ektosym GmbH
Rauenthaler Weg 12, 60529 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Dr. Koppe seit 23.6.2022 | Geschäftsführer |
Niels Koppe seit 23.5.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ektosym GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
Angaben gemäß § 284 HGB: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten inklusive Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Planmäßige lineare Abschreibungen wurden gemäß der nach steuerlichen Bestimmungen jeweils betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Im Zugangsjahr erfolgte die Abschreibung zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwar 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro überstiegen, wurden in einen Sammelposten geführt. Der Sammelposten wurde mit 1/5 abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungswerten (=Nennwerten), ggf. vermindert um erforderliche Wertberichtigungen, bilanziert. Finanzmittel sind zu Nominalwerten angesetzt. Steuerrückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Veranlagungsbeträge eingestellt. Sonstige Rückstellungen wurden in der Höhe gebildet, die vernünftiger kaufmännischer Beurteilung entspricht. Die Verbindlichkeiten sind zu Ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1 HGB). Vorschüsse an Organmitglieder wurden nicht gewährt, Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten nicht eingegangen (§ 285 Nr. 9 HGB). Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Herr Niels Koppe (§ 285 Nr. 10 HGB). Sonstige Angaben nach Einzelvorschriften: Die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens (§ 268 Absatz 2 HGB) ist aus dem beigefügten Verzeichnis der Anlagegüter ersichtlich (Anlage). Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht (§ 268 Absatz 4 HGB). Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Absatz 5 HGB). Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Von den Erleichterungen des § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Frankfurt am Main, den 14. Mai 2014 gez. Niels Koppe Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.05.2014 |
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