SEKA Holding GmbH
Eibauer Straße 1, 02727 Ebersbach-Neugersdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Schubert seit 5.1.2015 | Prokura |
Sebastian Kasper seit 5.1.2015 | Geschäftsführer |
Thomas Kasper seit 5.4.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Sebastian Kasper | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OKA - Büromöbel Herstellung und Vertrieb GmbHNeugersdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGOKA Büromöbel Herstellung und Vertrieb GmbH Anhang für das Geschäftsjahr 2011 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 I HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgt unter Anwendung der Vorschrift des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 II HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 I HGB wurden in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die im Anlagenvermögen befindlichen Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen. Soweit zulässig werden die angeschafften Sachanlagen sowohl nach der linearen, als auch nach der degressiven Methode abgeschrieben. Die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagegegenstände richtet sich nach den steuerlichen AfA-Tabellen und nach den betriebsindividuellen Erfahrungssätzen. Bei Vermögensgegenständen die im Laufe eines Jahres angeschafft werden, wird nur der Teil der Jahresabschreibungen angesetzt, der auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung des Vermögensgegenstandes und dem Ende des Geschäftsjahres entfällt (pro rata temporis). In Fällen degressiver Abschreibung findet der Übergang zur linearen Abschreibung statt, sobald letztere zu einer höheren Abschreibung führt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern der Ansatz eines niedrigeren Wertes geboten erscheint. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 150 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben wobei die Fiktion des gleichzeitigen Abgangs des Anlagegutes unterstellt wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € werden jährlich als Sammelposten aktiviert und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten, gegebenenfalls abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen, bewertet. Soweit eine Abschreibung in der Vergangenheit geboten war, die Gründe für die seinerzeitige Abschreibung jedoch nicht mehr vorliegt, erfolgt eine Zuschreibung bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken sowie dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch angemessene Einzel- und Pauschalabschreibungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird unter Berücksichtigung eigener Anteile - gekennzeichnet als Kapitalrückzahlung - mit dem Nettonennwert angesetzt. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Angabe des Gesamtbetrages der ausschüttungsgesperrten Beträge i.S. des § 268 VIII HGB (§ 285 Nr. 28 HGB) Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens : 0 € Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern: 0 € Beträge aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert: 0 € Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist in der Anhanganlage 1 dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr - mit Ausnahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen i.H.v . 1,1 Mio. € (Laufzeit über 5 Jahre). Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 50.000 DM. (25.564,59 €). Es wurde um die eigenen Anteile i.H.v. 5.000 DM gekürzt und mit einem Nettogesamtbetrag von 23.008,14 € ausgewiesen. Gewinnrücklagen wurden gem. Art. 67 III EGHGB i.H.v. 432 T€ durch Umwandlung von Sonderposten mit Rücklageanteil abzüglich darauf entfallender passiver latenter Steuern gebildet, sowie mit dem Nettobetrag der eigenen Anteile gem. § 272 Ib HGB i.H.v. 3 T€ = 435 T€. Bei den Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind die versicherungsmathematischen Grundsätze entsprechend dem modifizierten Teilwertverfahren / Barwertverfahren angewandt worden. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): · durchschnittlicher Marktzinsvon 5,14%für eine Laufzeit von15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde · Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0% nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit · Rentendynamik von 0 % · Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G" Die Steuerrückstellungen tragen der zu erwartenden Nachzahlung aufgrund der ausstehenden Veranlagung Rechnung und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die sonstigen Rückstellungen betragen 47.900 € Die Angaben zur Erläuterung aller Verbindlichkeiten mit verschiedenen Restlaufzeiten ergeben sich aus der Anhanganlage 3, dem Verbindlichkeitsspiegel (§ 285 Nr. 1a, § 285 Nr. 1-2 HGB). Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 6.012,78 €. (§ 42 III GmbHG). Sie sind unter der Bilanzposition "Sonstige Verbindlichkeiten" passiviert. Sonstige Passiva 521 T€ stellen Buchwertdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Anlagevermögen dar, die aufgrund von § 4 Fördergebietsgesetz entstanden sind. Die hierauf entfallenden latenten Steuern betragen, unter Zugrundelegung eines Gesamtsteuerprozentsatzes für Körperschaftsteuer, SolZ und Gewerbesteuer i.H.v. 31,575 % 165 T€. Die Bildung der latenten Steuern erfolgte als Einzeldifferenzenbetrachtung (§ 285 Satz 1 Nr. 29 HGB). IV. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch: Herrn Thomas Kasper, Geschäftsführer Frau Edeltraud Pietsch, Geschäftsführerin Für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans aus früherer Tätigkeit und ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 6.647 € Rentenbezüge bezahlt (§ 285 Nr. 9b b 2 HGB). Für diese Personengruppe wurden Rückstellungen für laufende Pensionen i.H.v. 55.414 € gebildet (§ 285 Nr. 9 b 3 HGB). Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin ohne Einlage bei der Firma OKA-Büromöbel GmbH & Co. KG mit Sitz in Neugersdorf. Angabe zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen entfallen. Es wird in diesem Zusammenhang auf § 285 Nr. 21 HGB verwiesen. Ebersbach-Neugersdorf, den 13. März 2012
Edeltraud Pietsch und Thomas Kasper Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.05.2012 |
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