Spielburg
GmbH
Blaustein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.561,00 |
37.561,00 |
| I.
Sachanlagen |
37.561,00 |
37.561,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
172.739,84 |
169.814,18 |
| I.
Vorräte |
95.820,00 |
90.019,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.618,67 |
31.391,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.301,17 |
48.403,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.329,90 |
2.273,32 |
| Aktiva |
212.630,74 |
209.648,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.102,94 |
41.510,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.510,33 |
30.022,87 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.407,39 |
13.512,54 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,00 |
4.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
174.027,80 |
163.838,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
144.254,69 |
135.838,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.773,11 |
28.000,00 |
| Summe
Passiva |
212.630,74 |
209.648,50 |
Anhang
Spielburg GmbH
Hummelstraße 9
89134 Blaustein
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist nach den
Größenklassen des § 267 Abs. 1
Handelsgesetzbuch (nachfolgend kurz: HGB) als "kleine"
Kapitalgesellschaft eingestuft. Entsprechend wurden bei
Aufstellungen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung die für diese Größenklasse
vorgesehenen Erleichterungen in Form von Verkürzungen
und Weglassen von Anhangsangaben beansprucht.
Die nach § 268 Abs. 2 HGB geforderte Darstellung
der Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens in Form eines Anlagegitters innerhalb
der Bilanz oder im Anhang ist für kleine
Kapitalgesellschaften nicht vorgesehen und daher
unterblieben. Ein Anlagespiegel ist Bestandteil des
Berichts.
Die Gesellschaft wurde im Jahr 2010 gegründet
und nahm ihren Geschäftsbetrieb sofort auf. Das
Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
und zu einzelnen Posten der Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften orientieren sich grundsätzlich
an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen bewertet.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, wurden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Die Nutzungsdauer der jeweiligen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die
Abschreibungsberechnungen erfolgten ab dem Datum des
Zugangs zeitanteilig. Die geringwertigen Anlagegüter
wurden im Geschäftsjahr 2023 voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Beim Umlaufvermögen wurden keine
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Bewertung
des Anlage- und Umlaufvermögens nicht
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zu
Vollkosten. Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. In den
Bewertungsansätzen wurden die Aufwendungen einbezogen,
die im folgenden Geschäftsjahr anfallen werden, jedoch
wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2023 zuzurechnen
sind.
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Da es sich bei der Spielburg GmbH um eine kleine
Gesellschaft im Sinne des HGB handelt erfolgen keine
Angaben zum Gewinn und Verlust.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr 2023 Herr Beck und Frau Nußbaumer.
Die Angaben der Beschäftigungszahlen war in 2023
aufgrund von § 285 Nr. 7 + Nr. 9a i. V. m § 288
HGB nicht erforderlich.
Ulm, den 03.04.2025
gez.
Kristina Nußbaumer
gez.
Dieter Beck
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.04.2025
festgestellt.
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