Heidenau Engineering Systems GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Marian seit 26.2.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
HYSTER-YALE UK LIMITED | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
YALE SLT Fördertechnik GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Der steuerliche Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Yale-SLT Fördertechnik GmbH, Heidenau, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind im Anhang angegeben.Die Gesellschaft erfüllt zum Bilanzstichtag gem.§ 267 Abs. 1 HGB die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft, da mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschritten werden: · Die Bilanzsumme ist mit 3,4 Mio. EUR kleiner als 6 Mio. EUR, · die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen mit insgesamt 8,74 Mio. EUR weniger als 12 Mio. EUR · und im Jahresdurchschnitt wurden mit insgesamt 38 Mitarbeitern/-innen weniger als fünfzig Arbeitnehmer beschäftigt. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags waren nicht zu berücksichtigen. Sie macht von den größenabhängigen Erleichterungen des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB - Verzicht auf Aufstellung eines Lageberichtes - sowie des § 288 Abs. 1 HGB bei bestimmten Angaben im Anhang teilweise Gebrauch.Der Ansatz latenter Steuern nach § 274 HGB unterbleibt mit Hinweis auf die Befreiung kleiner Kapitalgesellschaften durch § 274a Nr. 4 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß dem Gliederungsschema des § 275 Abs. 2 HGB gewählt.Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Skontos sowie vermindert um die planmäßige Abschreibung angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear und degressiv unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis zu 800,00 EUR werden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) sowie die Waren sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert und soweit nötig vermindert um Wertberichtigungen angesetzt. Die liquiden Mittel, Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nennwerten bilanziert. Gemäß § 250 HGB werden aktive wie auch passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und im Folgejahr erfolgswirksam aufgelöst. Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt und wie die übrigen Teile des Eigenkapitals mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen sind auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der zum Stichtag bestehenden und bis zum Erstellungszeitpunkt erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. ANGABEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Einzelheiten zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sind in einem gesonderten Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB) dargestellt. Das abnutzbare Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird im Jahr der Anschaffung sowohl als Zugang wie auch als Abgang ausgewiesen. Die kumulierten Abschreibungen zum Beginn des Wirtschaftsjahres betragen 549.744,57 EUR. Die Zugänge bei den Abschreibungen und die Summe der Abschreibungsabgänge ergeben im Saldo 26.274,26 EUR. Die kumulierten Abschreibungen zum Ende des Wirtschaftsjahres betragen insgesamt 576.018,83 EUR. Vorräte Die um einen Abschlag von TEUR 87 abgewerteten Vorräte betreffen Ersatzteile und Stapler einschließlich Zubehör. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei den Kundenforderungen wurden Wertberichtungen in Höhe von TEUR 18 in Abzug gebracht. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Körperschaft- und Gewerbesteuerüberhänge, mit Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr. Aktive Rechnungsabgrenzung Der Posten betrifft im Wesentlichen vorausbezahlte Kfz-Steuer und Versicherungen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Bilanzstichtag bestehenden und bis zum Erstellungszeitpunkt erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Diese betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, Gewährleistungen und Berufsgenossenschaft. Steuerrückstellungen Aufgrund von Steuerrückforderungen waren keine Steuerrückstellungen zu bilden. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren und gliedern sich wie folgt: a. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Bankverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen mehrere Finanzierungsdarlehen für Maschinen und Geräte sowie für den Fuhrpark. b. Verbindlichkeiten aus Lieferungen Die Lieferantenverbindlichkeiten betreffen die normale Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und waren bis zum Erstellungszeitpunkt im Wesentlichen bezahlt oder verrechnet. c. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ein langfristig gewährtes und verzinsliches Gesellschafter-Darlehn vom 6. Dezember 2021 der HYSTER-YALE UK Ltd. (Vereinigtes Königreich). d. sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt incl. Sozialabgaben sowie Lohn- und Umsatzsteuer. Passive Rechnungsabgrenzung Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen vorweg vereinnahmte Entgelte für bestehende bzw. mit Kunden abgeschlossene Mietverträge. SONSTIGE ANGABEN Mitarbeiter Im Wirtschftsjahr 2023 waren neben dem Geschäftsführer im Durchschnitt weitere 37 Mitarbeiter/-innen beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag betragen die bis Ende 2028 sonstigen finanziellen Verpflichtungen und anderen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB insgesamt TEUR 1.169. Hiervon sind innerhalb eines Jahres TEUR 439 und innerhalb von zwei bis fünf Jahren insgesamt TEUR 729 fällig. Geschäftsführung Seit dem 15. Februar 2024 ist Herr Marcus Rosenkranz, Zell/Mosel, zum alleinigenGeschäftsführer bestellt. Er ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Bis zum 14. Februar 2024 war Herr Stewart Douglas Murdoch, Macclesfield (Vereinigtes Königreich Großbritannien Nordirland) zum alleinigenGeschäftsführer bestellt. Prokura Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, ist seit dem 15. Februar Herrn Rainer Marian, Krefeld erteilt. Die Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen war bis zum 14. Februar Frau Caroline Tucker, Hampshire (Vereinigtes Königreich), erteilt. Vorjahresabschluss In der Gesellschafterversammlung vom 12. April 2023 wurde der Vorjahresabschluss für das Wirtschftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 festgestellt und dem damaligen Geschäftsführer Entlastung erteilt. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Geschäftsführer wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 haben sich keine wesentlichen Vorgänge ereignet, welche für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. Offenlegung Die Gesellschaft hat bis zum 31. Dezember 2024 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und im Unternehmensregister elektronisch bekannt zu machen. Der Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde fristgerecht offengelegt. Heidenau im April 2024 gez. Marcus Rosenkranz - Geschäftsführer - sonstige Berichtsbestandteile
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