levoBank eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefanie Roth seit 4.7.2023 | Prokura |
Kirsten Waldemar Meeß seit 4.9.2020 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
levoBank eGLebachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023levoBank eG, LebachGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das nähere geographische Umfeld. Neben der Stadt Lebach und der Gemeinde Eppelborn zählen wir das restliche Saarland zu unserem primären Geschäftsgebiet. Unser Geschäftsmodell fokussiert sich auf das Privat- und Firmenkundengeschäft, wobei wir neben dem Bankgeschäft auch Warengeschäft betreiben. Als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung investieren wir in Beteiligungen, Wertpapieranlagen, Renditeimmobilien und Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus nutzen wir das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit unterhalten wir eine Zweigniederlassung in Eppelborn-Wiesbach. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehören wir als Bank der BVR-Institutssicherung (BVR-ISG-Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG-Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaftsbank der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland wurde im Jahr 2023 weiterhin durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie die Spätfolgen der Coronapandemie beeinträchtigt. Darüber hinaus belasteten die kräftigen Leitzinsanhebungen und der andauernde Arbeits- und Fachkräftemangel die wirtschaftliche Situation. Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichtes im November 2023 musste die Bundesregierung in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Im Zuge dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es in 2022 noch um 1,8 % gestiegen war. Aufgrund der hohen Inflation kam es im Jahr 2023 zu einem erheblichen Rückgang der privaten Konsumausgaben um 0,7 % (Vorjahr Steigerung 3,9 %). Im Zuge der erforderlichen Budgetkürzungen im Zusammenhang mit dem Haushaltsurteil sanken auch die staatlichen Konsumausgaben um 1,5 % (Vorjahr Steigerung 1,6 %). Der grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft konnte 2023 nicht an die Zuwächse während der Erholung von der Coronakrise anknüpfen. Sowohl die Exporte als auch die Importe sanken um 2,2 % bzw. 3,4 %, nachdem sie im Vorjahr noch um 3,3 % und 6,6 % gestiegen waren. Obwohl die staatlichen Einnahmen im Jahr 2023 stärker als die Ausgaben gestiegen sind, kam es erneut zu einem gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizit. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt betrug das Defizit in 2023 2,1 % (Vorjahr 2,5 %). Der Bruttoschuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt hat sich dabei von 66,1 % auf 65,0 % vermindert. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Die Arbeitslosenzahl stieg von durchschnittlich 2,4 Mio. in 2022 auf 2,6 Mio. Menschen, während sich die Arbeitslosenquote mit 5,7 % (Vorjahr 5,3 %) langfristig gesehen weiterhin auf einem niedrigen Niveau befindet. Die Zahl der Erwerbstätigen kletterte im Vorjahresvergleich um rund 0,3 Mio. auf einen neuen Rekordwert von rund 45,9 Mio. Menschen. Die Verbraucherpreise stiegen im Jahresdurchschnitt um 5,9 %, nachdem im Jahr 2022 mit 6,9 % die höchste Inflationsrate seit der Wiedervereinigung erreicht wurde. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung waren in erster Linie die nachlassenden Steigerungen bei den Energiekosten. Bei den Nahrungsmitteln hielt der hohe Preisauftrieb jedoch an, wobei es hier zu Preissteigerungen um 12,4 % kam. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte bereits im Jahr 2022 die Leitzinsen um 2,5 %-Punkte erhöht. Angesichts der weiterhin hohen Inflation vollzog die EZB in 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um 2,0 %-Punkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4,0 % für die Einlagefazilität, 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Bis zum Jahresende 2023 bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte an, die Leitzinsen erst wieder zu senken, wenn die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2,0 % wieder erreiche. Die addierte Bilanzsumme der Genossenschaftsbanken in Deutschland sank im Jahr 2023 leicht um 0,5 Mrd. Euro auf 1.174,6 Mrd. Euro, wobei die durchschnittliche Bilanzsumme der 697 Institute bei rund 1,7 Mrd. Euro lag. Im Kreditgeschäft kam es zu einer Erhöhung der Kundenforderungen um 20,0 Mrd. Euro (+ 2,6 %) auf 776,7 Mrd. Euro, wobei der Anteil der langfristigen Forderungen bei 89,5 % liegt. Die Kundeneinlagen sanken um rund 1,1 Mrd. Euro auf 868,9 Mrd. Euro. Den Genossenschaftsbanken ist es im Jahr 2023 gelungen, das bilanzielle Eigenkapital mit einem Plus von 3,2 % auf 64,3 Mrd. Euro zu steigern. Im Vorjahr lag die Steigerungsrate bei 5,2 %. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die wir mit Hilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als bedeutsamster Leistungsindikator für unsere Rentabilität wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst unsere Ertragskraft in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Hierbei wird das Betriebsergebnis vor Bewertung gemäß Gewinn- und Verlustrechnung um periodenfremde und betriebswirtschaftlich außerordentliche Faktoren bereinigt. Den Zinsüberschuss, den Provisionsüberschuss, die Verwaltungsaufwendungen und das Betriebsergebnis vor Bewertung planen und steuern wir im Rahmen unserer vierteljährlichen Ergebnisvorschaurechnung sowie unserer Eckwertplanung über einen Zeitraum von vier Jahren. Als bedeutsamsten Leistungsindikator für die Effizienz unseres Instituts wurde die Cost-Income-Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen inkl. ordentlicher Abschreibungen zum Zins- und Provisionsergebnis, dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen sowie dem Rohergebnis aus dem Warengeschäft dar. Für den Leistungsindikator CIR haben wir strategisch einen Wert von maximal 75 % definiert. Zur Sicherung unserer Zukunftsfähigkeit durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR, die sich aus dem Verhältnis der regulatorischen Eigenmittel und dem Gesamtrisikobetrag gemäß CRR ergibt. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung verbesserte sich von TEUR 7.215 auf TEUR 8.965. Die Rentabilitätskennzahl BE vor Bewertung/dBS erhöhte sich im Vorjahresvergleich von 0,83 % auf 0,98 %. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 66,9 % (Vorjahr: 70,2 %). Die Gesamtkapitalquote, deren aufsichtsrechtliche Mindestanforderung bei 13,62 % lag, belief sich auf 14,84 %. Ende 2022 lag diese bei 15,70 %. Mit Ausnahme der Gesamtkapitalquote hat die Entwicklung aller bedeutsamsten Leistungsindikatoren unsere Erwartungen übertroffen. Ursächlich für die Planabweichung ist insbesondere der gestiegene Zinsüberschuss, bedingt durch die Erhöhung der Kundenforderungen sowie die erneute Steigerung des Zinsniveaus. Im Jahr 2023 hat unsere Bank ihren Wachstumskurs fortgesetzt, wobei die Steigerung der Bilanzsumme leicht unterhalb der Planwerte lag.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten) und 2 (Andere Verpflichtungen). Ursächlich für den Anstieg der Bilanzsumme war insbesondere unser Kreditwachstum, das in erster Linie durch eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten refinanziert wurde. Die außerbilanziellen Geschäfte liegen unter Vorjahresniveau, da die unwiderruflichen Kreditzusagen, die Kreditbürgschaften sowie die Gewährleistungen zurückgegangen sind.
Die Forderungen gegenüber Kunden bilden den herausragenden Teil unseres Vermögens. Im vergangenen Jahr hat sich der Bestand um 5,7 % erhöht. Dieser Wert liegt über dem Wachstumsziel von Anfang 2023. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt im Bereich der gewerblichen Kunden, die rund 56,6 % des Kreditvolumens ausmachen. Die Kreditvergabe an Firmenkunden beinhaltet insbesondere Unternehmensfinanzierungen sowie Immobilienfinanzierungen des regionalen Mittelstands. Die größte Branche ist das Grundstückswesen einschließlich des Wohnungsbaus. Die Veränderung der Wertpapieranlagen resultiert aus fällig gewordenen Papieren. Mit einem Anteil von 8,2 % der Bilanzsumme ist unser Wertpapierbestand unterdurchschnittlich ausgeprägt.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um staatlich geförderte, zinsgünstige Programmkredite, die wir im Kreditgeschäft an unsere Kunden weitergeleitet haben sowie um nicht zweckgebundene Globaldarlehen. Die Steigerung beruht auf einer Erhöhung der Globaldarlehen. Unser Ziel, das Volumen der Kundengelder auf dem Niveau von 2022 zu halten, konnte nicht erreicht werden. Die Kundengelder haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,2 % vermindert. Aufgrund der Steigerung des Zinsniveaus wurden im Berichtsjahr auch wieder Geldanlagen mit mittleren Laufzeiten nachgefragt.
Das Ergebnis aus dem zinsunabhängigen Geschäft hat sich im Jahr 2023 leicht positiv entwickelt. Während die Erträge aus der Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien zurückgegangen sind, konnten die Provisionseinnahmen aus dem Zahlungsverkehr, der Kreditvermittlung und dem Wertpapiergeschäft gesteigert werden.
Unser Warengeschäft war durch den Verkauf von Heizöl und Baustoffen geprägt, wobei diese Sparten rund 95 % des Warenumsatzes und etwa 87 % des Rohergebnisses ausgemacht haben. Der Rückgang des Warenumsatzes beruht insbesondere auf einer Verminderung der Absatzmenge beim Heizöl um rund 10 % sowie einem Rückgang des durchschnittlichen Heizölpreises um etwa 21 %. Neben den Hauptumsatzträgern sind Futter- und Düngemittel, Pflanzenschutzprodukte, Saatgut, Speisekartoffeln und feste Brennstoffe Bestandteil unserer Produktpalette. Unser Personalbestand umfasste Ende des Jahres 2023 inkl. Warengeschäft und Reinigungskräften 102 Vollzeitbeschäftigte, 83 Teilzeitbeschäftigte sowie 16 Auszubildende und Praktikanten. In Vollzeitäquivalente umgerechnet beschäftigten wir am Jahresende 165 Personen (aktiver Personalbestand). Unsere Beschäftigten haben im vergangenen Jahr an 435 Tagen an Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung teilgenommen. Die Vergütungsstruktur basiert weitgehend auf den Tarifverträgen der genossenschaftlichen Bankengruppe. Neben den in der Kreditwirtschaft vorgesehenen Sozialleistungen erhalten die Beschäftigten eine zusätzliche Altersvorsorge in Form von Direktversicherungen, deren Beiträge anteilig von uns getragen werden. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Unsere wesentlichen Erfolgskomponenten haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 (entspricht nicht dem Leistungsindikator BE vor Bewertung) 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Der Zinsüberschuss ist die primäre Erfolgskomponente unserer Bank. Im Berichtsjahr konnten wir eine Steigerung um 11,5 % verzeichnen, die insbesondere auf unser Kreditwachstum sowie die Steigerung des Zinsniveaus zurückzuführen ist. Während sich unsere laufenden Erträge aus Investmentfonds leicht erhöht haben, sind unsere Einkünfte aus Beteiligungen zurückgegangen. Das Provisionsergebnis konnte im Jahr 2023 um TEUR 539 gesteigert werden. Schwerpunkt sind die Erträge aus dem Zahlungsverkehr sowie dem Vermittlungsgeschäft mit den Verbundpartnern. Während sich die Erträge aus der Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien rückläufig entwickelten, war im Bereich des Zahlungsverkehrs ein Zuwachs von rund 21 % zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr haben sich unsere Verwaltungsaufwendungen erhöht. Während die Personalaufwendungen im Wesentlichen durch Tariferhöhungen gestiegen sind, resultieren die gestiegenen anderen Verwaltungsaufwendungen insbesondere aus höheren Ausgaben für Instandhaltung und Datenverarbeitung. Insgesamt liegen die Verwaltungsaufwendungen TEUR 163 unterhalb unserer Planwerte. Das Betriebsergebnis vor Bewertung ist um rund 2,3 Mio. EUR gestiegen. Dies beruht auf den höheren Zins- und Provisionsüberschüssen. Im Berichtsjahr hat sich der Bedarf an Risikovorsorge für unsere Kundenkredite im Vorjahresvergleich deutlich erhöht, während es bei den Eigenanlagen in Form von Wertpapieren zu leichten Risikoentlastungen kam. Im Bewertungsergebnis sind Zuführungen zu den versteuerten Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB enthalten. Die Cost-Income-Ratio hat sich von 70,2 % im Jahr 2022 auf 66,9 % im Berichtsjahr verbessert. Im Verbandsgebiet lag dieser Wert bei unserer Vergleichsgruppe bei 61,9 %. Vom Jahresüberschuss haben wir insgesamt 1,0 Mio. EUR vorweg den Ergebnisrücklagen zugeführt. Die Entwicklung der Ertragslage wird im Rahmen von vierteljährlichen Ergebnisvorschaurechnungen sowie einer Eckwertplanung über einen Zeitraum von vier Jahren gesteuert. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Refinanzierung unserer Bank ist durch kleinteiliges Kundengeschäft geprägt, wobei der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme deutlich unter dem vergleichbarer Banken unseres Verbandsgebietes liegt. Der überwiegende Teil der Kundengelder sind täglich fällige Verbindlichkeiten. Refinanzierungen in nicht auf EUR lautende Währungen spielen in unserem Hause keine Rolle. Unsere Verbindlichkeiten gegenüber Banken liegen aufgrund der Volumenausweitung im Kreditgeschäft in 2023 spürbar oberhalb des Verbandsdurchschnitts. Im Berichtsjahr wurden keine Gelder über Offenmarktgeschäfte mit der Europäischen Zentralbank aufgenommen. Das bilanzielle Eigenkapital unserer Bank ist überdurchschnittlich ausgeprägt. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken macht 6,2 % unserer Bilanzsumme aus (Verbandsdurchschnitt Vergleichswert 4,2 %), während unsere Rücklagen 5,7 % der Bilanzsumme bilden (Vergleichswert 4,2 %). Weit unterdurchschnittlich ist unser Bestand an gezeichnetem Kapital mit 0,04 % der Bilanzsumme (Vergleichswert 1,4 %). Bei den außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen um rund 2,1 Mio. EUR vermindert, was auf einem Rückgang der Bürgschaften für Kredite sowie der Gewährleistungen beruht. Die unwiderruflichen Kreditzusagen sind um rund 9,9 Mio. EUR gesunken. Investitionen Im Jahr 2023 haben wir insgesamt TEUR 576 in unsere Sachanlagen für das Bankgeschäft investiert, davon TEUR 318 in die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zur Stabilisierung unserer Ertragslage investieren wir seit Jahren in alternative Anlageformen wie Solarparks und Renditeimmobilien. Im Berichtsjahr haben wir rund 12,0 Mio. EUR in Renditeobjekte investiert, von denen sich am Jahresende zwei im Bau befanden. Zum Abschlussstichtag bestehen faktische Investitionsverpflichtungen in Höhe von etwa 3,7 Mio. EUR, welche über unsere vorhandenen liquiden Mittel finanziert werden können. Liquidität Unsere Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur ist maßgeblich durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung geprägt. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht eine Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 134,1 % aus. Zum Bilanzstichtag lag diese Stresskennzahl bei 139,0 %. Die strukturelle Liquiditätskennziffer Net Stable Funding Ratio (NSFR) betrug am Jahresende 115,0 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva sowie ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist unsere Fähigkeit zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur unserer Bank ist von den erwirtschafteten Rücklagen sowie dem Fonds für allgemeine Bankrisiken geprägt, während die Geschäftsguthaben von untergeordneter Bedeutung sind. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen sowie zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme blieb im Vorjahresvergleich nahezu unverändert bei rund 12,1 %. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kernkapital. Zur Zeit haben wir kein Ergänzungskapital im Bestand. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG (Jahresüberschuss/Bilanzsumme) beläuft sich auf 0,18 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Nach unserer Unternehmensplanung ist von einer Einhaltung der Kapitalquoten bei dem erwarteten Geschäftsvolumenzuwachs sowie durch die geplanten Rücklagenzuführungen auch in den kommenden vier Jahren auszugehen. Unsere Wertpapieranlagen entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 62,8 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 37,2 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Die im Bestand befindlichen Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Unsere Wertpapiere des Anlagevermögens dienen der Erfüllung der durch die Bankenaufsicht geforderten Liquiditätsstandards und wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet, wodurch Abschreibungen in Höhe von TEUR 880 vermieden wurden. Im gesamten Wertpapierbestand sind zu 49,5 % festverzinsliche und zu 13,3 % variabel verzinsliche Wertpapiere (jeweils ohne Berücksichtigung der Zinsabgrenzung) von Emittenten mit Bonitäten innerhalb des Investment Grade enthalten. Davon entfallen TEUR 8.935 auf öffentliche Emittenten, TEUR 31.897 auf Kreditinstitute und TEUR 6.909 auf Nichtbanken. Alle Wertpapiere lauten auf Euro und wurden überwiegend von inländischen Emittenten aufgelegt. Wesentliche Veränderungen in der Struktur sowie Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Der Aktivposten 6 beinhaltet Anteile an Immobilienfonds in Höhe von TEUR 25.504 sowie an Aktienfonds in Höhe von TEUR 2.886, welche der Liquiditätsreserve zugeordnet sind. Durch Fälligkeiten frei gewordene Mittel im Wertpapierportfolio wurden überwiegend zur Finanzierung der Kundenforderungen eingesetzt. Bei den Wertpapieranlagen wurde auf eine Ausgewogenheit zwischen Bonität, Rentabilität und Liquidität geachtet. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses als gut, da sich die bedeutendsten finanziellen Leistungsindikatoren mit Ausnahme der Gesamtkapitalquote im Vergleich zur ursprünglichen Planung positiver entwickelt haben. Der geplante Zinsüberschuss von rund 15,4 Mio. EUR wurde mit einem erreichten Wert von rund 18,5 Mio. EUR deutlich übertroffen. Beim Provisionsüberschuss wurde der Planwert von 5,8 Mio. EUR mit rund 6,1 Mio. EUR nur geringfügig überschritten. Das mit einem Wert zwischen 5,0 und 5,5 Mio. EUR geplante Betriebsergebnis vor Bewertung wurde mit erreichten 9,0 Mio. EUR bzw. 0,98 % der durchschnittlichen Bilanzsumme ebenfalls deutlich übertroffen. Die Cost-Income-Ratio betrug im Berichtsjahr 66,9 %, geplant war hier ein Wert von 77,4 %. Bezüglich der Gesamtkapitalquote wurde für das Jahr 2023 ein Wert von 16,2 % prognostiziert, aufgrund des Kreditwachstums lag dieser Wert lediglich bei 14,8 %. Die geplanten Steigerungen bei den Verwaltungskosten sind eingetreten. Der Personalaufwand stieg dabei wie geplant, die Sachkosten lagen jedoch rund 0,2 Mio. EUR unterhalb der Prognosewerte. Für das Berichtsjahr 2023 haben wir mit gegenüber dem Vorjahr höheren Belastungen aus der Bewertung unserer Vermögensgegenstände gerechnet. Dies ist eingetreten, wobei die tatsächliche Belastung aus dem Bewertungsergebnis rund 1,7 Mio. EUR über den Planwerten lag. Das Wachstum des für unsere Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region, setzte sich im Kreditgeschäft fort. Im Einlagengeschäft mussten hingegen Mittelabflüsse hingenommen werden. Die Vermögenslage unserer Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr 2023 eingehalten wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB Rechnung getragen worden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Vor dem Hintergrund eines deutlich gestiegenen Betriebsergebnisses vor Bewertung hat sich die Ertragslage unserer Bank stabil entwickelt. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Risikohandbuch dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Geschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus unserer Risikotragfähigkeit abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 4 Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig und ggf. anlassbezogen überprüft. Das von uns verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategieüberprüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die vollständige Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken, wobei ein angemessenes Chancen-Risiko-Profil unserer Risikopräferenz entsprechend gewahrt wird. Dabei beachten wir den Grundsatz, dass durch die eingegangenen Risiken die ökonomische sowie die normative Risikotragfähigkeit unserer Bank zu keiner Zeit gefährdet sein darf. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die unseren Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar unseren Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit unserer Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 30. September 2022 auf die normative und ökonomische Perspektive als sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 4 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft oder ein über den Planwerten liegendes Wachstum in adversen Szenarien berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab, wobei das Risikodeckungspotenzial und die barwertig ermittelten Risiken gegenübergestellt werden. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr bzw. anlassbezogen unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt anhand geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung (künftiger Erwartungswert). Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung unseres Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Das bankintern festgelegte Mindestniveau der LCR beträgt 130,0 %. Die LCR betrug zum Bilanzstichtag 139,0 %. Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. Die NSFR betrug zum Bilanzstichtag 115,0 %. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von 6 Monaten für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie für die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert, dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR. Sie werden mit den Strategien dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie unserer Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das Immobilienrisiko, das Beteiligungsrisiko, das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognoseintervall einen Zeitraum von 4 Jahren zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum nicht vor. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft. Wir stufen das Kreditrisiko als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage unserer Risikoinventur kann das Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und hat ein hohes Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Bei der Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwenden wir vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaften. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolio- ebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem bezogen auf die Risikokonzentration, implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten- und Emittentenlimite ("Geschäftspartnerlimite") beschlossen. Der Vorstand wird monatlich und der Aufsichtsrat vierteljährlich über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Wir ermitteln monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk). Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Auf dieser Basis ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Credit-Value-at-Risk (CVaR) für die nächsten 12 Monate in Höhe von 5,4 Mio. Euro. Das entspricht einer Limitauslastung von 72,6 %. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen unserer Risikotragfähigkeitskonzeption monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) barwertig ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Für das Eigengeschäft ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 3,0 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 76,0 %. Adressenausfallrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die nur das Adressenausfallrisiko abbildet. Das Marktpreisrisiko des Fonds berücksichtigen wir mittels einer separaten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Das Marktrisiko stufen wir anhand unserer Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir monatlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Innerhalb unseres Wertpapierbestandes halten wir in geringem Umfang Aktienpositionen ausschließlich in breitgestreuten Fondsanlagen. Das Aktienrisiko wird mit in die barwertige Risikomessung einbezogen und ist von nachrangiger Bedeutung. Währungsrisiken sind bei unserer Bank in Bezug auf die Risikotragfähigkeit von untergeordneter Bedeutung. Ergänzend werden weitere barwertige Berichtsgrößen als zusätzliche Informationen bei geschäftspolitischen Entscheidungen berücksichtigt. Der damit zum 31. Dezember 2023 ermittelte Value-at-Risk beläuft sich auf 34,9 Mio. Euro mit einer Limitauslastung von 70,0 %. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Wir erachten das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich hohes Risiko. Zwar tritt das Risiko nach unserer Einschätzung mit lediglich geringer Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite, insbesondere in Bezug auf die Höhe des größten Einlegers sowie die größte offene Kreditzusage, implementiert. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt monatlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads. Innerhalb unseres barwertigen Risikotragfähigkeitskonzeptes erfolgt die Anrechnung der Liquiditätsrisiken durch ein Risikolimit für Liquiditätsprämien. Zum Bilanzstichtag betrug die Limitauslastung 78,1 %. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Anhand der Risikoinventur stufen wir die operationellen Risiken als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich gering ein. Das Risiko hat eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein geringes Schadenspotenzial. Wir haben eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare und die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive erfolgt die Anrechnung unserer operationellen Risiken durch ein entsprechendes Risikolimit. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte operationelle Risiko beläuft sich auf 0,5 Mio. Euro (Limitauslastung 70,4 %). Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen Beteiligungsrisiken, dem Immobilienrisiko und dem Reputationsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Mit Ausnahme des Beteiligungsrisikos und des Immobilienrisikos stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Das Beteiligungsrisiko beschreibt die Gefahr von potenziellen Verlusten aus bereitgestelltem Eigenkapital aufgrund von Dividendenausfall, Teilwertabschreibung oder Veräußerungsverlusten. Im Rahmen des barwertigen Risikotragfähigkeitskonzeptes erfolgt die Anrechnung der Beteiligungsrisiken durch ein entsprechendes Risikolimit. Das Immobilienrisiko stellt das Risiko von Verlusten aufgrund negativer Wertveränderungen unseres Immobilienbestandes durch Verschlechterung der allgemeinen Immobiliensituation oder spezieller Eigenschaften der einzelnen Immobilien (z.B. Leerstand, Mietausfall, Nutzungsschäden) dar. Im Rahmen unseres barwertigen Risikotragfähigkeitskonzeptes erfolgt die Anrechnung der Risiken aus den Immobilien ebenfalls durch ein entsprechendes Risikolimit. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte Immobilienrisiko beläuft sich auf 6,2 Mio. Euro (Limitauslastung 73,5 %), das Beteiligungsrisiko beträgt 3,3 Mio. EUR (Limitauslastung 83,6 %). Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt ist und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit unserer Bank zu 72,0 % ausgelastet, der Anteil des Gesamtrisikos am gesamten Risikodeckungspotenzial beträgt 37,8 %. Im Vorjahr betrug die Gesamtbank-Limitauslastung 64,4 %. Bestandsgefährdende Risiken sind auch aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und unserer Vermögens- und Substanzsituation auch im Jahr 2024 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel haben sich im Berichtsjahr 2023 geringfügig oberhalb der Planungen des Vorjahres entwickelt. Aus den einzelnen Risikoarten lässt sich ein Gesamtbild unserer Risikolage zusammenfassen. Zu diesem Zweck bietet sich der Vergleich der aus den risikobehafteten Geschäften abgeleiteten aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen mit den vorhandenen regulatorischen Eigenmitteln an. Zum Jahresende 2023 standen den Eigenmittelanforderungen von 97,7 Mio. EUR Eigenmittel in Höhe von 106,5 Mio. EUR entgegen. Die vorgegebenen Anforderungen der CRR und des KWG wurden im Geschäftsjahr 2023 jederzeit eingehalten. Als Fazit kann festgehalten werden, dass wir die zur Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risikoarten erforderlichen Maßnahmen festgelegt haben, um die Risiken zu ermitteln, zu begrenzen oder zu minimieren. Risiko- sowie Liquiditätstragfähigkeit waren im Jahr 2023 zu jedem Zeitpunkt gegeben. D. Prognosebericht Der Prognosebericht enthält unsere zukünftigen Erwartungen, wobei die Aussagen auf Planannahmen und Schätzungen beruhen. Deshalb können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den zurzeit prognostizierten abweichen. Derartige Abweichungen können aus Veränderungen der wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, der Entwicklung an den Kapitalmärkten, dem möglichen Ausfall von Kreditnehmern und Gesetzesänderungen resultieren. Die prognostizierten Ergebnisse sind aufgrund der derzeit vielschichtigen Herausforderungen wie den Auswirkungen der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie den aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten insoweit mit erheblichen Unwägbarkeiten belegt. Die Rahmenbedingungen können sich derzeit kurzfristig und erheblich, mit möglicherweise positiven oder negativen Effekten auf die Geschäftstätigkeit und somit auf die Wirtschaftlichkeit des Handelns, verändern. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Für das Jahr 2024 wird im Kundenkreditgeschäft ein Wachstum von 3,0 % angenommen. Bei unserem Einlagengeschäft rechnen wir mit gleichbleibenden Volumina. Der Zinsüberschuss soll unter der Prämisse eines konstanten Zinsniveaus und eines steigenden Geschäftsvolumens bei ansonsten unveränderter Geschäftsstruktur im Jahr 2024 um rund 0,6 Mio. EUR steigen. Sollte sich das Zinsniveau entgegen unserer Erwartungen entwickeln, so besteht insbesondere bei steigenden Zinsen das Risiko, dass sich unser Zinsergebnis schlechter entwickelt als von uns prognostiziert. Daneben sehen wir einen leicht steigenden Provisionsüberschuss von rund 6,3 Mio. EUR. Nachdem im Berichtsjahr 2023 die Nachfrage nach wohnwirtschaftlichen Krediten stark rückläufig war, erwarten wir im laufenden Jahr 2024 wieder eine Belebung dieses Geschäftszweiges. In diesem Zusammenhang sehen wir die Chance auf eine positive Auswirkung auf unser Provisionsergebnis. In den nächsten Jahren wollen wir unseren Bestand an Renditeimmobilien weiter erhöhen. Hier sehen wir die Chance einer dauerhaften Stabilisierung unserer Ertragslage. Beim Personalaufwand haben wir einen leichten Rückgang der Mitarbeiterkapazitäten berücksichtigt. Während wir für das Jahr 2024 einen gleichbleibenden Personalaufwand prognostizieren, rechnen wir bei den Sachaufwendungen auf Basis detaillierter Budgets mit einer Steigerung um rund 0,5 Mio. EUR. Hervorzuheben sind dabei höhere Aufwendungen für Energie, Datenverarbeitung, Marketing und Instandhaltung unserer Renditeimmobilien. Für das Geschäftsjahr 2024 prognostizieren wir ein Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 0,93 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Beim Bewertungsergebnis rechnen wir mit rückläufigen Belastungen im Vergleich zum Jahr 2023. Bei der Cost-Income-Ratio rechnen wir mit einer geringfügigen Verschlechterung auf 67,9 %. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2024 bis 2027 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen derzeit keine Erkenntnisse für einen zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch in den Folgejahren gültig bleiben. Die für 2024 geplante Gesamtkapitalquote soll mit 15,3 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 mit 14,8 % steigen.
Lebach, 28. März 2024 levoBank eG Der Vorstand: Frank Buchheit Winfried Herberg Kirsten Meeß 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023levoBank eG, LebachGenossenschaftsregisternummer beim AmtsgerichtAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023levoBank eG, LebachA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeit- bzw. zinsanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 in Höhe des als Steuerungsgröße im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien in vereinfachter Methodik. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen). Im Hinblick auf widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten Schuldverschreibungen, andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden grundsätzlich die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Für Investmentfonds wurden die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften mitgeteilten Kurswerte herangezogen. Soweit der Bewertungskurs des Stichtages über dem Buchwert lag, wurden die Wertpapiere mit dem höheren Wert, maximal mit den Anschaffungskosten, angesetzt. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs, jedoch nicht unter den Marktwert am Bilanzstichtag abgeschrieben. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens, bei denen von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist, erfolgt eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um die Barwerte der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträgen erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Verwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Warenbestand Bei der Bewertung des Warenbestandes wurde der Grundsatz der verlustfreien Bewertung angewendet. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wurden sie mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden linear bzw. mit fallenden Staffelsätzen und beim beweglichen Sachanlagevermögen linear vorgenommen. Sofern voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen, wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Die sich hieraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuern) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) werden verrechnet. Der vorhandene Überhang an aktiven latenten Steuern wird bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.). Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Laufende Rentenverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern wurden mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,00 % und eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,83 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,80 %) festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der Unterschiedbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 45. Die Altersteilzeitrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Zinssatz von 1,05 % p.a. unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Restlauzeit des Personenbestandes ermittelt. Als Rechnungsgrundlage wurden die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde gelegt. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Der Ausweis der Ergebnisse aus der Währungsumrechnung für besonders gedeckte Geschäfte erfolgte im Provisionsergebnis. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen bei den Wertpapieren des Anlagevermögens unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar. Der Buchwert der betreffenden Wertpapiere (einschließlich Zinsabgrenzung) beträgt EUR 24.853.396, der niedrigere beizulegende Zeitwert (einschließlich Zinsabgrenzung) beträgt EUR 23.973.337. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
* Ergebnis nach Abführung des Gewinns aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages Mit dem unter Buchstabea genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis sowie ein Ergebnisabführungsvertrag. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte.
Treuhandvermögen
Sachanlagen
Sonstige Vermögensgegenstände
Nachrangige Vermögensgegenstände
Fremdwährungsposten
Restlaufzeitenspiegel für Forderungen
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Treuhandverbindlichkeiten
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Passive latente Steuern
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen
Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten
Fremdwährungsposten
Derivative Finanzinstrumente
E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen
Provisionserträge
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik
Außerdem wurden durchschnittlich 12 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes
Genoverband e.V. Wilhelm-Haas-Platz 63263 Neu-Isenburg Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Buchheit, Frank, Bankdirektor, Ressort Firmenkundenmarkt Herberg, Winfried, Bankdirektor, Ressort Privatkundenmarkt Meeß, Kirsten Waldemar, Bankdirektor, Ressort Marktfolge und Betriebsbereich
Falkenstein, Thomas, - Vorsitzender - , selbstständiger Rechtsanwalt Schweizer, Prof. Dr. Lars, - stellvertretender Vorsitzender - , Universitäts-Professor Goethe-Universität Frankfurt am Main Eckert, Max, Steuerberater / Wirtschaftsprüfer THS GmbH Komenda, Anke, Gesellschafterin und Geschäftsführerin der peko group Seiwert, Martin, Geschäftsführer der Elektro Seiwert GmbH Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Lebach, 28. März 2024 levoBank eG Der Vorstand Frank Buchheit Winfried Herberg Kirsten Meeß Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die levoBank eG, Lebach Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der levoBank eG, Lebach (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung von Kundenforderungen a) Sachverhalt und Problemstellung Die Genossenschaft ist maßgeblich im Kundenkreditgeschäft tätig. Eine mögliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern kann Auswirkungen auf die Höhe der zu bildenden Einzelwertberichtigungen bzw. Abschreibungen und auf die Höhe der Rückstellungen für Kreditzusagen haben. Hieraus können sich deutliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere auf die Ertragslage der Genossenschaft ergeben. Im Rahmen der Rechnungslegung ist zur Bewertung der Forderungen neben der Bonitätsbeurteilung in der Regel die Nutzung geschätzter Werte für gestellte Sicherheiten erforderlich. Da die hiermit verbundenen Einschätzungen einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen haben, und diese insofern mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, haben wir die Bewertung der Kundenforderungen als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt eingestuft. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit und Wirksamkeit des relevanten Internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Sicherheitenbewertung sowie zur Risikovorsorge beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir uns von der regelmäßigen Überprüfung der Angemessenheit der Schätzannahmen durch die Genossenschaft überzeugt. Wir haben außerdem beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in zufällig ausgewählten Stichproben überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft ab. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen einschließlich der Sicherheiten auf Basis risikoorientiert ausgewählter Einzelfälle beurteilt und mit den Einschätzungen der Genossenschaft abgeglichen. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurde neben den Risikogruppeneinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile berücksichtigt. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang unter Abschnitt B. enthalten. Darüber hinaus enthält der Lagebericht Ausführungen zur Steuerung und Überwachung der Adressenausfallrisiken, zu den Kreditstrukturen und den Verfahren der Risikoerkennung. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Sven Janßen.
Neu-Isenburg, 13. Juni 2024 Genoverband e.V. Lena Loreth, Wirtschaftsprüferin Sven Janßen, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 25.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 1.643.940,49 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 9.863,71 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. levoBank eG, LebachBericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2023 zu insgesamt 8 Sitzungen zusammen. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Genoverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Frau Anke Komenda und Herr Martin Seiwert aus dem Aufsichtsrat aus. Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Lebach, im Juni 2024 Der Aufsichtsrat Thomas Falkenstein, Vorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")levoBank eG, LebachDie levoBank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der levoBank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Im Rahmen ihrer Tätigkeit betreibt die levoBank eG auch den Verkauf der für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte benötigten Güter. Die levoBank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 28.389. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 134,0. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 6.472. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 1.760 und betreffen laufende Steuern. Die levoBank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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