RADL GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Phillip Feron seit 23.12.2024 | Geschäftsführer |
Stephan Förster seit 4.5.2017 | Prokura |
Frank Peter Féron seit 10.12.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
"Eberhards Hammer" Immobilienverwaltungsgesellschaft mbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IP Verpackungen GmbHAldenhovenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtInhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens 1.2 Forschung und Entwicklung 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2 Geschäftsverlauf 2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.3.1 Ertragslage 2.3.2 Finanzlage 2.3.3 Vermögenslage 3. Prognosebericht 4. Chancen- und Risikobericht 4.1 Risikobericht 4.1.1 Branchenspezifische Risiken 4.1.2 Ertragsorientierte Risiken 4.1.3 Finanzwirtschaftliche Risiken 4.1.4 Sonstige Risiken 4.2 Chancenbericht 4.3 Verwendung von Finanzinstrumenten 4.4 Gesamtaussage 1. Grundlagen des Unternehmens1.1 Geschäftsmodell des UnternehmensDie Firma IP Verpackungen GmbH ist Produzent für Verpackungen aus extrudiertem Polystyrol für Lebensmittel aller Art, im speziellen für den Convenience-Food-Bereich. Zur Komplementierung des Produktportfolios bietet die Firma neben den Eigenerzeugnissen auch Verpackungen aus Polypropylen, Polyethylen und Bagasse an. Zu den Kunden zählen hauptsächlich Großhändler im Bereich Lebensmittelverpackungen. 1.2 Forschung und EntwicklungDie Entwicklung von XPP-Produkten ist abgeschlossen und der Verkaufsstart hat begonnen. Nach Inbetriebnahme der Fasergussmaschinen im 3. Quartal 2023 wurde die Produktion im 2. Quartal 2024 aufgenommen. Die Zeit bis zum Produktionsstart wurde zur Produkt- und Prozessoptimierung erfolgreich genutzt. Ebenso beteiligt man sich am Faserinnovationszentrum Zerkall (FIZZ). Erklärtes Ziel des neuen Innovationszentrums ist es, Lignocellulose-Fasern ausgehend von Faserrohstoffen und -produktion für vielfältige Anwendungsbereiche industrieorientiert zu entwickeln. Das Portfolio umfasst zunächst Anwendungen in der Papier-, Verpackungs-, Textil- und Verbundstoffindustrie bis hin zu neuartigen Baustoffen. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene RahmenbedingungenIm Jahr 2023 brach die Nachfrage in zahlreichen Abnahmebereichen massiv ein. Neben den vollen Lägern bei den Kunden, lasteten auch die sinkenden Rohstoffpreise auf der Nachfrage. Die daraus resultierenden Umsatzeinbußen drückten mehr als empfindlich auf die Erträge der Branchenakteure. Im Durchschnitt ging die Produktion von Kunststoffpackmitteln und Verpackungsfolien gegenüber dem Vorjahr um 10% und der Umsatz um 7,7 % zurück. Dass bisher nicht noch erheblich mehr Insolvenzen die Kunststoffbranche in Deutschland erschütterten, kann nur mit viel Glück erklärt werden. Neben dem schwierigen Tagesgeschäft ist die Nachhaltigkeitstransformation die nächste Herausforderung. Eine nie dagewesene Flut an regulatorischen Vorgaben sorgte im Jahr 2023 zunehmend für Verunsicherung. Neben der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG), mit dem überflüssige Verpackungen vermieden werden sollen, trat zum 01. Januar 2023 auch das verpflichtende Mehrwegangebot für "To-Go"-Verpackungen in Kraft. Unverständlicherweise bisher nur bei Einwegverpackungen aus Kunststoff. Des Weiteren wurde das Einwegkunststofffondsgesetz erlassen, welches zum 01. Januar 2024 in Kraft tritt, mit dem Hersteller von Einwegkunststoffprodukten an den Kosten für die Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum beteiligt werden sollen. Zu guter Letzt berät die EU noch über die Novelle der Verpackungsverordnung (PPWR). Die Verabschiedung ist im Dezember 2024 geplant. Hiermit soll der Rezyklatanteil in Verpackungen steigen. Zudem stehen empfindliche Verbote von weiteren Verpackungen und kritischen Substanzen im Raum. So auch ein Verbot von XPS-Verpackungen. (Quelle: IK-Jahresbericht 2022/2023 S. 38 ff, IK-Jahresbericht 2023/2024 S. 32/33, Jahresrückblick 2023 Kunststoffinformation 18.12.2023) 2.2 GeschäftsverlaufDie IP Verpackungen GmbH setzt weiter auf eine stetige Weiterentwicklung und Ausdehnung des Angebotes in Bezug auf umweltfreundliche Produktion und Qualitätsstandards, um ihre sehr gute Marktposition in Deutschland für extrudierte Kunststoffverpackungen im Convenience-Food-Bereich zu erhalten und ihren Wettbewerbsvorteil gegenüber ausländischen Mitbewerbern auszubauen. In Anbetracht der gesamtwirtschlichen Lage wurde die Produktionskapazität angepasst. Wie bereits im Geschäftsjahr 2021 begonnen, wurde über die Tochtergesellschaft "Papierfabrik Zerkall GmbH" der Aufbau von drei Produktionslinien zur Herstellung von Zellstoffverpackungen weiter vorangetrieben und im 3. Quartal 2023 abgeschlossen. Der Produktion wurde im 2. Quartal 2024 aufgenommen. Die Zeit bis zum Produktionsstart wurde zur Produkt- und Prozessoptimierung erfolgreich genutzt. In Anbetracht der schwierigen Rahmenbedingungen in Folge des Ukraine Krieges waren der Verlauf und das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 aus Sicht der Geschäftsführung insgesamt sehr gut. 2.3 Ertrags-, Finanz- und VermögenslageTrotz der schwächelnden gesamtwirtschaftlichen Lage sank das Geschäftsvolumen in einem prozentual geringeren Umfang als im Branchendurchschnitt. 2.3.1 ErtragslageDie Umsatzerlöse sanken im Vergleich zum Vorjahr um 7,1 Prozent auf 43.442 TEUR. Auch die Gesamtleistung der Gesellschaft sank, ähnlich wie die Umsatzerlöse, um 6,7 Prozent auf 43.316 TEUR. Das größte Erlösvolumen der Gesellschaft besteht aus eigenproduzierten Verpackungsartikeln, welche 77,95 Prozent des Gesamtbruttoerlöses (Umsätze vor Abzug von Skonti, Boni und Rabatten) ausmachen. Der Anteil am Gesamtvolumen konnte somit im Jahresvergleich um 2,55 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Steigerung der Personalaufwandsquote um 1,70 Prozentpunkte ist begründet durch die gesunkene Gesamtleistung der Gesellschaft. Im Jahresmittel beschäftigte die Gesellschaft weniger Arbeitnehmer als im Vorjahr. Dennoch stiegen die Personalaufwendungen je Arbeitnehmer um 8,61 Prozent. Durch die normalisierte Auftragslage erhöhten sich die Kosten für Leiharbeitnehmer im Vergleich zum Vorjahr nur marginal um 0,83 Prozent. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betrugen 702 TEUR. Dies entspricht einer Erhöhung zum Vorjahr um 14 TEUR. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ferner eine Abschreibung auf den Buchwert der Tochtergesellschaft Papierfabrik Zerkall GmbH wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung in Höhe von 549 TEUR vorgenommen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 7.834 TEUR. Der Jahresüberschuss konnte im Vergleichszeitraum um 2.001 TEUR gesteigert werden. Die Steigerung liegt im Wesentlichen an der Abschreibung auf den Buchwert der Tochtergesellschaft Papierfabrik Zerkall GmbH aus dem Jahr 2022 und den deutlich gesunkenen Rohstoffpreisen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023. Die Umsatzrendite, definiert als Quotient von EBIT zu Umsatzerlösen, beträgt im abgelaufenem Geschäftsjahr 2023 15,71 gegenüber 2022 9,11 Prozent. Die Ertragslage der Gesellschaft kann weiterhin als gut bezeichnet werden. 2.3.2 FinanzlageDie Finanzlage der Gesellschaft kann als sehr stabil bezeichnet werden. Die Forderungen werden in der Regel innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels beglichen. Im Geschäftsjahr 2023 hatte die Gesellschaft Forderungsausfälle in Höhe von 11 TEUR zu verzeichnen. Dies entspricht einer Forderungsausfallquote von 0,03 Prozent (Vorjahr 0,05 Prozent). Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels unter Ausnutzung von Skonto beglichen. Das Beteiligungsvorhaben "Papierfabrik Zerkall GmbH" wurde aus eigenen Mitteln finanziert. Für den Aufbau der drei Zellstoffproduktionslinien durch die Papierfabrik Zerkall GmbH wurde ein Bankdarlehen in Höhe von 2.000 TEUR aufgenommen und an die Gesellschaft durchgereicht. Investitionen in einer Gesamthöhe von 1.677 TEUR in Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden aus eigenen Mitteln finanziert. Die Gesellschaft verfügte ganzjährig über eine sehr gute Liquiditätsausstattung. 2.3.3 VermögenslageDer Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen hat sich zum Bilanzstichtag 2023 im Vergleich zum Vorjahr nur marginal von 20,96 Prozent auf 20,21 Prozent verringert. Das Vorratsvermögen ist um 0,69 Prozent auf 8.383 TEUR gestiegen. Der Anteil des Vorratsvermögens bezogen auf die Bilanzsumme liegt somit im Jahr 2023 bei 27,23 Prozent (Vorjahr 30,09 Prozent) und stellt damit weiterhin einen wesentlichen Anteil am Gesamtvermögen dar. Die liquiden Mittel konnten im Jahresvergleich um 2.213 TEUR beziehungsweise 39,93 Prozent vermehrt werden. Der Anteil der liquiden Mittel am Gesamtvermögen beträgt 2023 25,20 Prozent. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 2023 74,43 Prozent gegenüber 72,06 Prozent im Vorjahr. Damit konnte diese Quote das sechste Jahr in Folge gesteigert werden. Die Gesellschaft verfügt damit weiterhin über eine sehr gute Eigenkapitalausstattung. 3. PrognoseberichtAufgrund der Verordnung der Europäischen Union soll die Herstellung und der Handel mit EPS- Produkten untersagt werden. Bei der Umsetzung der Verordnung in nationales Recht oblag es den jeweiligen Mitgliedsstaaten welches Produktionsverfahren zur Herstellung und Verarbeitung von Polystyrol ab Mitte 2021 verboten werden soll. Die Bundesregierung und der Bundesrat haben mit dem Beschluss vom 06. November 2020 die Herstellung und den Handel mit XPS- Produkten nicht verboten. Da die Eigenerzeugnisse der Firma IP Verpackungen GmbH nach dem Produktionsverfahren XPS hergestellt werden, kann die Gesellschaft ihre Produkte vorerst in unveränderter Form vertreiben. Da die Gesellschaft bis zuletzt davon ausgehen musste, dass auch ihre Produkte unter das Verbot fallen werden, wurden bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen um die entsprechenden Produkte mit einem anderem Basismaterial (Polypropylen) herzustellen. Mit den hieraus erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten bietet sich für die Gesellschaft die Möglichkeit einer lateralen Produktdiversifikation und somit die weitere Sicherung des Umsatzerfolges der nächsten Jahre. Durch die Beteiligung an der Papierfabrik Zerkall GmbH und den daraus notwendig gewordenen Investitionen wird das Produktsortiment der Gesellschaft zukünftig um das Basismaterial Zellstoff erweitert. Da vereinzelte Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Verordnung über das Verbot zur Herstellung und dem Handel mit EPS-Produkten bei ihrer nationalen Gesetzgebung strenger fassen als die Bundesrepublik Deutschland muss in diesen Ländern mit Umsatzverlusten im Bereich der derzeitigen Eigenerzeugnisse aus XPS gerechnet werden. Diese Umsatzverluste können allerdings durch die laufend geschaffenen Möglichkeiten der lateralen Produktdiversifikation und durch den Verkauf von entsprechenden Handelswaren kompensiert werden. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die Geschäftsführung trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit zufriedenstellendem Gesamtergebnis. 4. Chancen- und Risikobericht4.1 Risikobericht4.1.1 Branchenspezifische Risiken Umsatz- und Ertragseinbußen sind nur bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation mehrerer Großkunden zu befürchten. Aufgrund des breiten wie tiefen Produktportfolios, der schnellen Lieferfähigkeit und den hohen Transportkosten für ausländische Hersteller aus dem türkisch-asiatischen Raum ist mit nur einer minimalen Konkurrenz- und Risikosituation für die Gesellschaft zu rechnen. Mit in Kraft treten der durch das Einwegkunststofffondgesetz eingeführten "Plastikabgabe" ist für zukünftige Geschäftsjahre mit zusätzlichen Kosten für die Branche und die Gesellschaft zu rechnen. Seit März 2024 liegt dem Europäischen Rat der Entwurf der PPWR-Verordnung zur Genehmigung vor. Dieser Entwurf umfasst Vorgaben hinsichtlich Verpackungen und Verpackungsabfällen von Materialien und schließt dabei Anforderungen an das Verpackungsdesign, aber auch Vorgaben zu Mehrweg und dem Abfallmanagement ein. Im Unterschied zur aktuellen EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ist die PPWR eine Verordnung, deren Vorschriften für alle 27 EU-Mitgliedstatten verbindlich gelten. Dies betrifft sowohl Erstinverkehrbringer von Verpackungen als auch Online-Händler. Demnach würde der derzeitige PPWR-Entwurf ein vollständiges Verkaufsverbot der XPS-Produkte der Gesellschaft ab Mitte 2029 beinhalten. Mit einer Finalisierung und Verabschiedung des PPWR-Entwurfs ist noch im Dezember 2024 zu rechnen. 4.1.2 Ertragsorientierte Risiken Das geplante EU-weite Verkaufsverbot von XPS-Produkten ab Mitte 2029 kann wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige Ertragslage haben. Die Gesellschaft wird die Auswirkungen durch geeignete Gegenmaßnahmen kompensieren. 4.1.3 Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der sehr guten Liquiditätslage und der hohen Eigenkapitalausstattung ist die finanzwirtschaftliche Situation der Gesellschaft so gut, dass keine finanzwirtschaftlichen Risken zu erkennen sind. Von potenziellen Zinsänderungsrisiken ist die Gesellschaft nicht betroffen und eventuelle Wechselkursrisiken können nur marginale Auswirkungen haben. 4.1.4 Sonstige Risiken Durch den andauernden Ukraine-Konflikt und damit verbundene Verwerfungen auf dem Energiemarkt besteht für die Gesellschaft ein gewisses Risiko von stark schwankenden Stromkosten. Dieses Risiko wird zukünftig zum Teil durch einen exklusiven Stromliefervertrag mit einem nahestehenden Unternehmen begrenzt. 4.2 ChancenberichtDie Gesellschaft konnte ihre bereits sehr gute Position am Markt ausbauen und sieht weiterhin keine große Konkurrenzsituation insbesondere im Inlandsgeschäft welches mit 77,95 Prozent des Umsatzvolumens als der wichtigste Markt anzusehen ist. Durch eine stetige Modernisierung der Produktionsanlagen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung ist die Gesellschaft für zukünftige Herausforderungen bestens gerüstet. Durch die konstant hohe Nachfrage und die Generierung von Neukunden konnte die Produktion kontinuierlich weiterentwickelt und der Umsatz auf dem hohen Niveau gehalten werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Gesellschaft ihre gute Position im Absatzmarkt weiter verfestigen oder sogar ausbauen kann. Das Verkaufsverbot von Food-Service-Verpackungen aus EPS bietet für die Gesellschaft die Chance mit dem bestehendem XPS- Produktportfolio den Kunden eine attraktive Alternative anbieten zu können und somit weite Marktanteile zu sichern. Des Weiteren bietet sich mit dem neuen Basismaterial Polypropylen grundsätzlich die Möglichkeit in weiteren Geschäftsfeldern aktiv zu werden. Um den Markt an biologisch abbaubaren Verpackungsmaterialien für den Convenience-Food Bereich zu befriedigen, wurden seit 2018 Handelsbeziehungen zu Lieferanten für Bagasse Verpackungen im außereuropäischen Ausland aufgebaut und diese seitdem intensiviert. Durch die Investition in eine eigene Zellstoffproduktion in Deutschland bietet sich für die Gesellschaft die Möglichkeit das Produktportfolio an die geänderten Kundenwünsche anzupassen. 4.3 Verwendung von FinanzinstrumentenEs besteht eine Warenkreditversicherung, um auch eventuelle Forderungsausfälle abzusichern. Neukunden müssen grundsätzlich Anzahlungen auf Bestellungen leisten. 4.4 GesamtaussageDie Geschäftsführung verfolgt im Finanzbereich des Unternehmens eine konservative und risikoarme Politik. Investitionen werden genau geprüft und müssen durch das Vermögen bzw. Eigenkapital abgesichert sein. Die flache Organisationsstruktur sichern eine effiziente Führung des Unternehmens. Der Kundenstamm besteht hauptsächlich aus langjährigen und solventen Großkunden des Unternehmens, die einen Großteil des Umsatzvolumens ausmachen. Das Risiko aus dem Neukundengeschäft wird insbesondere durch Anzahlungen auf Bestellungen vermindert. Neben der bestehenden Warenkreditversicherung wird ein stringentes Forderungsmanagement und Mahnwesen betrieben. Die Finanzlage der Gesellschaft wird im Rahmen einer Liquiditätsplanung überwacht. Das Unternehmen ist finanziell und organisatorisch gut und stabil aufgestellt und wird auch zukünftig in der Lage sein, durch das vorhandene Know-How, Kapital und Effizienz der Produktion bevorstehende Herausforderungen zu meistern.
Aldenhoven, 06.01.2025 IP Verpackungen GmbH gez. Frank Féron, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die IP Verpackungen GmbH hat ihren Sitz in Aldenhoven. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 4023 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 der Firma IP Verpackungen GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie ggfs. des Gesellschaftsvertrags zu beachten. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontenform nach § 266 HGB. Für die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft. Die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen mit Anpassung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Bilanzierung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Vorratsbestände ergaben sich aus der Inventur zum 31.12.2023. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten im Rahmen einer Zuschlagskalkulation. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt retrograd, indem vom erzielbaren Verkaufspreis ein angemessener Abschlag erfolgt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert abzüglich einer pauschalen Wertberichtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderung bilanziert. Die folgenden Bilanzpositionen wurden zum Nennwert bilanziert: - sonstige Vermögensgegenstände, - Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, - Rechnungsabgrenzungsposten. Zum 31.12.2023 wurden folgende latente Steuern ausgewiesen, die mit einem Steuersatz von 32,485 % bewertet wurden:
Die aktiven latenten Steuern unterliegen gemäß § 268 Abs. 8 HGB einer Ausschüttungssperre. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.000.000 und ist vollständig eingezahlt. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) ermittelt. Bei der PUC-Methode handelt es sich um eine Anwartschaftsbarwertmethode, bei der der bis zum Stichtag erdiente Anspruch ermittelt und dessen Barwert berechnet wird. Eine mögliche Verteilung des Zuführungsbetrages über 15 Jahre nach Artikel 67 Abs. 1 EGHGB wurde dabei nicht berücksichtigt. Das Deckungsvermögen (verpfändete Rückdeckungsversicherung) wurde bei der Saldierung gem. § 246 Abs. 2 HGB in Höhe des Zeitwertes angesetzt. Dem Wert der Pensionsverpflichtung von EUR 1.848.760,00 steht ein Wert der Rückdeckungsversicherung von EUR 810.405,86 gegenüber, der Saldo beträgt EUR 1.038.354,14 (Saldierungsgebot gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB). Die Steuerrückstellungen sind in der Höhe passiviert, die sich aus den Steuerberechnungen ergab. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. IV. Angaben zur Bilanz Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert und über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung wurden folgende Annahmen getroffen: - Zinssatz: 1,82 % (10-Jahresdurchschnitt zum Stichtag) - erwartete Rentenanpassungen: 2,0 % - erwartete Gehaltssteigerungen: 0,0 % - biometrische Annahmen: Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck Der nach § 253 Abs. 6 HGB ermittelte Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz beträgt im Berichtsjahr EUR 17.149,00. Angabe der Beträge der nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechneten Vermögensgegenstände und Schulden (§ 285 Nr. 25 HGB): - Erfüllungsbetrag der Schulden: EUR 1.848.760,00 - Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte: EUR 810.405,86 - verrechnete Aufwendungen: EUR 96.497,31 - verrechnete Erträge: EUR 81.340,47 Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen wurden gebildet für Aufbewahrungspflicht (EUR 96.200,00), Urlaubsansprüche (EUR 118.700,00), Abschluss- und Prüfungskosten (EUR 47.100,00) sowie Sonstige (EUR 5.029,26). Angaben zu Restlaufzeiten: Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr, der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wird, beträgt EUR 262.413,51. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer als 5 Jahre betragen EUR 0,00. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen EUR 56.385,12. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen EUR 49.654,56. Auf den Beteiligungsbuchwert der Papierfabrik Zerkall GmbH wurde gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine weitere außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. VI. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch den Geschäftsführer, Herrn Frank Féron, Kaufmann. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich, im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Jahresdurchschnitt 159 Arbeitnehmer, davon
Es bestehen folgende Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB: - Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften: EUR 8.000,00. Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Grundstücksmietverträgen. Diese haben eine Laufzeit bis längstens 31. März 2027. Die Gesamtverpflichtung aus diesen Mietverträgen beträgt EUR 6.135.825,20. Davon entfallen Verpflichtungen in Höhe von 5.972.101,20 auf ein verbundenes Unternehmen und in Höhe von EUR 145.664,00 auf die Gesellschafterin. Beteiligungsverhältnisse: - Papierfabrik Zerkall GmbH mit Sitz in Düren, Anteil:100%, Angaben für das Geschäftsjahr 2023:
Die IP Verpackungen GmbH ist Komplementärin der IP Solar GmbH & Co. KG, Aldenhoven. Angaben § 285 Nr. 17 HGB: Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 20.000,00 und entfällt ausschließlich auf die Abschlussprüfungsleistungen. Gewinnverwendungsvorschlag:- Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2023 in Höhe von EUR 4.379.417,96 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Aldenhoven, den 6. Januar 2025 gez. Frank Féron -Geschäftsführer-
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2025 festgestellt. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die IP Verpackungen GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der IP Verpackungen GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der IP Verpackungen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Düren, den 28. Januar 2025 gez. Dipl.-Kfm. Axel Utecht, Wirtschaftsprüfer |
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