Wärmewende Vorderpfalz GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra Roth seit 31.8.2021 | Geschäftsführer |
Jens Torbjörn Jagodzinski seit 22.6.2015 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TWL Vertrieb GmbHLudwigshafenJahresabschluss und Lagebericht mit
Bestätigungsvermerk
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31.12.2022 |
31.12.2021 |
|
|
Euro |
Euro |
|
|
A. Anlagevermögen |
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|
I. Finanzanlagen |
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|
1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
2,00 |
27.501,00 |
|
B. Umlaufvermögen |
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|
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||
|
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
26.073,09 |
30.477,80 |
|
26.073,09 |
30.477,80 |
|
|
26.075,09 |
57.978,80 |
Passiva
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
|
|
Euro |
Euro |
|
|
A. Eigenkapital |
||
|
I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
|
II. Kapitalrücklage |
92.126,58 |
67.126,58 |
|
III. Bilanzverlust |
-96.843,49 |
-40.069,52 |
|
20.283,09 |
52.057,06 |
|
|
B. Rückstellungen |
||
|
1. Sonstige Rückstellungen |
5.789,00 |
5.489,00 |
|
C. Verbindlichkeiten |
||
|
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
3,00 |
3,00 |
|
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
0,00 |
429,74 |
|
3,00 |
432,74 |
|
|
26.075,09 |
57.978,80 |
|
2022 |
2021 |
|
|
Euro |
Euro |
|
|
1. Sonstige betriebliche Erträge |
1.989,00 |
0,00 |
|
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
-31.261,60 |
-40.069,52 |
|
3. Abschreibungen auf Finanzanlagen |
-27.499,00 |
0,00 |
|
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-2,37 |
0,00 |
|
5. Ergebnis nach Steuern |
-56.773,97 |
-40.069,52 |
|
6. Jahresfehlbetrag |
-56.773,97 |
-40.069,52 |
|
7. Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
-40.069,52 |
0,00 |
|
8. Bilanzverlust |
-96.843,49 |
-40.069,52 |
Mit Gründungsurkunde vom 19. Dezember 2014 wurde die TWL Vertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ludwigshafen am Rhein - nachfolgend TWL Vertrieb - wirtschaftlich neu errichtet und im Handelsregister unter HRB 64299 beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingetragen. Davor wurde sie als Vorratsgesellschaft unter der Bezeichnung Kristall 185 Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, im Handelsregister unter HRB 81740 beim Amtsgericht Köln geführt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, haben wir weitgehend Gebrauch gemacht.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267a HGB eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Fortführung der Geschäftstätigkeit hängt davon ab, dass der Gesellschaft weiterhin über die mittelbare 100%ige-Gesellschafterin Technische Werke Ludwigshafen Aktiengesellschaft, Ludwigshafen am Rhein - nachfolgend TWL AG genannt - Kredit gewährt wird und im Bedarfsfall diese die Zahlungsfähigkeit aufrechterhält. Der Geschäftsführung sind derzeit keine Anhaltspunkte bekannt, dass die Finanzierung und die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch die TWL AG beendet werden könnte. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Lagebericht auf die Punkte "Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung" und "Ausblick".
Die folgenden Angaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr vom 01.Januar bis 31. Dezember 2022. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden Wertberichtigungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet.
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens wird in Anlage 1 zum Anhang dargestellt.
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 26.073 Euro (30.478 Euro) ausgewiesen. Im Wesentlichen bestehen sie aus einer Forderung gegen die TWL AG in Höhe von 25.000 Euro im Rahmen einer Erhöhung der Kapitalrücklage. Sämtliche Forderungen weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr aus.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr 25.000 Euro.
Die Kapitalrücklage beläuft sich auf 92.127 (i. Vj. 67.127 Euro) und stammt vollständig aus Einzahlungen der Muttergesellschaft TWL AG.
Die sonstigen Rückstellungen bestehen aus einer Rückstellung für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1.989 Euro (i. Vj. 1.989 Euro), einer Rückstellung für Jahresabschlusskosten in Höhe von 3.500 Euro (i. Vj. 3.200 Euro) sowie einer Archivierungsrückstellung in Höhe von 300 Euro (i. Vj. 300 Euro).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 0 Euro (i. Vj. 430 Euro).
Die TWL Vertrieb erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2022 keinerlei Umsatzerlöse (i. Vj. 0 Euro).
Sonstige betriebliche Erträge betragen 1.989 Euro (i. Vj. 0 Euro) und resultieren aus einer Rückstellungsauflösung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich von 40.070 Euro im Vorjahr auf 31.262 Euro. Im Wesentlichen beziehen sich die Aufwendungen auf externe Beratungsleistungen in Höhe von 4.381 Euro (i. Vj. 2.683 Euro), die Weiterverrechnung seitens der TWL AG erbrachten kaufmännischen Dienstleistungen und Geschäftsführergehälter in Höhe von 17.106 Euro (i. Vj. 28.365 Euro), vertraglich gebundene IT-Leistungen in Höhe von 5.610 Euro (i. Vj. 4.727 Euro) sowie Jahresabschlusskosten in Höhe von 3.500 Euro (i. Vj. 3.200 Euro).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 27.499 Euro (i. Vj. 0 Euro) betreffen ausschließlich die Abschreibung des verbundenen Unternehmens TWL Energie Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ludwigshafen am Rhein.
Haftungsverhältnisse und außerbilanzielle Geschäfte im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB bestehen nicht.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beziehen sich ausschließlich auf den Dienstleistungsvertrag mit der Muttergesellschaft TWL AG und belaufen sich auf 22.716 Euro jährlich.
Der Bilanzverlust in Höhe von 96.843 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Torbjörn Kartes
(Bereichsleiter Personal bei TWL AG)
Sandra Roth
(bis 31. Juli 2022 Fachbereichsleiterin
Personalentwicklung und Ausbildung bei TWL AG, seit 01.
August 2022 Abteilungsleiterin Netznutzung und
kaufmännische Steuerung bei TWL Netze)
Im Geschäftsjahr 2022 waren keine Mitarbeiter beschäftigt.
|
Anteil am Kapital zum 31.12.2022 |
Eigenkapital |
Jahresergebnis |
|
|
rd. % |
Euro |
Euro |
|
|
Anteile an verbundenen Unternehmen |
|||
|
Ensys |
|||
|
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
100 |
-8.437.587 |
-200.334 |
|
Frankfurt am Main |
|||
|
(Angabe von Eigenkapital und Jahresergebnis beziehen sich auf den Jahresabschluss 2021) |
|||
|
TWL Energie Deutschland |
|||
|
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
100 |
496.609 |
9.085.595 |
|
Ludwigshafen am Rhein |
|||
|
(Angabe von Eigenkapital und Jahresergebnis beziehen sich auf den Jahresabschluss 2021) |
Die Gesellschaft verweist hinsichtlich der Angaben des Honorars des Abschlussprüfers auf den Konzernanhang der TWL AG zum 31. Dezember 2022.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der TWL AG Ludwigshafen am Rhein, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Ludwigshafen am Rhein, 10. März 2023
Die Geschäftsführung
Torbjörn Kartes
Sandra Roth
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|||||
|
in Euro |
01.01.2022 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12.2022 |
|
I. Finanzanlagen |
|||||
|
1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
2.650.153,64 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
2.650.153,64 |
|
Gesamt |
2.650.153,64 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
2.650.153,64 |
|
Abschreibungen (kumuliert) |
|||||
|
in Euro |
01.01.2022 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
31.12.2022 |
|
I. Finanzanlagen |
|||||
|
1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
2.622.652,64 |
27.499,00 |
0,00 |
0,00 |
2.650.151,64 |
|
Gesamt |
2.622.652,64 |
27.499,00 |
0,00 |
0,00 |
2.650.151,64 |
|
Buchwerte |
||
|
in Euro |
31.12.2022 |
31.12.2021 |
|
I. Finanzanlagen |
||
|
1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
2,00 |
27.501,00 |
|
Gesamt |
2,00 |
27.501,00 |
An die TWL Vertrieb GmbH, Ludwigshafen am Rhein
Wir haben den Jahresabschluss der TWL Vertrieb GmbH, Ludwigshafen am Rhein, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TWL Vertrieb GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31 Dezember 2022 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "Allgemeine Angaben und Erläuterungen" im Anhang sowie die Angaben im Abschnitt "Chancen und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der TWL Vertrieb GmbH ausschließlich an dem Willen der Muttergesellschaft, der Technischen Werke Ludwigshafen AG, hängt, weiterhin ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Zahlungsfähigkeit der TWL Vertrieb GmbH hängt ab von der Einbindung in das Cash-Pooling der Technischen Werke Ludwigshafen AG. Der Geschäftsführung sind derzeit keine Anhaltspunkte bekannt, dass die Finanzierung und die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch die Muttergesellschaft beendet werden könnte. Wie im Abschnitt "Allgemeine Angaben und Erläuterungen" im Anhang sowie im Abschnitt "Chancen und Risikobericht" des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Köln, 10. März 2023
BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Mackenrodt
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