Stadtsparkasse SchwerteLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRA 3818
Eingetragen
7.7.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1995.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Ulrich Bartscher
seit 12.11.2018
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtsparkasse Schwerte

Schwerte

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Lagebericht

1. Grundlagen der Sparkasse

Die Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Hagen unter der Nummer HR A 3818 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist die Stadt Schwerte. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers und der übrigen Bezirke des Kreises Unna, der Märkische Kreis, der Kreis Soest und die Städte Hagen und Dortmund.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft -insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % auf 132 verringert, von denen 73 vollzeitbeschäftigt, 53 teilzeitbeschäftigt sowie 6 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist zurückzuführen auf eine natürliche Fluktuation sowie auf die Auswirkungen der Personalrestrukturierung in den Vorjahren.

Im Zusammenhang mit den Vorsichtsmaßnahmen im Zuge der Covid-19-Krise haben wir im gesamten Geschäftsjahr unser vollständiges Leistungsangebot unter verstärkter Nutzung der Möglichkeiten digitaler Kommunikationswege aufrechterhalten. Dabei haben unsere Beschäftigten soweit möglich von Angeboten mobilen Arbeitens bzw. Heimarbeit Gebrauch gemacht.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2020

Das Jahr 2020 war geprägt durch die Covid-19-Krise. Als Folge der Pandemie und der damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen brach die Konjunktur weltweit ein: Wie der Internationale Währungsfonds (IWF) berichtet, sank die weltweite Produktion in 2020 um 3,5 % (2019: +2,8 %). Das war der mit Abstand stärkste Einbruch der Weltwirtschaft seit 70 Jahren. Noch stärker ging der Welthandel zurück; er nahm laut IWF um 9,6 % ab.

Deutschland verzeichnete im Gesamtjahr 2020 nach zehn Wachstumsjahren in Folge einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 5,0 %. Der Außenbeitrag fiel mit -1,1 % ebenfalls deutlich negativ aus. Die Exporte sanken fast zweistellig (-9,9 %) und die Importe gingen um 8,6 % zurück.

Der größte Teil des BIP-Rückgangs von 5,0 % war auf die privaten Konsumausgaben zurückzuführen (-3,2 %-Punkte). Diese sanken im Jahr 2020 verglichen mit dem Vorjahr um 6,0 % und damit so stark wie noch nie. Die normalerweise schwankungsarme Sparquote stieg in 2020 auf ein historisches Hoch von 16,3 % (2019: 10,9 %). Drohende Einkommensverluste dürften hier ebenso eine Rolle gespielt haben wie der Wegfall von Konsummöglichkeiten -gerade im Freizeitbereich, aber auch im stationären Einzelhandel.

Der deutsche Arbeitsmarkt befand sich vor der Krise in einer guten Verfassung, auch wenn es bereits im Jahr 2019 erste Anzeichen für eine Abschwächung gab. Als Folge der Covid-19-Krise kam es in 2020 erstmalig seit 2005 zu einem Rückgang der Erwerbstätigkeit (-1,1 %). Auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die in den vergangenen Jahren besonders zugenommen hatte, entfiel dabei nur etwa ein Fünftel des Rückgangs. Sie lag im Juni 2020 lediglich 0,3 % unter dem Vorjahreswert.

Dies war vor allem auf die starke Inanspruchnahme der Kurzarbeit zurückzuführen, die einen historischen Höchststand erreichte. Sie lag mit geschätzten 2,9 Mio. (2019: 145.000) deutlich über den Werten der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/09. Trotzdem stieg die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2020 um 429.000 (+18,9 %) auf 2.695.000. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote belief sich im Jahr 2020 auf 5,9 % im Bundesgebiet (2019: 5,0 %); in Nordrhein-Westfalen stieg sie von 6,5 % im Vorjahr auf 7,5 %.

Ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit blieb in 2020 auch deshalb aus, weil sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Covid-19-Krise bislang noch nicht erhöht hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bislang staatliche Liquiditätshilfen und eine teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht einem Anstieg der Insolvenzen entgegenwirken.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland in 2020 nur geringfügig gestiegen (+0,5 %). Neben dem massiven Rückgang der Rohölpreise weltweit und einer schwachen Preisentwicklung aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage, beeinflusste in Deutschland die Senkung der Mehrwertsteuer um 3 %-Punkte zur Jahresmitte die Verbraucherpreise. Dadurch lag die jeweilige Preissteigerung gegenüber dem Vorjahresmonat in der zweiten Jahreshälfte durchgängig im negativen Bereich bzw. bei null.

Die Zentralbanken haben in 2020 weltweit rasch und energisch mit einer Ausweitung ihres Expansionsgrades auf die Wirtschaftskrise reagiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte bereits im März 2020 ein Pandemie-Notfallkaufprogramm für Anleihen aufgelegt, das im Sommer und im Dezember nochmals aufgestockt wurde und bis mindestens Ende 2023 nicht reduziert werden soll. Andere expansive Maßnahmen, wie z. B. die bestehenden Ankaufprogramme der Notenbank wurden fortgesetzt und weitere, längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (targeted longer-term refinancing operations, TLRTO III) aufgelegt. Der Zinssatz für die Anlage von Überschussliquidität der Banken, die über die Mindestreserve hinausgeht, blieb bei -0,5 %, ebenso blieb der Anteil der Überschussliquidität, der seit 2019 von Negativzinsen befreit ist, in der Höhe unverändert.

Auch die Fiskalpolitik hat entschlossen gehandelt. In Deutschland gab es Unterstützung in Milliardenhöhe für Unternehmen, aber auch für große Teile der Bevölkerung (Kurzarbeitergeld, Kinderbonus etc.). Auf nationaler und EU-Ebene wurden großvolumige Konjunkturprogramme aufgelegt. Die vielfältigen Stabilisierungsmaßnahmen der Politik haben den wirtschaftlichen Abschwung abgefedert, hatten aber auch einen erheblichen Anstieg der öffentlichen Verschuldung zur Folge. Die staatlichen Ausgaben der Bundesrepublik stiegen um 9,5 %, während die Einnahmen um 3,8 % geringer ausfielen. Durch diese Entwicklung kam es in Deutschland nach acht Jahren erstmals wieder zu einem Finanzierungsdefizit. Mit 158,2 Mrd. EUR war dieses Defizit mehr als doppelt so hoch wie in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 und das zweithöchste Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung.

An den Aktienmärkten kam es im Frühjahr 2020 zu starken Kursverlusten; der Deutsche Aktienindex (DAX) brach um rund 40 % ein. Als Folge des entschlossenen, weltweiten Vorgehens der Zentralbanken, der stark expansiven Fiskalpolitik und eines Mangels an sicheren Anlagemöglichkeiten erreichten die Aktienkurse im weiteren Jahresverlauf jedoch in vielen Fällen neue Höchststände. Der DAX verzeichnete am 28. Dezember 2020 mit 13.819 Punkten ein neues Allzeithoch. Noch weit beeindruckender als das DAX-Plus von 3,5 % seit Jahresbeginn 2020 fielen die Steigerungsraten des weltweit wichtigsten Leitindizes S&P 500 (+16,2 %) und des chinesischen CSI 300 (+27,2 %) aus.

Die Entwicklung an den zinsbezogenen Kapitalmärkten war im Jahr 2020 geprägt von einem weiteren Rückgang der Renditen in den negativen Bereich, insbesondere für Anleihen der öffentlichen Hand und Zinsswapgeschäfte unter Banken. Für die Anleihen der öffentlichen Hand und die längerfristigen Interbankengeschäfte war nach einem starken Renditeeinbruch zu Beginn der Covid-19-Krise ein Wiederanstieg zu verzeichnen, dem jedoch ein kontinuierlicher Zinsrückgang bis zum Jahresende 2020 folgte. Die Konditionen der für das Kundengeschäft wichtigen Bezugsgrößen weisen nunmehr in fast allen Laufzeitbereichen negative oder nur geringfügig positive Werte auf.

Die Corona-Pandemie hinterlässt tiefe Spuren in der Ruhrwirtschaft. Konnte zu Jahresbeginn 2020 noch von einer guten Lage berichtet werden, brach die regionale Wirtschaft im März infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie ein. Die Schließung von Geschäften, Beschränkungen bei der Ausübung unternehmerischen Handelns oder der Bruch von Lieferketten haben zu einem der größten Einbrüche der Wirtschaft im Ruhrgebiet geführt. Blitzumfragen im Frühsommer haben gezeigt, dass der Konjunkturklimaindex in etwa bei 82 Punkten lag - nach einem Wert von 111 zu Jahresbeginn. Die Dauer der Krise zerrt an den wirtschaftlichen Kräften und erhebliche Unsicherheiten und Risiken dämpfen spürbar die momentane Stimmung. Der Konjunkturindikator verharrt mit 98 Punkten auf dem zuletzt erreichten Niveau deutlich unterhalb des langjährigen Durchschnitts. Die Konjunktur tritt auf der Stelle. Angesichts der großen Unsicherheiten bezüglich des weiteren Pandemieverlaufs und den damit verbundenen Beschränkungen besteht wenig Hoffnung auf schnelle Besserung.

2.2. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Kreditinstitute standen im Jahr 2020 vor besonderen Herausforderungen. Im Gegensatz zur Wirtschafts- und Finanzkrise waren sie diesmal jedoch nicht Auslöser der Krise, sondern vor die Aufgabe gestellt, einen Beitrag zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Krise zu leisten.

Besondere Bedeutung kam der Liquiditätsversorgung der Unternehmen zu. Staatliche Förderkredite, insbesondere der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wurden in Milliardenhöhe weitergeleitet. Insgesamt verzeichneten die Banken in Deutschland im Jahr 2020 eine starke Kreditnachfrage. Die Kredite an inländische Nichtbanken stiegen nach Angaben der Deutschen Bundesbank bis November 2020 um 4,0 %, nach 4,3 % im Jahr 2019. Maßgeblich dazu beigetragen haben die langfristigen Kredite an Unternehmen und Privatpersonen (November 2020: +5,5 % gegenüber Vorjahr), insbesondere die Kredite für den Wohnungsbau (+6,1 %).

Auf der Einlagenseite hat sich das anhaltende Wachstum an Einlagen in den vergangenen Jahren in 2020 nochmals deutlich verstärkt. Der in Folge der Krise sprunghafte Anstieg der Sparquote führte zu einer deutlichen Zunahme der täglich fälligen Bankguthaben um 12,1 %.

Eine ähnliche Entwicklung war auch bei den Sparkassen in Westfalen-Lippe zu verzeichnen, deren Bilanzsumme um 9,3 % anstieg. Das Kreditvolumen wuchs um 5,1 %. Während der Kreditbestand an Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständige im Jahr 2020 um 6,2 % auf 53,6 Mrd. EUR anstieg, erhöhte sich der Kreditbestand der Privathaushalte um 4,8 % auf 44,2 Mrd. EUR. Beim privaten Wohnungsbau setzte sich der Trend der letzten Jahre fort. Das starke Wachstum der Unternehmenskredite war maßgeblich auf das Engagement der westfälisch-lippischen Sparkassen im Zuge der Weiterleitung von KfW-Krediten zurückzuführen. Die Darlehenszusagen an Firmenkunden erhöhten sich um 15,4 %, die an Privatkunden um 10,8 %.

Auch bei den westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich der zuvor bereits hohe Zufluss bei den Kundeneinlagen im Berichtsjahr noch weiter verstärkt. Der Gesamtbestand der Kundeneinlagen erhöhte sich um 9,4 Mrd. EUR oder 9,0 % auf 113,0 Mrd. EUR. Dem Branchentrend folgend kam es insbesondere bei täglich fälligen Einlagen - wie auch in den zurückliegenden Jahren - zu sehr starken Mittelzuflüssen. Der Überhang an Einlagen gegenüber den Krediten (Passivüberhang) ist deutlich größer geworden und hat sich im Jahr 2020 um 71 % auf 10,6 Mrd. EUR erhöht.

Das in Folge der Geldpolitik der EZB anhaltend extrem niedrige Zinsniveau macht sich kontinuierlich negativ in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Dies betrifft insbesondere Sparkassen, die - neben den Genossenschaftsbanken - aufgrund ihres Geschäftsmodells besonders von rückläufigen Zinserträgen betroffen sind. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank sanken beispielsweise die Effektivzinssätze im Neugeschäft mit privaten Wohnungsbaukrediten von einem bereits äußerst niedrigen Niveau zu Jahresbeginn (1,39 %) bis November 2020 weiter auf im Durchschnitt 1,22 %.

Dem standen im Jahr 2020 kaum veränderte Effektivzinssätze für Einlagen (insbesondere Sichteinlagen) von Privatkunden gegenüber. Die aus den starken Mittelzuflüssen resultierende Anlage der Überschussliquidität der deutschen Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank führte zudem zu entsprechenden Zahlungen von Negativzinsen.

Die aktuellen Entwicklungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage der Kreditinstitute, so dass diese in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen zur Kostensenkung (z. B. Reduzierungen der Geschäftsstellen sowie der Anzahl der Beschäftigten) und zur Steigerung der Provisionserträge ergriffen haben. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute im Jahr 2019 konnten diese Maßnahmen den insgesamt negativen Trend der Ertragslage im Kerngeschäft zwar abmildern, ihn aber nicht umkehren oder zumindest stoppen. Deutlich entlastend hat in den letzten Jahren vor Ausbruch der Covid-19-Krise das aufgrund der konjunkturell günstigen Situation sehr niedrige Niveau der Kreditrisikovorsorge gewirkt. Bedingt durch die aktuelle Wirtschaftskrise hat sich diese Ausgangssituation jedoch im Jahr 2020 verändert.

Die Analyse für die Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälischlippischen Sparkassen. Die Rückgänge aus der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" der Sparkassen konnten nur zum Teil durch gesteigerte Provisionsüberschüsse und Kostensenkungen ausgeglichen werden, so dass wiederum ein leichter Rückgang des Betriebsergebnisses vor Bewertungsmaßnahmen festzustellen ist.

Die durch die Covid-19-Krise ausgelöste Krise der Realwirtschaft wirkt sich auch auf die wirtschaftliche Situation einer Vielzahl der privaten und gewerblichen Kreditnehmer aus. Die finanzielle Substanz der Kreditnehmer, die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sowie eine breite Streuung der Kreditvergaben über verschiedene Branchen haben bislang dazu beigetragen, dass signifikante Erhöhungen der Bewertungsmaßnahmen im Kreditgeschäft in Form von Einzelwertberichtigungen bei der Gesamtheit der westfälisch-lippischen Sparkassen im Jahr 2020 nicht festzustellen waren.

Die nach der Finanzmarktkrise 2009/2010 eingeleiteten aufsichtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden auch im Jahr 2020 mit vielfältigen Maßnahmen fortgesetzt bzw. umgesetzt. Hervorzuheben ist dabei u. a. das im Dezember 2020 verabschiedete Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz). Damit wurden Teile des sog. "EU-Bankenpakets" (Capital Requirements Directive, CRD V, sowie Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD II) aus dem Jahr 2019 in nationales Recht überführt.

Anzumerken ist jedoch, dass die europäischen und nationalen Gesetzgeber und Regulatoren den Folgen der aktuellen Covid-19-Krise durch temporäre Erleichterungen, dem Vorziehen entlastender Maßnahmen und dem zeitlichen Aufschub regulatorischer Maßnahmen im Jahr 2020 Rechnung getragen haben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang u. a. die Verschiebung des Stresstests für weniger bedeutsame Institute (Less Significant Institution, LSI) um ein Jahr und das Vorziehen des Unterstützungsfaktors für Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen im Rahmen der Eigenmittelunterlegung (Änderung der Kapitaladäquanzverordnung "CRR-Quick Fix"). Darüber hinaus wurde durch die Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 31. März 2020 der innerhalb der aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen für alle Banken vorgesehene inländische antizyklische Kapitalpuffer in Höhe von 0,25 % angesichts der Auswirkungen der Covid-19-Krise wieder auf 0,0 % reduziert.

Insgesamt müssen sich die Institute jedoch auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre einstellen.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffern Cost-Income-Ratio 1 , Betriebsergebnis vor Bewertung 2 sowie Eigenkapitalzuführung 3 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.

1 Cost-Income-Ratio (CIR) = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
3 Eigenkapitalzuführung = Zuführung zu den Vorsorgereserven nach § 340f und Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 790,3 Mio. EUR auf 816,3 Mio. EUR erhöht. Entsprechend dem im Vorjahr erwarteten leichten Anstieg ist die Bilanzsumme von 776,8 Mio. EUR auf 799,5 Mio. EUR gewachsen. Gründe für die Zunahme des Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme sind u.a. die Erhöhung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (einschließlich der Deutschen Bundesbank).

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich von 21,6 Mio. EUR auf 22,7 Mio. EUR. Der Gesamtbestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven und Namensschuldverschreibungen zusammen. Es bestehen Schuldscheine in Höhe von 16,4 Mio. EUR (im Vorjahr 16,4 Mio. EUR).

2.4.2.2. Kundenkreditvolumen

Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) verringerten sich von 610,7 Mio. EUR auf 607,4 Mio. EUR. Der Rückgang der Forderungen an Kunden vollzog sich fast ausschließlich bei den Kontokorrentkrediten und im langfristigen Bereich bei den gewerblichen Kreditkunden. Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2020 neue Kredite in Höhe von insgesamt 115,2 Mio. EUR zugesagt (Vorjahr 94,4 Mio. EUR).

Davon entfielen 5,9 Mio. EUR (Inanspruchnahme 4,3 Mio. EUR) auf Förderkredite aus Unterstützungsprogrammen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus erhöhten sich im Gesamtjahr um 41,3 % auf 79,7 Mio. EUR. Entgegen dem im Vorjahr prognostizierten moderaten Wachstum der Kundenforderungen sind diese leicht um 0,5 % zurückgegangen.

2.4.2.3. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen aufgrund von Fälligkeiten gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 13,6 Mio. EUR auf 38,1 Mio. EUR.

2.4.2.4. Beteiligungen / Anteilsbesitz

Im Geschäftsjahr 2020 stieg das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 2,6 Mio. EUR auf 38,9 Mio. EUR und damit geringfügiger als geplant. Die Veränderung ergab sich u.a. aus dem Verkauf von Kommanditanteilen an einem verbundenen Unternehmen und Anteilen an einer Komplementärgesellschaft sowie der Einzahlung einer Kapitalrücklage in eine bestehende Immobiliengesellschaft. Ihr Buchwert erhöhte sich um 1,1 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte zusätzlich der Erwerb von Gesellschaftsanteilen an sieben weiteren Immobilien-/Verwaltungsgesellschaften. Geschäftszweck dieser Gesellschaften ist es, u.a. Immobilien zu erwerben, zu verwalten und hieraus Mieterträge zu generieren.

2.4.2.5. Sachanlagen

Die Sachanlagen verringerten sich von 20,3 Mio. EUR auf 15,9 Mio. EUR. Die Entwicklung im Geschäftsjahr 2020 ist auf den Verkauf von Wohneinheiten einer Wohnimmobilie in Dortmund zurückzuführen sowie den Erwerb einer Gewerbeimmobilie in Schwerte, mit dem Ziel langfristig Mieterträge zu erzielen.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich deutlich von 115,8 Mio. EUR auf 131,2 Mio. EUR. In Summe ist die Veränderung auf die Zuteilung der im Jahr 2020 von der Deutschen Bundesbank neu aufgelegten dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) zurückzuführen, sowie auf die Fälligkeit von GLRG II-Geschäften, an den die Sparkasse bereits in den Vorjahren teilgenommen hat.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Entgegen dem prognostizierten leichten Rückgang für das Geschäftsjahr 2020, konnten die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 4,7 Mio. EUR bzw. 0,8 % auf 572,9 Mio. EUR geringfügig gesteigert werden. Vor dem Hintergrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus, bevorzugten unsere Kunden liquide Anlageformen. Höher verzinsliche Sichteinlagen dienten als kurzfristige Zwischenanlage. Insgesamt erhöhten sich die Bestände der Sichteinlagen gegenüber dem Vorjahr erneut stark. Dagegen verzeichneten die höher verzinsten Spareinlagen einen deutlichen Rückgang, der im Wesentlichen auf die weitere Bestandsverminderung der mit einer Zinsbefristung ausgestatteten Einmalanlagen zurückzuführen ist. Der Zuwachs wurde überwiegend von der privaten Kundschaft bewirkt.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Konten verringerte sich um 97 auf 20.408 Stück wobei der Bestand an vermittelten Kreditkarten um 124 Stück auf 254 Stück zurück ging.

Vermittlung von Wertpapieren

Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 3,0 % zu und erreichten einen Wert von 31,2 Mio. EUR. Dabei erzielten wir einen positiven Nettoabsatz in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr 2,5 Mio. EUR).

Immobilienvermittlung

Es wurden insgesamt 31 Objekte vermittelt, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 20,5 % bedeutet.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 93 Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 5,6 Mio. EUR abgeschlossen, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 39,3 % bedeutet. An Sach- und Lebensversicherungen konnten 318 Verträge mit einer Versicherungssumme von 3,0 Mio. EUR vermittelt werden, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 5,4 % ausdrückt. Insgesamt liegt das Ergebnis für das Dienstleistungsgeschäft erwartungsgemäß unter dem Vorjahresniveau.

2.4.5 Investitionen

Neben den planmäßigen und sonstigen Ersatzbeschaffungen beliefen sich die Gesamtinvestitionen im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 6,8 Mio. EUR. Dabei entfielen 1,4 Mio. EUR auf Sachanlagen und 5,4 Mio. EUR auf Beteiligungen und andere Finanzinvestitionen als Kapitalanlage zu Renditezwecken.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist weiterhin gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme in Höhe von 76,0 % (im Vorjahr: 78,6 %). Auch der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden hat sich leicht rückläufig entwickelt bei einem Wert von 71,7 % (im Vorjahr: 73,2 %). Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine bedeutsamen Veränderungen bei diesen Strukturanteilen.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2019. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2020 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 40,9 Mio. EUR (Vorjahr 40,7 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 2,5 Mio. EUR auf 35,8 Mio. EUR erhöht.

Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)) übertrifft am 31. Dezember 2020 mit 14,23 % (im Vorjahr: 13,28 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag und Kapitalerhaltungspuffer sowie des Stresspuffers (Eigenmittelzielkennziffer). Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Werte.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2025 ist eine ausreichende Kapitalbasis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie vorhanden.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 143 % bis 304 % oberhalb des Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2020 bei 304 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2020 wiederholt genutzt. Neben der bereits bestehenden Teilnahme an gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) der zweiten Serie der Europäischen Zentralbank (EZB), hat sich die Sparkasse im Geschäftsjahr auch an der dritten Serie der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte beteiligt. Die Sparkasse nahm 2020 am elektronischen Verfahren MAACs (Mobilisation and Administration of Credit Claims vormals Kreditforderungen -Einreichung und Verwaltung) der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank.

Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als günstig.

2.5.3 Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2020
Mio. EUR
2019
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 13,18 14,15 -0,97 -6,8
Provisionsüberschuss 4,70 4,98 -0,28 -5,6
Sonstige betriebliche Erträge 3,17 1,30 1,87 +143,4
Personalaufwand 7,89 8,72 -0,83 -9,5
Anderer Verwaltungsaufwand 5,31 5,55 -0,24 -4,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1,52 1,63 -0,11 -7,2
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 6,33 4,53 1,80 +39,9
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 1,89 1,09 0,80 ---
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 2,50 1,64 0,86 ---
Ergebnis vor Steuern 1,94 1,80 0,14 ---
Steueraufwand 1,79 1,50 0,29 ---
Jahresüberschuss 0,15 0,30 -0,15 ---
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 0,59 % (Vorjahr 0,74 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2020. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,72 % wurde aufgrund des gesunkenen Zinsergebnisses unterschritten. Dies gilt auch für die als weiteren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierte Größe Cost-Income-Ratio. Der Wert verschlechterte sich von 70,1 % auf 73,8 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 70,2 % wurde nicht erreicht.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2020 0,02 % gegenüber dem Vorjahreswert von 0,04 %. Als weiteren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator sehen wir eine durchschnittliche Zuführung zum Eigenkapital von mindestens 2,0 Mio. EUR, die im Jahr 2020 aufgrund der Zuführung von 2,5 Mio. EUR deutlich übertroffen wurde.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss ungünstiger entwickelt als erwartet. Er reduzierte sich um 9,0 % auf 13,1 Mio. EUR. Der Rückgang der Zinserträge fiel höher aus als der Rückgang der Zinsaufwendungen. Durch die unverändert flache Zinsstrukturkurve wurde die Möglichkeit zur Erzielung eines Fristentransformationsbeitrags weiter gemindert.

Darüber hinaus liegt der Provisionsüberschuss unter dem Planungswert. Er lag mit 4,7 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahreswert von 5,0 Mio. EUR.

Des Weiteren hat sich der Personalaufwand deutlich günstiger entwickelt als im Vorjahr angenommen. Die Personalaufwendungen verringerten sich infolge eines stringenten Personalmanagements in 2020 um 3,8 % auf 7,7 Mio. EUR.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen reduzierten sich insbesondere durch die Umsetzung von begonnenen Maßnahmen aus den Sachkostenprojekten um 5,1 % auf 5,6 Mio. EUR. Der Sachaufwand ist damit entgegen unseren Erwartungen stärker gesunken.

Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge sowie Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken) bestanden in Höhe von -2,7 Mio. EUR (Vorjahr -2,7 Mio. EUR). Das von uns prognostizierte negative Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft von 0,08 % der Durchschnittsbilanzsumme wurde in 2020 deutlich übertroffen, während das nur leicht negative Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft entsprechend den Erwartungen eingetreten ist. Das positive sonstige Bewertungsergebnis entwickelte sich auf einem deutlich höheren Niveau als erwartet.

Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde um 2,5 Mio. EUR aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2020 war ein um 0,2 Mio. EUR auf 1,7 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der anhaltenden Niedrigzinsphase ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2020 zufrieden. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als günstig beurteilt.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Auch wenn die Erwartungen hinsichtlich der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vollständig erfüllt werden konnten, bewerten wir die Geschäftsentwicklung vor dem Hintergrund der anspruchsvollen konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Risiken aus der Pandemie als insgesamt zufriedenstellend. Ursächlich für den Anstieg von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie die Erhöhung unserer Forderungen bzw. Verbindlichkeiten an bzw. gegenüber Kreditinstituten.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risikokonzentrationen. Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien.

Auf Grundlage der für das Geschäftsjahr 2020 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiken Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiken Zinsen (Zinsänderungsrisiko)
Spreads
Immobilien
Beteiligungsrisiken
Liquiditätsrisiken Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelle Risiken

Der Ermittlung der periodischen Risikotragfähigkeit liegt ein Going-Concern-Ansatz zu Grunde, wonach sichergestellt ist, dass auch bei Verlust des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials die regulatorischen Mindestkapitalanforderungen erfüllt werden können. Am Jahresanfang hat der Vorstand für 2020 ein Gesamtlimit von 15,5 Mio. EUR bereitgestellt das am 31.12.2020 auf 18,5 Mio. EUR angepasst wurde und damit ausreichte, um die Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde das Konfidenzniveau auf 99,0 % und ein Risikobetrachtungshorizont für das laufende Jahr i. d. R. bis zum Jahresultimo einheitlich festgelegt. Um die Risikotragfähigkeit über den Bilanzstichtag hinaus sicherzustellen, ist in der periodischen Sicht ab dem dritten Quartal eine Betrachtung bis zum übernächsten Bilanzstichtag vorgesehen. Die Risikotragfähigkeit wird vierteljährlich ermittelt. Wesentliche Bestandteile des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials sind das geplante Betriebsergebnis nach Steuern des laufenden Jahres, die offenen Gewinnrücklagen, die Vorsorgereserven nach §340f und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB.

Das auf der Grundlage des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Anrechnung
TEUR TEUR %
Adressenausfallrisiken/ Beteiligungsrisiken Kundengeschäft 9.700 7.799 80,4
Eigengeschäft 200 97 48,5
Marktpreisrisiken Zinsen (Zinsänderungsrisiko)/Spreads 1.600 1.259 78,7
Immobilien 5.600 3.214 57,4
Liquiditätsrisiken Refinanzierungskostenrisiko 325 250 76,9
Operationelle Risiken 1.075 753 70,1

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft.

Stresstests werden regelmäßig durchgeführt. Im Rahmen der Stresstests bzw. ergänzender Untersuchungen haben wir auch mögliche Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Risikolage der Sparkasse untersucht. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die Stresstests für die Szenarien "schwerer konjunktureller Abschwung" und "Immobilienkrise" zeigen deutlich stärkere Belastungen auf, wobei die Risikotragfähigkeit aber weiterhin gegeben ist. Maßnahmen wurden aufgrund dessen nicht ergriffen.

Um einen möglichen etwaigen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2025. Dabei wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung sowie den künftigen Kapitalbedarf getroffen, wie z. B. rückläufige Betriebsergebnisse aufgrund einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Für den im Rahmen der Kapitalplanung (zum 30.09.2020) betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2025 können die Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung auch bei adversen Entwicklungen fast vollständig eingehalten werden. Es besteht ein ausreichendes internes Kapital (einsetzbares Risikodeckungspotenzial), um die Risikotragfähigkeit im Betrachtungszeitraum unter Going-Concern-Aspekten sicherstellen zu können. Danach reduziert sich das für die Risikotragfähigkeit nach MaRisk verbleibende freie Risikodeckungspotenzial geringfügig. Auf Basis des aktuellen Risikoszenarios wäre die Risikotragfähigkeit damit weiterhin darstellbar.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der funktionsfähigen Internen Revision.

Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Dem Risikocontrolling obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem stellvertretenden Leiter der Unternehmenssteuerung. Unterstellt ist er dem Überwachungsvorstand.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

Das Reportingkonzept umfasst die regelmäßige Berichterstattung sowohl zum Gesamtbankrisiko als auch für einzelne Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Risikoausschuss wird vierteljährlich über die Risikosituation auf der Grundlage des Gesamtrisikoberichts informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1 Adressenausfallrisiken

Unter dem Adressenausfallrisiko wird eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners erfolgt.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, da aufgrund der Bonitätseinstufung ein höherer Spread gegenüber der risikolosen Kurve berücksichtigt werden muss.

Das Länderrisiko setzt sich zusammen aus dem bonitätsinduzierten Länderrisiko und dem Ländertransferrisiko. Das bonitätsinduzierte Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein Schuldner sein, der nicht selbst ein öffentlicher Haushalt ist, aber seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1 Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View-Light"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft der Sparkasse Buchwerte *
31.12.2020
Mio. EUR
31.12.2019
Mio. EUR
Firmenkundenkredite 323,5 337,2
Privatkundenkredite 212,8 197,9
Weiterleitungsdarlehen 46,7 47,8
darunter für den Wohnungsbau (302,1) (280,0)
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 46,4 45,7
Gesamt 629,4 628,6

* Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse
vor Abzug von Einzelwertberichtigungen und Vorsorgereserven

Zum 31. Dezember 2020 wurden etwa 55,3 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 40,7 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 28,1 % die Ausleihungen an Unternehmen im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 15,0 % auf den Wirtschaftszweig Beratung, Planung und Sicherheit sowie 12,1 % auf das Verarbeitende Gewerbe.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, aber 77,6 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 2,5 Mio. EUR. 22,4 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 2,5 Mio. EUR.

Die Adressenausfallrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2020 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl
in %
Volumen
in %
1 bis 9 96,1 92,1
10 bis 15 3,4 6,0
16 bis 18 0,5 1,9

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2020 3,7 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Strategiekonforme Branchenkonzentration bei der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen; Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.

Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen diversifiziert.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung der Covid-19-Krise ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die der aktuellen Covid-19-Krise immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Im Zusammenhang mit der durch die Covid-19-Krise ausgelösten konjunkturellen Krise haben wir im Geschäftsjahr 2020 diese Untersuchungen intensiviert. Dabei haben wir unsere Untersuchungen insbesondere darauf ausgerichtet, Kreditnehmer zu identifizieren, die in besonders betroffenen Branchen tätig sind bzw. aus anderen Gründen stark von der aktuellen Krise betroffen sind bzw. sein könnten. Die Beurteilung der Lage dieser Kreditnehmer erfolgte in einem krisenangepassten, qualitativen Verfahren und in engem persönlichen Kontakt mit den Kunden. Bei der Ausgestaltung des Verfahrens haben wir berücksichtigt, dass aufgrund der Dynamik der Krise und der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen die ansonsten etablierten und geeigneten Risikofrüherkennungskriterien, wie z. B. Negativmerkmale aus Jahresabschlussunterlagen und rückläufige Umsatztätigkeit, nur eingeschränkt aussagefähig sind.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2020
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2020
TEUR
Einzelwertberichtigungen 2.292 1.958 830 573 2.847
Rückstellungen 70 281 0 0 351
Pauschalwertberichtigungen 1.113 900 0 0 2.013
Gesamt 3.475 3.139 830 573 5.211

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2020 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund eines größeren Einzelfalls und einer geänderten Berechnung der Pauschalwertberichtigungen.

4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft

Die Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft umfassen die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners innerhalb der Ratingklassen 1 bis 16 (gemäß Sparkassenlogik) ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View-Light"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 57,5 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei ausschließlich Schuldverschreibungen und Anleihen (38,0 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating
Moody's / Standard & Poor's
in %
Aaa bis Baa1 / AAA bis BBB+ Baa2 bis Baa3 / BBB bis BBB- Ba1 bis Ba3 / BB+ bis BB- B1 bis C / B+ bis C Ausfall ungeratet
31.12.2020 100,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
31.12.2019 100,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an öffentliche Haushalte, die zum Jahresende rund 31,4 Mio. EUR ergaben.

4.2.2. Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Entwicklung der Marktpreisrisiken war im Jahr 2020 geprägt von den außergewöhnlich starken Marktbewegungen (hauptsächlich auf den Aktienmärkten im ersten und zweiten Quartal 2020) vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise. In der zweiten Jahreshälfte haben sich die Marktbewegungen im Vergleich zu den Vorquartalen wieder beruhigt.

Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite.

4.2.2.1. Marktpreisrisiken aus Zinsen (Zinsänderungsrisiken)

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Ferner ist die Gefahr einer unerwarteten Rückstellungsbildung bzw. -erhöhung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 zu berücksichtigen. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlagebuchs betrachtet. Ebenso Teil des Zinsänderungsrisikos ist das Risiko, dass der geplante Zinskonditions- bzw. Strukturbeitrag unterschritten wird.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung, Überwachung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken des Anlagebuchs mittels der IT-Anwendung Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus mittels Simulationsverfahren auf Basis verschiedener Risikoszenarien (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 99,0 %). Die größte negative Auswirkung (Summe der Veränderung des Zinsüberschusses und des zinsinduzierten Bewertungsergebnisses bis zum Jahresende) im Vergleich zum Planszenario stellt das Szenario dar, welches auf das Risikotragfähigkeitslimit angerechnet wird

Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Aufbereitung der Cashflows für die Berechnung von wertorientierten Kennzahlen zu Risiko und Ertrag sowie des Zinsrisikokoeffizienten gemäß § 25a Abs. 2 KWG und BaFin-Rundschreiben 6/2019

Regelmäßige Überprüfung, ob bei Eintritt des unterstellten Risikoszenarios eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu bilden wäre.

Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken bilanzwirksame Instrumente in Form langfristiger Refinanzierungen eingesetzt.

Auf Basis des Rundschreibens 6/2019(BA) der BaFin vom 06. August 2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) haben wir zum Stichtag 31. Dezember 2020 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte errechnet.

Zinsänderungsrisiken
Währung Zinschock (+200 / -200 BP)
Vermögensrückgang Vermögenszuwachs
TEUR -13.229 1.507

Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in folgendem Bereich: Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse.

Um diese Konzentration zu begrenzen, nehmen wir seit längerem eine regelmäßige Beobachtung der Entwicklung der variabel verzinslichen Passiva, verbundenen mit einer jährlichen Überprüfung der Mischungsverhältnisse, vor. Zudem sollen Verwahrentgelte einen weiteren Zufluss begrenzen.

4.2.2.2. Marktpreisrisiken aus Spreads

Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Der ist spreadunabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Im Sinne dieser Definition ist also eine Spread-Ausweitung, die sich durch eine Migration ergibt, dem Adressenausfallrisiko zuzuordnen. Implizit enthalten im Spread ist auch eine Liquiditätskomponente.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken aus verzinslichen Positionen mittels Szenarioanalyse (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 99,0 %)

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

4.2.2.3. Immobilienrisiken

Das Marktpreisrisiko aus Immobilien wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Immobilienpreisen ergibt. Hier werden sowohl eigengenutzte Immobilien als auch Immobilieninvestitionen betrachtet.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken für Immobilienbeteiligungen und Immobiliendirektinvestitionen anhand eines Immobilienindikators

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Immobilienbeteiligungen und Immobiliendirektinvestitionen sind Teil unserer Geschäftsstrategie. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Das Immobilienrisiko wird daher als vertretbar eingestuft.

4.2.3. Beteiligungsrisiken

Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung).

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen (im Wesentlichen Immobilienbeteiligungen).

Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Verbands für die Verbundbeteiligungen

Ermittlung des Beteiligungsrisikos anhand kritisch gewürdigter Expertenschätzungen

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
TEUR
Strategische Beteiligungen 10.842
Kapitalbeteiligungen 28.099

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus Kapitalbeteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. Daneben bestehen strategische Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Kapitalbeteiligungen werden unter den Marktpreisrisiken aus Immobilien dargestellt.

Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio in folgendem Bereich: Konzentration aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen.

Aufgrund der geringen Einflussnahme haben wir keine Möglichkeit um diese Konzentration zu begrenzen.

4.2.4. Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl negative Effekte aus veränderten Marktliquiditätsspreads als auch aus einer adversen Entwicklung des eigenen Credit-Spreads maßgeblich. Zum anderen beschreibt es die Gefahr, dass negative Konsequenzen in Form höherer Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur eintreten.

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR i. V. m. der deIVO 2015/61

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ermittlung des Refinanzierungsrisikos in Form des zur Abdeckung eines mittels Szenarioanalyse ermittelten Liquiditätsbedarfs über den Risikohorizont resultierenden Aufwands

Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum bis zum Jahr 2025. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt.

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. An liquiditätsmäßig engen Märkten ist die Sparkasse nicht investiert.

Im Risikofall beträgt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag zehn Monate.

Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR beträgt zum 31. Dezember 2020 304 %; sie lag im Jahr 2020 zwischen 143 % und 304 %.

Konzentrationen bestehen bei dem Liquiditätsrisiko in folgendem Bereich: Bei der institutionellen Refinanzierung Konzentration auf wenige große Institute.

Um diese Konzentration zu begrenzen, haben wir die Möglichkeit auf weitere Verbundpartner innerhalb der Sparkassenorganisation zurückzugreifen.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.5. Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßiger Einsatz einer Schadensfalldatenbank zur Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle

Regelmäßige Messung operationeller Risiken mit der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" auf der Grundlage von bei der Sparkasse sowie überregional eingetretener Schadensfällen

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2020 bewegten sich die Risiken jederzeit innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das Gesamtbanklimit war am Bilanzstichtag mit 72,3 % ausgelastet. Die Risikotragfähigkeit war und ist in der periodenorientierten Risikotragfähigkeit gegeben.

Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Auf Basis der durchgeführten Kapitalplanung ist bei den bestehenden Eigenmittelanforderungen bis zum Ende des Planungshorizonts keine Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu erwarten.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der Covid-19-Krise und die durch die Regulatorik sowie die anhaltende Niedrigzinsphase belastete, weiter rückläufige Ertragslage und eine nur begrenzt ausbaufähige Risikotragfähigkeit, die durch hohe Adressenausfallrisiken in Verbindung mit Zinsänderungsrisiken beeinträchtigt ist, denen wir durch Ausbau neuer Geschäftsfelder begegnen. Im Hinblick auf die weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen. Die anhaltende Corona-Pandemie kann zu einer Veränderung der Risikolage der Sparkasse im Jahr 2021 und den Folgejahren führen.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht

Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der regen Nachfrage nach Wohnungen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.

Die Chance auf eine Stabilisierung unserer Ertragskraft wollen wir nutzen, indem wir künftig insbesondere das Geschäftsfeld Immobilien mit zusätzlichen Dienstleistungen weiter ausbauen. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran unsere Prozesse zu optimieren.

Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Die meisten Prognosen gehen derzeit von einer starken Erholung der Wirtschaftsaktivität im Jahr 2021 aus. So rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) mit einer Zunahme der Weltproduktion um 5,5 % und einem Anstieg des Welthandels um 8,1 % im Jahr 2021. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten in ihren zum Jahreswechsel veröffentlichten Prognosen eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2021 um 3,1 % bis 5,3 %. Dabei ist zu beachten, dass die Prognosen die Verschärfung der Maßnahmen zum Infektionsschutz ab Mitte Dezember 2020 sowie die zunehmende Verbreitung von Mutationen des Coronavirus nur zum Teil berücksichtigen konnten. Seit Jahresbeginn zeigten sich die Auswirkungen des erneuten Lockdown in den Rückgängen mehrerer Stimmungsindikatoren (u. a. ifo, GfK).

Ein Großteil der prognostizierten BIP-Zunahme im Jahr 2021 dürfte auf den privaten Konsum entfallen. Da die privaten Haushalte im vergangenen Jahr aufgrund der eingeschränkten Konsummöglichkeiten in großem Umfang zusätzliche Ersparnis gebildet haben, stehen erhebliche Mittel zur Verfügung, die für einen zusätzlichen bzw. nachgeholten Konsum genutzt werden könnten. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen deutlichen Rückgang der außergewöhnlich hohen Sparquote von 16,3 % im Jahr 2020. Die überwiegende Mehrzahl der Prognosen bewegt sich dabei in der Spanne von 12,6 % bis 14,9 %, was im langjährigen Durchschnitt immer noch ein hohes Niveau wäre.

Die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt wird sich nach Einschätzung der meisten Wirtschaftsforscher durch die erneuten Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Winter 2020/2021 nochmals verschlechtern, bleibt aber angesichts der Tiefe des wirtschaftlichen Einbruchs robust. Aktuell bewertet auch die Bundesagentur für Arbeit die Lage auf dem Arbeitsmarkt als stabil. Sie verzeichnete im Januar 2021 2,9 Millionen Arbeitslose und damit 193.000 mehr als im Dezember 2020. Viele Belastungen in besonders von den Einschränkungen betroffenen Branchen sind noch nicht abschließend beurteilbar. Erst wenn die verschiedenen staatlichen Unterstützungen enden, wird sich verlässlich beurteilen lassen, welche Unternehmen die Krise überstehen bzw. welche Betriebe ihre Belegschaft ggf. noch einmal reduzieren müssen.

Den Prognosen der Mehrheit der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge werden die Verbraucherpreise 2021 mit +1,1 % bis +1,6 % und in 2022 mit +1,4 % bis +1,8 % voraussichtlich wieder stärker steigen als im Jahr 2020. In der Eurozone erwartet die EZB einen Anstieg um 1,0 % in 2021, sowie +1,1 % bzw. +1,4 % in den Folgejahren.

Eine Normalisierung der Geldpolitik, insbesondere eine Anhebung der Leitzinsen, ist vor diesem Hintergrund in der aktuellen Situation nicht absehbar.

Wann die wirtschaftliche Erholung einsetzt und wie stark sie ausfällt, wird maßgeblich vom Tempo und dem Erfolg der gestarteten Corona-Impfkampagnen abhängen. Nur wenn sich die Infektionszahlen reduzieren und die Pandemie nachhaltig überwunden wird, können die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaftstätigkeit sukzessive und dauerhaft aufgehoben werden. Erst dann ist die notwendige Sicherheit als Voraussetzung für einen anhaltenden Aufschwung vorhanden. Bis dahin bleiben alle Einschätzungen der wirtschaftlichen Entwicklung und Erholung mit hohen Prognoserisiken behaftet.

Für die Bankenbranche folgt daraus, dass sie auch weiterhin in einem anhaltenden Niedrig- und Negativzinsumfeld agieren muss. Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkasse bedeutet dies, dass die im Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2020" bzw. "Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen" dargestellten Entwicklungen der Zins- und Provisionserträge sowie der Verwaltungsaufwendungen voraussichtlich auch das Geschäftsjahr 2021 prägen werden. Das Betriebsergebnis vor Bewertungsmaßnahmen wird sich daher voraussichtlich trotz aller Bemühungen zur Steigerung von Erträgen und zur Kosteneinsparung weiter abschwächen. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Mit einem Anstieg der Risikovorsorge muss angesichts der gesamtwirtschaftlichen Situation gerechnet werden; der Umfang dürfte maßgeblich von Tempo und Stärke der wirtschaftlichen Erholung beeinflusst werden.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2021 berücksichtigt.

5.2.2. Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2021 rechnen wir mit einem weiteren moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden.

Im Einlagengeschäft setzt sich der durch Verwahrentgelte geführte Abwehrwettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2021 ein leichtes Wachstum der Kundeneinlagen.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Anstieg.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2021 aufgrund der rückläufigen konjunkturellen Voraussetzungen von sich verschlechternden Rahmenbedingungen und geringeren Vermittlungen aus.

5.2.3. Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Für das Jahr 2021 sind größere Investitionen in Höhe von 1,7 Mio. EUR für Sachanlagen und 3,0 Mio. EUR in Beteiligungen als Kapitalanlage zu Renditezwecken geplant.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der weiterhin flachen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem anhaltend niedrigen Zinsniveau insbesondere aufgrund von weiter rückläufigen Konditionsbeiträgen aus dem Kundengeschäft mit einem um 0,1 Mio. EUR verringerten Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem stärkeren Anstieg um 0,5 Mio. EUR aus, wofür insbesondere steigende Erträge aus der Kontoführung verantwortlich sind.

Trotz unseres Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand um bis zu 4,0% steigen. Die tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement weiter in Grenzen halten. Zur Reduzierung der Sachkosten ist mit verschiedenen Projekten begonnen worden, durch die längerfristig Einsparungen zu erwarten sind. Für das 2021 sind Kostensteigerungen von 0,3 Mio. EUR eingeplant.

Insgesamt planen wir unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2021 mit einem weiter sinkenden Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,52 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 0,8 Mrd. EUR.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Pandemie nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir - nach den Zuführungen zu den Risikovorsorgemaßnahmen in 2020 - trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik eine Belastung leicht unter dem Vorjahresniveau von 0,21 % der Durchschnittsbilanzsumme in Höhe von rund 0,8 Mrd. EUR.

Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik mit einem per Saldo ausgeglichenen Bewertungsergebnis.

Für das sonstige Bewertungsergebnis erwarten wir aufgrund unserer strategischen Beteiligung eine Belastung in Höhe von 0,2 Mio. EUR. Zukünftig können weitere Risiken aber auch Chancen in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden.

Bei der CIR erwarten wir für 2021 ein Verhältnis von 76,1 %. Für einen weiteren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator haben wir für die Planung 2021 eine durchschnittliche Zuführung zum Eigenkapital von mindestens 1,0 Mio. EUR vorgesehen. Bei der gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legenden Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, schätzen wir einen Wert von 0,02 %.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die vorgegebene Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 11,0 %, die aktuell dem vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des SREP-Zuschlags entspricht, wird voraussichtlich mit einem Wert von 13,6 % überschritten.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.3. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2021 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld sowie die Risiken aus der Pandemie auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergehen.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2021 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als insgesamt zufriedenstellend.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen.

Bericht des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2020

Der Vorstand informierte den Verwaltungsrat regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte über die Lage und Geschäftsentwicklung der Stadtsparkasse im Jahr 2020. Der Verwaltungsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er überwachte die Tätigkeit des Vorstandes und überzeugte sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe hat den Jahresabschluss und den Lagebricht für das Jahr 2020 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk im gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut erteilt. Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss 2020 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Der Dank des Verwaltungsrates für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit gilt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie alle haben durch ihr Engagement den Erfolg des Geschäftsjahres 2020 erst möglich gemacht.

 

Schwerte, 20. Mai 2021

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Herr Marco Kordt

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2019
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 46.824.991,65 25.080
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 28.053.266,52 9.420
74.878.258,17 34.501
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 4.818.079,62 3.765
b) andere Forderungen 17.881.917,97 17.880
22.699.997,59 21.645
4. Forderungen an Kunden 604.085.598,99 609.523
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 236.477.791,50 EUR (239.374)
Kommunalkredite 46.353.043,17 EUR (45.665)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 30.518.828,96 36.500
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 30.518.828,96 EUR (36.500)
bb) von anderen Emittenten 7.538.591,41 15.203
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 7.538.591,41 EUR (15.203)
38.057.420,37 51.704
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
38.057.420,37 51.704
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,00 0
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 32.145.909,61 23.930
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.794.694,49 12.321
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 3.337.166,77 1.220
darunter:
Treuhandkredite 3.337.166,77 EUR (1.220)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 5
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
0,00 5
12. Sachanlagen 15.917.695,52 20.336
13. Sonstige Vermögensgegenstände 1.580.240,53 1.540
14. Rechnungsabgrenzungsposten 50.216,38 72
Summe der Aktiva 799.547.198,42 776.796

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2019
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 38.627,03 18
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 127.809.440,83 114.541
127.848.067,86 114.559
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 186.388.432,08 201.503
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 14.442.311,88 15.291
200.830.743,96 216.795
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 348.099.319,52 327.150
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 24.007.930,20 24.298
372.107.249,72 351.448
572.937.993,68 568.242
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 3.337.166,77 1.220
darunter:
Treuhandkredite 3.337.166,77 EUR (1.220)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 298.421,71 625
6. Rechnungsabgrenzungsposten 39.440,77 77
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 12.469.976,93 12.612
b) Steuerrückstellungen 657.724,47 0
c) andere Rückstellungen 5.261.133,02 5.413
18.388.834,42 18.025
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 35.813.000,00 33.313
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 36.640.591,42 36.342
cb) andere Rücklagen 4.093.691,80 4.094
40.734.283,22 40.436
d) Bilanzgewinn 149.989,99 299
40.884.273,21 40.734
Summe der Passiva 799.547.198,42 776.796
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 8.723.657,50 6.878
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
8.723.657,50 6.878
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 41.883.269,78 30.782
41.883.269,78 30.782

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2019
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 15.555.460,57 17.221
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 1.277,08 EUR (9)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 2,48 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 785.597,47 1.109
16.341.058,04 18.331
2. Zinsaufwendungen 3.944.960,40 5.023
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 391.935,07 EUR (159)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 933.701,50 EUR (1.119)
12.396.097,64 13.307
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0,00 0
b) Beteiligungen 738.197,88 614
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 51.620,47 229
789.818,35 843
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 5.215.831,83 5.436
6. Provisionsaufwendungen 519.568,94 460
4.696.262,89 4.976
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 3.165.872,83 1.301
9. (weggefallen)
21.048.051,71 20.428
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 6.189.924,74 6.334
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.701.690,60 2.389
darunter:
für Altersversorgung 495.166,44 EUR (1.234)
7.891.615,34 8.722
b) andere Verwaltungsaufwendungen 5.308.723,07 5.547
13.200.338,41 14.269
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.085.690,03 992
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 429.900,55 642
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 2.251.795,47 642
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
2.251.795,47 642
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 452
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 358.490,99 0
358.490,99 452
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 2.500.000,00 1.635
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1.938.818,24 1.795
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.747.673,18 1.454
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 41.155,07 42
1.788.828,25 1.496
25. Jahresüberschuss 149.989,99 299
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
149.989,99 299
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
149.989,99 299
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 149.989,99 299

Anhang 2020

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.

Erkennbaren Risiken aus Forderungen wurde durch deren Bewertung nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung der Covid-19-Krise ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die der aktuellen Covid-19-Krise immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven. Für die Bemessung der Pauschalwertberichtigungen haben wir bis zum Jahr 2019 die durchschnittlichen Kreditausfälle der letzten fünf Jahre, vermindert um einen Abschlag von 40,0 % herangezogen. Im Hinblick auf den am 13. Dezember 2019 vom IDW veröffentlichen RS BFA 7 zur Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen und zur besseren Darstellung der Vermögens- und Ertragslage haben wir zum 31. Dezember 2020 auf den Abschlag verzichtet und den als Steuerungsgröße im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlust über einen Betrachtungshorizont von zwölf Monaten berücksichtigt. Die veränderte Berechnungsmethodik führt zu einer Pauschalwertberichtigung von 2.013 TEUR. Sie liegt um 1.143 TEUR über der mit der bisherigen Bewertungsmethode ermittelten Pauschalwertberichtigung.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir zur Überprüfung der notierten Kurse und zur Bewertung der Wertpapiere auf Kurse unseres Dienstleisters zurückgegriffen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt auf Basis der Vorgaben des IDWRSHFA10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die Gebäude werden linear abgeschrieben. Für Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Verbindlichkeiten aus den sogenannten gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems (GLRG III) zeichnen sich dadurch aus, dass der Erfüllungsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt unter dem Nominalwert liegt. Wir haben die Verbindlichkeiten grundsätzlich zu ihrem Nominalwert angesetzt. Die Differenz zum Erfüllungsbetrag berücksichtigen wir durch eine zeitanteilige Reduzierung des Nominalwerts.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit bzw. voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß §253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis sowie Zinssatzänderungen im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,00% sowie Rentensteigerungen von 2,00 % unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2020 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 2,31 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Darüber hinaus besteht eine Rückstellung für Mitarbeiter der Sparkasse, die von der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Aufhebungsverträgen Gebrauch gemacht haben. Die Ermittlung der Rückstellung erfolgte vorsichtig und auf der Grundlage geschlossener Vereinbarungen. Bei der Bewertung der Rückstellung wurden in Vorjahren die voraussichtlich zu leistenden Beträge abhängig vom Grad der wahrscheinlichen Inanspruchnahme aufgrund des Wahlrechts der Arbeitnehmer vorsichtig geschätzt. Zuführungen und Auflösungen, die sich in 2020 aus der bisherigen Schätzung von Inanspruchnahmen und den tatsächlichen Vereinbarungen ergeben haben, führten insgesamt zur Verminderung der Rückstellung in Höhe von 15 TEUR.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 im Rahmen einer wertorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement- alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag 31.12.2020. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 13.093 12.040
nachrangige Forderungen 5.091 5.091

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Forderungen an verbundene Unternehmen - 1.000
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 20.145 21.755
nachrangige Forderungen: 2.875 2.875
darunter:
- an verbundene Unternehmen - -
- an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.875 2.875

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2020
TEUR
börsennotiert 37.611
nicht börsennotiert -

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
TEUR
Jahresergebnis
TEUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe Münster 0,59 1.235.708 (31.12.2019) 0 (31.12.2019)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,06 3.917.000 * 111.000 *
(31.12.2019) (31.12.2019)
TechnoPark und Wirtschaftsförderung Schwerte GmbH Schwerte 10,75 4.269 33
(31.12.2019) (31.12.2019)
Westfalentor 1 GmbH Dortmund 50,00 3.785 340
(31.12.2019) (31.12.2019)
Immobiliengesellschaft Düsseldorf Schillstraße GmbH Schwerte 46,50 2.353 19
(30.09.2020) (30.09.2020)
Wormser Weg Düsseldorf GmbH Schwerte 47,00 1.464 23
(30.09.2020) (30.09.2020)
Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH Schwerte 12,00 151 -288
(31.12.2019) (31.12.2019)
Clemens Carré GmbH Schwerte 49,90 338 245
(30.09.2020) (30.09.2020)
Immobiliengesellschaft Düsseldorf Lindemannstraße mbH Schwerte 47,00 4.584 55
(30.09.2020) (30.09.2020)
Immobiliengesellschaft Heiligenhaus Linderfeldquartier GmbH Schwerte 47,00 1.518 -7
(30.09.2020) (30.09.2020)
Immobiliengesellschaft Hilden Hochdahler Straße GmbH Schwerte 47,00 2.060 38
(30.09.2020) (30.09.2020)
GKS Immobilien Verwaltungs GmbH Schwerte 50,00 35 2
(30.09.2020) (30.09.2020)
GKS Immobilien GmbH & Co. KG Schwerte 47,00 5.370 11
(30.09.2020) (30.09.2020)
Werl Soester Straße Verwaltungsgesellschaft mbH Schwerte 50,00 25 0
(30.09.2020) (30.09.2020)
Immobiliengesellschaft Werl Soester Straße mbH & Co. KG Schwerte 36,00 2.500 37
(30.09.2020) (30.09.2020)
Hamm Berliner Straße Verwaltungsgesellschaft mbH Schwerte 50,00 25 0
(30.09.2020) (30.09.2020)
Immobiliengesellschaft Hamm Berliner Straße mbH & Co. KG Schwerte 44,50 2.846 68
(30.09.2020) (30.09.2020)
Witten Bebbelsdorf Verwaltungsgesellschaft mbH Schwerte 50,00 25 0
(30.09.2020) (30.09.2020)
Immobiliengesellschaft Witten Bebbelsdorf GmbH & Co. KG Schwerte 45,00 95 -5
(30.09.2020) (30.09.2020)

* gemäß Konzernjahresabschluss

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt.

Aktiva 8-Verbundene Unternehmen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
TEUR
Jahresergebnis
TEUR
SPK-Hausverwaltung GmbH Schwerte 100,00 182 -68
(30.09.2020) (30.09.2020)
SPKS Erste GeschäftsführungsGmbH Schwerte 100,00 26 1
(30.09.2020) (30.09.2020)
SPKS Erste Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Schwerte 100,00 6.450 52
(30.09.2020) (30.09.2020)

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2020
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 4.369
Betriebs- und Geschäftsausstattung 942

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

31.12.2020
TEUR
Sonstige Forderungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.180

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und höherem Auszahlungsbetrag von Forderungen 11 15
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 17 31

Passiva 1-Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 92.402 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 82 511
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7.592 3.484

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 2 12

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2020 1.082 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 1 - Zinserträge

In diesem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 700 TEUR enthalten, die im Wesentlichen aus Vorfälligkeitsentschädigungen resultieren.

Gewinn- und Verlustrechnung 5 - Provisionserträge

Nahezu 29 % der Provisionserträge entfallen auf für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, insbesondere die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Leasingverträge) und die Verwaltung von Treuhandkrediten.

Gewinn- und Verlustrechnung 8-Sonstige betriebliche Erträge

In diesem Posten sind im Wesentlichen Erträge aus dem Verkauf von Sachanlagen in Höhe von 1.758 TEUR und Mieterträge in Höhe von 478 TEUR enthalten.

Gewinn- und Verlustrechnung 10-Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

In diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 377 TEUR enthalten, die im Wesentlichen aus aperiodischen Pflichtbeiträgen resultieren.

Gewinn- und Verlustrechnung 23 - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In diesem Posten sind aperiodische Aufwendungen in Höhe von 32 TEUR und aperiodische Erträge in Höhe von 23 TEUR enthalten, die aus Nachzahlungen und Erstattungen für Vorjahre resultieren.

E. SONSTIGE ANGABEN

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2021 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b)andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 5.220 3.000 5.430 3.800 - -
4. Forderungen an Kunden 8.325 36.537 181.064 362.519 14.676 -
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere - - - - - 11.398
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 8.707 22.499 46.578 49.659 - -
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 307 13.801 272 63 - -
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.348 10.105 4.938 5.000 - -

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in §274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und eines Gewerbesteuersatzes von 17,2 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Positionen Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven / Unterschiedliche Parameter bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigung
Beteiligungen Steuerlich nicht zu berücksichtigende Abschreibungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Unterschiedliche Parameter
andere Rückstellungen Unterschiedliche Parameter / Keine steuerliche Anerkennung

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken und steuerlich nicht anerkannte Zuführungen zur Pauschalwertberichtigung zurückzuführen.

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2020 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2020 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75% der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2021 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 5.671 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2020 439 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2020 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art.28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 15.776 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 2,30 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehalt-bezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2020 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2019 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2020 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 2,4 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2020 wurden 1,0 Mio. EUR eingezahlt.

Für künftige Zahlungsverpflichtungen in den Sparkassenstützungsfonds des SVWL hat die Sparkasse Rückstellungen in Höhe von insgesamt 0,9 Mio. EUR gebildet.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30% der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 291 TEUR Gebrauch gemacht.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLBAG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLBAG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 12,6 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß §340fHGB anzusparen; (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2020: 2,6 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbandes beträgt zum Bilanzstichtag 0,59 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbandes eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 200
Andere Bestätigungsleistungen 31
Gesamtbetrag 231

Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstandes ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstandes als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich auf der Grundlage eines durch den Verwaltungsrat beschlossenen Leistungssystems festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

2020
Vorstand Grundbetrag und Allgemeine Zulage (erfolgsunabhängig)
TEUR
Leistungszulage (erfolgsabhängig)
TEUR
Sonstige Vergütung
TEUR
Gesamtvergütung
TEUR
Bartscher, Ulrich Vorsitzender 308,3 7,6 8,7 324,6
Mittrop, Brigitte Mitglied 280,3 6,9 67,7 354,9
Summe 588,6 14,5 76,4 679,5

Die sonstigen Vergütungen betreffen in Höhe von 56,1 TEUR die Beiträge für ein zusätzliches Alterseinkommen für Frau Mittrop und im Übrigen die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge hat Herr Bartscher Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Bartscher beträgt derzeit 45 % der festen Bezüge.

Im Falle der regulären Beendigung seiner Tätigkeit hat der im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätige Vorstand, Herr Bartscher, Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Die Ansprüche von Herrn Bartscher betragen dann 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

Vorstand Im Jahr 2020 der Pensionsrückstellung zugeführt
TEUR
Barwert der Pensionsansprüche 31.12.2020
TEUR
Bartscher, Ulrich Vorsitzender 338 3.767

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von 300 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2020 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name EUR Name EUR
Dausend,Bianca 3.300,00 Goeke, Renate 300,00
Graefe, Dr. Joachim 600,00 Haarmann, Ralf 900,00
Hacheney, Michaela 1.800,00 Halbach, Ulrich 600,00
Hosang, Andrea 3.000,00 Jacob,Ines 300,00
Kayser, Mechthild 600,00 Kordt, Marco 7.200,00
Kötter, Stephan 900,00 Mette, Marlies 3.300,00
Nies-von Colson, Guntram 1.800,00 Pohle, Marianne 2.400,00
Reichwald, Dieter 900,00 Reihs, Sigrid 300,00
Schröder, Angelika 1.200,00 Simon, Stefan 300,00
Sorg, Marco 300,00 Wehren, Mandy 900,00
Wentzek, Gabriele 300,00 Wieschendahl, Thorsten Heinrich 300,00
Zimmermann, Axel 600,00 Insgesamt 32.100,00

Pensionsrückstellungen und -Zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 805 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2020 9.318 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstandes zum 31. Dezember 2020 Kredite und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von zusammen 547 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrates in Höhe von 1.030 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2020 2019
Vollzeitkräfte 64 68
Teilzeit- und Ultimokräfte 59 60
123 128
Auszubildende 5 4
Insgesamt 128 132

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat (bis 15. November 2020)

Mitglieder stellvertretende Mitglieder
Kordt, Marco Sachbearbeiter Forderungsmanagement - vorsitzendes Mitglied -
Mette, Marlies Vertriebsassistentin i. R. - 1. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitglieds - Haarmann, Ralf Beauftragter Umweltmanagement (Industrieunternehmen)
Pohle, Marianne Steuerberaterin (selbständig) - 2. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitglieds - Hamacher, Herbert Verkaufsdirektor i. R. (Einzelhandel)
Dausend, Bianca Unternehmensberaterin (selbständig) Krause, Bernd Hauptfeldwebel a. D.
Hosang, Andrea Bildungsreferentin i. R. Stellmacher, Barbara Sachbearbeiterin Vertriebsbereich (Öffentliche Versorgung)
Kötter, Stephan Sachbearbeiter Personalwirtschaft i. R. (Industrieunternehmen) Meise, Ursula stv. Bürgermeisterin
Nies-von Colson, Guntram Unternehmensberater i.R. Trainer Projektmanagement Simon, Stefan Abteilungsleiter Fahrzeugtechnik (Großhandel)
Reichwald, Dieter Studiendirektor a. D. Kayser, Mechthild Beamtin a. D. (Informationswirtschaft)
Schröder, Angelika Sozialversicherungsangestellte i. R. Bauer, Katrin Wissenschaftliche Angestellte Wirtschaftswissenschaften
Hacheney, Michaela Vermögensberaterin (Financial Consult) Migas, Sven Privatkundenberater
Wehren, Mandy Sachbearbeiterin Interne Revision Dirkschnieder, Peter Leiter Vertriebsmanagement

Verwaltungsrat (ab 16. November 2020)

Mitglieder stellvertretende Mitglieder
Kordt, Marco Sachbearbeiter Forderungsmanagement - vorsitzendes Mitglied -
Mette, Marlies Vertriebsassistentin i. R. - 1. Stellvertreterin des vorsitzenden Mitglieds- Kayser, Mechthild Beamtin a. D. (Informationswirtschaft)
Halbach, Ulrich Geschäftsführer i. R., Vertrieb und Produktion von Printprodukten und -zubehör - 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds - Sorg, Marco Evangelischer Pfarrer, Dozent der evangelischen Kirche
Dausend, Bianca Unternehmensberaterin (selbständig) Krause, Bernd Hauptfeldwebel a. D.
Graefe, Dr. Joachim Gruppenleiter Technical Development, Stahlbranche Goeke, Renate Grundschulrektorin i. R.
Haarmann, Ralf Beauftragter Umweltmanagement (Industrieunternehmen) Lehmann-Hangebrock, Simon Technischer Regierungsbeschäftigter
Hosang, Andrea Bildungsreferentin i. R. Wentzek, Gabriele Supervisorin (selbständig)
Nies-von Colson, Guntram Unternehmensberater i. R., Trainer Projektmanagement Simon, Stefan Abteilungsleiter Fahrzeugtechnik (Großhandel)
Schröder, Angelika Sozialversicherungsangestellte i. R. Reihs, Sigrid Pfarrerin i. R.
Hacheney, Michaela Vermögensberaterin (Financial Consult) Jacob, Ines Immobilienberaterin
Zimmermann, Axel Private Banking Berater Wieschendahl,Torsten Heinrich Kreditanalyst

Vorstand

Bartscher, Ulrich Mittrop, Brigitte
Vorsitzender Mitglied

 

Schwerte, 13. April 2021

Der Vorstand

Bartscher

Mittrop

Anlage Anlagenspiegel

Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 51.923 --- 29.352 12.322
Zugänge --- --- 8.225 250
Abgänge 14.081 --- 9 5.777
Umbuchungen --- --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 37.842 --- 37.568 6.795
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 992 --- 5.422 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 164 --- --- ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen 923 --- --- ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 233 --- 5.422 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 50.931 --- 23.930 12.322
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 37.609 --- 32.146 6.795
Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 146 31.491 12
Zugänge --- 1.356 ---
Abgänge 7 5.193 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 139 27.654 12
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 141 11.155 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 5 1.081 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen 7 499 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 139 11.737 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 5 20.336 12
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres --- 15.917 12

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2020

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Stadtsparkasse Schwerte hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Schwerte besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Stadtsparkasse Schwerte definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Beteiligungen etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 21.048 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 100.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 1.939 TEUR.

Die Steuern auf Gewinn betragen 1.748 TEUR. Die Stadtsparkasse Schwerte hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtsparkasse Schwerte

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Schwerte bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtsparkasse Schwerte für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs.2 Buchstabe f) EU-APrVO i.V. m. §340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistung en nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Forderungen an Kunden

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2020 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 75,6 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2020 wurden durch die Covid-19-Pandemie deutlich negativ beeinflusst. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.

b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Dabei haben wir in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf die angemessene Berücksichtigung der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise bei der Ausgestaltung des Forderungsbewertungsprozesses gelegt. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau bzw. Funktionsprüfungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Darüber hinaus haben wir mit Blick auf die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen solche Kreditengagements ausgewählt, bei denen eine besondere Betroffenheit von den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie zu erwarten ist.

Die mögliche Betroffenheit leiteten wir dabei u. a. aus der Branchenzugehörigkeit des Kreditnehmers, ggf. in Verbindung mit einer schwachen wirtschaftlichen Ausgangslage, sowie weiterer individueller Risikomerkmale ab. Diese Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Kapitel C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Kapitel B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 5.2.1.1).

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i.V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes

Prüfung der Meldung anrechenbarer Kredite für die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (TLTRO-III bzw. GLRG-III) gemäß Artikel 6 (6) des Beschlusses EZB/2019/21 (TLTRO-III-Beschluss)

jährliche Prüfungen gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBk

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Arne Wagner.

 

Münster, 23. April 2021

Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle

Wagner, Wirtschaftsprüfer

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Verwaltungsrat schlägt dem Rat der Stadt Schwerte vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 149.989,99 € gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 und § 25 SpkG NW wie folgt zu verwenden:

- in die Sicherheitsrücklage einzustellender Betrag: 0,00 €
- an den Träger auszuschüttender Betrag: 149.989,99 €
- Gewinnvortrag 0,00 €

Gewinnverwendungsbeschluss

Der Rat der Stadt Schwerte hat - gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 und § 25 SpkG NW - am 30. Juni 2021 beschlossen, den Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 149.989,99 € wie folgt zu verwenden:

- in die Sicherheitsrücklage einzustellender Betrag: 0,00 €
- an den Träger auszuschüttender Betrag: 149.989,99 €
- Gewinnvortrag 0,00 €

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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