Wohnungsgenossenschaft Wanzleben eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Pohle seit 1.9.2006 | Vorstandsmitglied |
Stefan Lazarz seit 1.9.2006 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnungsgenossenschaft Wanzleben eGWanzleben-BördeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023
Anhang zum Jahresabschluss 2023A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 242 ff. und den ergänzenden Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem vorgeschriebenen Formblatt (Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen, zuletzt geändert am 14.06.2023). Die enthaltenen Sonderposten ergeben sich aus dem DMBilG. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform gegliedert (§ 275 Abs. 1 HGB). Als Form der Darstellung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung gehen wir von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aus. Für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: 1. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung angesetzt (§ 252 Abs.1 Nr.3 HGB). Ihre Bewertung erfolgte unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. 2. Die immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Programme und Lizenzen) wurden zu den fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung zeitanteiliger, linearer Abschreibung in Höhe von 20% p.a. angesetzt. 3. Das Sachanlagevermögen, das insbesondere Grundstücke und Wohngebäude umfasst, ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Nach Überprüfung der aktuellen Bodenrichtwerte wurde eine Zuschreibung bei den Grundstückskosten in Höhe von 98,6 T€ erforderlich. Nachträgliche Herstellungskosten werden auf die verbleibende Restnutzungsdauer des Gebäudes verteilt. 4. Durch den geplanten Abriss des Gebäudes Windmühlenbreite 26-26b im Zeitraum der nächsten 4 Jahre wurde die Restnutzungsdauer entsprechend angepasst. Die planmäßig linearen Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens werden wie folgt vorgenommen: Wohnbauten - auf Basis der Restnutzungsdauer ab 01. Juli 1990 (DM- Eröffnungsbilanz) unter Zugrundelegung einer Gesamtnutzungsdauer von 53-56 Jahren (3 konventionelle Bauweisen und 5 Plattenbauten) bzw. 65 Jahre (1 konventioneller Bau). Nachträgliche Herstellungskosten auf Grund von Modernisierungen von Wohngebäuden werden bei den Abschreibungen ganzjährig berücksichtigt. Die Abschreibung der Wohnbauten erfolgt auf Basis einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren. - auf Basis einer Nutzungsdauer von 15 Jahren für die Garagen Außenanlagen, Stellplätze Außenanlagen werden über eine Nutzungsdauer von 10 und 15 Jahren abgeschrieben Betriebs- und Geschäftsausstattung auf Basis einer Nutzungsdauer von 3 bis 20 Jahren Geringwertige Wirtschaftsgüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Vermögensgegenstände) ab 2018: Anschaffungskosten bis 800,00 € Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung, der Abgang erfolgt bei Aussonderung bzw. Verschrottung 5. Die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) waren im Geschäftsjahr 2010 erstmals verbindlich anzuwenden. Für die bis zum 31.12.2010 vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen gemäß § 253 Abs.2 Satz 3 HGB a. F. besteht nach dem Wegfall des § 253 Abs. 5 HGB a. F. ein Zuschreibungsgebot, sofern die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind. Demnach wurden alle bisher vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen bis zum 31.12.2023 dahingehend überprüft, ob der Grund für die in den Vorjahren erfolgte Abwertung noch besteht. Das wäre gegeben, wenn sich bei der Ermittlung der Ertragswerte (auf der Basis eines Abzinsungsfaktors von 4%) auf die Bewirtschaftungsergebnisse über die Restnutzungsdauer zum jeweiligen Restbuchwert Zuschreibungsbeträge ergeben würden. Im Geschäftsjahr wurden keine Zuschreibungsbeträge ermittelt. 6. Bei den unfertigen Leistungen in Höhe von 464.708,47 € (Vorjahr: 422.245,03 €) werden die noch nicht abgerechneten umlagefähigen Betriebskosten ausgewiesen. Den leerstandsbedingt nicht umlegbaren unfertigen Leistungen wurde durch eine Wertberichtigung in Höhe von 16.869,10 € Rechnung getragen. Für die Ermittlung der Höhe der wegen Leerstand nicht umlegbaren unfertigen Leistungen wurden die Gesamt-Leerstandsquadratmeter des Jahres zugrunde gelegt. 7. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung von Ausfallrisiken bewertet. Forderungen aus Vermietung wurden in Höhe des erwarteten Ausfallrisikos einzelwertberichtigt. 8. Unter "Sonstige Vermögensgegenstände" sind in 2023 im Wesentlichen Forderungen gegen Versorger bilanziert. 9. Die liquiden Mittel sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt worden. 10. Unter dem Posten "Andere Rechnungsabgrenzungsposten" werden im Wesentlichen im Voraus gezahlte Versicherungsbeiträge erfasst. 11. Die rückständig fälligen Einzahlungen auf Geschäftsanteile wurden bei dem Posten "Geschäftsguthaben" vermerkt. 12. Passivierungspflichtige Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs.1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge gebildet. 13. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. 14. In der Position passiver RAP sind im Voraus gezahlte Mieten des Jobcenters bilanziert. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. 2. Die "sonstigen Rückstellungen" setzen sich wie folgt zusammen:
3. Bis auf Ratenzahlungsvereinbarungen bei den Forderungen aus Vermietung in geringer Höhe sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr im Bilanzausweis enthalten. 4. Folgende Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
5. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherheit gewährten Pfandrechte o.ä. Rechte stellen sich wie folgt dar (Vorjahreszahlen in Klammern):
In den Verbindlichkeiten sind keine Beträge enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. II. Gewinn- und Verlustrechnung Periodenfremde und ungewöhnliche Aufwendungen und Erträge 1. In den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" sind keine wesentlichen periodenfremden Erträge enthalten. 2. Wesentliche periodenfremde Aufwendungen sind im Geschäftsjahr nicht entstanden. D. Sonstige Angaben 1. Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug (ohne Vorstand):
2. Mitgliederbewegung
Das Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder hat sich im Geschäftsjahr 2023 um 2.060,00 € auf 272.594,68 € vermindert. 3. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen - Anhalt e.V. Breiter Weg 261 39104 Magdeburg 4. Mitglieder des Vorstandes
5. Mitglieder des Aufsichtsrates
6. Es bestehen keine Forderungen an Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates. 7. Die Genossenschaft besitzt keine Kapitalanteile in Höhe von mindestens 20 % an anderen Unternehmen. 8. Die Genossenschaft wird unter der Registernummer 2425 beim Amtsgericht Stendal geführt. 9. Der Jahresüberschuss im Jahr 2023 beträgt 112.761,89 €. Der Vorstand schlägt der ordentlichen Mitgliederversammlung vor, dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung zu folgen. Der Aufsichtsrat schlägt dem Vorstand folgende Verwendung des Jahresüberschusses vor:
Wanzleben, den 08.05.2024 Wohnungsgenossenschaft Wanzleben eG Der Vorstand Lazarz Pohle Rücklagenspiegel
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