bfp
ingenieure GmbH (vormals: bfp Ingenieure GmbH)
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.148,50 |
58.505,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.069,00 |
1.766,00 |
| II.
Sachanlagen |
51.079,50 |
56.739,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.383.547,11 |
5.647.130,30 |
| I.
Vorräte |
924.622,65 |
1.578.571,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
548.247,41 |
738.397,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.910.677,05 |
3.330.161,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43.488,22 |
31.608,73 |
| Aktiva |
5.480.183,83 |
5.737.244,53 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.093.123,51 |
1.538.738,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.993.123,51 |
1.438.738,98 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.438.738,98 |
974.257,91 |
| B.
Rückstellungen |
715.302,73 |
571.501,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.671.757,59 |
3.627.004,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.671.757,59 |
3.627.004,28 |
| Passiva |
5.480.183,83 |
5.737.244,53 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Offenlegung wurde Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
der Bilanz werden im Anhang gemacht, wenn dies zur
Aufstellung eines klaren und übersichtlichen
Jahresabschlusses erforderlich erscheint.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Augsburg unter HRB Nr. 18530 eingetragen.
B.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes die, sofern zutreffend, sich an
den von der Finanzverwaltung veröffentlichten
AfA-Tabellen orientiert. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden degressiv
und linear abgeschrieben. Soweit die degressive Methode zu
höheren Abschreibungsbeträgen führt, wird
degressiv abgeschrieben. Der Übergang zur linearen
Methode erfolgt in dem Jahr, in dem die lineare Methode
erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen
führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als
€ 150,00 bis zu einem Wert von € 1.000,00 wurden
in den Jahren 2008 und 2009 entsprechend den Regelungen des
§ 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt,
der über 5 Jahre verteilt wird. Da der steuerliche
Sammelposten von untergeordneter Bedeutung ist, wurde
dieser entsprechend der Stellungnahme des
Hauptfachausschusses (HFA) des IDW auch in die
Handelsbilanz übernommen. Ab dem Jahr 2018 werden
bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von € 800 im Jahr des Zugangs wieder voll
abgeschrieben.
Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bestände an
unfertigen Leistungen werden mit ihren
Herstellungskosten bewertet. Neben Einzelkosten sind auch
die der Leistung zuzurechnenden Gemeinkosten enthalten.
Verwaltungskosten, Zinsen und Vertriebskosten sind nicht
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
In den
Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zu deren Erfüllung
erforderlich sind. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, bei denen eine
Abzinsung erforderlich wäre, bestehen nicht.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag bilanziert.
C.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage zum Anhang dargestellt.
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen
€ 19.482,00.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 537.196,25 €
- davon Restlaufzeit über 1
Jahr 0,00 €
Sonstige
Vermögensgegenstände 11.051,16€
- davon Restlaufzeit über 1
Jahr 0,00 €
3.
Eigenkapital
Das zum Nennwert angesetzte Kapital (Stammkapital)
von € 100.000,00 ist in voller Höhe einbezahlt.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von € 1.438.738,98 (Vj. 974.257,91) enthalten. Die
Geschäftsleitung schlägt vor den Bilanzgewinn auf
neue Rechnung vorzutragen.
4.
Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen EUR 2.093.627,38
davon bis zu 1 Jahr EUR 2.093.627,38
Sonstige Verbindlichkeiten EUR 575.319,81
davon bis zu 1 Jahr 575.319,81
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von €
566.638,38 (Vj. € 407.125,88) sowie
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von € 0,00 (Vj. 0,00) ausgewiesen.
D.
ERGÄNZENDEN ANGABEN
Name der Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Jürgen Deuringer, Ingenieur
Auf die Angabe von
Geschäftsführervergütungen wird nach §
286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 12 Mitarbeiter
beschäftigt.
Augsburg, 12. Dezember 2024
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Jürgen Deuringer,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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