Sparkasse Starkenburg

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRA 23210
Eingetragen
22.10.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Die Sparkasse hat die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen ihres Trägers in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie fördert die kommunalen Belange insbesondere im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Die Sparkasse hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand nach Maßgabe dieser Satzung. Die Sparkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Existenzgründerinnen und Existenzgründer in ihrem Geschäftsgebiet zu beraten und sie beim Zugang zu Förderkrediten zu betreuen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robin Chatterjee
seit 8.1.2025
Vorstandsmitglied
Manfred Rheiner
seit 4.8.2010
Vorsitzender des Vorstands
Jürgen Schüdde
seit 14.7.2010
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Starkenburg

Heppenheim (Bergstraße)

Die Sparkasse Starkenburg mit Sitz An der Sparkasse in 64646 Heppenheim (Bergstraße) ist beim Amtsgericht Darmstadt unter der Handelsregister-Nr. A/23210 eingetragen.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

A. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage

1. Rahmenbedingungen

1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die hohe Inflation, die im Jahr 2022 schon Thema war, hat auch das Jahr 2023 stark beeinflusst. Die Kaufkraft der Einkommen war durch den russischen Angriffskrieg weiterhin stark belastet, was den Konsum abschwächte. Anfang 2023 zeigte sich, dass die befürchtete Gasmangellage nicht eintreten würde und Deutschland aufgrund der getroffenen Maßnahmen und des warmen Wetters gut durch den Winter kommt. Dadurch wuchs die Hoffnung auf einen Aufschwung nach der Corona-Pandemie, welche sich allerdings nicht erfüllte. Die Inflation blieb weiterhin auf einem hohen Niveau und die Einkommensentwicklung folgt erst zeitlich verzögert. Die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen und der Anstieg der Verbraucherpreise sind mit 5,9 % nominalem Zuwachs gleich hoch. Jedoch wurden die Kauflust und die Konsummöglichkeiten durch das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt durch die psychologische Präsenz des Themas Inflation gedämpft. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch im zurückliegenden Wirtschaftsjahr stärker als das BIP (Bruttoinlandsprodukt). Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %.

Der staatliche Konsum war im Jahr 2023 noch stärker rückläufig als der private Verbrauch und sank preisbereinigt um 1,7 %. Dieser Rückgang spiegelt die Normalisierung nach der Corona-Pandemie wider und beruht vor allem auf den weggefallenen Ausgaben für Impfstoffe und Tests.

Die Konjunktur kam in der ersten Hälfte des Jahres 2023 nur schleppend in Gang. Zwischen Januar und Mai zeigte sich eine leichte konjunkturelle Aufwärtsbewegung, welche sich jedoch bis Herbst in eine Abwärts- und seitdem eine Seitwärtsbewegung verwandelt hat. Der IHK-Konjunkturklimaindex fasst die Bewertung der Lage und die Erwartungen zusammen und liegt momentan mit 105 Punkten nur knapp über der 100-Punkte-Marke.

Obwohl der Preisauftrieb nachlässt, laufen die Geschäfte vieler Branchen schlechter als zu Beginn des Vorjahres. Seit Herbst ist die Lage jedoch konstant, wodurch die Hoffnung besteht, dass der Tiefpunkt überstanden sein könnte.

Die Leitzinsen wurden im Euroraum aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend, wobei sich die Renditen für lange Zinsbindungsfristen gegen Ende des Jahres 2023 wieder zurückbildeten, da mit sinkender Inflationsrate die Erwartung einer Leitzinssenkung aufkam.

Nach der ersten Schnelleinschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 gab es im Jahr 2023 eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 %. Ein Teil dieses Rückgangs ist jedoch auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf -0,1 %.

Da das Schlussquartal eine negative Verlaufsrate von voraussichtlich -0,3 % aufweisen wird, wären es nach dem alten Meldestand zwei negative Quartale in Folge gewesen, was oft als Definition einer "technischen Rezession" herangezogen wird. Einer solchen Fehl-Ausrufung einer Rezession wollte das Bundesamt mit der ungewohnten frühzeitigen Datentransparenz zu den Quartalen des zweiten Halbjahres entgegenwirken. Nun ist es halboffiziell bisher also keine Rezession trotz der negativen Gesamtjahresrate von -0,3 %, die sich aus dem negativen Überhang aus dem Jahr 2022, dem negativen Arbeitstageeffekt, der Stagnation über drei Quartale und einem rückläufigen Schlussquartal speist.

Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin nicht wie eine Rezession an. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023.

Für den Konjunkturbericht Jahresbericht 2024 der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar wurden Unternehmen in Südhessen befragt, wie sie ihre wirtschaftliche Lage beurteilen. 19 % dieser Unternehmen bezeichnen ihre Lage als gut, 59 % als befriedigend und 22 % als schlecht. Somit rutscht der Saldo aus positiven und negativen Lageurteilen in den Negativbereich. Zum Jahresbeginn 2024 beträgt er minus drei Prozentpunkte, fünf Punkte weniger als in der Umfrage im Herbst. Beim Vergleich der Wirtschaftszweige lassen sich deutliche Unterschiede erkennen. Hier präsentieren sich die Kreditinstitute am besten. Am schlechtesten geht es momentan dem Einzelhandel, da dieser die Kaufzurückhaltung der Konsumenten deutlich spürt. Auch die Erwartungshaltung der Unternehmen ist insgesamt negativ. Der Erwartungssaldo steigt zwar um drei Punkte, bleibt mit minus 20 Prozentpunkten jedoch im roten Bereich. Bei den Banken halten sich optimistische und pessimistische Institute zumindest die Waage. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Starkenburg liegt im Kreis Bergstraße, einem erfolgreichen Wirtschaftsstandort. Er ist Mitglied von zwei Metropolregionen und verfügt über direkte Anschlüsse zu mehreren Autobahnen und vielen Fernstraßen. Auch der Weltflughafen Frankfurt International Airport und der Messe- und Finanzplatz Frankfurt am Main sind gut erreichbar. Darüber hinaus befindet sich der zweitgrößte Binnenhafen Europas im angrenzenden Mannheim sowie ein Containerterminal im fünfundzwanzig Kilometer entfernten Gernsheim. Gewerbe- und Industrieflächen stehen in größerem Umfang zur Verfügung.

International tätige Unternehmen und Wachstumsbranchen haben sich hier angesiedelt. Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen haben sich als Dienstleistungsbetriebe und Zulieferer für internationale Firmen etabliert. Eine Vielzahl an Industrie-, Handels- und Handwerksbetrieben bilden das wirtschaftliche Rückgrat des Kreises. Durch die Universitäten der Städte Heidelberg, Frankfurt am Main, Mannheim und Darmstadt bestehen für Unternehmen gute Voraussetzungen für die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern und Führungskräften, auch wenn sich der Fachkräftemangel in einigen Bereichen bemerkbar macht. Beim Mittelzentrenranking 2020 der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar belegt Heppenheim Rang 2 unter 16 hinsichtlich unterschiedlicher Standortfaktoren analysierten Kommunen in Südhessen. Die nächste Erhebung des Mittelzentrenrankings ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Arbeitslosenquote liegt im Kreis Bergstraße mit 4,4 % per Dezember 2023 deutlich unter dem Bundes- und Landesdurchschnitt.

Aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen vieler unserer Unternehmenskunden mit den in den beiden Metropolregionen angesiedelten international tätigen Unternehmen sowie deren Funktion als große Arbeitgeber, wird die wirtschaftliche Entwicklung unserer Kunden und damit auch die Geschäftsentwicklung der Sparkasse durch die beschriebenen internationalen und nationalen Faktoren beeinflusst. Mit der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind wir insgesamt zufrieden.

Quellenverzeichnis:

IHK Metropolregion Rhein-Neckar: Konjunkturbericht Januar 2024

IHK Darmstadt Rhein Main Neckar: Konjunkturbericht zum Jahresbeginn 2024

www.wirtschaftsregion-bergstrasse.de/Wirtschaft

1.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Im Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank 2023 wird stark auf die Stabilitätslage im deutschen Finanzsystem eingegangen. Der Fokus liegt hierbei auf den systemischen Risiken, welche die Stabilität des Finanzsystems gefährden können.

Im aktuellen makrofinanziellen Umfeld erwies sich das deutsche Finanzsystem bisher als stabil. Trotzdem sind die Herausforderungen der konjunkturellen Entwicklung und der Zinswende groß. Die Zeit nach dem Ende der globalen Finanzkrise und der europäischen Staatsschuldenkrise kann für Deutschland aus Sicht der Finanzstabilität in drei Phasen unterteilt werden.

Die erste Phase ist die Niedrigzinsphase. In dieser Phase wirkte die Geldpolitik expansiv. Teil dieser Geldpolitik waren neben weiteren unkonventionellen Maßnahmen ein sehr niedriger Leitzins und Anleihekäufe. Die Zinsen waren im Hinblick auf die schwache Inflationsdynamik im Euroraum sehr gering. Das Kreditwachstum war in diesem stabilen wirtschaftlichen Wachstum und der niedrigen Inflation hoch und die Kreditausfallraten sehr niedrig. Die Vermögenspreise stiegen hingegen stark an.

Die zweite Phase wird von der Corona Pandemie geleitet. Sie führte zu einem der stärksten Wirtschaftseinbrüche Deutschlands in den vergangenen Jahrzehnten. Das stabile Wachstum endete abrupt. Aufgrund von umfangreichen Maßnahmen zur Sicherstellung von Liquidität im Bankensystem konnten EZB und BaFin flexibler temporäre Erleichterungen für Banken und Spielräume zur Vergabe von Krediten schaffen. So blieb das deutsche Finanzsystem weitgehend von Verlusten verschont. Durch die Stützungsmaßnahmen sank die Zahl der Insolvenzen sowohl bei Unternehmen als auch in privaten Haushalten, wodurch Ausfälle bei Unternehmens- und Wohnimmobilienkrediten vermieden wurden.

Die dritte Phase ist die Zinsanstiegs- und Transitionsphase. In den Jahren 2021 und 2022 sind die Verbraucherpreise deutlich gestiegen und auch im Jahr 2023 blieb die Inflation über dem vom Eurosystem festgesetzten Zielniveau von 2 %, weshalb die Europäische Zentralbank ihre restriktive Geldpolitik fortsetzte. In Reaktion darauf stiegen die Zinsen an Geld- und Kapitalmärkten deutlich an und verursachte den stärksten Zinsanstieg seit 25 Jahren. Auch die Realzinsen längerer Laufzeiten nahmen ab Herbst 2022 weiter zu und liegen mittlerweile im positiven Bereich. Im März 2023 begann die EZB den Ausstieg aus den geldpolitischen Sondermaßnahmen voranzutreiben und dadurch ihre Bilanz zu verkürzen, was die Liquidität an den Märkten für Staats- und Unternehmensanleihen bisher jedoch nur geringfügig reduziert. Dass das Zinsniveau kurzfristig deutlich sinkt ist durch die anhaltende hohe Inflation nicht zu erwarten. Nicht allein durch den hohen Zinsanstieg befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer Transitionsphase.

Durch den abrupten Zinsanstieg kam es im deutschen Finanzsystem zu Bewertungsverlusten bei zinstragenden Wertpapieren, aus denen bilanzielle Verluste resultierten. Diese konnten zwar weitgehend durch den Abbau stiller Reserven abgefangen werden, jedoch bildeten sich nach deren Verbrauch auch stille Lasten. Die ersten Erholungseffekte bei den Wertpapieren setzten jedoch schon in der ersten Jahreshälfte 2023 ein.

Der Zinsüberschuss könnte nach einem Anstieg im letzten Jahr im Jahr 2024 wieder deutlich fallen. Durch den hohen Bestand an niedrig verzinsten Krediten mit langer Zinsbindung und der deutlich zurückgegangenen Nachfrage wird der Anstieg der Zinseinnahmen abgeschwächt. Die Neukreditvergabe an Unternehmen und im Wohnimmobilienbereich ist seit Herbst 2022 auch aufgrund der schwachen Konjunktur deutlich gesunken.

Im Pressebericht des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen zeigte sich der Geschäftsführende Präsident Stefan Reuß zudem besorgt über die Entwicklung des Wohnungsbaus, der aufgrund der gestiegenen Zinsen und hohen Bau- und Immobilienpreise eingebrochen sei. Um den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, bedürfe es zum einen bei der öffentlichen Förderung Verlässlichkeit und Stabilität. Zum anderen müsse kritisch geprüft werden, ob bestimmte aufsichtliche Maßnahmen noch ihren Zweck erfüllen oder inzwischen nicht vielmehr kontraproduktiv wirken. Die Zurückhaltung der Akteure auf dem Immobilienmarkt ist auch in unserem Geschäftsgebiet zu spüren.

Insgesamt hat sich das deutsche Finanzsystem während dem Zinsanstieg als stabil erwiesen. Bei gegensätzlichen Entwicklungen könnte das Finanzsystem allerdings unter Druck geraten. Angebotsschocks könnten die Konjunktur mit zunehmender Inflation und steigenden Zinsen sowie fallenden Vermögenswerten zum Einbruch bringen, wodurch Verluste im Finanzsystem stark ansteigen könnten. Das deutsche Finanzsystem hat sich in den Jahren der Niedrigzinsphase und während der Corona-Pandemie eine Verwundbarkeit aufgebaut, welche die Zinswende bereits zum Teil offengelegt hat. Das deutsche Finanzsystem ist erhöhten Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Zudem wurden in der Vergangenheit Kreditrisiken oft unterschätzt und die Werthaltigkeit von Kreditsicherheiten überschätzt.

Die Sparkasse Starkenburg hat ihre soliden Kreditvergabegrundsätze weiterhin nicht gelockert. Grundlage jeder individuell getroffenen Kreditentscheidung ist die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers sowie der Einsatz angemessener Eigenmittel mit dem Ziel, dass das Kreditgeschäft dauerhaft werthaltig ist. Nicht jedes mögliche Geschäft ist deshalb gemacht worden. Die Bonität unserer Kreditnehmer wird regelmäßig mittels der in der Sparkassen-Finanzgruppe eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren überprüft. Sofern Warnsignale auftreten, werden frühzeitig risikobegrenzende und -minimierende Maßnahmen eingeleitet.

Hinsichtlich der Werthaltigkeit von Kreditsicherheiten wiesen in der Vergangenheit auch bei der Sparkasse Starkenburg insbesondere die Immobilienbewertungen eine ansteigende Tendenz auf. Da wir die Bonität des Kreditnehmers, und nicht den Wert des finanzierten Vermögensgegenstandes in den Vordergrund stellen und darüber hinaus auf einen angemessenen Eigenmitteleinsatz des Kreditsuchenden achten, sehen wir dieses Risiko für unser Haus als beherrschbar an.

Insgesamt treffen die schwierigen, durch die Geldpolitik und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen bestimmten, Rahmenbedingungen auch die Sparkasse Starkenburg. Aufgrund unserer soliden wirtschaftlichen Ausgangsposition, der fortwährenden Anpassungs- und Optimierungsprozesse und der Nähe zu unseren Kunden sind wir jedoch zuversichtlich, der Wirtschaft und den Menschen in der Region auch weiterhin als starker Partner zur Seite zu stehen.

Quellenverzeichnis:

Deutsche Bundesbank: Finanzstabilitätsbericht 2023

1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen der Sparkasse

Die Sparkasse Starkenburg ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts; Sitz ist Heppenheim (Bergstraße). Träger ist der Sparkassenzweckverband Heppenheim (Bergstraße). Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf das Verbandsgebiet des Sparkassenzweckverbandes. Die Sparkasse ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT), Frankfurt am Main/Erfurt, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin/Bonn, angeschlossen.

Die Sparkasse hat die Aufgabe, als ein dem Gemeinwohl der Region dienendes Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen und ist daher eng mit den in diesem Gebiet lebenden Menschen und den dort angesiedelten Unternehmen verbunden.

Rechtliche Grundlagen für die Sparkasse sind insbesondere das Kreditwesengesetz und das Hessische Sparkassengesetz.

Für ihre Verbindlichkeiten haftet die Sparkasse mit ihrem gesamten Vermögen. Darüber hinaus ist die Sparkasse dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Das Sicherungssystem ist von der BaFin anerkannt. Ergänzend zur Institutssicherungsfunktion wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion ergänzt. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst u. a. ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung.

Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann.

Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt.

Zur handelsrechtlichen Behandlung der Auswirkung des BGH-Urteils verweisen wir auf den Anhang als Teil des Jahresabschlusses.

2. Finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

- Provisionsüberschuss in TEUR i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs

- Bewertungsergebnis (ohne Vorsorgereserven sowie ohne Fonds für allgemeine Bankrisiken) in % der DBS

- Cost-Income-Ratio (Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs)

- harte Kernkapitalquote nach CRR

- Liquidity Coverage Ratio (LCR nach delVO)

- NPL-Quote (Anteil der notleidenden Kredite am gesamten Kreditvolumen).

Die Werte unserer Leistungsindikatoren für das abgelaufene Jahr 2023 sowie unseren jeweiligen Prognosen für das aktuelle Jahr sind den entsprechenden Textpassagen unseres Lageberichts zu entnehmen.

3. Darstellung des Geschäftsverlaufs

3.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 29,2 Mio auf EUR 2.463,6 Mio verringert.

Das aus Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten bestehende Geschäftsvolumen erfuhr einen Rückgang um EUR 29,1 Mio auf EUR 2.504,8 Mio.

Die Durchschnittsbilanzsumme (DBS) auf Grundlage des Betriebsvergleiches der Sparkassenorganisation, die als Basis für alle im Bereich der Ertragslage (Ziffer 4.1) berechneten Kennzahlen dient, hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 72,7 Mio auf EUR 2.504,9 Mio verringert und liegt damit weit unter unserem ursprünglichen Planwert von EUR 2.603,0 Mio.

Die Sparkasse konnte im Jahr 2023 dennoch ein zufriedenstellendes Ergebnis erreichen. Entgegen unserer Erwartung verzeichneten wir auf der Passivseite bei den Kundeneinlagen und hier insbesondere bei den Spareinlagen sowie den täglich fälligen Verbindlichkeiten starke Bestandsrückgänge welche auch nicht durch die ebenfalls sprunghaft angestiegenen Bestände der Termineinlagen kompensiert werden konnten. Der deutliche Anstieg der Termineinlagen war dabei nicht überraschend, bei den Spareinlagen rechneten wir allerdings mit konstanten Beständen und bei den Sichteinlagen sogar mit leicht ansteigenden Volumina. Auf der Aktivseite konnte durch den anhaltenden Aufbau unseres Masterfonds die Bilanzposition Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wie geplant kräftig ausgebaut werden. Das übrige Eigengeschäft in Wertpapieren unterlag aufgrund der Mittelabflüsse der Passivseite bei gleichzeitig leicht ausgebauten Kundenkreditgeschäft deutlichen Abschmelzungseffekten. Der Zuwachs innerhalb des Kundenkreditgeschäfts, welcher geringer als geplant ausgefallen ist, wird dabei weit überwiegend durch die steigenden Volumina der Kredite von Geschäftskunden getragen.

3.2. Bilanzstruktur

Aktiva

2023 2022
Mio EUR Verhältnis zur Bilanzsumme Mio EUR Verhältnis zur Bilanzsumme
Barreserve 28,9 1,2 % 28,4 1,1 %
Forderungen an Kreditinstitute 191,4 7,8 % 185,6 7,4 %
Forderungen an Kunden 1.376,2 55,9 % 1.366,8 54,8 %
Wertpapiere 822,8 33,4 % 866,5 34,9 %
Beteiligungen 13,8 0,6 % 13,5 0,5 %
Übrige Aktiva 30,5 1,1 % 32,0 1,3 %
Bilanzsumme 2.463,6 100,0 % 2.492,8 100,0 %

Passiva

2023 2022
Mio EUR Verhältnis zur Bilanzsumme Mio EUR Verhältnis zur Bilanzsumme
Bankengelder 128,8 5,2 % 128,1 5,1 %
Kundengelder 1.893,9 76,9 % 1.931,2 77,5 %
Fonds für allgemeine Bankrisiken 180,0 7,3 % 176,0 7,1 %
Eigenkapital 223,8 9,1 % 218,1 8,7 %
Übrige Passiva 37,1 1,5 % 39,4 1,6 %
Bilanzsumme 2.463,6 100,0 % 2.492,8 100,0 %

Die Forderungen an Kreditinstitute sind im Vergleich zum Vorjahr stichtagsbezogen um EUR 5,8 Mio auf EUR 191,4 Mio gestiegen, was maßgeblich auf die Nutzung der Einlagenfazilität (Anlage von Übernachtguthaben) bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen ist. Der Bestand liegt damit über unserem Planwert, welchen wir leicht rückläufig erwartet hatten.

Das Kundenkreditgeschäft stellt sich im Vergleich zum Vorjahr mit EUR 1.376,2 Mio um EUR 9,4 Mio stärker dar und liegt damit unter unserem Planwert. Der Zuwachs ist weit überwiegend auf den Bereich der geschäftlichen Darlehen zurückzuführen.

Der Wertpapierbestand ist um EUR 43,7 Mio im Vergleich zum Vorjahr gesunken und beträgt per Jahresende EUR 822,8 Mio. Damit liegt die Entwicklung sogar noch unter unserem bereits deutlich rückläufig geplanten Erwartungswert.

Auf der Passivseite ist das Kundengeschäft um EUR 37,3 Mio auf EUR 1.893,9 Mio zurückgegangen. Dabei nahmen sowohl die Spareinlagen als auch die Sichteinlagen deutlich ab. Lediglich die Termingeldeinlagen konnten starke Bestandszuwächse verzeichnen. Aufgrund des weiteren Zinsanstieges im Jahr 2023 investierten unsere Kunden verstärkt in diesen Bereich.

3.3. Kreditgeschäft

2023
Mio EUR
2022
Mio EUR
Veränderungen
Mio EUR
Kundenkreditvolumen 1.487,0 1.533,6 -46,6
darunter: Forderungen an Kunden 1.376,2 1.366,8 9,4
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 655,9 677,6 -21,7
darunter: Kommunalkredite 75,0 75,8 -0,8

Das Kundenkreditvolumen, bestehend aus Kundenforderungen, Treuhandkrediten, Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen, hat sich um EUR 46,6 Mio auf EUR 1.487,0 Mio verringert. Diese Minderung ist maßgeblich auf den Rückgang der unwiderruflichen Kreditzusagen i. H. v. EUR 54,9 Mio zurückzuführen. Die Position der Treuhandkredite hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 1,2 Mio verringert. Die Eventualverbindlichkeiten stellen sich zum Vorjahr nahezu konstant dar.

Bei den Forderungen an Kunden entfallen EUR 15,8 Mio des Gesamtzuwachses auf Darlehen unserer Geschäftskunden und EUR 0,8 Mio auf die öffentlichen Haushalte. Beim Privatkundengeschäft gab es einen Rückgang von EUR 7,2 Mio. Mit dem Kreditgeschäft sind wir trotz der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen insgesamt noch zufrieden.

Forderungen an Kunden nach Kreditarten bzw. Kreditnehmern

2023
Mio EUR
2022
Mio EUR
Veränderungen
Mio EUR
Forderungen an Kunden 1.376,2 1.366,8 9,4
davon: Kontokorrentkredite an
Privatkunden 1,6 1,5 0,1
Geschäftskunden 9,5 8,2 1,3
öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0
davon: Darlehen an
Privatkunden 453,9 456,5 -2,6
Geschäftskunden 761,6 730,4 31,2
öffentliche Haushalte 40,5 39,7 0,8
davon: Weiterleitungsdarlehen an
Privatkunden 34,6 39,3 -4,7
Geschäftskunden 52,7 66,4 -13,7
öffentliche Haushalte 0,1 0,1 0,0
davon: Sonstige Kredite an
Geschäftskunden 14,8 17,8 -3,0
öffentliche Haushalte 6,9 6,9 0,0

3.4. Eigenanlagen

Bei den Eigenanlagen ist ein Großteil unserer Investments entsprechend unserer Anlagestrategie in deutsche und europäische Financials erfolgt.

Aufteilung Eigenanlagen nach Anlageform

2023
Mio EUR
2022
Mio EUR
Veränderungen
Mio EUR
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen * 56,5 74,8 -18,3
Anleihen und Schuldverschreibungen 633,7 696,3 -62,6
Fonds 189,1 170,2 18,9
Summe 879,3 941,3 -62,0

* inkl. bereits bei den Krediten (Kapitel 3.3) enthaltene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen an Unternehmen und öffentliche Haushalte

Die gesamten Eigenanlagen haben sich um EUR 62,0 Mio auf EUR 879,3 Mio verringert. Dabei reduzierten sich die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere um EUR 62,6 Mio, die Schuldscheine und Namensschuldverschreibungen um EUR 18,3 Mio, während sich die Anteile an Investmentfonds durch Kapitalabrufe um EUR 18,9 Mio erhöhten.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 waren insgesamt EUR 67,7 Mio an festverzinslichen Wertpapieren fällig, darunter EUR 61,2 Mio von Kreditinstituten. Dem gegenüber betrug der Nennwert der Neuinvestments in diesem Bereich EUR 59,0 Mio. Dabei wurde ausschließlich in den Sektor deutscher und europäischer Financials investiert. Die durchschnittliche Laufzeit der neuen Abschlüsse beträgt rund vier Jahre. Bezogen auf die Nominalwerte weisen rund 71 % der Neuinvestitionen eine durchschnittliche Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren auf. Damit umfassen rund 73 % aller Anleihen und Schuldverschreibungen eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren.

3.5. Einlagengeschäft mit unseren Kunden

2023
Mio EUR
2022
Mio EUR
Veränderungen
Mio EUR
Einlagen von Kunden 1.893,9 1.931,2 -37,3
davon: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.893,9 1.931,2 -37,3
davon: Spareinlagen 639,4 755,2 -115,8
davon: andere Verbindlichkeiten 1.254,5 1.176,0 78,5
davon: täglich fällig 1.033,9 1.135,3 -101,4
davon: mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 220,6 40,7 179,9

Das Volumen der gesamten Einlagen unserer Kunden verringerte sich im Vergleich der beiden Bilanzstichtage um EUR 37,3 Mio auf EUR 1.893,9 Mio. Die Verbindlichkeiten gegenüber unseren Kunden bleiben die wichtigste Refinanzierungsquelle.

Beim Bestand an Spareinlagen sind wir von nahezu konstanten Beständen ausgegangen, jedoch gab es entgegen unserer Planung eine Bestandsverringerung von EUR 115,8 Mio auf EUR 639,4 Mio. Bei den anderen Verbindlichkeiten erfuhren die täglich fälligen Verbindlichkeiten entgegen unserer Erwartung einen Rückgang um EUR 101,4 Mio auf EUR 1.033,9 Mio. Auch hier sind wir von leicht ansteigenden Beständen ausgegangen. Infolge der Marktzinsentwicklung hat die Sparkasse im Jahr 2023 wieder mehrjährige Termineinlagen angeboten, welche vor allem von unseren Privatkunden aber auch von Unternehmen und öffentlichen Haushalten genutzt wurden. Der Bestand der Termineinlagen erhöhte sich folglich um kräftige EUR 179,9 Mio auf EUR 220,6 Mio, was unsere Erwartungen weit übertroffen hat.

3.6. Interbankengeschäft

Bei Forderungen an Kreditinstitute sind wir von leicht rückläufigen Beständen ausgegangen, tatsächlich erhöhten sie sich leicht um EUR 5,8 Mio auf insgesamt EUR 191,4 Mio. Darunter erhöhten sich die täglich fälligen Forderungen um EUR 28,3 Mio, was auf die höheren Bestände bei der Bundesbank Einlagenfazilität (+ EUR 32,7Mio) zurückzuführen ist. Die Bestandsrückgänge bei den anderen Forderungen bedingten sich zum Großteil durch fällige Schuldscheindarlehen (- EUR 15,2 Mio) und Darlehen von Kreditinstituten (- EUR 5,0 Mio).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um EUR 0,7 Mio auf EUR 128,8 Mio. Dabei blieben die täglich fälligen Verbindlichkeiten weitgehend konstant, die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist erhöhten sich geringfügig um EUR 0,6 Mio. Die Entwicklung entsprach insgesamt unseren Erwartungen. Rund 69 % der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen aus Weiterleitungsdarlehen, die wir an unsere Kunden weitergereicht haben.

Daneben hat sich der Bestand der gegenüber Kreditinstituten bestehenden Treuhandverbindlichkeiten korrespondierend zu den Treuhandkrediten an Kunden verringert.

3.7. Nicht bilanzielles Kundengeschäft

3.7.1. Depot B-Geschäft

Der Kurswert der Depots unserer Kunden erhöhte sich um 16,9 % und stellte sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

Depot B-Geschäft 2023
Mio EUR
2022
Mio EUR
Veränderungen
Mio EUR
Kundendepotbestand * (Kurswerte) 793,4 678,7 114,7
Darunter: DekaBank 406,9 354,1 52,8

* inkl. Vermögensverwaltung und Direktdepots

Das von uns betreute Depot B-Volumen (ohne Direktdepots, Vermögensverwaltung und DekaBank) erhöhte sich auf EUR 377,6 Mio (Vorjahr: EUR 316,3 Mio) und verteilt sich auf 2.619 S-Broker Comfort Depots. Das durch die DekaBank verwaltete Volumen entfällt auf 9.719 DekaBank-Depots.

3.7.2. Verbundgeschäft

SparkassenVersicherung - SV

Die Altersvorsorge und die Absicherung von Lebensrisiken sind zentrale Bedürfnisfelder unserer Kunden. Die Ergebnisentwicklung auf Bestandsebene sehen wir positiv, insbesondere weil wir unser Jahresziel von EUR 15 Mio mit EUR 15,7 Mio leicht übertroffen haben. Grundlage der positiven Entwicklung ist u. a. die erfolgreiche Betreuung durch unsere SV-Geschäftsstelle.

Bei den sogenannten Komposit-Versicherungen verzeichnen wir gegenüber dem Vorjahr erfreuliche Zuwächse. So ist der Jahresnettobeitrag gegenüber dem Vorjahr um 20,1 % auf 265 TEUR deutlich gestiegen. Das Ergebnis entspricht dabei nicht ganz unseren ambitionierten Erwartungen von über 300 TEUR.

Landesbausparkasse - LBS

Aufgrund der starken Zinsveränderungen besteht weiterhin Nachfrage nach Lösungen, die Zinssicherheit bieten. Allerdings konnten wir nicht an die guten Ergebnisse aus dem Jahr 2022 anknüpfen. Verunsicherungen am Immobilienmarkt verbunden mit einer allgemeinen Zurückhaltung der Verbraucher bei Ausgaben haben zu deutlichen Rückgängen geführt. Vor diesem Hintergrund sind unsere Absätze mit EUR 42,1 Mio im Vergleich zum Vorjahr um rund 27 % zurückgegangen. Unsere Erwartung von rund EUR 60 Mio wurde damit deutlich verfehlt.

Kreditvermittlung an die S-Kreditpartner GmbH (SKP)

Wir vermitteln Privat- und Kraftfahrzeugfinanzierungen an die SKP. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erleben wir eine Zurückhaltung bei Verbrauchern was sich auf die Geschäftsabschlüsse der SKP auswirkt. Wir haben im Jahr 2023 unsere Erwartungen an das Bruttoneugeschäft nicht erreicht. Mit EUR 8,8 Mio (Vorjahr EUR 11,2 Mio) ist das Abschlussvolumen nochmal weiter gesunken.

3.8. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Trotz weiterhin herausfordernder Rahmenbedingungen mit Blick auf die anhaltenden politischen und geostrategischen Unsicherheiten, insbesondere durch die hohe Inflation und den anhaltenden Fachkräftemangel, ist das Geschäftsjahr 2023 zufriedenstellend ausgefallen. Mit der Entwicklung des Kreditgeschäfts sind wir insgesamt noch zufrieden, denn wir konnten Zuwächse erzielen, wenngleich wir unser gestecktes Jahresziel bei weitem nicht erreichen konnten. Im Einlagengeschäft mit unseren Kunden kam es zu Umschichtungen von Sicht- und/oder Spareinlagen in Termingelder aber auch in den bilanzunwirksamen Wertpapierbereich, sodass die Gesamtvermögensbildung angestiegen ist. Die Wertpapierumsätze haben sich vergleichsweise deutlich erhöht, wodurch wir unser Wertpapier-Ertragsziel erreichen konnten, womit wir insgesamt zufrieden sind. Mit dem Bauspargeschäft sind wir ebenfalls zufrieden, denn wir konnten unser gegenüber dem Vorjahr deutlich angehobenes Provisionsziel erreichen. Bei den langfristigen Vorsorgeprodukten Lebens-/Rentenversicherung konnten wir unser Jahresziel übertreffen. Für das komplette Versicherungsgeschäft gilt aber, dass wir unser erwartetes Provisionsziel nur zu rund 89 % erreichen konnten, was auch daran liegt, dass das Geschäft mit Restkreditversicherungen faktisch zum Erliegen gekommen ist. Damit sind wir mit dem Versicherungsgeschäft insgesamt zufrieden.

4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

4.1. Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Mio EUR
Überleitung
Mio EUR
2023
Mio EUR
in % der DBS Betriebswirtschaftliches Ergebnis
Zinsergebnis (inklusive GuV-Position 3) 42,1 0,1 42,2 1,68 Zinsüberschuss
Provisionsüberschuss 15,9 0,0 15,9 0,63 Provisionsüberschuss
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen -33,7 1,6 -32,1 -1,28 Personal- und Sachaufwand (ordentlicher Aufwand)
Saldo sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 2,3 -1,4 0,9 0,04 Saldo sonstiger ordentlicher Erträge und Aufwendungen
Ergebnis vor Bewertung 26,6 0,3 26,9 1,07 Ergebnis vor Bewertung
Bewertungsergebnis -15,1 -0,2 -15,3 -0,61 Bewertungsergebnis
Ergebnis nach Bewertung 11,5 0,1 11,6 0,46 Ergebnis nach Bewertung
Außerordentliches Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 neutrales Ergebnis
Steuern -4,3 -0,1 -4,4 -0,18 Steuern
Jahresüberschuss 7,2 0,0 7,2 0,29 Jahresüberschuss

Grundlage für die nachstehende Analyse bilden die nach den Regeln des Betriebsvergleiches der Sparkassenorganisation ermittelten Kennzahlen. Bei dem Betriebsvergleich handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Darstellung von Erfolgskennzahlen auf Basis des Verhältnisses zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS) des Geschäftsjahres oder anderer einheitlicher Ermittlungsverfahren. Die in der Überleitungsspalte dargestellten wesentlichen Unterschiede zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise ergeben sich größtenteils aus periodenfremden, außerordentlichen oder nicht sparkassenbetrieblichen Sachverhalten. Im Detail verweisen wir auf die Ausführungen zum neutralen Ergebnis.

Betriebswirtschaftliches Ergebnis 2023 2022 Veränderungen in
Mio EUR Mio EUR Mio EUR %
Zinsüberschuss 42,2 37,2 5,0 13,4
Provisionsüberschuss 15,9 14,6 1,3 8,9
Personal- und Sachaufwand (ordentlicher Aufwand) -32,1 -29,9 -2,2 7,4
Saldo sonstiger ordentlicher Erträge und Aufwendungen 0,9 0,8 0,1 12,5
Ergebnis vor Bewertung 26,9 22,7 4,2 18,5
Bewertungsergebnis -15,3 -13,0 -2,3 17,7
Ergebnis nach Bewertung 11,6 9,7 1,9 19,6
neutrales Ergebnis 0,0 -1,4 1,4 -100,0
Steuern -4,4 -6,0 1,6 -26,7
Jahresüberschuss 7,2 2,3 4,9 213,0

Entgegen unserer Erwartung stellt sich das Betriebsergebnis vor Bewertung mit einem Zuwachs von EUR 4,2 Mio deutlich stärker dar, als im Vorjahr prognostiziert (-7 %); es ergibt sich eine positive Planabweichung von EUR 6,8 Mio. Wir beurteilen das Betriebsergebnis vor Bewertung im Jahr 2023 daher als zufriedenstellend.

Der Zinsüberschuss bleibt die wichtigste Ertragsquelle der Sparkasse. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich ein Zuwachs von EUR 5,0 Mio, welcher höher als von uns geplant ausgefallen ist. In der Summe liegt der Zinsüberschuss bei EUR 42,2 Mio, hiervon entfallen EUR 54,7 Mio auf den Zinsertrag sowie EUR 12,5 Mio auf den Zinsaufwand. Ursächlich hierfür ist der von uns erwartete Anstieg der Marktzinsen, welcher deutlicher ausgefallen ist als von uns angenommen. Zum Jahresende 2023 lag zwar wie erwartet eine inverse Zinsstrukturkurve vor, diese fiel jedoch wesentlich ausgeprägter aus als prognostiziert. Da große Teile dieser Bewegung aber erst im 4. Quartal stattgefunden haben ist die negative Auswirkung auf den Zinsüberschuss 2023 im Rahmen geblieben. Darüber hinaus erzielten die im Zinsüberschuss enthaltenen laufenden Erträge aus Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von EUR 1,3 Mio, was auf die gestiegenen Erträge aus unserem bei der DekaBank geführten Masterfonds zurückzuführen ist.

Der Provisionsüberschuss ist im Jahr 2023 auf EUR 15,9 Mio bzw. 0,63 % der DBS gestiegen und liegt damit deutlich über unserem Planwert von EUR 14,3 Mio. Bei den Provisionserträgen ist die Zunahme dabei hauptsächlich auf gestiegene Provisionserträge für den Giroverkehr (+ EUR 0,4 Mio), für das Wertpapierdienstleistungsgeschäft (+ EUR 0,3 Mio) sowie für die Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen (+ EUR 0,3 Mio) zurückzuführen. Bei den Provisionsaufwendungen entfällt die Einsparung nahezu ausschließlich auf geringere zu zahlende Vermittlungsprovisionen für das Kreditgeschäft. Insgesamt sind wir mit dieser Entwicklung sehr zufrieden.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (Personal- und Sachaufwand) sind erwartungsgemäß im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 32,1 Mio gestiegen, bleiben aber deutlich hinter unserem Erwartungswert zurück. Dabei kam es beim Personalaufwand gegenüber unserer Planung zu einer Einsparung von EUR 1,0 Mio, was darauf zurückzuführen ist, dass mit einer höheren Tarifsteigerung für 2023 gerechnet wurde. Tatsächlich ergaben sich für das Jahr 2023 Einmalzahlungen in Form eines Inflationsausgleichs, gleichzeitig aber keine tabellenwirksamen Entgelterhöhungen. Der Sachaufwand ist erwartungsgemäß im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Auch hier wurde der Planwert jedoch um EUR 1,0 Mio unterschritten. Deutliche Preissteigerungen ergaben sich im Bereich der Pflichtbeiträge (+ EUR 0,4 Mio) sowie in geringfügigerem Maße bei den Aufwendungen für die Datenverarbeitung (+ EUR 0,1 Mio). Alle weiteren Veränderungen verteilen sich sehr granular. Die Einsparung gegenüber des Erwartungswertes resultiert aus massiv günstigeren Aufwendungen für Strom sowie Gas aufgrund von Vertragsumstellungen. Zudem brachten die neu in Betrieb gegangenen Photovoltaikanlagen z. B. der Hauptstelle Einsparungseffekte mit sich.

Die Aufwands- und Ertragsrelation CIR (Cost-Income-Ratio) lag im Jahr 2023 bei 56,5 % (Vorjahr: 60,9%)[1] und damit unter unserem ursprünglichen Erwartungswert von 62,87 %. Damit liegt sie auch innerhalb unserer strategischen Zielgröße von max. 70 %.

Die Risikovorsorge für das Kreditgeschäft wurde mit Aufwendungen und Erträgen aus Wertpapieren und Beteiligungen saldiert ausgewiesen. Die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von EUR 4 Mio wurde in das Bewertungsergebnis einbezogen. Aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren langfristigen Zinsen konnten unsere Wertpapiere einen großen Teil der Verluste aus dem Jahr 2022 wieder aufholen, sodass unser Bewertungsergebnis Wertpapier erheblich besser ausgefallen ist als erwartet. Demgegenüber war das Ergebnis im Kreditgeschäft negativ, aber leicht positiver als von uns geplant. Insgesamt stellt sich das Bewertungsergebnis im Kredit- und Wertpapiergeschäft mit -0,61 % der DBS deutlich negativ dar, was aber maßgeblich auf die Zuführung zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB zurückzuführen ist. Unter diesen Voraussetzungen liegt das Betriebsergebnis nach Bewertung mit EUR 11,6 Mio deutlich über dem Vorjahreswert und unseren Erwartungen.

Das zum Vorjahr deutlich bessere neutrale Ergebnis des Jahres 2023 ist maßgeblich auf die folgenden Positionen zurückzuführen. Im Rahmen von Veräußerungen bei unseren Grundstücken und Gebäuden stellten sich Veräußerungsgewinne i. H. v. EUR 0,5 Mio ein. Zudem ergaben sich Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für unwirksame Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen i. H. v. EUR 0,8 Mio. Demgegenüber ergaben sich bei den Pensionsrückstellungen außerordentliche Zuführungen i. H. v. EUR 0,7 Mio sowie eine außerordentliche Zuführung zum Sparkassenstützungsfonds des SGVHT i. H. v. EUR 0,4 Mio. Abschließend zählen auch die im Jahr 2023 geleisteten Spenden i. H. v. EUR 0,2 Mio zu den außerordentlichen Aufwendungen.

Der Gesamtsteueraufwand beträgt EUR 4,3 Mio und liegt somit unter dem Vorjahreswert von EUR 5,9 Mio.

Unter Berücksichtigung aller Ergebniskomponenten beträgt der Jahresüberschuss EUR 7,2 Mio, was deutlich über unserem geplanten Erwartungswert liegt, womit wir sehr zufrieden sind. Nach der Vorwegzuführung von EUR 4,7 Mio zur Sicherheitsrücklage soll der verbleibende Bilanzgewinn, der sich entsprechend unseren Erwartungen gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert darstellt, mit EUR 1,5 Mio an den Träger ausgeschüttet und der Restbetrag ebenfalls der Sicherheitsrücklage zugeführt werden.

[1] (Ergebnis GuV 10 bis GuV 12 geteilt durch Ergebnis GuV 1 bis GuV 8) x 100

4.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Starkenburg war im Geschäftsjahr 2023 aufgrund einer ausgewogenen Liquiditätsplanung jederzeit gewährleistet.

Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR nach delVO) lag zum 31.12.2023 bei 166,14 %. Die Monatsdurchschnittswerte bewegten sich in der Bandbreite zwischen 129,22 % und 151,27 %. Die Werte am Monatsultimo lagen zwischen 137,34 % und 173,17 %, wodurch die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestrate von 100 % jederzeit eingehalten wurde. Die LCR lag damit im Jahr 2023 im Rahmen unserer Erwartungen einer weiterhin stabilen Entwicklung. Aufgrund der zu erwartenden Liquiditätszuflüsse und -abflüsse geht die Sparkasse davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit auch zukünftig jederzeit gewährleistet ist.

Die gemäß der EU-Verordnung 575/2013 (CRR II) seit 30. Juni 2021 verbindlich zu erfüllende NSFR-Mindestquote beträgt 100 % und wurde jederzeit deutlich übertroffen. Die NSFR (Net Stable Funding Ratio) misst das Verhältnis zwischen erforderlicher Refinanzierung auf der Aktivseite und vorhandener Refinanzierung auf der Passivseite unter Berücksichtigung der Laufzeiten. Einen Überblick über die NSFR-Quoten des Berichtszeitraumes zeigt die folgende Tabelle:

31.12.2022 31.03.2023 30.06.2023 30.09.2023 31.12.2023
114,93 % 116,60 % 118,02 % 116,46 % 115,73 %

Die Sparkasse machte im Jahr 2023 von den Refinanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen des Offenmarktsystems keinen Gebrauch. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.

4.3. Vermögenslage

Im Jahresabschluss 2023 weisen wir einen Bilanzgewinn von EUR 2,5 Mio aus, der sich damit im Rahmen unserer Erwartungen bewegt. Nach der vom Verwaltungsrat im Rahmen der Gewinnverwendung noch zu beschließenden Rücklagenzuführung wird die Sicherheitsrücklage voraussichtlich EUR 222,3 Mio betragen.

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde um EUR 4 Mio auf EUR 180 Mio aufgestockt.

Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach dem in der Capital Requirements Regulation (CRR) vorgegebenen Kreditrisikostandardansatz bzw. Basisindikatoransatz für das operationelle Risiko. Die Gesamtkennziffer sowie die Kernkapitalquote überschreiten zum 31.12.2023 sowie im gesamten Jahresverlauf deutlich die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Mindestquoten (8 %) sowie die unserer internen Steuerung zugrundeliegende Mindestquote von 15 %, die u. a. den Kapitalerhaltungspuffer und den SREP-Zuschlag berücksichtigt.

31.12.2023
in Mio EUR
31.12.2022
in Mio EUR
Risikogewichtete Aktiva 1.638,8 1.610,7
Eigenmittel 391,7 391,5
darunter: (hartes) Kernkapital
Eigenmittelquote (Gesamtkennziffer in %) 23,9 24,31
(harte) Kernkapitalquote (in %) 23,9 24,31

Die Eigenmittelquote, die der harten Kernkapitalquote entspricht, ist zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Wir hatten mit einer deutlicheren Ausweitung bei den risikogewichteten Aktiva gerechnet, die tatsächliche Steigerung von 1,7 % liegt markant unter unseren Erwartungen. Diese Entwicklung ist dem Sachverhalt geschuldet, dass das Kreditgeschäft unsere Erwartungshaltung nicht komplett erfüllen konnte.

Wir beurteilen die Eigenkapitalausstattung weiterhin als sehr gut. Wir sehen die Sparkasse unter Berücksichtigung der geplanten Geschäftsentwicklung auch für die Zukunft mit ausreichenden Eigenmitteln ausgestattet.

5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 180 178
Teilzeit- und Ultimokräfte 133 133
313 311
Auszubildende 27 29
Insgesamt 340 340

Die Personalkapazität hat sich im Durchschnitt des letzten Jahres stabilisiert. Wohingegen die Anzahl der Vollzeitkräfte gestiegen ist, ist die Anzahl der Auszubildenden/DH-Studenten in gleichem Umfang gesunken. Personalfluktuationen nehmen in den letzten Jahren eine immer größere Rolle ein - die Anzahl hat sich im vergangenen Jahr erneut erhöht und bewegt sich weiterhin über dem durchschnittlichen Niveau der Vorjahre. Im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit bleibt zu sagen, dass sich drei der ausscheidenden Mitarbeitenden zuvor bereits in der passiven Phase der Altersteilzeit befanden - dies berücksichtigt blieb die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr stabil. Das Ausscheiden von Mitarbeitern - sowohl aufgrund des Renteneintritts als auch aufgrund einer beruflichen Neuorientierung - konnte teilweise intern kompensiert oder durch eine Prozessoptimierung ausgeglichen werden. Hiervon sind sowohl der Vertriebs- als auch der Stabsbereich betroffen.

Die dadurch bedingten internen Verschiebungen wurden anteilig durch die Übernahme von Auszubildenden oder die Rückkehr von Kollegen aus der Elternzeit/Krankheit in das Angestelltenverhältnis kompensiert. Durch die stetige Qualifikation der Mitarbeitenden ist grundsätzlich eine adäquate Wiederbesetzung offener Positionen möglich. Ergänzend wurden vakante Positionen auch extern besetzt. Im vergangenen Jahr erfolgten insgesamt 21 externe Einstellungen, davon neun als gelernte Bankkaufleute sowie drei als Quereinsteiger.

Auf Vollzeitkräfte umgerechnet weisen wir im Jahresdurchschnitt 2023 eine Mitarbeiterkapazität (MAK) von 281,9 aus (Vorjahr: 281,4). Die Anzahl der Mitarbeitenden in Vollzeit ist dabei um 1,5 MAK sowie in Teilzeitbeschäftigung um 0,8 MAK gestiegen, wohingegen die der Auszubildenden um 1,75 MAK sank. Die Erhöhung bei den Teilzeitkräften resultiert sowohl aus der Einstellung neuer Mitarbeitenden als auch aus Arbeitszeitveränderungen von Bestandsmitarbeitenden. Etwa 60,7 % unserer bankspezifischen Beschäftigten sind Frauen. Die Altersstruktur der bankspezifisch Beschäftigten stellt sich wie folgt dar: 2,1 % sind unter 20 Jahren, 21,5 % sind zwischen 20 und 29 Jahren, 19,0 % zwischen 30 und 39 Jahren und 21,2 % zwischen 40 und 49 Jahre. Der Anteil der Beschäftigten zwischen 50 und 59 Jahre beträgt 26,7 % und der Anteil ab 60 Jahren liegt bei 9,5 %. Dies zeigt, dass wir über eine ausgewogene Verteilung zwischen den Jungangestellten sowie den erfahrenen Kollegen auf Gesamthausebene verfügen - die Altersstruktur hat sich leicht zugunsten der Mitarbeitenden zwischen 20 und 39 Jahren verändert.

Im vergangenen Jahr konnten 15 Mitarbeitende ihr internes Jubiläum für 10-, 25- bzw. 40-jährige Betriebszugehörigkeit feiern, dies zeigt die langjährige Verbundenheit unserer Mitarbeitenden zur Sparkasse Starkenburg. Am Bilanzstichtag nutzen sieben Mitarbeitende den Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ). Eine davon begann die Altersteilzeit im Laufe des Jahres 2020, eine in 2021, drei in 2022 und zwei in 2023 - drei von ihnen befinden sich zum Jahresende 2023 in der Freistellungsphase, drei weitere starten damit im Jahresverlauf 2024. Eine Kollegin wird die Altersteilzeit ab dem Jahr 2024 nutzen und in die Arbeitsphase eintreten.

Um variable Arbeitszeitregelungen allgemein zu verwirklichen, steht unseren Mitarbeitern ein flexibles Zeitmodell sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens zur Verfügung. Die konkrete Abstimmung erfolgt mit den direkten Vorgesetzten.

Nach wie vor hat die Aus- und Weiterbildung in unserem Hause einen hohen Stellenwert. Den Mitarbeitern werden diverse interne und externe Seminare angeboten, um den stetig steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Die Form der Hybriden-Weiterbildung wurde fester Bestandteil im derzeitigen Angebot. Die bankspezifisch beschäftigten Mitarbeitenden haben neben der Ausbildung zum Sparkassen-/ Bankkaufmann überwiegend weiterqualifizierende Maßnahmen besucht. 7,1 % der bankspezifischen Beschäftigten haben einen Abschluss zum Bachelor bzw. Master und 2,1 % haben das Lehrinstitut bzw. Verbandsprüferexamen innerhalb der Sparkassenorganisation absolviert. Weitere 24,9 % haben einen Abschluss zum Sparkassen-/ Bankbetriebswirt und weitere 37,0 % zum Sparkassen-/Bankfachwirt.

Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Darüber hinaus wird eine variable leistungsorientierte Zusatzvergütung gezahlt.

6. Förderung gemeinnütziger Einrichtungen und Sponsoring

6.1. Sparkassen-Stiftung-Starkenburg

Die Sparkassen-Stiftung-Starkenburg wurde im Jahr 2000 als Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Heppenheim gegründet. Das Stiftungskapital besteht aus Geldvermögen, Grundstücken und Gebäuden. Bei den im Bestand befindlichen Grundstücken sind überwiegend Erbbaurechte eingetragen.

Zum 31. Dezember 2023 beträgt das Gesamtvermögen EUR 41,7 Mio (31. Dezember 2022: EUR 40,8 Mio). Die aus der Anlage des Stiftungsvermögens resultierenden Zins- und Mieterträge, Dividenden und Erträge ermöglichen es der Stiftung, in den Folgejahren ausreichende Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks bereitzustellen.

Wie in der Vergangenheit umfassten die Aktivitäten gemäß § 2 der Stiftungsverfassung die Bereiche Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Sport, Umwelt- und Klimaschutz, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Heimatpflege und Heimatkunde sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. Die Aktivitäten beschränken sich auf das Wirkungsgebiet der Sparkassen-Stiftung-Starkenburg.

Im Folgenden sind die Schwerpunkte der Aktivitäten 2023 auszugsweise aufgeführt:

In den Grundschulen wurde das Präventionsprojekt "Mein Körper gehört mir" und das Umweltprojekt "Ameise, Biene und Co." aus dem Vorjahr fortgeführt. Das Projekt "Equipment-Spende für Sportvereine" bescherte rund 89 Sportvereinen neue Trainingsgeräte und weitere Anschaffungen, um ein attraktives sportliches Angebot im Wirkungsgebiet der Sparkasse-Stiftung-Starkenburg anbieten zu können. Hierzu zählten beispielsweise Großfeldtore, unterschiedliche Bälle, Schläger, Matten, Tischtennistische, Sättel, Schwimmhilfen und ein Stand up Paddle. Zahlreiche Vereine feierten Jubiläen, die gemäß den Richtlinien gefördert wurden.

Der 23. Kunstweg der Sparkassenstiftung Starkenburg entstand unter dem Titel "Heimatliebe" in Ober-Mumbach. Zehn Künstler waren angehalten, Sitzbänke künstlerisch gemäß dem vorgegebenen Thema in Szene zu setzen und dabei die unterschiedlichen Facetten von Heimat zu spiegeln. Die Sparkassenstiftung Starkenburg setzte bei der Wahl der Künstler auf Kunstschaffende aus der Region.

Im Förderbereich Jugend- und Altenhilfe wurden Vorhaben der AWO Bergstraße, des Deutschen Kinderschutzbundes OV Viernheim und des Maltester Hilfsdienst in Heppenheim unterstützt. Spenden erhielte auch Initiativen wie die Suppenküche in Heppenheim, die Tafel in Rimbach und die Tafel in Viernheim.

Das kulturelle Angebot der Sparkassenstiftung Starkenburg war vielfältig und wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Viele Veranstaltungen waren ausverkauft. Gefördert wurden ebenfalls kulturtreibende Vereine wie beispielsweise die Starkenburg Philharmoniker, Chaiselongue Viernheim und die Freunde der Hirschhorner Altstadt.

Den Menschen im Wirkungsgebiet der Sparkassen-Stiftung-Starkenburg kamen im Jahr 2023 aus Stiftungsmitteln 0,4 Mio Euro zugute. In der Region erwirtschaftet und in die Region investiert.

6.2. Spenden und Sponsoring

Im 194. Wirkungsjahr kam die Sparkasse Starkenburg ihrem Anspruch, sich für die Menschen in der Region stetig zu engagieren, wieder nach und übernahm gemäß ihrem Gründungsauftrag gesellschaftliche Verantwortung für die Region. Durch Zuwendungen in Höhe von EUR 0,4 Mio wurden viele Vereine sowie kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen im gesamten Geschäftsgebiet (Heppenheim, Viernheim, Weschnitztal, Überwald und Neckartal) gefördert und unterstützt.

Darüber hinaus wurde vom Bilanzgewinn des Jahres 2022 ein Betrag von EUR 1,5 Mio an die Gemeinden und Städte im Geschäftsgebiet ausgeschüttet.

B. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung

Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nach Ablauf des Geschäftsjahrs 2023 nicht eingetreten.

C. Risikobericht

1. Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Bild

Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Darüber hinaus sind keine Risiken in der normativen Perspektive wesentlich.

Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir einen Horizont von über 10 Jahren. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategische Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von EUR 533 Mio. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von EUR 345 Mio wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 30,0 19,3 64,4
Marktpreisrisiko * 265,0 166,5 62,9
Zinsänderungsrisiko 105,0 71,5 68,1
Spreadrisiko 60,0 38,7 64,6
Aktienrisiko 55,0 36,1 65,7
Immobilienrisiko 35,0 20,2 57,6
Beteiligungsrisiko 25,0 16,7 66,8
Operationelles Risiko 25,0 15,8 63,1
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 345,0 218,3 63,3

* In der Limitsumme des Marktpreisrisikos ist bereits ein Betrag von EUR 10 Mio für das Sonstige Marktpreisrisiko (Infrastruktur) reserviert. Dieses Risiko ist noch nicht wesentlich, jedoch befindet sich diese Assetklasse im Aufbau.

Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden.

Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:

- schwerer konjunktureller Abschwung

- Markt- und Liquiditätskrise

- Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg.

Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei dem Eintritt von außergewöhnlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest "Immobilienkrise" zeigt die höchste Auslastung. Es waren keine Maßnahmen nötig.

Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle legt die Sparkasse den Gesamtrisikowert im Risikofall vor inversem Stresseintritt fest. Dieser Wert beträgt per 31.12.2023 EUR 314,8 Mio.

Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario getroffen:

Als Grundlage wird die Erwartungswert-Planungsrechnung aus der GuV-Simulation zum Stichtag 31.12.2023 verwendet. Sofern nicht für die komplette Laufzeitbetrachtung Plan- oder Simulationswerte vorlagen, wurden die jeweils letzten verfügbaren Daten fortgeschrieben. Bei den gewinnabhängigen Steuern wurde eine "Steuerquote" von 30% zugrunde gelegt. Es wird für das Jahr 2024 sowie alle Folgejahre eine Ausschüttung von EUR 1,5 Mio unterstellt. Bei den Eigenmittelanforderungen unterstellen wir einen Anstieg von +5,0% aufgrund des weiter zunehmenden Kreditgeschäfts sowie einem erwarteten Anstieg bei den aufsichtsrechtlichen Anforderungen (CRR III).

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP[2]-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung betrachtet. Daneben wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das adverse Szenario getroffen:

Im adversen Szenario erwarten wir eine negative Entwicklung bei unserer Kreditvergabe, die deutlich unter unserem Erwartungswert liegt. Auf der Passivseite ist aufgrund allgemeiner Verunsicherung mit dem Abzug von Kundeneinlagen zu rechnen. In Summe führt dies zu einem Rückgang unserer Bilanzsumme. Die Marktzinsen werden tendenziell niedriger ausfallen als im Erwartungswert. Im Falle eines konjunkturellen Abschwungs wird die EZB bestrebt sein keinen zusätzlichen Druck auf die Konjunktur über zu hohe Zinsen auszuüben. Aufgrund schlechterer Vertriebsergebnisse gehen unserer ordentlichen Erträge zurück. Der Verwaltungsaufwand fällt gegenüber dem Erwartungswert höher aus, da wir u. a. im Bereich der Marktfolge Kredit Personalkapazitäten aufbauen müssen. Auf der Risikoseite steigt aufgrund des konjunkturellen Abschwungs unser Bewertungsergebnis Kredit deutlich an. Aufgrund der Entwicklung des Jahresergebnisses können nur sehr begrenzt Vorsorgereserven gebildet werden. Den SREP-Zuschlag, die Eigenmittelempfehlung sowie unsere individuelle Zielkapitalquote sehen wir auch in diesem Szenario konstant.

Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG.

Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden.

2024 2025 2026 2027 2028
Erwartungswert Eigenmittel (in Mio EUR) 400,4 406,5 420,9 436,7 461,1
RWA (in Mio EUR) 1.720,8 1.806,8 1.897,1 1.992,0 2.091,6
Eigenmittelquote (EMQ) 23,3 22,5 22,2 21,9 22,0
Mindest-EMQ 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0
adverses Szenario Eigenmittel (in Mio EUR) 400,4 405,8 414,2 421,0 429,1
RWA (in Mio EUR) 1.737,1 1.841,4 1.951,9 2.069,0 2.193,1
Eigenmittelquote (EMQ) 23,0 22,0 21,2 20,3 19,6
Mindest-EMQ Szenario 15,0 15,0 15,0 15,0 15,0

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst ( Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen ( Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Die direkt dem Vorstand unterstellte Abteilung Risikosteuerung ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Rechnungswesen / Risikosteuerung wahrgenommen.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

[2] SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess)

2. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekte zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

2.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurde Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

- regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

- Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

- interne Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

- regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

- Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

- festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

- Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

- Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung) bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

- turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

- Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting.

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich per 31.12.2023 nach Kundengruppen wie folgt:

Kreditnehmer Mio EUR Obligo Anteil
in %
Blanko
Mio EUR
Firmenkunden 1.088,7 63,3 % 408,6
Privatkunden 621,3 36,2 % 171,2
Kommunen 8,0 0,5 % 0,3 *
Sonstige 0,5 0,0 % 0,1
1.718,5 100,0 % 580,2

* Ausleihungen an Kommunen werden von der Sparkasse per se als risikolos (besichert) angesehen. Die Blanko-Darstellung hat lediglich eine technische Ursache.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bei den Firmenkundenkrediten bilden mit 37,2 % Anteil die Ausleihungen an Unternehmen der Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen". Darüber hinaus entfallen 8,1 % auf die Branche "Dienstleistungen für Unternehmen" sowie 7,8 % auf das "Verarbeitende Gewerbe".

Die Größenklassenstruktur zeigt nach unserer Einschätzung insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. Dabei entfällt auf die Größenklasse von 100 bis <750 TEUR mit 33,4% der größte Anteil am gesamten Kundenkreditvolumen.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Bonitätsklassen DSGV Rating Ausfallwahrscheinlichkeit
in %
Obligo
Mio EUR
Anteil
in %
Blankoanteil
Mio EUR
Anteil
in %
1-5 0,1-0,4 1.271,5 74,0 % 417,1 71,9 %
6-9 0,6-2,0 319,2 18,6 % 116,4 20,1 %
10-12 3,0-6,7 83,4 4,9 % 30,8 5,3 %
13-15 10,0-45,0 14,7 0,8 % 6,5 1,1 %
16-18 100,0 27,6 1,6 % 9,0 1,6 %
geratet 1.716,4 99,9 % 579,8 100,0 %
nicht geratet 2,1 0,1 % 0,4 0,0 %
Kreditvolumen 1.718,5 100,0 % 580,2 100,0 %

Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 EUR 3,1 Mio bzw. 0,2 % des Kundenkreditvolumens in Höhe von EUR 1.718,5 Mio.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Branchenkonzentration bei der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen, Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Quartalsweise oder anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die NPL-Quote (Quote der notleidenden Kredite im Verhältnis zum Gesamtbestand der Darlehen und Kredite) beträgt per 31.12.2023 1,9 %. Die in der Kreditrisikostrategie enthaltenen Schwellenwerte von 3 % (gelb) und 4 % (rot) wurden das ganze Jahr 2023 über eingehalten. Wir sehen hieraus daher keine erhöhten Risiken für die Sparkasse.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine geringfügige Steigerung aufgrund eines Einzelfalls.

2.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute, Schuldscheindarlehen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen

- Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

- Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von EUR 969,5 Mio. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (EUR 641,3 Mio) und Wertpapierspezialfonds (EUR 226,3 Mio).

Innerhalb der Schuldverschreibungen und Anleihen zeigt sich dabei auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:

Ratingklasse Volumenanteile
in %
1 bis 5 (Investment Grade) 100
6 bis 10 0
11 bis 15C 0
16 bis 18 0

Bei unserem Wertpapierspezialfonds liegt kein direktes Rating vor, zumal dieser nicht in verzinsliche Wertpapiere investiert. Für die im Masterfonds enthaltenen Mandate bestehen jeweils Anlagerichtlinien, die unser Adressenrisiko begrenzen.

Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Schuldverschreibungen und Anleihen betrug am 31. Dezember 2023 EUR 117,6 Mio.

Innerhalb der verzinslichen Wertpapiere besteht mit einem Anteil von 69 % eine deutliche Branchenkonzentration im Bereich Financials S-Finanzgruppe. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation und wird daher von uns unkritisch gesehen.

3. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktienkursen und Immobilienpreisen ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unseren Spezialfonds. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Teilnehmer sind alle Mitglieder des Vorstandes, der Manager Depot A/Treasury, der Bereichsdirektor Rechnungswesen/Risikosteuerung, der Bereichsdirektor Vermögensmanagement und der Abteilungsdirektor Private Banking.

3.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis.

- Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR (Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH) entwickelten IT-Anwendung MPR.

- Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Hierbei wird aktuell ein Stützzeitraum von 05.11.2007 bis 30.06.2023 verwendet.

- Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019.

- Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

- Die zu Positionen mit unbestimmter Kapitalbindung bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Kündigungs- und Tilgungsrechte (implizite Optionen) werden in die Risikomessung einbezogen.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellten Risikolimite.

Die Sparkasse Starkenburg prognostiziert quartalsweise ergänzend zur ökonomischen Perspektive die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken nach § 40 Abs. 3 PrüfbV. Dabei untersucht die Sparkasse die Zinsergebniswirkung bei einem ad hoc Zinsshift um +/- 100 Basispunkte bei konstanter Geschäftsstruktur. Die Auswirkungen stellen sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:

Zinsspannenrisiko
in TEUR
2024 2025 2026
+100 Basispunkte -4.715 -4.335 -2.798
-100 Basispunkte 1.281 560 -517
Zinsinduziertes Abschreibungsrisiko
in TEUR
2024 2025 2026
+100 Basispunkte -8.617 2.717 2.271
-100 Basispunkte 7.431 -2.525 -1.824

Zusätzlich erfolgt seit dem Stichtag 30.09.2023 eine quartalsweise Ermittlung von Sensitivitätsanalysen bei +/- 200 Basispunkten (angelehnt an den zukünftigen NII SOT gemäß den EBA/GL/2022/14, Datenquelle DSGV MaRisk Interpretationsleitfaden Version 8). Die Auswirkungen stellen sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:

Zinsspannenrisiko
in TEUR
2024 2025 2026
+200 Basispunkte -9.608 -8.921 -6.260
-200 Basispunkte 1.582 -937 -4.562
Zinsinduziertes Abschreibungsrisiko
in TEUR
2024 2025 2026
+200 Basispunkte -18.004 5.839 4.772
-200 Basispunkte 14.732 -5.018 -3.598

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -68,5 78,4
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -17,5 20,0

Des Weiteren berechnet die Sparkasse zusätzlich einen barwertigen Frühwarnindikator (sogenannter Supervisory Outlier Test - SOT). Für diesen Indikator werden sechs aufsichtsrechtlich vorgegebene Zinsszenarien angewendet. Die durch Anwendung der Zinsschockszenarien resultierenden Barwertänderungen werden ins Verhältnis zum Kernkapital gesetzt. Die größte negative relative Änderung des Zinsbuchbarwerts determiniert den Frühwarnindikator der Sparkasse. In diesem Bereich kam es zu keinerlei Auffälligkeiten.

Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich:

Hoher Anteil an Rentenpapieren im Depot A der Sparkasse.

Diese Konzentration ist Ausdruck einer konservativen Anlagestrategie, da Rentenpapiere eine risikoarme Anlageklasse sind und die Sparkasse die Papiere in den meisten Fällen bis zur Endfälligkeit hält.

3.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Wir nehmen eine integrierte Betrachtung von Zins- und Spreadrisiken vor. Hierzu verweisen wir auf unsere Darstellung unter C.3.1.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR.

Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen Financials AA und Financials A und Financials BBB.

Diese Konzentration wird bewusst in Kauf genommen, da vorrangig Anleihen der Sparkassen-Finanzgruppe gehalten werden. Hieraus erwächst nach unserer Sicht kein Handlungsbedarf.

3.3. Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Markpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR

- Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip.

Aktien werden zurzeit ausschließlich im Rahmen unseres Masterfonds gehalten und durch aktive Mandate gemanagt. Die hierfür gültigen Anlagerichtlinien lassen nur Investitionen in risikoarme europäische Standardtitel in Eurowährung zu.

Wesentliche Konzentrationen bestehen im Aktienrisiko nicht.

3.4. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden.

Immobilien im Eigenbestand werden nur in einem überschaubaren Umfang gehalten. Innerhalb unseres Masterfonds bestehen in größerem Umfang Anlagen in Form von Immobilienspezialfonds. Durch unsere Immobilienanlagestrategie werden diese wiederum breit über verschiedene Länder und Sektoren gestreut. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

Wesentliche Konzentrationen bestehen im Immobilienrisiko aufgrund der Diversifizierung nicht.

4. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen für die Verbundbeteiligungen

- In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

- Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

- Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

- Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

- Die Risikomessung für strategische Beteiligungen erfolgt auf Grundlage von Risikokennzahlen, die aus einem Vergleichsindex für in Euro notierte Nachranganleihen aus dem Finanzsektor abgeleitet werden.

Für die Risikoermittlung setzt die Sparkasse folgende Parameter ein:

- SR-Parameter für Verbundbeteiligungen (Mischungsindex 80 % "iBoxx Euro Financials Subordinated Total Return" für europäische Nachranganleihen und 20 % "EURO STOXX Financials Euro - Total Return" für europäische Aktien).

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
TEUR
Strategische Beteiligungen 13.780,7
Funktionsbeteiligungen -
Kapitalbeteiligungen 66,5

Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio im Bereich der strategischen Verbundbeteiligungen.

Dieses Risiko ist immanent durch die Struktur der Sparkassenorganisation gegeben und für das Geschäftsmodell der einzelnen Sparkassen zwingend erforderlich. Insofern wird diese Risikokonzentration einerseits durch die Sparkassen grds. in Kauf genommen und andererseits durch die Gremien der Sparkassenorganisation überwacht und gesteuert.

5. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period) verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Szenario kombinierter Stress der Überlebenshorizont mindestens einen Monat betragen soll. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt länger als zwei Jahre.

Die Sparkasse betrachtet das kurzfristige Zahlungsunfähigkeitsrisiko unter dem Gesichtspunkt der Liquiditätskennziffer LCR nach delVO sowie der täglichen Liquiditätsdisposition. Für die LCR-Kennziffer wurden von der Sparkasse diverse Schwellenwerte festgelegt. Im vergangenen Jahr kam es zu vereinzelten Unterschreitungen dieser Schwellenwerte, die uns als Frühwarnindikatoren dienen. Die Mindestanforderungen an die Kennzahl LCR wurden im vergangenen Jahr immer erfüllt, auch die tägliche Liquiditätsdisposition war stets gesichert. Die NSFR lag im Jahr 2023 stets über dem intern definierten Schwellenwert von 110 %, wodurch die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestrate von 100 % jederzeit übertroffen wurde.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

- Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

- Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

- Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

- Tägliche Disposition der laufenden Konten

- Berücksichtigung des Liquiditätsverbunds in der Sparkassenorganisation

- Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

- Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)

- Regelmäßige Überwachung der Refinanzierungskonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung.

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

6. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird daneben das OpRisk- Schätzverfahren verwendet. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

- Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

- systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

- Periodische Steuerung und normative Perspektive: implizierte Abbildung im Plan- und adversen Szenario

- Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

- Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT (BCM).

Es bestehen keine auffälligen Konzentrationen bei den operationellen Risiken 2023. Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

Der Vorstand wird zumindest jährlich über die aktuelle Entwicklung der operationellen Risiken informiert. Insgesamt waren die Schadensfälle, welche die Sparkasse im Jahr 2023 getroffen haben, für unser Risikolage nicht bedeutend. Die operationellen Risiken spielen daher insgesamt nach unserer Einschätzung weiterhin eine eher untergeordnete Rolle und waren im Jahr 2023 jederzeit tragbar.

7. Sonstige Risiken

Im Rahmen der Risikoinventur hat die Sparkasse über die vorstehenden Risiken hinaus sowohl in der ökonomischen Perspektive als auch in der normativen Perspektive keine weiteren wesentlichen Risiken identifiziert.

Der Risikomanagementprozess für sonstige Risiken sieht die Überprüfung der Wesentlichkeit des Provisionsrisikos und des Kostenrisikos vor. Die Betrachtung erfolgt in der normativen Perspektive. Im Ergebnis sind sowohl das Provisionsrisiko als auch das Kostenrisiko unwesentlich für die Sparkasse.

8. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 31.03.2023 aufgrund von Limitumverteilungen innerhalb des Marktpreisrisikos bei dem Zinsänderungsrisiko, dem Spreadrisiko und dem Aktienkursrisiko. Das Gesamtlimit des Marktpreisrisikos blieb unverändert. Zudem wurde das ursprünglich für das Refinanzierungskostenrisiko reservierte Limit auf das Beteiligungsrisiko umverteilt. Dies erfolgte aufgrund der Erkenntnisse der anlassbezogenen Risikoinventur, in deren Ergebnis das Refinanzierungskostenrisiko als unwesentlich und dafür das Beteiligungsrisiko hingegen als wesentlich definiert wurde. Das freie Risikotragfähigkeitslimit (RTF-Limit) wurde auf das Limit für die Operationellen Risiken aufgeschlagen, da diese aufgrund einer Parameterverschärfung der SR nun einen deutlich höheren Risikowert innehatten.

Das RTF-Limit war am Bilanzstichtag mit 63,3 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben.

Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht erkennbar. Mögliche Beeinträchtigungen der künftigen Entwicklung sehen wir durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen, in starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) und im Fall eines deutlich schlechteren Konjunkturverlaufs bei gleichzeitigem Anstieg der Kreditausfälle.

Trotz der tendenziell weiter ansteigenden Eigenkapitalanforderungen zeigte die Überprüfung im Rahmen des Kapitalplanungsprozesses (normative Perspektive) unter Berücksichtigung aller aufsichtsrechtlichen Anforderungen positive Ergebnisse. Im Ergebnis liegen die Kapitalquoten der Sparkasse auch unter adversen Planungsannahmen immer noch deutlich über unserer internen Schwelle von 15 %.

Das den Risiken gegenüberstehende Risikodeckungspotential (RDP) in der ökonomischen Ermittlungsweise ist großzügig ausreichend.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als neutral bis günstig.

D. Prognosebericht

1. Wirtschaftlicher Ausblick

Wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte, wäre die Definition einer technischen Rezession mit zwei aufeinanderfolgenden negativen Quartalen erfüllt. Für eine Abschätzung ist es zwar noch zu früh aber eine Schrumpfung der Wirtschaftsleistung ist aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen.

Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen aber vom Einsetzen einer wirtschaftlichen Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Vorhersagen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.

Die Chefvolkswirte der Sparkassen Finanzgruppe halten ein Wirtschaftswachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich, was ein weiteres Mal weniger als die prognostizierten 0,8 % Wachstum für den Euroraum wäre. Das Jahr 2024 wäre somit das fünfte schwache Jahr in Folge und würde gerade einmal den Rückgang des Vorjahres kompensieren. Anderseits unterzeichnen die vorhergesagten 0,3 % den angenommenen Dynamikgewinn im Verlauf des Jahres 2024. Denn der Wert ist abermals durch einen negativen statistischen Überhang aus 2023 und den bereits beschriebenen schwachen Jahresauftakt 2024 rechnerisch belastet. Im zweiten Halbjahr 2024 würde in dem beschriebenen Prognoseszenario der Verlauf besser sein, als es die magere Rate des Gesamtjahres suggeriert. Für das Folgejahr 2025 sagen die Chefvolkswirte aus Landesbanken, großen Sparkassen und der Deka eine Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 % voraus. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Der Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.

Ein für die Jahre 2024 und 2025 prognostizierter weiter nachlassender Preisauftrieb erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch dann auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Das Nachlassen des Preisauftriebs war schon Ende 2023 in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen zu beobachten und auch bei den Verbraucherpreisen dürfte die Entlastung im Jahr 2024 ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus.

Bei der Lohnentwicklung stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus, weshalb hier noch eine gewisse Unsicherheit herrscht. Aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt ist die Verhandlungsposition der Arbeitnehmerseite stark. Wenn hier nicht übertrieben wird, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiter leicht rückläufigen Inflationsrate aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei zwei Prozent.

Diese Teilerfolge in Hinsicht auf das Inflationsziel dürften eine Neujustierung der Finanzinstrumente erlauben. Demnach geht im Rahmen einer Sonderumfrage eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Auch im Konjunkturbericht der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar wird ein Rückgang des Zinsniveaus frühestens in der Mitte des Jahres 2024 gesehen. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet.

Der Konjunkturausblick der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar zeigt, dass Unternehmen in Südhessen im Schnitt nicht zufrieden mit ihrer Lage sind. Zukünftig rechnen 12 % mit einer Verbesserung ihrer Situation, 56 % sind der Meinung, dass sich die Situation nicht verändert und 32 % glauben, dass sich die Lage verschlechtert. Somit steigt der Erwartungssaldo im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozentpunkte, bleibt aber mit 20 Punkten im roten Bereich. Wirtschaftszweige mit einem positiven Erwartungssaldo gibt es keine.

Die Sparkasse Starkenburg ist für die Herausforderungen gut aufgestellt. Als starker Finanzpartner für die Unternehmen und Verbraucher der Region stehen wir nach Überwindung der vorgenannten Belastungsfaktoren zur Verfügung. Im Einlagengeschäft mit unseren Kunden gilt es, nach den Abflüssen des Jahres 2023 im Rahmen der bedarfsgerechten Beratung auch wieder bilanzwirksame Lösungen zu präsentieren. Unsere auf Solidität ausgerichtete Risikostrategie setzen wir im Kreditgeschäft weiterhin um. Im Betriebsbereich begegnen wir den Herausforderungen mit einem aktiven Ressourcen- und Prozessmanagement sowie digitalen Innovationen im Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe.

Quellenverzeichnis:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband: Gemeinsame Prognose der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe, 30.01.2024

IHK Darmstadt Rhein Main Neckar: Konjunkturbericht zu Jahresbeginn 2024

2. Prognose

Die Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung der Sparkasse basiert auf Einschätzungen, die die Sparkasse aufgrund der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Diese sind mit Unsicherheiten behaftet, da die zugrundeliegenden Annahmen sich als unzutreffend erweisen und von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen können.

Ein wesentlicher Faktor für den Zinsüberschuss und somit auch für den Gesamtertrag der Sparkasse ist die Zinsentwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten. Dabei wirkt sich die aktuell in großen Teilen inverse Zinsstrukturkurve grundsätzlich belastend auf unseren Zinsüberschuss aus. Basierend auf den Einschätzungen unserer Marktanalyse rechnet die Sparkasse bis zum Jahresende 2024 mit einem Rückgang der kurzfristigen Marktzinsen, während längere Laufzeiten tendenziell ansteigen sollen. Für die Folgejahre erwarten wir eine Fortsetzung dieses Trends, wodurch sich die inverse Zinskurve in den kommenden drei Jahren sukzessive auflösen sollte.

In unserer Bilanzstrukturplanung erwarten wir für das Jahr 2024 eine gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderte durchschnittliche Bilanzsumme von ca. EUR 2,5 Mrd. Auf der Aktivseite der Bilanz erwarten wir für das Kundengeschäft ein Nettowachstum von ca. EUR 32 Mio vornehmlich im Darlehensbereich. Das Wachstum im Kundengeschäft auf der Passivseite wird mit einem erwarteten Anstieg von ca. EUR 26 Mio, etwas schwächer ausfallen. Die hier erwarteten Zuwächse sollten sich schwerpunktmäßig im Bereich der Termingelder niederschlagen, da aufgrund des höheren Marktzinsniveaus wieder verstärkt festverzinsliche Kundeneinlagen nachgefragt werden. Bei den Spar- und Sichteinlagen erwarten wir hingegen spürbare Mittelabflüsse. In der Folge erwarten wir für den Bilanzausgleich beim Eigengeschäft der Sparkasse auf der Aktivseite einen leichten Bestandsrückgang. Durch den anhaltenden Aufbau unseres Masterfonds wird dessen Anteil am gesamten Eigengeschäft auf der Aktivseite weiter zunehmen.

Vor dem Hintergrund unserer Bilanzstruktur- und Zinserwartungen rechnen wir in der Summe für das Jahr 2024 mit einer geringfügigen Steigerung des Zinsüberschusses um knapp 1 % gegenüber dem abgelaufenen Jahr auf EUR 42,6 Mio bzw. 1,70 % der DBS. Dabei sehen wir nach wie vor bedeutende Risiken im aktuellen Zinsumfeld, insbesondere bei einem unerwarteten Fortdauern der stark inversen Zinsstrukturkurve und dessen ungünstigen Auswirkungen auf den Zinsüberschuss und das Betriebsergebnis. In unserem pessimistischen Szenario wäre ein Rückgang unseres Zinsüberschusses auf bis zu 1,52 % der DBS denkbar, während im optimistischen Szenario ein weiterer Anstieg des Zinsüberschusses in Richtung von 1,74 % der DBS möglich ist.

Für den Provisionsüberschuss als für uns weitere wichtige Ertragsquelle rechnen wir im Jahr 2024 mit einigen Belastungen. So kann sich unser Vorhaben Gelder aus den Wertpapierdepots unserer Kunden zurück in die Bilanz zu holen negativ auf unseren Wertpapierertrag auswirken. Weiterhin erwarten wir einen Anstieg des Provisionsaufwands, da wir zum Ziel haben das Vermittlungsgeschäft im Kreditbereich wieder anzukurbeln. Beides wirkt sich dementsprechend belastend auf unseren Provisionsüberschuss aus. Daher erwarten wir für das Jahr 2024 einen Rückgang des Provisionsüberschusses um ca. EUR 0,9 Mio gegenüber dem Vorjahr. Mögliche Turbulenzen an den Aktienmärkten infolge einer Ausweitung der geostrategischen und politischen Konflikte könnten sich zusätzlich negativ auf unser Vermittlungsgeschäft auswirken und in dem Fall zu geringeren Erträgen führen als erwartet.

Bei den Verwaltungsaufwendungen gehen wir in den nächsten Jahren, trotz eines strikten Kostenmanagements, von einem deutlichen Anstieg aus. Die Gesamtkosten unseres Hauses werden dabei im Wesentlichen durch die erwarteten Personalkosten bestimmt. Gegenüber dem Vorjahr erwarten wir für das Jahr 2024 einen massiv ansteigenden Personalaufwand um ca. 10 %, der u. a. aus dem Tarifabschluss, vereinbarten Höhergruppierungen sowie aus leichten Personalaufstockungen heraus resultiert. Im Bereich des Sachaufwands erwarten wir im Jahr 2024 hingegen einen Rückgang um ca. 7 %, da allein im Bereich der Pflichtbeiträge eine um TEUR 380 geringere Zuführung als im Vorjahr erwartet wird.

Insgesamt erwarten wir für das Jahr 2024 einen Rückgang des Betriebsergebnisses vor Bewertung um knapp 8 % gegenüber dem abgelaufenen Jahr. Dieser Rückgang ist somit in erster Linie auf den ansteigenden Personalaufwand und einen rückläufig erwarteten Provisionsüberschuss zurückzuführen, der die positiven Entwicklungen im Zinsüberschuss sowie beim Sachaufwand mehr als kompensiert. Insgesamt rechnen wir mit einer Cost-Income-Ratio (CIR), die mit prognostizierten 57,5 % weiterhin deutlich unter unserer strategischen Grenze von 70 % liegt. Für das Folgejahr 2025 erwarten wir einen spürbaren Anstieg unseres Betriebsergebnisses vor Bewertung. Ab dann sollten die positiven Effekte aus dem veränderten Zinsumfeld sowie ein wieder verbesserter Provisionsüberschuss die weiter ansteigenden Kosten übersteigen. Dies ist jedoch maßgeblich von der weiteren Entwicklung an den Kapitalmärkten abhängig und somit mit deutlichen Planungsunsicherheiten behaftet.

Diese erwartete Entwicklung an den Kapitalmärkten wird auch unser Bewertungsergebnis beeinflussen. So erwartet die Sparkasse aufgrund der genannten Zinserwartung weitere Zuschreibungen im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere, die in Summe zu einem deutlich positiven Bewertungsergebnis Wertpapiere führen sollten. Dieser Trend sollte sich in den Folgejahren fortsetzen. Bei den Aktienmandaten sowie den Immobilienspezialfonds rechnen wir mit keinen größeren Bewertungsänderungen. Sofern beispielsweise die weiteren Auswirkungen des Ukraine-Krieges stärker ausfallen als von uns erwartet, könnte dies insbesondere im Bereich der Aktienmandate zu höheren Kursverlusten führen. Bei den Risikovorsorgeaufwendungen für das Kreditgeschäft erwartet die Sparkasse hingegen, unter Berücksichtigung des erwarteten Konjunkturverlaufs, ein negatives Bewertungsergebnis. Insgesamt erwarten wir für das Jahr 2024 im Kredit- und Wertpapiergeschäft ein leicht positives Bewertungsergebnis.

Des Weiteren gehen wir auch davon aus, dass sich der Anteil der notleidenden Kredite am gesamten Kreditvolumen (NPL-Quote) nicht wesentlich verändern wird und deutlich unter unserer internen Obergrenze von unter 4 % bleiben wird. Deutlich schlechtere konjunkturelle Rahmenbedingungen z. B. in Folge von Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten könnten zu einer höheren Risikovorsorge im Kreditgeschäft als erwartet führen.

Nach der in Abschnitt C. 3. dargestellten Kapitalplanung erreichen wir in allen Planjahren bis hin zum Planjahr 2028 eine Gesamtkapitalquote, die der harten Kernkapitalquote entspricht, von jeweils über 20 %. Somit werden sowohl die Liquidationsschwelle von 10,25 % zum Going-concern-Nachweis als auch die individuelle Zielkapitalquote von 15 % in sämtlichen Planjahren weiterhin deutlich überschritten. Ein etwaiger zukünftiger Kapitalbedarf ist nicht erkennbar.

Bezüglich unserer Liquiditätskennzahlen sind keine die Sparkasse zukünftig gefährdenden Liquiditätsengpässe oder Refinanzierungslücken ersichtlich, sondern es wird deutlich, dass die Sparkasse in allen Betrachtungsweisen über eine sehr gute Liquiditätslage verfügt. Bezogen auf die berechnete Survival Period erwarten wir eine Fortsetzung der stabilen Ergebnisse, dies gilt ebenso für unsere LCR. Hier erwarten wir, dass die Monatsdurchschnittswerte weiterhin deutlich über der aufsichtsrechtlich geforderten Mindestrate von 100 % liegen werden.

Insgesamt befinden sich sowohl unsere Kapitalausstattung als auch unsere Liquiditätssituation auf einem so guten Niveau, dass hier auch perspektivisch keine Probleme oder Engpässe zu erwarten sind. Wir gehen somit weiterhin von einer soliden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

 

Heppenheim im Juni 2024

Sparkasse Starkenburg

Der Vorstand

Schüdde

Rheiner

Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 2 HSpG

I. Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange

1. Mitarbeiter per 31.12.2023

Beschäftigte insgesamt * 357
darunter Auszubildende 28

* inklusive Reinigungskräfte

2. Geschäftsstellennetz per 31.12.2023

Geschäftsstellen inkl. Hauptstelle 8
SB-Filialen 13
Geldautomaten 35
Terminals mit Überweisungsfunktion 35

3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftung) im Geschäftsjahr 2023

Volumen
in TEUR
Anteil
in %
Insgesamt 371 100
davon Verwendung für:
- Soziales und Bildung 84 23
- Kultur 125 34
- Umwelt 26 7
- Sport 116 31
- Wissenschaft und Forschung/ Infrastruktur und Wissenschaftsförderung 20 5
- Sonstiges 0 0

4. Sparkassen-Stiftung-Starkenburg

1. Stiftungskapital am 31.12.2023 31.814 TEUR
2. Stiftungsausschüttungen im Geschäftsjahr insgesamt 417 TEUR
davon Verwendung für: Volumen
in TEUR
Anteil
in %
- Soziales 60 14
- Kultur 217 52
- Umwelt 23 6
- Sport 116 28
- Sonstiges 1 0

5. Steuerleistung im Geschäftsjahr

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.184 TEUR
Sonstige Steuern 90 TEUR

II. Förderung der Vermögensbildung

1. Bilanzwirksame Anlagen

a) Kontenzahl

Bestand am 31.12.2023
Sparkonten 57.864
Termingeldkonten 4.552
Konten für täglich fällige Gelder 76.127
darunter:
- Geschäftsgirokonten 8.380
- Privatgirokonten 57.387
Summe 138.543
nachrichtlich: Bürgerkonten 2.140

b) Vermögensbildung

Bestand am 31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.893.939 TEUR
davon:
- Spareinlagen 639.422 TEUR
- andere Verbindlichkeiten 1.254.517 TEUR
Verbriefte Verbindlichkeiten - TEUR

2. Bilanzneutrale Anlagen

a) Anzahl Kundendepots

Bestand am 31.12.2023
Anzahl Kundendepots (ohne Vermögensverwaltung) 12.355

b) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände

Bestand am 31.12.2023
Depotbestand (ohne Vermögensverwaltung) 784.636 TEUR

III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs

1. Forderungen an Kunden

Bestand am 31.12.2023
Forderungen an Kunden 1.376.225 TEUR

2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr

Darlehenszusagen 178.172 TEUR
Darlehensauszahlungen 218.287 TEUR

IV. Girokonten auf Guthabenbasis

Bestand am 31.12.2023
Anzahl 2.140

V. Beratung von Existenzgründern im Geschäftsjahr

Finanziertes Volumen 813
TEUR
Finanzierung davon durch
- Sparkassenmittel 575 TEUR
- öffentliche Fördermittel 180 TEUR
- Eigenmittel Gründer 58 TEUR
- Sonstige 0 TEUR
geplante Zahl von Arbeitsplätzen 2

VI. Vermittelte Förderkredite im Geschäftsjahr

Zusagen 6.125,5 TEUR

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 9.599.826,16 9.579
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 19.305.755,13 18.834
28.905.581,29 28.413
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 136.939.394,02 108.580
b) andere Forderungen 54.483.264,57 77.042
191.422.658,59 185.622
4. Forderungen an Kunden 1.376.225.332,66 1.366.828
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 655.868.666,16 (677.570)
Kommunalkredite 74.957.101,24 (75.808)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 34.085.367,11 59.840
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 34.085.367,11 (59.840)
bb) von anderen Emittenten 599.635.440,15 636.484
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 175.350.634,23 (192.580)
633.720.807,26 696.324
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 (0)
633.720.807,26 696.324
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 189.073.013,51 170.211
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 13.847.235,79 13.493
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 903.613,77 (904)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
9. Treuhandvermögen 8.727.761,24 9.901
darunter:
Treuhandkredite 8.727.761,24 (9.901)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25.553,95 31
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
25.553,95 31
12. Sachanlagen 18.297.041,61 19.595
13. Sonstige Vermögensgegenstände 3.344.406,50 2.280
14. Rechnungsabgrenzungsposten 29.649,24 59
Summe der Aktiva 2.463.619.041,64 2.492.756

Passivseite

EUR EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 122.964,03 41
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 128.704.366,79 128.063
128.827.330,82 128.105
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 632.909.494,90 744.616
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 6.512.125,54 10.677
639.421.620,44 755.293
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.033.895.194,89 1.135.277
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 220.622.043,11 40.677
1.254.517.238,00 1.175.954
1.893.938.858,44 1.931.247
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 8.727.761,24 9.901
darunter:
Treuhandkredite 8.727.761,24 (9.901)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.525.531,73 3.309
6. Rechnungsabgrenzungsposten 574.324,19 549
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 13.637.996,00 12.838
b) Steuerrückstellungen 13.590,29 1.745
c) andere Rückstellungen 10.601.357,56 10.983
24.252.943,85 25.565
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 180.000.000,00 176.000
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 221.280.593,80 215.778
221.280.593,80 215.778
d) Bilanzgewinn 2.491.697,57 2.303
223.772.291,37 218.081
Summe der Passiva 2.463.619.041,64 2.492.756
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 41.197.373,38 41.143
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
41.197.373,38 41.143
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 60.883.050,07 115.768
60.883.050,07 115.768

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 EUR EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 40.003.591,36 28.074
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 (1)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 6.711.374,71 5.365
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 (0)
46.714.966,07 33.439
2. Zinsaufwendungen 12.437.763,96 2.766
darunter: abgesetzte positive Zinsen 6.490,55 (864)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 107.827,91 (19)
34.277.202,11 30.673
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 6.163.844,25 4.858
b) Beteiligungen 1.603.962,96 1.335
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
7.767.807,21 6.193
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 16.433.857,80 15.354
6. Provisionsaufwendungen 576.284,33 813
15.857.573,47 14.542
7. Nettoertrag des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 3.181.283,19 2.769
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 110.861,91 (135)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 52.446,00 (7)
9. (weggefallen)
61.083.865,98 54.176
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 17.537.228,80 16.389
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.415.941,40 6.290
darunter: für Altersversorgung 2.236.552,19 (3.299)
22.953.170,20 22.680
b) andere Verwaltungsaufwendungen 9.194.610,65 7.911
32.147.780,85 30.591
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.508.421,06 1.411
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 848.455,72 994
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 2.616,93 (1)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 167.356,67 (399)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 11.602.792,03 11.032
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
11.602.792,03 11.032
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 1.925
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 489.100,00 0
489.100,00 1.925
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 4.000.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 11.465.516,32 8.223
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.184.237,71 5.840
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 89.581,04 80
4.273.818,75 5.920
25. Jahresüberschuss 7.191.697,57 2.303
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
7.191.697,57 2.303
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
7.191.697,57 2.303
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 4.700.000,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
29. Bilanzgewinn 2.491.697,57 2.303

Anhang

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Sparkasse Starkenburg zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht.

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Angekaufte Leasingforderungen sind zum Barwert bilanziert.

Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken.

Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt.

Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, Reserven i. S. v. § 26a KWG a. F. und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen.

Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert.

Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Wir haben keine Wertpapiere dem Handelsbestand zugeordnet.

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip). Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde.

Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet.

Im Unterposten Aktiva 5bb) "Anleihen und Schuldverschreibungen anderer Emittenten" werden Wertpapiere in Höhe von 18.106 TEUR ausgewiesen, die im Vorjahr aufgrund der Stammdatenverschlüsselung im Unterposten Aktiva 5ba) "Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten" (Buchwert 17.617 TEUR) ausgewiesen wurden. Insoweit ist die Vergleichbarkeit mit der Vorjahresangabe eingeschränkt.

Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis.

Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250,01 EUR und 800 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger sowie Rückstellungen für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind hinsichtlich des Passivpostens 7c) "andere Rückstellungen" einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 1 "Zinserträge" bzw. 2 "Zinsaufwendungen" und 8 "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die anderen Rückstellungen enthalten zum weit überwiegenden Teil Rückstellungen für den Personalbereich. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit dem Aufzinsungsergebnis in den GuV-Posten 8 "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher laufzeitabhängiger Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei der pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, angenommen. Hierbei verwenden wir den von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssatz. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,5 % p. a. berücksichtigt, Steigerungen der Pensionsleistungen mit 3,0 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,5 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK.

Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet.

Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt.

Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung haben wir bisher elf Verträge im Wege eines Vergleichs reguliert. Die Zahlungen haben wir bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte " Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen.

Anteilige negative Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, aber bereits am Bilanzstichtag den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, wurden dem Posten der Aktiv- oder Passivseite zugeordnet, dem sie zugehören.

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden zum EZB-Referenzkurs, Sortenbestände zum Bewertungskurs der Landesbank Hessen-Thüringen am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich

I. Postenbezogene Angaben

Forderungen an Kreditinstitute

a) Forderungen an die eigene Girozentrale

Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 65.215 TEUR (Vorjahr: 79.743 TEUR) enthalten.

b) Nachrangige Vermögensgegenstände

Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 16.719 TEUR (Vorjahr: 31.942 TEUR) enthalten, die ausschließlich dem Unterposten "b) andere Forderungen" zuzuordnen sind.

c) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate
TEUR
Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr
TEUR
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre
TEUR
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) ---- 5.000 21.700 27.700

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Forderungen an Kunden

a) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Im Posten Forderungen an Kunden sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 10.017 TEUR (Vorjahr: 10.017 TEUR) enthalten.

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate
TEUR
Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr
TEUR
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre
TEUR
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR
Unbestimmte Laufzeit
TEUR
Forderungen an Kunden 36.807 111.757 384.653 810.987 31.578

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

a) Börsenfähige Wertpapiere

insgesamt
TEUR
davon: börsennotiert
TEUR
davon: nicht börsennotiert
TEUR
darunter: nicht mit dem Niederstwert bewertet
TEUR
633.721 536.183 97.538 155.638

Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden börsenfähige festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr.

a) Angaben zu den Finanzanlagen

Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden:

31.12.2023 Buchwert
TEUR
31.12.2023 beizulegender Zeitwert
TEUR
31.12.2022 Buchwert
TEUR
31.12.2022 beizulegender Zeitwert
TEUR
155.352 134.815 155.352 125.232

Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus.

a) Nachrangige Vermögensgegenstände

Im Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 9.759 TEUR (Vorjahr: 9.326 TEUR) enthalten, die vollständig auf den Unterposten "bb) Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten" entfallen.

b) Fristengliederung

Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 96.449 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

a) Angaben zu Anteilen an Investmentvermögen

Zu Anteilen an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2023 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:

Bezeichnung des Investmentvermögens Marktwert
TEUR
Differenz zum Buchwert
TEUR
Ausschüttungen im Geschäftsjahr
TEUR
Mischfonds
Deka-Starkenburg-Fonds 226.315 37.242 6.428

Die dargestellten Investmentvermögen unterliegen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe.

Beteiligungen

a) Anteilsbesitz

Name Sitz Kapitalanteil
in %
Eigenkapital *
TEUR
Ergebnis
TEUR
Jahresabschluss per
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts (SGVHT) Frankfurt am Main und Erfurt 1,69 1) 1) 1)
Hessisch-Thüringische Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main 1,68 4.002 147 31.12.2022
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG Bad Homburg v. d. Höhe 0,17 697.089 51.994 30.09.2022
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,19 3.285.298 1) 31.12.2022
Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WfB) Heppenheim 12,53 996 0 31.12.2022
Visa Inc. Foster City, CA/USA 1) 1) 1) 1)

* unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung.

1) Die Daten liegen der Sparkasse nicht vor.

Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Sachanlagen

a) Grundstücke und Gebäude

Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 7.011 TEUR (Vorjahr: 7.983 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Verbindlichkeiten (§ 250 Abs. 3 HGB) in Höhe von 17 TEUR (Vorjahr: - TEUR) enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale

Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 89.213 TEUR (Vorjahr: 128.090 TEUR) enthalten.

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate
TEUR
Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr
TEUR
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre
TEUR
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 20.024 27.853 34.969 45.497

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

a) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt A.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben".

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

a) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 244 TEUR (Vorjahr: 242 TEUR) enthalten.

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate
TEUR
Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr
TEUR
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre
TEUR
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 327 4.840 1.284 61
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 76.549 47.753 95.746 300

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 375 TEUR (Vorjahr: 366 TEUR) enthalten.

Rückstellungen

Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 174 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn.

Eventualverbindlichkeiten

Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

Andere Verpflichtungen

Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

II. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben

Finanzanlagen

Anschaffungskosten 1.1.2023
TEUR
Veränderungen des Geschäftsjahrs
TEUR
Buchwert ohne abgegrenzte Zinsen 31.12.2023
TEUR
Buchwert ohne abgegrenzte Zinsen 31.12.2022
TEUR
Forderungen an Kreditinstitute 17.700 ---- 17.700 17.700
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 167.471 -7.630 155.352 162.982
Beteiligungen 20.547 354 13.847 13.493

Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht.

Ein festverzinsliches Wertpapier mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 7.630 TEUR wurde vorzeitig veräußert.

Sachanlagen und Immaterielle Anlagewerte

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
TEUR
Betriebs- und Geschäftsausstattung
TEUR
Anlagen im Bau
TEUR
Immaterielle Anlagewerte
TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 49.811 8.540 75 251
Zugänge 38 208 32 7
Abgänge 938 266 ---- ----
Umbuchungen ---- 75 -75 ----
Stand am 31.12.2023 48.911 8.557 32 258
kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 31.594 7.237 ---- 220
Abschreibungen des Geschäftsjahrs 1.170 327 ---- 12
Zuschreibungen des Geschäftsjahrs ---- ---- ---- ----
kumulierte Abschreibungen auf Abgänge -878 -247 ---- ----
kumulierte Abschreibungen auf Zugänge ---- ---- ---- ----
Umbuchungen ---- ---- ---- ----
Stand am 31.12.2023 31.886 7.317 ---- 232
Buchwert am 31.12.2022 18.217 1.303 75 31
Buchwert am 31.12.2023 17.025 1.240 32 26

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 13.266 TEUR (Vorjahr: 22.102 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 13.098 TEUR (Vorjahr: 21.791 TEUR).

Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Für folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 88.777 107.644

Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 88.777 TEUR abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln.

C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Postenbezogene Angaben

Provisionserträge

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Kreditverträge, Investmentanteile, Vermögensverwaltung).

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten folgende wesentliche Einzelbeträge:

2023
TEUR
2022
TEUR
Grundstückserträge 808 768
Auflösung von Rückstellungen 1.165 215

Jahresüberschuss

Steuerliche Sonderabschreibungen früherer Jahre, die gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt wurden, beeinflussen das Ergebnis nur in unbedeutendem Umfang. Aus der Fortführung des Ansatzes steuerlicher Werte aus früheren Geschäftsjahren sind zukünftige Belastungen in Form von Steuerzahlungen zu erwarten. Die Belastungen verteilen sich über eine Reihe von Jahren und beeinflussen die künftigen Jahresergebnisse nur unwesentlich.

Bilanzgewinn

a) Ausschüttungsgesperrte Beträge

Ausschüttungsgesperrt sind nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB 174 TEUR. Die Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage und die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten ausschüttungsgesperrten Betrag. Daher besteht, für den nach dem Hessischen Sparkassengesetzt für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn, keine Ausschüttungssperre.

b) Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn 1.500 TEUR an die Mitglieder des Sparkassen-Zweckverbandes als Träger der Sparkasse für öffentliche, dem gemeinen Nutzen dienende Zwecke auszuschütten und 992 TEUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 HSpG.

I. Mehrere Posten der Gewinn- und Verlustrechnung betreffende Angaben

Erträge und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind

In den folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind Aufwendungen und Erträge von nicht untergeordneter Bedeutung enthalten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind:

GuV-Posten Art des Postens 2023
TEUR
2022
TEUR
Erträge
Sonstige betriebliche Erträge Auflösung von Rückstellungen 1.165 215
Summe 1.165 215

D. Sonstige Angaben

Nicht in der Bilanz enthaltene sonstige Finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, dass elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich.

Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig.

Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung.

Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann.

Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Zeichnungszusage für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB 26.095 TEUR.

Angaben zu mittelbaren Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB

Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse (ZVK) für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt.

Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2,3 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (einschließlich Sanierungsgeld 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 8,0 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,5 %-Punkte getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 14.957 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.266 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 36.271 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Bezüge der Organmitglieder

Die ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:

erfolgsunabhängige Komponenten
in TEUR
erfolgsbezogene Komponenten
in TEUR
Bezüge des Geschäftsjahrs
in TEUR
Herr Schüdde 375 53 428
Herr Rheiner 314 61 375
Gesamtbezüge 803

Die Vorstandsmitglieder haben gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt ergibt sich aus den aufgrund § 20 Abs. 5 Satz 2 Hessisches Sparkassengesetz erlassene Anstellungsrichtlinie des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen. Die Höhe des Ruhegehaltsanspruchs bestimmt sich auf dieser Grundlage nach einem in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgelegten Dienstjahre jährlich ansteigendem Prozentsatz. Renten werden in vollem Umfang auf das Ruhegehalt angerechnet. Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf das Ruhegehalt angerechnet. Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in ausreichendem Umfang gebildet.

Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 86 TEUR.

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 370 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 4.925 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung.

Kredite an Organmitglieder

An Vorstandsmitglieder wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt noch Haftungsverpflichtungen eingegangen.

An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 973 TEUR gewährt.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 180 178
Teilzeit- und Ultimokräfte 133 133
313 311
Auszubildende 27 29
Insgesamt 340 340

Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Nr. 17 HGB

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:

TEUR
Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 195
Honorar für andere Bestätigungsleistungen 19
Insgesamt 214
(darunter für das Vorjahr) (8)

Angaben zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 1.173 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt.

Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren ausschließlich aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Sachanlagen. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB und Reserven nach § 26a KWG a. F. entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu rund 75 % bzw. 6 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Wertpapieren bzw. den Beteiligungen und zu rund 14 % bzw. 5 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen bzw. den Forderungen an Kunden.

Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 28,721 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender

Rainer Burelbach,

Bürgermeister der Kreisstadt Heppenheim

Stellvertretender Vorsitzender

Matthias Baaß,

Bürgermeister der Stadt Viernheim

Mitglieder

Rainer Bender,

Leiter Abteilung Beauftragtenwesen der Sparkasse Starkenburg

Sandra Bracht,

Gebietsleiterin Individualkundenbetreuung Odenwald der Sparkasse Starkenburg

Bärbel Fischer,

Leiterin Abteilung Interne Qualitätssicherung der Sparkasse Starkenburg

Marco Giarrusso,

Individualkundenberater der Sparkasse Starkenburg

Susanne Groß,

Sachbearbeiterin der Revisionsabteilung der Sparkasse Starkenburg

Wolfgang Kempf,

Inhaber der Rathaus-Apotheke in Viernheim

Marianne Losert,

Kauffrau "Modehaus Losert"

Volker Oehlenschläger,

Bürgermeister der Gemeinde Fürth

Herold Pfeifer,

Bürgermeister der Stadt Neckarsteinach

Holger Schmitt,

Bürgermeister der Gemeinde Rimbach

Torsten Schmitt,

Geschäftsführer Cortec GmbH, Wald-Michelbach, Cortec Kunststoff Technik GmbH & Co. KG, Grasellenbach

Dr. Sascha Weber,

Bürgermeister der Gemeinde Wald-Michelbach

Dr. Alexander Wünsche,

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Gesellschafter und Geschäftsführer der FALK GmbH & Co. KG, Heidelberg

Vorstand

Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender
Jürgen Schüdde Manfred Rheiner

Der Vorstandsvorsitzende, Herr Jürgen Schüdde, ist seit dem 12. November 2020 stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main und Erfurt.

 

Heppenheim, den 6. Juni 2024

Der Vorstand

Schüdde

Rheiner

ANLAGE ZUM JAHRESABSCHLUSS GEMÄß § 26A ABS. 1 SATZ 2 KWG

"Länderspezifische Berichterstattung"

Die Sparkasse Starkenburg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Starkenburg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Starkenburg definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 61.084 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 252,4.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 11.466 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 4.184 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern.

Die Sparkasse Starkenburg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Starkenburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Starkenburg bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Starkenburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von Forderungen an Kunden (Aktivposten 4)

a) Sachverhalt und Problemstellung:

Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Anteil des Kreditgeschäfts mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 1,4 Mrd EUR 55,9 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 102,1 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte.

Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Für außerbilanzielle Geschäfte (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderrufliche Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein anschließender Ausfall drohen, werden Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen besteht das Risiko steigender Bewertungsaufwendungen und erhöhter Kreditausfälle. Aus den Kreditbewertungen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben.

Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessenspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf insbesondere die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

b) Prüferisches Vorgehen:

Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennungsprozesse der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir entsprechend berufsrechtlicher Grundsätze anhand einer zufälligen Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Anhand dieser Kreditengagements haben wir sowohl die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt als auch im Einzelfall das Erfordernis von Bewertungsmaßnahmen geprüft. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen")" ermittelt wurden. Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Entwicklung des Kreditportfolios insbesondere mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung.

c) Verweis auf weitergehende Informationen:

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitt A. Allgemeine Angaben, 2. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden") sowie dem Lagebericht (Abschnitte A.3.3, A.4.1, C.2.1 und D.2) entnommen werden.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die von uns vor dem Datum des vorliegenden Vermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen umfassen die folgenden Unterlagen:

- den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Starkenburg im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG), der dem Lagebericht beigefügt ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 44 der Satzung der Sparkasse Starkenburg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

- Prüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1und 5 WpHG.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Volker Laurenze.

 

Frankfurt am Main, den 19. Juni 2024

Sparkassen und Giroverband Hessen Thüringen
- Prüfungsstelle -

Laurenze, Wirtschaftsprüfer

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Starkenburg hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 9. Juli 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

 

Sparkasse Starkenburg

Der Vorstand

Schüdde

Rheiner

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Starkenburg nahm im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr und hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Er wurde vom Vorstand in fünf Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Risikolage, die wirtschaftlichen Verhältnisse und über alle wesentlichen geschäftspolitischen Angelegenheiten informiert. Die notwendigen Beschlüsse wurden gefasst.

Der Prüfungsausschuss des Verwaltungsrates führte die nach der Satzung vorgeschriebene Prüfung durch.

Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. Dezember 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Verwaltungsrat hat in seiner heutigen Sitzung das Prüfungsergebnis zur Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Überschuss verteilt, den Lagebericht gebilligt und den Vorstand entlastet.

Der Bilanzgewinn von TEUR 2.492 wird auf Vorschlag des Vorstandes mit TEUR 992 der Sicherheitsrücklage zugeführt, darüber hinaus erfolgt in Höhe von TEUR 1.500 eine Ausschüttung an den Träger der Sparkasse.

 

Heppenheim, 9. Juli 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Rainer Burelbach, Bürgermeister der Stadt Heppenheim

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