Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 721943
Eingetragen
4.8.2010
Branche
Großhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Der Betrieb eines Handels mit elektronischen und mechanischen Komponenten einschließlich der Erbringung der dazugehörigen Dienstleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Marco Groß
seit 15.4.2015
Geschäftsführer
Jürgen Köster
seit 15.4.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

66.66% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

97877 Wertheim
15.000 €
50.00%
99817 Eisenach
15.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

G+K Industrie-Service GmbH

Wertheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 58.567,00 94.680,00
I. Sachanlagen 58.567,00 94.680,00
B. Umlaufvermögen 102.675,59 117.412,28
I. Vorräte 58.606,82 43.835,86
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.741,75 73.093,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 327,02 483,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.000,00 1.200,00
Summe Aktiva 162.242,59 213.292,28

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 53.765,05 93.389,77
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Bilanzgewinn 23.765,05 63.389,77
B. Rückstellungen 7.000,00 10.300,00
C. Verbindlichkeiten 101.477,54 109.602,51
Summe Passiva 162.242,59 213.292,28

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

Die G + K Industrieservice GmbH hat ihren Sitz in Wertheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.Nr. HRB721943).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagespiegel, Verbindlichkeitenspiegel).Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, wurden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr 2019 davon mit Restlaufzeit
mehr als1 Jahr
Vorjahr 2018 davon mit Restlaufzeit
mehr als1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.741,75 23.743,18 73.093,25 31.965,80

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 562,61ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 30.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bilanzgewinn

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von € 63.389,77 (Vorjahr: € 71.066,93 ) enthalten.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr 2019 davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr
davon Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 101.477,54 70.914,59 0,00

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 6.270,74 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Ausschüttungssperre

Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

Arbeitnehmer

Durchschnittlich waren im Unternehmen 5 Mitarbeiter beschäftigt.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Wertheim, den 02.07.2020

Geschäftsführer

gez. Jürgen Köster

gez. Marco Groß

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.7.2020.

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