Lonetal-Energie GmbH
Lonsee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
496.534,00 |
410.570,00 |
| I.
Sachanlagen |
496.534,00 |
410.570,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.838,87 |
88.809,95 |
| I.
Vorräte |
16.352,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.875,32 |
11.027,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.611,55 |
77.782,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.485,99 |
9.538,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
549.858,86 |
508.917,95 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
196.280,46 |
255.498,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
267.000,00 |
267.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
70.719,54 |
11.501,22 |
| davon
Verlustvortrag |
11.501,22 |
1.815,87 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
1.450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
351.578,40 |
251.969,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
90.555,34 |
969,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
549.858,86 |
508.917,95 |
Anhang
Angaben und Erläuterungen zu Bestandteilen der
Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Lonetal-Energie GmbH ist nach
den Vorschriften des deutschen Handelsrechts aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB
als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB.
Zur Bezeichnung der Bilanz-Positionen wird
grundsätzlich die volle gesetzliche Bezeichnung nach
§ 266 HGB gewählt. Es werden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
gemäß §§ 274a, 288 und 326 HGB in
Anspruch genommen.
Die Gesellschaft hat alle Ausweise, die bei
kleinenKapitalgesellschaften wahlweise in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, weitestgehend in den
Anhang aufgenommen.
Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze gemäß § 252 HGB
beachtet.
Die Sachanlagen und immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Zugänge sind mit den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
bzw. mit den Herstellungskosten bewertet. In den
Zugängen des Berichtsjahres sind keine aktivierten
Eigenleistungen enthalten.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Immobilien und
Mobilien werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen
für Zugänge im Geschäftsjahr werden pro rata
temporis ermittelt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß §
253 Abs. 2 Satz 3 HGB sind nicht vorzunehmen.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
werden zu Anschaffungskosten auf der Basis der letzten
Zugänge bewertet. Wertberichtigungen auf Grund von
gesunkenen Wiederbeschaffungskosten, Überbestand und
Ungängigkeit am Abschlussstichtag wurden nicht
vorgenommen.
Forderungen aus Lieferung und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand sowie das Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die
Kassenbestände werden durch ordnungsgemäß
unterzeichnete Aufnahmeprotokolle zum Abschlussstichtag
belegt. Bank- und Postgiroguthaben sind durch
Bankbestätigungen bzw. Tagesauszüge der Institute
zum Abschlussstichtag nachgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen wurden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Positionen
Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von Euro 15.875,32 eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten wurden gemäß §
253 Abs. 1 HGB in Höhe der Erfüllungsbeträge
angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von Euro 201.744,06.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB ergeben sich nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane
Geschäftsführer sind Herr Sieghart Granat
und Herr Oliver Prinzing.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2011 festgestellt.
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