Baumontage- Service Hippel GmbHLiquidiert

15868 Lieberose, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 6869
Eingetragen
30.6.2005
Branche
Errichtung von FertigteilbautenGerüstbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
Fassaden- und Bodenlegearbeiten, Innen- und Trockenausbau

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Hippel
seit 18.9.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Baumontage- Service Hippel GmbH

Lieberose

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.09.2013 bis zum 10.09.2014

Bilanz zum 10. September 2014

Bau-Montage-Service Hippeö GmbH i.L. Bau-Montage-Service, Lieberose

AKTIVA

  Geschäftsjahr Vorjahr
  EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00   1,00
II. Sachanlagen 767,51   1.376,50
    768,51 1.377,50
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 82.011,81   82.011,81
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 13.084.05(EUR 13.084.05-)      
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben. Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 299,28   349,38
    82.311,09 82.361,19
    83.079,60 83.738,69

PASSIVA

     
  Geschäftsjahr Vorjahr
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag   810.25- 778,35
III. Jahresfehlbetrag   659,09- 1.588,60-
B. Rückstellungen   10.884,75 10.884,75
C. Verbindlichkeiten   48.664,19 48.664,19
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 48.430.55 (EUR 48.430,55)      
    83.079,60 83.738,69

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Baumontagen- Service Hippel GmbH wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum 10. September 2014 die Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB auf. Von größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Von den Übergangsvorschriften des Artikels 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren), bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und dreiunddreißig Jahren) angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Bilanzierung der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zu den Erfüllungsbeträgen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nominalwert angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

Die Steuerrückstellungen bestehen für erwartete Steuernachzahlungen.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in den nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt.

Verbindlichkeitenspiegel (Vorjahreswerte in Klammer)

  Stand 10.09.2014 Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit bis 5 Jahre Restlaufzeit > 5 Jahre
  EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.008,16 0,00 17.008,16 0,00
  (17.008,16) (0,00) (17.008,16) (0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.924,66 17.924,66 0,00 0,00
  (17.924,66) (17.924,66) (0,00) (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 13.731,37 13.731,37 0,00 0,00
  (13.731,37) (13.731,37) (0,00) (0,00)
  48.664,19 31.855,27 17.008,16 0,00
  (48.664,19) (31.855,27) (17.008,16) (0,00)

D. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2014 erfolgte die Geschäftsführung der Baumontage- Service Hippel GmbH durch:

 

Herr Wolfgang Hippel.

Von der Möglichkeit des § 286 Abs. 4 HGB, wonach die Aufwendungen für die Geschäftsführung nicht aufgeführt werden müssen, wurde Gebrauch gemacht.

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres beträgt EUR 659,09. Es wird vorgeschlagen das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Lieberose, den 29.01.2016

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