KLD Gastronomie GmbHLiquidiert

90403 Nürnberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 27896
Eingetragen
15.9.2011
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtVermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenMesse-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Gegenstand
- Betrieb von Gaststätten und sonstigen gastronomischen Betrieben, - Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, - Betrieb einer Werbeagentur.

Historie

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Management

NameRolle
David Ivo Hlavacek
seit 22.10.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Hlavacek Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
50.00%
Walus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
50.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Nürnberg
8.334 €
33.33%
Nürnberg
8.334 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KLD Gastronomie GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz zum 31. Dezember 2012

AKTIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 47.684,00 53.908,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 8.890,34 7.299,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.807,27 25.125,80
davon gegenüber Gesellschafter EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 33.315,21 73.012,82 26.941,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 9.429,58
Summe AKTIVA 120.696,82 122.704,33

PASSIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 25.002,00 25.002,00
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag - 53.685,29 - 0,00
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag - 339,51 - 53.685,29
Summe Eigenkapital - 29.022,80 - 28.683,29
B. Verbindlichkeiten 135.253,62 130.259,62
davon gegenüber Gesellschafter EUR 107.893,73 (Vorjahr EUR 0,00)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 22.365,89 (Vorjahr EUR 0,00)
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.466,00 21.128,00
Summe PASSIVA 120.696,82 122.704,33

B. Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i. d. F. des vom Bundesrat am 03. April 2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 275, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge enthalten; die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Rechnungsabgrenzungs-posten wurden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerung berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

4. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 53.685,29 enthalten.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist Umsatzsteuer, die im Zusammenhang mit erhaltenen Anzahlungen von Kunden vereinnahmt und an das Finanzamt abgeführt wurde enthalten.

III. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

IV. Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

V. Ergänzende Angaben

1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Drendel Martin Geschäftsführer Einzelvertretung

VI. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 31. Mai 2013 festgestellt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

 

Nürnberg, 31. Mai 2013

Drendel Martin

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