HN Bau
Partner GmbH
Lauingen
(Donau)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.123,74 |
15.123,74 |
| I.
Sachanlagen |
13.343,74 |
13.343,74 |
| II.
Finanzanlagen |
1.780,00 |
1.780,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
553.329,06 |
553.329,06 |
| I.
Vorräte |
333.000,00 |
333.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
219.561,17 |
219.561,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
40.309,34 |
40.309,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
767,89 |
767,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
250,00 |
250,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
995.325,58 |
995.325,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.564.028,38 |
1.564.028,38 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
1.020.890,18 |
954.780,69 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-66.109,49 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
995.325,58 |
995.325,58 |
| B.
Verbindlichkeiten |
1.564.028,38 |
1.564.028,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
679.258,96 |
679.258,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.564.028,38 |
1.564.028,38 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß
Die Gesellschaft weist zum
Abschlußstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Sie wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für
große Kapitalgesellschaften gemäß §
267 Abs. 3 HGB an.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Form des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde aus
Gründen der besseren Einsicht in die Ertragslage der
Gesellschaft über die gesetzlichen
Mindestanforderungen hinaus dargestellt.
Eine abweichende Form gegenüber dem Vorjahr
besteht nicht.
Geschäftszweigbedingte
Gliederungsänderungen erfolgten nicht. Die
Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen.
Sonderposten mit Rücklageanteil waren nicht zu bilden.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Soweit keine Einzelangaben im Anhang erfolgen, liegen
die gesetzlich vorgeschriebenen darzustellenden
Sachverhalte nicht vor.
Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der
neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Immateriellen Vermögensgegenstände im
Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die
Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und die darauf entfallende
Abschreibung des Geschäftsjahres wurden
gemäß § 268 Abs. 2 HGB im Anlagenspiegel
dargestellt, der dem Hauptteil beigefügt ist.
Finanzanlagen im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
Die
Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens im
Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
Die
Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten
Teilwert auf Basis einen Rechenzinsfußes angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung berücksichtigt.
Geschäftsvorfällen in fremder Währung
im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
IV.Angaben zur Bilanz
In den
Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind keine
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.
Die
Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt
€ 0,00. Deshalb sind darin auch keine Ausleihungen an
den Gesellschafter enthalten.
Der
Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
- Verlustvortrag zum 31. Dezember 2010
€
1.020.890,18
- Jahresfehlbetrag
2011
€
0,00
- Bilanzverlust zum 31. Dezember
2011
€
1.020.890,18
Anmerkungen zur
Überschuldung (evtl. Rangrücktritt, stille
Reserven etc.) sind entsprechend zu machen. Eine
Überschuldung liegt nicht vor, da ein
Rangrücktritt des Darlehens gegen Gesellschafter in
Höhe von € 995.000,00 vorliegt.
Der
Sonderposten mit Rücklageanteil entfällt
zum Abschlußstichtag vollständig auf die Werte
gemäß § 7g EstG, wobei in diesem
Wirtschaftsjahr keine erfasst werden.
In den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind keine Verbindlichkeiten aus erhaltenen
Anzahlungen enthalten.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 486.982,84.
In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind keine
Verbindlichkeiten gegenüber dem verbundenen
Unternehmen HN-Baupartner GmbH enthalten.
Von den Verbindlichkeiten € 1.564.028,38 haben
insgesamt € 679.258,96 eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Es sind
insgesamt € 884.769,42 durch
Grundpfandrechte gesichert.
Zum Abschlußstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der
Sonderposten mit Rücklageanteil wurde im
Berichsjahr durch keine Abschreibungen und keine
Abgänge gemindert. Es wurde keine
Auflösung des Sonderpostens unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
In den Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind keine
außerplanmäßige
Abschreibungen enthalten.
Abschreibungen auf Finanzanlagen wurden nicht
durchgeführt.
Die
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Gesellschaft üblichen Abschreibungen
überschreiten, sind in diesem Wirtschaftsjahr nicht
gebucht worden.
Der
in den Sonderposten eingestellte Betrag wird unter
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.Im
Wirtschaftsjahr wurde kein Betrag in den Sonderposten
eingestellt.
VI.Sonstige Angaben
Am 06.04.2009 wurde die Liquidation von der HN
Bau-Partner GmbH eröffnet. Mit dem
Gesellschafterbeschluss vom 15.12.2009 wurde beschlossen,
dass die regelmäßigen
Liquidationsjahresabschlüsse der in Liquidation
befindlichen HN Bau-Partner GmbH zum 31.12. des Jahres
erstellt werden.
Der vorliegende Jahresabschluß ist zugleich
Handels- und Steuerbilanz.
Es wurden keine steuerlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften in Anspruch genommen, die aufgrund
von Sondervorschriften nur in der Steuerbilanz zum Ansatz
kommen und somit zu einer von der Handelsbilanz
abweichenden Steuerbilanz geführt hätten.
Über latente Steuern ist daher nicht zu berichten.
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch
den Geschäftsführer:
- Herr Hans-Peter Neher (Kaufmann)
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen.
Der Jahresabschluß der Gesellschaft vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2013
festgestellt.
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