FINATEM II GMBH & CO.KGLiquidiert

60306 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 31347
Eingetragen
21.1.2004

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

1 von 3 angezeigt

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Beteiligungen

NameAnteil
80.52%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Finatem II GmbH & Co. KG i.L.

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Inhaltsverzeichnis

I. Grundlagen des Unternehmens

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

a) Vermögenslage

b) Finanzlage

c) Ertragslage

3. Gesamtaussage

III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

IV. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft

I. Grundlagen des Unternehmens

Die FINATEM II GMBH & CO.KG i. L. (nachfolgend "Finatem II", "Fonds" oder "Gesellschaft") ist ein geschlossener Spezial-AIF ("Alternativer Investmentfonds") in Form einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft, der sich vorrangig an kleinen und mittleren Unternehmen mit Wachstumspotenzial beteiligt hat und diese in ihrer Entwicklung unterstützte.

Dabei wurde bis zum Ablauf der Investitionsphase, die am 13. Mai 2009 endete, ein mehrheitlicher Anteilserwerb von Unternehmen mit einer Umsatzgrößenordnung zwischen € 20 Mio. und € 125 Mio.

p. a. bzw. Unternehmenswerten zwischen € 25 Mio. und € 125 Mio. angestrebt, die insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, im Konsumgüter- oder im Dienstleistungssektor tätig sind. Der Anlageschwer- punkt lag hierbei auf Management- bzw. Owner-Buyouts, bei einem Eigenkapitaleinsatz von nicht mehr als € 10 bis € 25 Mio. pro Transaktion.

Die Portfoliounternehmen wurden bis zur Auflösung der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 durch den Fonds in ihrer Weiterentwicklung und ihrem Wachstum unterstützt. Der Fokus lag dabei auf der individuellen strategischen Fortentwicklung durch deren Geschäftsführung mit dem Ziel der Wertsteigerung. Eine erreichte Wertsteigerung wurde durch Desinvestition der Anteile an dem Portfoliounternehmen realisiert, zum Beispiel durch Veräußerung an einen strategischen Partner oder neuen Finanzinvestor oder durch einen Börsengang.

Finatem II begleitete die Portfoliounternehmen nach eigener Auffassung als strategischer Partner, der eine auf Wachstum und Optimierung ausgerichtete Wertschöpfungsstrategie mit dem Management verfolgte. Zu den von Finatem II verfolgten wachstumsbezogenen Elementen gehörten die Anwendung einer Buy-and-Build-Strategie und die Erleichterung der internationalen Expansion, sei es in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, den Kundenstamm oder die Durchführung einer strategischen Neupositionierung. Zu den optimierungsbezogenen Elementen gehörten der Aufbau von Managementteams sowie die Unterstützung durch Industrieexperten, die ihre jahrelange Erfahrung einbrachten.

Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich die Verwaltung dieses geschlossenen Spezial-AIF über den jeweiligen Beirat der Portfoliounternehmen auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1

i. V. m. § 2 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und S. 2 Nr. 2 b) KAGB gewesen.

Die organisatorische Beteiligungsstruktur war in der Regel mehrstufig. Die Finatem II diente als Holding für die operativen Portfoliounternehmen. Zwischen der Finatem II und den operativen Portfoliounternehmen waren eigenständige Zwischengesellschaften angeordnet, die zur Risikobegrenzung der operativ tätigen Unternehmen dienten. Die jeweiligen Portfoliounternehmen konnten wiederum in weitere Tochterunternehmen untergliedert werden.

Die Finatem II hat am 31. März 2021 die letzte Beteiligung (Financière FVS S.A.S., Méré/Frankreich) aus ihrem Portfolio veräußert.

Der Unternehmenserfolg der Finatem II wurde im Wesentlichen durch die Wertentwicklung der Beteiligungen definiert. Wesentliche Ziel- und Erfolgsgröße war daher der Net Asset Value (NAV), welcher auf Marktwerten basiert. Dadurch war der NAV insbesondere im Falle von Wertsteigerungen über die ursprünglichen Anschaffungskosten der Finanzanlagen nicht mit der handelsrechtlichen Bilanz abstimmbar.

Während der Laufzeit des Fonds sollte der NAV gesteigert werden, was sich dann in einem höheren Unternehmenswert des Fonds widerspiegeln sollte. Die zugrundeliegenden Unternehmenswerte der Portfoliounternehmen wurden regelmäßig im Rahmen einer DCF-Analyse und auf Basis von Bewertungsverfahren auf Basis von Ergebnismultiplikatoren aktualisiert.

Die Bewertungen der Beteiligungen konnten kurzfristigen Schwankungen unterliegen, da sie von der Branchenkonjunktur der Beteiligungsunternehmen beeinflusst wurden. Kurzfristige Bewertungsänderungen einer Beteiligung ließen keinen unmittelbaren Rückschluss auf deren Entwicklung zu. Diese ließ sich oft erst im Zeitpunkt einer Veräußerung sicher einschätzen.

Der NAV des Fonds als Aggregation der NAV der einzelnen Portfoliogesellschaften wurde zu jedem Quartal und zum Berichtsstichtag von der Geschäftsführung überwacht. Eine Steuerung des Fonds anhand dieses finanziellen Leistungsindikators erfolgte allerdings nur insoweit, dass auf dieser Basis Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Veräußerung der Portfoliounternehmen abgeleitet wurden. Eine Planung oder Prognose der Unternehmenswerte wurde nicht vorgenommen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wurden ebenfalls nicht zur Steuerung des Unternehmens herangezogen.

Bei den Portfoliounternehmen wurden jahresbezogene Kennzahlen wie Umsatz, EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) oder Nettogewinn angewandt, um deren wirtschaftliche Leistung zu messen. Anhand der Monats- und Quartalszahlen wurde die Entwicklung der Beteiligungen im Vergleich zum Vorjahr, zum Plan und zum aktuellen Budget verfolgt. In Sitzungen der Geschäftsleitung und der Partner wurden regelmäßig aktuelle Entwicklungen besprochen sowie ggf. notwendige Maßnahmen in den Beteiligungsunternehmen eingeleitet.

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgte bis zu der Auflösung der Gesellschaft am 31. Dezember 2021 durch die Komplementärin Finatem Fonds II Management GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, vertreten durch den geschäftsführenden Kommanditisten Christophe Hemmerle, Kaufmann, Neu-Anspach, und durch deren Komplementärin, die Finatem Fonds Management Verwaltungs GmbH, Bad Homburg. Seit der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Vertretung der Gesellschaft durch den Liquidator, Finatem Fonds Management Verwaltungs GmbH.

Die Laufzeit des Fonds war durch Gesellschafterbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 befristet und die Gesellschaft wurde zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Seit dem 1. Januar 2022 befindet sich die Finatem II in Liquidation.

Die Gesellschaft verfügt über keine eigenen Mitarbeiter und tätigt keine Forschung und Entwicklung.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nachdem sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen 2022 deutlich eingetrübt hatten, war das Weltwirtschaftswachstum im Jahr 2023 lediglich leicht rückläufig. Es befand sich allerdings weiterhin auf einem historischen Tiefstand. Dass im Jahr 2023 eine größere Rezession und eine Stagflation ausgeblieben ist, kann jedoch als erfreulich betrachtet werden.

Das weltweite Bruttoinlandprodukt betrug laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2023 3,2 % (2022: 3,4 %). Für die Eurozone gibt der IWF für das Jahr 2023 eine Zunahme des BIP um 0,4 % (2022: 3,5 %) an, während sich das BIP in Deutschland um -0,3 % verringert haben soll (2022: Erhöhung um 1,8 %).

(Quelle: IWF World Economic Outlook Update - April 2024)

Im Sommer 2022 hatte die EZB begonnen, die Leitzinsen zu erhöhen, weil die Inflationsrate im Euroraum stark gestiegen war. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 hat die EZB daher den Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft zehn Mal erhöht. Während die Hauptrefinanzierungsfazilität im Juni 2022 noch 0,0 % betrug, belief sie sich im November 2023 auf 4,5 %. Die Zinserhöhungen der EZB scheinen jedoch im Jahr 2023 Wirkung gezeigt zu haben. Während sich die Inflationsrate im Euroraum im Oktober 2022 noch mit 10,6 % auf einem Höchststand befunden hat, betrug sie zum Ende des Geschäftsjahres 2023 2,4 %.

(Quelle: Eurostat - HICP - monthly data (annual rate of change) und Deutsche Bundesbank - EZB-Zinssätze)

Das Wachstum der Gesamtwirtschaft hat sich 2023 zwar rückläufig, vor dem Hintergrund der im Jahr 2022 deutlich eingetrübten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen allerdings insgesamt robust entwickelt. Der IWF führt dies insbesondere auf starke wirtschaftliche Entwicklungen in den USA und den fortgeschritteneren Entwicklungsländern zurück. Grund hierfür scheint unter anderem ein stärkerer Konsum privater Haushalte gewesen zu sein. Diese konnten auf finanzielle Reserven zurückgreifen, welche sie während der Coronapandemie angespart hatten. Darüber hinaus haben in den meisten Regionen der Welt auch die Staatsausgaben zugenommen und damit die allgemeine Nachfrage unterstützt. Die im Euroraum vergleichsweise schlechte gesamtwirtschaftliche Entwicklung führt der IWF auf eine schlechtere Stimmung bei den Konsumenten, anhaltende Effekte aus den 2022 gestiegenen Energiepreisen und auf relativ hohe Belastungen durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine zurück. (Quelle: IWF World Economic Outlook Update - April 2024)

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Während sich die Stimmung in der Branche zu Beginn des Jahres 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert hatte, ließ sie im 2. Quartal 2023 aufgrund der konjunkturellen Entwicklung deutlich nach. Durch die konjunkturellen Schwierigkeiten vermuteten Investoren größere Unsicherheiten bei der künftigen Entwicklung von Portfoliounternehmen im Private-Equity-Bereich und hielten sich daher mit Investitionen zurück. Auch die Zinserhöhungen der EZB haben im ersten Halbjahr 2023 die Marktstimmung belastet, weil sie Übernahmefinanzierungen erschwerten.

(Quelle: KfW Research - German Private Equity Barometer, 2. Quartal 2023)

Gegen Ende des Jahres 2023 konnte sich das Branchenklima leicht verbessern. Insgesamt blieb die Marktstimmung jedoch weiterhin schlecht. Investoren nahmen das relativ niedrige Niveau der Einstiegsbewertungen jedoch als positiv wahr. Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BVK, nahm an, dass sich die Marktstimmung wieder deutlich positiver entwickeln werde, wenn die Leitzinsen gesenkt würden. Bis dahin dürfe die Stimmung jedoch weiter durch Konjunkturdaten und gesamtwirtschaftliche Risiken stark beeinflusst werden.

(Quelle: KfW Research - German Private Equity Barometer, 4. Quartal 2023)

Dem BVK1 zufolge zeigten sich im Jahr 2023 daher in allen Marktsegmenten Investitionsrückgänge. Insgesamt wurden deutschlandweit etwa € 10,5 Mrd. in Unternehmen investiert. Das waren ca. € 4,9 Mrd. (31,7 %) weniger als im Jahr 2022 (ca. € 15,4 Mrd.).

In dem Buy-Out-Marktsegment wurden im Jahr 2023 etwa € 6,5 Mrd. in Unternehmen investiert. Dem gegenüber standen ca. € 8,8 Mrd. im Vorjahr. Das Investitionsvolumen ging somit um ca. 26,1 % weiter zurück und lag dadurch ca. 41,4 % unter dem Stand von etwa € 11,1 Mrd. 2021.

Auf der Fundraising-Seite verzeichneten Buy-Out-Fonds im Jahr 2023 hingegen einen deutlichen Zuwachs auf etwa € 2,8 Mrd. gegenüber ca. € 1,1 Mrd. im Jahr 2022. Die Buy-Out Fonds konnten somit etwa 2,7 Mal so viel Kapital beschaffen wie noch im Vorjahr. Diese Entwicklung relativiert sich jedoch vor dem Hintergrund, dass das Fundraising-Volumen bereits 2022 stark eingebrochen war. Im Jahr 2021 konnten noch ca. € 3,8 Mrd. von Buy-Out-Fonds akquiriert werden. Die Entwicklung des Jahres 2023 konnte diesen Effekt somit nur teilweise wieder ausgleichen. Das Fundraising-Volumen lag Ende 2023 immer noch 23,8 % unter dem Niveau von 2021.

1 Bereits im Lagebericht 2022 wurde zur Darstellung der branchenbezogenen Rahmenbedingungen auf eine Veröffentlichung

des Bundesverbandes Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture-Capital Association e. V. (BVK) Bezug genommen. Die vom BVK veröffentlichten Werte sind dabei Gegenstand kontinuierlicher und damit auch nachträglicher Aktualisierung. Mit der 2024 veröffentlichten Statistik zum deutschen Beteiligungskapitalmarkt für das Jahr 2023 hat der BVK die im Vorjahr veröffentlichten Werte in Bezug auf das Jahr 2022 angepasst. Für die Vorjahresangaben bezieht sich der vorliegende Lagebericht deshalb auf die aktualisierten, im März 2024 durch den BVK veröffentlichten Zahlen.

Im Bereich der Venture-Capital-Fonds war das Fundraising 2023 hingegen stark rückläufig; sie konnten lediglich ca. € 1,8 Mrd. beschaffen und somit etwa 72,3 % weniger als im Vorjahr. Hintergrund dieser Entwicklung dürfte unter anderem der sprunghafte Anstieg des Kapitalbeschaffungsvolumens im Jahr 2022 gewesen sein, in dem mit rund € 6,5 Mrd. nahezu sechseinhalb Mal so viel Mittel beschafft werden konnten wie 2021 (etwa € 1,0 Mrd.). Ein Großteil der Investoren im Venture-Capital-Marktsegment dürfte sich daher bereits 2022 am Markt platziert haben.

Das Volumen der Beteiligungsverkäufe erreichte im Jahr 2023 rund € 3,2 Mrd., was einer Minderung um etwa 8,8 % gegenüber dem Vorjahr (ca. € 3,5 Mrd.) entspricht. Die wichtigsten Exit-Kanäle nach Volumen waren weiterhin Verkäufe an andere Beteiligungsgesellschaften oder Finanzinstitutionen (29,3 % des Gesamtvolumens; Vorjahr: 57,9 %) und Trade Sales (50,3 %; Vorjahr: 32,2 %).

(Quelle: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e. V. (BVK) - Deutscher Beteiligungskapitalmarkt 2023; Stand März 2024)

Insgesamt lässt sich daher festhalten, dass sich das angespannte gesamtwirtschaftliche Umfeld und insbesondere die negative konjunkturelle Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023 auch auf die Entwicklung des deutschen Beteiligungskapitalmarktes durchgeschlagen haben.

2. 2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Das letzte durch die Finatem II gehaltene Beteiligungsunternehmen (Financière FVS S.A.S.) wurde im Jahr 2021 veräußert. Seit dem 1. Januar 2022 befindet sich die Gesellschaft in Abwicklung. Einnahmen erzielte die Gesellschaft im Berichtsjahr nur geringfügig in Form von Zinseinnahmen für ein Verkäuferdarlehen, das im Berichtsjahr vollständig zurückgeführt wurde. Die Kosten, insbesondere für den Liquidationsprozess, führten zu einem negativen Jahresergebnis.

a) Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 17 auf T€ 1.598 leicht erhöht.

Auf der Aktivseite reduzierten sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von T€ 862 auf T€ 0, da alle offenen Forderungen im Rahmen der Abwicklung der Gesellschaft verwertet werden konnten. Das hierunter im Vorjahr ausgewiesene Verkäuferdarlehen aus der Veräußerung des letzten Beteiligungsunternehmens (Financière FVS S.A.S) wurde im Berichtsjahr vollständig beglichen. Die Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten sich um T€ 815 auf T€ 1.280, was sich insbesondere aus dem Mittelzufluss aus der Begleichung des vorgenannten Käuferdarlehens zurückführen lässt.

Der auf der Aktivseite ausgewiesene negative Kapitalanteil eines Kommanditisten stieg um T€ 63 auf T€ 314 bedingt durch den Anteil am Jahresfehlbetrag 2023 und eine Ausschüttung an den Kommanditisten.

Auf der Passivseite der Bilanz resultiert der Anstieg der Bilanzsumme insbesondere aus einem Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten, wobei sich die Reduktion des Eigenkapitals im Zuge der Verlustzuweisungen an die Kommanditisten ausgleichend ausgewirkt hat.

Das gesamte Eigenkapital beläuft sich zum Stichtag auf T€ 376 und hat sich durch die Verlustzuweisungen des abgelaufenen Geschäftsjahres und eine Ausschüttung an die Kommanditisten um T€ 673 verringert.

Die Rückstellungen reduzierten sich im Rahmen des Liquidationsprozesses durch den teilweisen Verbrauch der Liquidationsrückstellungen gegenüber dem Vorjahr um T€ 109 reduziert.

Demgegenüber haben sich die Verbindlichkeiten um T€ 735 auf T€ 735 erhöht. Der Anstieg war einerseits durch die Passivierung einer Verbindlichkeit gegenüber einer Gesellschaft aus dem Finatem-Verbundbereich in Höhe von T€ 177 begründet. Die Verbindlichkeit resultiert aus der Rückzahlung des Verkäuferdarlehens aus der Veräußerung der Financière FVS S.A.S. Der Käufer hatte den gesamten Nominalbetrag des Darlehens an die Finatem II zurückgeführt, obwohl ihr dieser nur anteilig zustand. Daneben entfielen T€ 550 auf die Passivierung einer Verbindlichkeit gegenüber den Kommanditisten zu Lasten ihrer Kapitalkonten. Die Passivierung der Verbindlichkeit war geboten, weil die geschäftsführende Komplementärin zum 21. Dezember 2023 beschlossen hat, einen Teilbetrag des zurückgezahlten Verkäuferdarlehens in Höhe von T€ 550 an die Kommanditisten auszuschütten.

Es bestehen, wie auch im Vorjahr, keine langfristigen Verbindlichkeiten.

b) Finanzlage

Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr um T€ 117 auf T€ - 48 (Vorjahr: T€ - 166) gesteigert werden.

Hintergrund dieser Entwicklung war einerseits ein Anstieg des EBITDA um T€ 224 auf T€ - 139. Der Anstieg ist dabei im Wesentlichen auf die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zurückzuführen. Es sei an dieser Stelle auf die Erläuterungen zur Ertragslage verwiesen. Im EBITDA sind dabei nicht zahlungswirksame Ergebniseffekte aus dem Abbau von Rückstellungen in Höhe T€ - 109 (Vorjahr: T€ 192) enthalten. Ursächlich hierfür waren im Wesentliche Verbräuche der Rückstellungen für Liquidationskosten sowie Verbräuche der Rückstellungen für die Kosten der Jahresabschlussprüfungen 2021 und 2022. Daneben haben die Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Berichtsjahr um T€ 185 (Vorjahr: T€ - 12) zugenommen. Hintergrund waren dabei einerseits nicht zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von T€ 8 aus dem Aufbau von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie andererseits die Vereinnahmung von Mittelzuflüssen auf Rechnung einer Schwestergesellschaft im Rahmen der Rückzahlung eines Verkäuferdarlehens in Höhe von T€ 177. Zur näheren Erläuterung sei an dieser Stelle auf die Ausführungen zur Vermögenslage verwiesen. Die Zunahme in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 550 ist nicht erfolgswirksam, sondern zu Lasten der Kapitalkonten passiviert worden. Zuletzt konnte die Gesellschaft Mittelzuflüsse aus dem Abbau von sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 15 (Vorjahr: T€ 18) verzeichnen.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist gegenüber dem Vorjahr von T€ 0 auf T€ 864 gestiegen. Er resultierte im Wesentlichen aus der Rückzahlung eines Verkäuferdarlehens (T€ 817) sowie der Vereinnahmung von in Vorjahren (T€ 29) sowie im Geschäftsjahr (T€ 14) aufgelaufenen Zinsansprüchen aus einem Verkäuferdarlehen. Daneben fielen Zinszahlungen auf Termingeldanlagen an (T€ 4).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Die liquiden Mittel erhöhten sich von T€ 465 auf T€ 1.280.

Mit dem vorhandenen Bestand an liquiden Mitteln verfügte die Finatem II über ausreichende Mittel für das Geschäftsjahr 2023.

c) Ertragslage

Ergebnisquellen 2023 2022 Veränderung
T€ T€ T€
Sonstige betriebliche Erträge 4 0 4
Sonstige betriebliche Aufwendungen -144 -363 219
EBITDA* -139 -363 224
Zuschreibungen 0 0 0
Abschreibungen 0 0 0
EBIT** -139 -363 224
Finanzergebnis 17 16 1
EBT*** -122 -347 225
Periodenergebnis -122 -347 225

* Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen

** Ergebnis vor Zinsen und Steuern

*** Ergebnis vor Steuern

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um T€ 219 ist insbesondere auf außergewöhnliche Aufwendungen in der Vorperiode zurückzuführen. Diese betrafen die Liquidationsfee des Liquidators in Höhe von T€ 95 sowie Zuführungen zu den Rückstellungen für Liquidationskosten in Höhe von T€ 160.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Aufwendungen aus der Zahlung der Liquidationsfee an den Liquidator vollständig durch den Verbrauch von Rückstellungen kompensiert. Daneben sind im Geschäftsjahr 2023 keine weiteren Zuführungen zu den Rückstellungen für Liquidationskosten erfolgt. Diese positiven Effekte wurden allerdings durch den Anstieg anderer Aufwendungen teilweise wieder ausgeglichen. Dies betraf insbesondere die Abschluss- und Prüfungskosten, welche im abgelaufenen Geschäftsjahr um T€ 28 angestiegen sind.

Das Finanzergebnis enthält insbesondere Zinserträge des abgelaufenen Geschäftsjahres für das an den Käufer der Anteile an der Financière FVS S.A.S. gewährte Verkäuferdarlehen.

3. Gesamtaussage

Im Berichtsjahr hat Finatem II erneut ein negatives Jahresergebnis erzielt. Die Aufwendungen des Berichtsjahres konnten aufgrund geringer Einnahmen nicht gedeckt werden.

III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Die variablen Kaufpreisbestandteile aus der Veräußerung der Financière FVS S.A.S. wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht realisiert. Wesentliche Chancen und Risiken bestehen seitdem nicht mehr.

Im Rahmen des Abwicklungsprozesses konnten zum 31. Dezember 2023 sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verwertet werden. Die Finatem II sieht kein Risiko, dass der Bestand der Gesellschaft bis zur geplanten Liquidation gefährdet ist.

IV. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde zum 31. Dezember 2021 aufgelöst und befindet sich seitdem in der Liquidationsphase. Es ist geplant, dass die Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2025 abgewickelt wird.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Vermögensgegenstände ausreichen, die Verbindlichkeiten zu decken.

Vor diesem Hintergrund haben wir keine Prognose erstellt.

 

Frankfurt am Main, den 30. September 2024

(als Geschäftsführer der Finatem Fonds Management Verwaltungs GmbH)

Dr. Robert Hennigs

ChristopH Hemmerle

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVA

  EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. sonstige Vermögensgegenstände   0,00 861.962,16
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 846.586,58)      
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   1.280.176,52 464.985,08
Summe Umlaufvermögen   1.280.176,52 1.326.947,24
B. Rechnungsabgrenzungsposten   4.463,00 4.055,91
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten   313.650,49 250.289,95
    1.598.290,01 1.581.293,10

PASSIVA

  EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital      
I. Kapitalanteile Kommanditisten   689.492,33 1.298.978,56
II. Bilanzgewinn   0,00 0,00
Summe Eigenkapital   689.492,33 1.298.978,56
B. Rückstellungen      
1. sonstige Rückstellungen   173.178,78 282.160,00
C. Verbindlichkeiten      
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.416,19   0,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 8.416,19 (EUR 0,00)      
2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 154,54   154,54
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 154,54 (EUR 154,54)      
3. sonstige Verbindlichkeiten 727.048,17   0,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 727.048,17 (EUR 0,00)      
    735.618,90 154,54
    1.598.290,01 1.581.293,10

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Vorjahr
1. Sonstige betriebliche Erträge 4.470,89 0,00
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -143.788,09 -363.088,06
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 17.490,90 16.346,00
4. Ergebnis nach Steuern -121.826,30 -346.742,06
5. Jahresfehlbetrag -121.826,30 -346.742,06
6. Belastung der Kapitalkonten der Kommanditisten 121.826,30 346.742,06
7. Vorabgewinn des Komplementärs 0,00 0,00
8. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Gesellschaft ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRA 31347 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine kleine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB i. V. m. § 264a HGB.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1, 274a und 276 HGB abgesehen. Von den größenabhängigen Erleichterungen in Bezug auf die Anhangangaben gemäß § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst, jedoch im Anhang weitergehend erläutert.

Durch die vereinfachte Darstellung der Werte in T€ können Rundungsdifferenzen zu den mathematisch exakt berechneten Werten auftreten.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Dauer der Gesellschaft war bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Die Gesellschaft befindet sich seit dem 1. Januar 2022 in Liquidation, weshalb die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 unter der Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erfolgte. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden die Regelungen des IDW RS HFA 17: "Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern- Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss" berücksichtigt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte unter Veräußerungsgesichtspunkten nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Die Schulden wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), d.h. mit dem bei Fälligkeit zur Tilgung der Schuld voraussichtlich aufzubringenden Geldbetrag, angesetzt.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalbetrag ausgewiesen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen und die zugrundeliegenden gegenseitigen Verträge trotz Einstellung des Geschäftsbetriebs erfüllt werden.

Die in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Vermögensgegenstände enthalten keine nennenswerten stillen Reserven, so dass das Eigenkapitalzum Bilanzstichtag grundsätzlich auch dem tatsächlichen Reinvermögen der Gesellschaft entspricht.

Die Kapitalanteile der Kommanditistensind zum Nennbetrag angesetzt.

Die Sonstigen Rückstellungenberücksichtigen alle nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung er- kennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich künftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Entsprechend den Regelungen des IDW RS HFA 17 wurden zusätzlich alle Verpflichtungen aufgenommen, die der Einstellung der operativen Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und denen sich der Bilanzierende voraussichtlich nicht entziehen kann, auch wenn diese Verpflichtungen rechtlich noch nicht entstanden sind. Für die mit der erwarteten Einstellung der Unternehmenstätigkeit in Verbindung stehenden Kosten wurde im Geschäftsjahr 2022 deshalb ein Betrag in Höhe von T€ 190 zurückgestellt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde hiervon ein Betrag in Höhe von T€ 95 verbraucht, sodass zum 31. Dezember 2023 noch T€ 95 für derartige Aufwendungen zurückgestellt sind.

Die Verbindlichkeitensind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Das Eigenkapital der Gesellschaft gliedert sich in das Kapitalkonto des persönlich haftenden Gesellschafters und in die Kapitalkonten I und II der Kommanditisten. Der persönlich haftende Gesellschafter hat keine Einlage zu leisten.

Die Kapitalanteile der Kommanditisten umfassen einerseits die Festkapitalkonten der Kommanditisten in Höhe des im Handelsregister für jeden Kommanditisten eingetragene Haftkapitals (insgesamt T€ 2,6; voll eingezahlt).

Für jeden Kommanditisten wird zusätzlich zum Festkapitalkonto ein Kapitalkonto I ("Preferred Capital" gemäß Gesellschaftsvertrag) geführt, auf das die sonstigen Einlagen (sogenannte "Drawdowns"), die die Kommanditisten der Gesellschaft verbindlich zugesagt haben und die nicht Festkapital darstellen, erfasst werden. Auf dem Kapitalkonto II werden die den Gesellschaftern im Rahmen der Ergebnisverwendung zuzuordnenden Gewinne und Verluste ("Operating Profits and Operating Losses" gemäß Gesellschaftsvertrag) gebucht. Die Kapitalkonten I bis II stellen nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages Kapitalanteile der Kommanditisten dar.

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen Jahresfehlbetrag von T€ 122 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von T€ 347) aus.

Die Kapitalanteile der Kommanditistenhaben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

T€
Kapitalanteile der Kommanditisten zum 31. Dezember 2022 1.048
Rückzahlung an die Kommanditisten (Kapitalkonto I) 550
Belastung der Kapitalkonten aus der Ergebnisverwendung (Kapitalkonto II) 122
Kapitalanteile der Kommanditisten zum 31. Dezember 2023 376

Die Kapitalanteile der Kommanditisten werden in Höhe von T€ 689 (Vorjahr: T€ 1.299) auf der Passivseite ausgewiesen. Das Kapital eines Kommanditisten wird aufgrund seines insgesamt negativen Saldos mit einem Betrag in Höhe von T€ 314 (Vorjahr: T€ 250) auf der Aktivseite dargestellt.

Die Sonstigen Rückstellungenbelaufen sich auf T€ 173 (Vorjahr: T€ 282). Sie beinhalten im Wesentlichen Kosten für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Liquidation des Unternehmens, für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2023 sowie für die Erstellung der Steuererklärung für 2023.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen(T€ 8; Vorjahr: T€ 0) beinhalten Verbindlichkeiten für Beratungsleistungen.

Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten (T€ 727; Vorjahr: T€ 0,2) werden Verrechnungskonten aus dem Leistungsverkehr mit Gesellschaften aus der Finatem-Gruppe in Höhe von T€ 177 sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 550 ausgewiesen.

Sämtliche zum 31. Dezember 2023 bilanzierten Verbindlichkeiten haben unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

Der Vorabgewinn der Komplementärin ist aufgrund der Liquidation des Fonds entfallen.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge (T€ 4; Vorjahr: T€ 0) entfallen vollständig auf periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 144; Vorjahr: T€ 363) beinhalten im Wesentlichen Jahresabschluss- und Prüfungskosten (T€ 86; Vorjahr: T€ 58), Rechts- und Beratungskosten (T€ 38; Vorjahr: T€ 191), sowie Aufwendungen für Versicherungen (T€ 17; Vorjahr: T€ 16).

Die Position Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge(T€ 17; Vorjahr: T€ 16) enthält Zinsen aus einem gewährten Verkaufsdarlehen und Bankguthaben.

VI. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung und Vertretung der FINATEM II GMBH & CO.KG i. L. erfolgte bis zum Zeitpunkt der Auflösung zum 31. Dezember 2021 durch die Komplementärin, Finatem Fonds II Management GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, die keinen Kapitalanteil hält.

Die Geschäftsführung und Vertretung der Finatem Fonds II Management GmbH & Co. KG erfolgt durch den geschäftsführenden Kommanditisten Christophe Hemmerle, Kaufmann, Neu-Anspach, und durch deren Komplementärin, die Finatem Fonds Management Verwaltungs GmbH, Bad Homburg (Gezeichnetes Kapital: T€ 50), die durch die beiden Geschäftsführer Christophe Hemmerle, Kaufmann, Neu- Anspach, und Dr. Robert Hennigs, Kaufmann, Gstadt am Chiemsee, vertreten wird.

Die Finatem Fonds Management Verwaltungs GmbH wurde als Liquidator der Gesellschaft bestimmt.

Die FINATEM II GMBH & CO.KG i. L. ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft und beschäftigt keine Mitarbeiter.

Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB.

Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wurde in Vorjahren gemäß § 290 Abs. 5 i. V. m. § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB verzichtet.

 

Frankfurt am Main, den 30. September 2024

(als Geschäftsführer der Finatem Fonds Management Verwaltungs GmbH)

Dr. Robert Hennigs

ChristopH Hemmerle

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Finatem II GmbH & Co. KG i.L., Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Finatem II GmbH & Co. KG i.L., Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Finatem II GmbH & Co. KG i.L. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß §45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45 a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Liquidation der Gesellschaft und Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt III des Anhangs und die Angaben im Abschnitt I des Lageberichts, welche die Liquidation der Gesellschaft und die darauf basierende Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Gesellschaft zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Gesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Liquidation der Gesellschaft nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 30. September 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Fatih Agirman, Wirtschaftsprüfer
ppa. Timothy Bauer, Wirtschaftsprüfer


Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 13. November 2024 festgestellt.

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