Roland
Gruchel GmbH
Halle
(Westf.)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.738,00 |
3.646,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.738,00 |
3.646,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
216.366,78 |
219.181,94 |
| I.
Vorräte |
39.036,93 |
31.387,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.378,86 |
86.353,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
128.950,99 |
101.440,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.359,00 |
1.199,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
5.228,12 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
242.691,90 |
224.026,94 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
105.078,82 |
85.213,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| II.
Bilanzgewinn |
92.296,52 |
72.431,31 |
| B.
Rückstellungen |
43.387,54 |
59.901,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
94.225,54 |
78.912,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
242.691,90 |
224.026,94 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Als Kapitalgesellschaft hat die Roland Gruchel
GmbH gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB einen
Anhang zu erstellen.
Gemessen an den Größenmerkmalen des §
267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Als solche macht sie von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden im einzelnen die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungskosten bilanziert. Das Anlagevermögen
wurde linear und degressiv entsprechend der nach
steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer
abgeschrieben. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6
Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Darüber hinaus wurden
Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten, Kassen- und
Bankguthaben mit dem Nennwert angesetzt. Ausgenommen ist
das vom Finanzamt festgestellte
Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 IVKStG,
welches mit dem Barwert bewertete wurde.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung erfolgte gem.
§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags.
Die sonstige Rückstellungen sowie die
Steuerrückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste abzudecken.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem
Rückzahlungsbetrag.
Angaben zur Bilanz
Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber den
Gesellschaftern Ausleihungen in Höhe von Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00), Forderungen in Höhe von Euro
30.770,59 (Vorjahr: Euro 38.817,28) sowie Verbindlichkeiten
in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von Euro
72.431,31 (Vorjahr: Euro 58.363,13) enthalten.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beläuft sich auf Euro
0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben in
Höhe von Euro 84.225,54 (Vorjahr: Euro 68.912,33) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, sowie in Höhe von
Euro 10.000,00 (Vorjahr: Euro 10.000,00) eine Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,13
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Heubeck 2005 G
|
|
Aus der nach Inkrafttreten des BilMoG geänderten
Bewertung der laufenden Pensionsverpflichtungen war eine
außerordentliche Zuführung zur
Pensionsrückstellung in Höhe von Euro 16.844,00
vorzunehmen. Der erhöhte Zuführungsbetrag wurde
in vollem Umfang im Jahresabschluss 2011
berücksichtigt.
Nach § 246 Abs. 2 S.2 HGB sind
Vermögensgegenstände, die dem zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dienen, mit diesen
Schulden zu verrechnen. Insoweit unterscheidet sich der
Ansatz dieser Vermögensgegenstände vom
Vorjahresansatz. Für die Saldierung wurden folgende
Werte ermittelt:
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden: Pensionsrückstellungen
|
71.513,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
|
Festgeldkonto
|
55.248,01
|
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis 30.09.2011
erfolgte die Geschäftsführung der Roland Gruchel
GmbH durch den Geschäftsführer Roland Gruchel.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Forderungen gegenüber der
Geschäftsführung entwickelten sich im
Berichtsjahr wie folgt:
|
|
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
|
|
|
Euro
|
Euro
|
|
Anfangsbestand
|
|
38.817,28
|
38.697,20
|
+
|
Neugewährungen
|
|
2.616,83
|
7.087,85
|
-
|
Rückzahlungen
|
|
10.663,52
|
6.967,77
|
|
Endbestand
|
|
30.770,59
|
38.817,28
|
Die Forderungen werden mit 6 % p.a. verzinst.
Halle, den 29.03.2012
- Geschäftsführung -
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gez. Roland Gruchel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2012 festgestellt.
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