzolombardo/Italien, welche 100 % der Anteile an der Gesellschaft hält, abgegeben. Diese ist beschränkt auf EUR 6 Mio und befristet bis zum 31. Dezember 2020. Die Muttergesellschaft ist in der Vergangenheit und auch bis zum Testatsdatum ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Gleichwohl wurde am 11. Juli 2019 ein uneingeschränktes Testat mit hinweisendem Zusatz auf Bestandsgefährdung für den Jahresabschluss der Muttergesellschaft zum 31. Dezember 2018 erteilt. Die Gesellschaft ist zur Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit auf Finanzierungen Ihrer Muttergesellschaft, der SOLIDpower S.p.A., Mezzolombardo/Italien, welche 100 % der Anteile an der Gesellschaft hält, angewiesen ist. Der Fortbestand der Muttergesellschaft ist wiederum davon abhängig, dass deren Finanzierung der Gesellschafter oder weiterer Kapitalgeber auch zukünftig aufrechterhalten wird. Dies stellt ein bestandsgefährdendes Risiko i. S. d. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar. Im Einzelnen werden folgende Grundsätze angewandt: Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich nicht aktiviert. Für angeschaffte bzw. hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgen die planmäßigen Abschreibungen über die Nutzungsdauern, in denen die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen voraussichtlich genutzt werden. Die Vorräte werden mit den durchschnittlichen Einstandspreisen abzüglich Anschaffungskostenminderungen sowie Einzelwertberichtigungen bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Der Ansatz der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss-Stichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Bei der Ermittlung der Rückstellungen werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, wenn ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank herausgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre zum Bilanzstichtag abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Entstehungszeitpunkt umgerechnet und gegebenenfalls auf den höheren bzw. niedrigeren Stichtagskurs angepasst. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulde und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Eine sich ingesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Ingesamt ergab sich im Geschäftsjahr eine nicht bilanzierte aktive latente Steuer. C. Angaben und Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten sämtlicher Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände betragen - wie im Vorjahr - weniger als ein Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage hat sich durch Umwandlung von Darlehen der Muttergesellschaft in Eigenkapital im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für Gewährleistungsverpflichtungen (TEUR 6.611) und personalbezogene Rückstellungen (TEUR 360). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben - wie im Vorjahr - eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren aus Darlehensverbindlichkeiten und aus Lieferungen und Leistungen. D. NachtragsberichtHerr Andreas Ballhausen wurde mit Wirkung zum 27. März 2019 als Geschäftsführer abberufen, Herr Gerald Neuwirth wurde mit Wirkung zum 27. März 2019 zum Geschäftsführer bestellt. E. ArbeitnehmerzahlDie durchschnittliche Arbeitnehmerzahl betrug im Geschäftsjahr 89 (i. Vj. 69). F. Sonstige Angaben1. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses: - Herr Gerald Neuwirth, Nierderneukirchen/Österrreich, Kaufmann (ab 27. März 2019) - Herr Andreas Ballhausen, Essen, Kaufmann (bis 27. März 2019) Herr Andreas Ballhausen und Herr Gerald Neuwirth waren bzw. sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 2. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SOLIDpower S.p.A., Mezzolombardo/ Italien, einbezogen, welcher am Sitz der Gesellschaft erhältlich ist.
Heinsberg, den 28. November 2019 Gerald Neuwirth Lagebericht1. GeschäftsmodellGegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Brennstoffzellen-Aggregaten und sonstigen Gegenständen für Brennstoffzellen-Kraftwärmekopplungsanlagen und -systeme, sowie der technische Service für solche Anlagen. Die SOLIDpower-Gruppe ist eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Hochtemperatur-Brennstoffzellen-Technologie (SOFC, Solid Oxide Fuel Cells). An Standorten in Italien, Deutschland, der Schweiz und Australien entwickelt, fertigt und vertreibt die Gruppe Brennstoffzellen-Systeme für die Strom- und Wärmeerzeugung in Wohn- und Gewerbegebäuden. Mit dem BIueGEN bietet das Unternehmen ein stromoptimiertes Mikro-KWK-System (Kraft-Wärme-Kopplung) für den europäischen Markt, mit einem weltweit einzigartig hohen elektrischen Wirkungsgrad von bis zu 60 %. Zu den Kunden von SOLIDpower zählen, neben Hausbesitzern und Gewerbetreibenden, auch Energieversorger und -dienstleister, welche die Produkte von SOLIDpower im Rahmen von z. B. Smart Grid- und Contracting-Projekten einsetzen. Darüber hinaus entwickelt SOLID-power SOFC-Produkte für weitere Anwendungsgebiete in internationalen Märkten. 1.1 Ziele und Strategien Die Gesellschaft verfolgt eine Strategie des kontinuierlichen und nachhaltigen Wachstums bei gleichbleibend hohem Qualitätsniveau. Dies ist die Grundlage für die langfristige Zusammenarbeit mit Rahmenvertragspartnern und anderen Kunden. 1.2 Steuerungssystem Die wesentlichen Kennzahlen bei der SOLIDpower GmbH sind der Umsatz und das Ergebnis vor Steuern. Abweichungen bei diesen Kennzahlen werden durch ein Controlling System überwacht und im Bedarfsfall werden Maßnahmen zur Korrektur durch dieses vorgeschlagen. 1.3 Forschung und Entwicklung Die Forschung zielt maßgeblich auf die Steigerung der Effektivität auf dem Gebiet der Hochtemperatur-Brennstoffzellen-Technologie ab. Diese soll die Laufzeit und Haltbarkeit der Anlagen erhöhen und damit die Kosten für den Kunden reduzieren. Die Aufgaben aus dem Forschungsbereich werden von eigenen Mitarbeitern als auch von anderen Konzernunternehmen durchgeführt. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Wachstum der deutschen Wirtschaft hat sich im Jahr 2018 abgeschwächt. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2018 um 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das neunte Jahr in Folge gewachsen. In jeweiligen Preisen gerechnet, war das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2018 mit EUR 3.388 Mrd um 3,4 % höher als im Vorjahr. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,1 % und betrug im Jahr 2018 durchschnittlich knapp EUR 40.883. Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts trugen alle Wirtschaftsbereiche zur wirtschaftlichen Belebung im Jahr 2018 bei. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 %. Der Konsum der privaten Haushalte und Organisationen trug zum Wachstum der deutschen Wirtschaft bei. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 1,0 % zum Vorjahr. Der Zuwachs fiel jedoch deutlich schwächer aus als in den letzten drei Jahren. Die privaten Konsumausgaben (in jeweiligen Preisen) lagen so im vergangenen Jahr bei rund EUR 1.777 Mrd. Nach Erhebungen des Branchenverbandes entwickelt sich der Markt für Brennstoffzellensysteme im Jahr 2018 nachhaltig positiv. Insbesondere auch aufgrund der günstigen Fördersituation in einigen Ländern, darunter insbesondere in Deutschland (wichtigster Markt in Europa für SOLIDpower) sowie auch in Italien (Steuersparmodelle), steigt die Zahl der verkauften Brennstoffzellensysteme im stationären Bereich kontinuierlich an. Wir gehen bei der Marktentwicklung im Jahr 2018 von einem Marktwachstum von ca. 25 % aus. Der weltweite Markt für stationäre Brennstoffzellen auf Basis SOFC wird sich bis zum Jahr 2025 nach Einschätzung von Marktanalysten auf bis zu USD 2,6 Mrd weltweit entwickeln, wobei sich der größte und am schnellsten wachsende Markt im asiatisch-pazifischen Raum befindet. 2.2 Geschäftsverlauf Die SOLIDpower GmbH hat im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz und Ergebnis unter Plan erzielt. Die Gründe hierfür lagen u. a. im Verzug der Fertigstellung des neuen Werkes (nachfolgend P3) der Muttergesellschaft SOLIDpower S.p.A. in Trento, Italien. Das Werk P3 liefert eine wichtige Kernkomponente der neuen Produktversion BG15 dessen Vorserien- Einführung in 2018 erfolgte. Es wird nach Fertigstellung das größte und modernste SOFC Brennstoffzellenwerk in Europa. Zusätzlich wurde in Vorbereitung auf das Jahr 2019 der Kapazitätsaufbau des deutschen Werkes und die Einführung industrieller LEAN Prozesse vorangetrieben. Es wurden insgesamt 317 BlueGen Anlagen abgesetzt, 30 weniger als im Vorjahr. Der Auftragsbestand wurde aber deutlich gesteigert und zeigt die positive Tendenz für 2019. Die Produktionskapazitäten am Standort Heinsberg wurden in 2018 auf eine Kapazität von bis zu 2000 Bluegen Geräten ausgebaut. Der Ausbau der Kapazität wird auf bis zu 8.000 bis 16.000 Geräten p. a. im Jahr 2024 vorangetrieben. Das aus den oben aufgeführten Gründen liegt das operative Gesamtergebnis unter dem geplanten Wert. 2.3 Lage 2.3.1 Vermögenslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 32,1 % auf TEUR 20.615 (i. Vj. TEUR 15.601). Das Anlagevermögen erhöhte sich um 16,0 % auf TEUR 2.676 (i. Vj. TEUR 2.305). Die Vorräte erhöhten sich um 79,0 % auf TEUR 10.379 (i. Vj. TEUR 5.788). Dies resultiert aus der Erhöhung der Bestände von fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Die Liefer- und Leistungsforderungen erhöhten sich um 7,7 % auf TEUR 7.189 (i. Vj. TEUR 6.675). Der Gesamtbestand der Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,4 % auf TEUR 7.041 (i. Vj. TEUR 9.909). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung von Gewährleistungsrückstellungen. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 18,4 % auf TEUR 8.017 (i. Vj. TEUR 6.923). Hiervon entfallen EUR 4.634.055,22 auf verbundene Unternehmen und Gesellschafter. 2.3.2 Finanzlage Die Eigenkapitalquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 27,0 % auf 17,1 % vermindert. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen durch die Gewährung von Darlehen seitens des Mutterunternehmens SOLIDpower S.p.A. Die Gesellschaft erzielte im Berichtsjahr einen negativen Cashflow von TEUR -439 (i. Vj. TEUR 295). 2.3.3 Ertragslage Die SOLIDpower GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 6.997 (i. Vj. TEUR 7.761) erzielt. Der Jahresfehlbetrag beträgt TEUR 10.416 (i. Vj. TEUR 9.909). Zur Erzielung der Umsatzerlöse hat die Gesellschaft Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 6.367 (i. Vj. TEUR 6.209) verbucht. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 10 % gesunken, die Materialaufwendungen sind um 3 % gestiegen. Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 948 gestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus der gestiegenen Mitarbeiteranzahl. Die Personalaufwandsquote stieg von 42 % im Vorjahr auf 60 % im Berichtsjahr 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind der Umsatz und das Jahresergebnis. Hierzu wird auf die Ausführungen zum Geschäftsverlauf sowie der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verwiesen. 2.5 Gesamtaussage Das abgelaufene Geschäftsjahr ist nach Einschätzung der Geschäftsführung zufriedenstellend verlaufen und deckt sich mit der langfristigen Strategie des Unternehmens, die Marktposition in den Folgejahren durch den Auf- & Ausbau der Produktionskapazitäten nachhaltig zu verbessern. 3. PrognoseberichtSOLIDpower erwartet für das kommende Geschäftsjahr bei deutlich steigendem Umsatz einen geringeren Jahresfehlbetrag. Nach der positiven Entwicklung der ersten neun Monate erscheinen die Ziele für das laufende Geschäftsjahr 2019 erreichbar. Wesentliche Veränderungen der Vermögens- und Finanzlage werden nicht erwartet. Durch die geplante positive Geschäftsentwicklung sowie die andauernde Finanzierung durch die Muttergesellschaft wird die SOLIDpower GmbH voraussichtlich jederzeit in der Lage sein, Ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen Für das Jahr 2019 ist die Markteinführung der Nachfolgeproduktes BLUEGEN BG-15 geplant. Dieses neue und verbesserte Produkt wird den erfolgreichen Vorgänger Bluegen (BG-0) schrittweise in allen Märkten ablösen. Das neue Gerät BlueGen BG-15 wurde sowohl technisch und funktionell, als auch in punkto Design wesentlich verbessert. Das Gerät produziert wie das Vorgängermodell bis zu 1,5 kWh elektrische Energie, bietet jedoch dem Nutzer über eine Modulationsfunktion auch die Möglichkeit, die produzierte elektrische Energie flexibel an den eigenen Strombedarf anzupassen. Die Bedienung des Gerätes erfolgt sowohl über eine mobile App, als auch über ein Web-Interface und bietet damit alle notwendigen Voraussetzungen für die digitale Überwachung und Einbindung in Smart-Home-Systeme. Durch die Möglichkeit, mehrere Geräte flexibel parallel schalten zu können (Kaskadierung), können auch Kunden mit einem höheren Strombedarf (Gewerbebetriebe, Hotels, Restaurants) bedient werden. Beim BG-15 werden auch verstärkt modulare Standardkomponenten eingesetzt. Auch der verwendete Brennstoffzellen-Stack stammt aus eigener Entwicklung und wird in Zukunft industriell im neuen Werk in Italien gefertigt. Dadurch sollen mittelfristig die Herstellungskosten deutlich gesenkt werden, sodass das Produkt in absehbarer Zeit zu wettbewerbsfähigen Preisen und unabhängig von staatlichen Förderungen am Markt angeboten werden kann. Daraus erwartet die Gesellschaft einen klaren Aufwärtstrend und eine signifikante Steigerung der Absatzzahlen in den kommenden Jahren. 4. RisikoberichtDas wesentliche Risiko der Gesellschaft besteht darin, dass sich die Gesellschaft seit der Gründung Ende 2014 als Unternehmen im Bereich der Hochtemperatur-Brennstoffzellen-Technologie noch in der Anlaufphase befindet und daher noch nicht ausreichende Umsätze erzielt, um den Aufbau des Geschäfts sowie die laufenden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zur Steigerung der Effektivität auf dem Gebiet der Hochtemperatur-Brennstoffzellen-Technologie zu decken. Sie ist zur Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit auf Finanzierungen Ihrer Muttergesellschaft, der SOLIDpower S.p.A., Mezzolombardo/Italien, welche 100 % der Anteile an der Gesellschaft hält, angewiesen . Der Fortbestand der Muttergesellschaft ist davon abhängig, dass deren Finanzierung der Gesellschafter oder weiterer Kapitalgeber auch zukünftig aufrechterhalten wird. Dies stellt ein bestandsgefährdendes Risiko i. S. d. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar. Die Muttergesellschaft ist ihren Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses stets nachgekommen. Der Bedarf an Liquidität wird von der Gesellschaft laufend überwacht, um bei möglichen Liquiditätsengpässen Gegenmaßnahmen, wie weitere Finanzierungen durch die Muttergesellschaft, zu ergreifen. Eine gemeinsame Entwicklung mit Lieferanten im Brennstoffzellenberiech sowie eine Bindung dieser Lieferanten an das Unternehmen ist sehr komplex. Daher liegt ein Fokus auf der Entwicklung von Strategischen Partnern und Outsourcing Projekten. Durch auslaufende Förderungen ist mittelfristig eine deutliche Senkung des Verkaufspreises notwendig, dies wiederum bedingt eine Senkung der Herstellungskosten. Aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen in wichtigen Märkten (Stichwort: CO 2-Reduktion, Klimawandel) steigt die Bereitschaft von Kunden, verstärkt auf umweltfreundliche Technologien umzusteigen. Dabei rückt die Brennstoffzelle in den Fokus, da damit bereits heute der CO 2 Ausstoß deutlich und nachhaltig gesenkt werden kann. Dieser Prozess muss aber aktiv mit geeigneten Maßnahmen unterstützt und am Markt proaktiv kommuniziert werden. Mittelfristig ist der Umstieg von Erdgas auf 100 % Wasserstoff als Brennstoff geplant, sobald Wasserstoff flächendeckend zur Verfügung steht. Dazu sind geringfügige technische Weiterentwicklungen erforderlich, jedoch bietet die Brennstoffzelle dann eine optimale Technologie für eine nachhaltige Energieproduktion. Dem Risiko der Personalfluktuation und dem damit verbundenen Qualitätsverlust wird erfolgreich mit zahlreichen Maßnahmen, welche die Personalbindung unterstützen, begegnet. 5. ChancenberichtDer Trend im Fahrzeugbereich hin zur Elektromobilität sowie mittelfristig auch hin zu Fahrzeugen, die mit Brennstoffzellentechnologie angetrieben werden, führt dazu, dass Brennstoffzellen an sich verstärkt in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit rücken. Die Elektromobilität führt zu weiter steigendem Strombedarf, der in vielen Fällen in privaten Wohngebäuden gedeckt werden muss. Dies begünstigt eine dezentrale und hocheffiziente Energieproduktion vor Ort und in weiterer Folge Brennstoffzellen als eine optimale Lösung, wenn speziell in der Nacht Batterien von Fahrzeugen geladen werden müssen und kein alternativer Solarstrom zur Verfügung steht. Der BlueGen BG-15 ist als Kompaktgerät primär für die Segmente Einfamilienhäuser sowie Gewerbekunden konzipiert, bietet aber auch zahlreiche Vorteile für unterschiedliche Kundensegmente. Wir sehen die Potenziale dieses Produktes sowohl in Europa (derzeitiger Hauptmarkt), als auch in zahlreichen internationalen Regionen (Asien, insbesondere Korea - Nordamerika). Durch neue Produktfeatures kann das Produkt flexibel an spezifische Kundenbedürfnisse angepasst werden, beispielsweise durch die Kombination mit Drittprodukten (Stromspeicher) als Lösung für kurzfristige Netzausfälle sowie zur Erreichung eines hohen Autarkiegrades, sprich einer möglichst großen Unabhängigkeit von zentralen Netzbetreibern. Dank an die Mitarbeiter und Kunden Wir danken unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr mit großem Engagement eingesetzt haben. Wir danken auch unseren Kunden für das Vertrauen, das sie uns im Geschäftsjahr entgegengebracht haben.
Heinsberg, den 28. November 2019 Gerald Neuwirth Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SOLIDpower GmbH, Heinsberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SOLIDpower GmbH, Heinsberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SOLIDpower GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Abschnitt B. "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang sowie auf den Abschnitt 4. Risikobericht des Lageberichts, in dem die Geschäftsführung beschreibt, dass sich die Gesellschaft seit der Gründung Ende 2014 als Unternehmen im Bereich der Hochtemperatur-Brennstoffzellen-Technologie noch in der Anlaufphase befindet und daher noch nicht ausreichende Umsätze erzielt, um den Aufbau des Geschäfts sowie die laufenden Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zur Steigerung der Effektivität auf dem Gebiet der Hochtemperatur-Brennstoffzellen-Technologie zu decken. Sie ist zur Fortführung Ihrer Geschäftstätigkeit auf Finanzierungen Ihrer Muttergesellschaft, der SOLIDpower S.p.A., Mezzolombardo/Italien, welche 100 % der Anteile an der Gesellschaft hält, angewiesen ist. Der Fortbestand der Muttergesellschaft ist wiederum davon abhängig, dass deren Finanzierung durch Gesellschafter oder weitere Kapitalgeber auch zukünftig aufrechterhalten wird. Wie in Abschnitt B. "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang sowie im Abschnitt 4. Risikobericht des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 28. November 2019 KPMG
AG
Schnöckel, Wirtschaftsprüfer Hoffmann, Wirtschaftsprüfer Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
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