ProOrga
GmbH, projektorientierte Organisation
Weinbach
(vormals:
Steinbach)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
|
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
19.585,00 |
29.446,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
31,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.584,00 |
29.415,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
777.103,70 |
669.832,33 |
| I.
Vorräte |
410.705,66 |
319.955,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
366.062,40 |
341.273,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
335,64 |
8.603,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
796.688,70 |
711.778,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
268.787,97 |
279.152,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
|
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
254.152,60 |
190.433,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.135,37 |
63.718,69 |
| B.
Rückstellungen |
51.991,40 |
67.632,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
475.909,33 |
364.993,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
796.688,70 |
711.778,33 |
Anhang
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen
Erleichterungsvorschriften.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu EUR
150,00 Anschaffungskosten wurden gemäß § 6
Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 wurden gem. § 6 Abs.
2a EStG zu einem Sammelposten zusammengefasst und auf
fünf Jahre verteilt abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Vorräte wurden vom Personal der Gesellschaft
durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Eine
Überprüfung des Wertansatzes war nicht Gegenstand
des erteilten Auftrages.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Restlaufzeit der sonstigen Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 475.909,33 (VJ: EUR 364.993,73) betrug
weniger als ein Jahr. Hierin sind erhaltene Anzahlungen in
Höhe von EUR 453.750,00 (VJ: EUR 363.000,00)
enthalten. Ferner sind Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von EUR 14.430,27 (VJ:
EUR 0,00) enthalten.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und
Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden.
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen i.H.v. EUR
333.543,75 (VJ: EUR 313.413,24)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Karin Salieti-Hönge, Kauffrau, Liebenburg
Von den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Weinbach, März
2012
gez. Karin Salieti-Hönge
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