Heidekeks GmbHLiquidiert

29640 Schneverdingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lüneburg HRB 208199
Eingetragen
13.6.2019
Branche
Herstellung von DauerbackwarenGroßhandel mit Zucker, Süßwaren und BackwarenGroßhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Keksen, Waffeln und Gebäck jeder Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung an Betrieben der Nahrungsmittelherstellung

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Heidekeks GmbH

Schneverdingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.06.2019 bis zum 31.12.2019

LAGEBERICHT FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 13. JUNI BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019

HEIDEKEKS GMBH, SCHNEVERDINGEN

Unternehmen

Die Heidekeks GmbH wurde im Juni 2019 gegründet und begann im November 2019 mit der Produktion von Keksen, Waffeln und Lebkuchen in Beuteln. Hierzu wurden u.a. Grundstücken, Gebäuden und Produktionsanlagen und bestehende Verträge (Liefer-, Absatz und Personalverträge) eines Wettbewerbers zum 31. Oktober 2019 übernommen.

Die Gesellschaft gehört zur Firmengruppe Hans Freitag in Verden. Diese ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, das seit drei Generationen erfolgreich feines Gebäck produziert.

Marktumfeld

Lt. Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) ist die Produktionsmenge in der Süßwarenindustrie in Deutschland in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 1,2 % angestiegen, während sich wertmäßig eine Steigerung von + 2,3 % ergeben hat.

Dies spiegelt nicht die angespannte Lage der Branche wieder, die durch harten Konkurrenzdruck im nationalen Wettbewerb, Unsicherheiten im Exportgeschäft sowie dem zunehmenden Fachkräftemangel zu kämpfen haben. Die Rohstoffkosten belasten die Ertragslagen, was in 2019 im Wesentlichen für Kakao und ab dem vierten Quartal 2019 auch für Milchpulver, Haselnüsse, Mandeln sowie Zucker und Fette galt. Der Preisanstieg für Kakao wird sich lt. BDSI auch in 2020 weiter fortsetzen, da von Ghana und der Elfenbeinküste eine Vereinbarung für ein Kakao-Kartell unterzeichnet wurde, dass Preiszuschläge pro Tonne Kakao erhebt.

Der Wachstumskurs des Exportgeschäfts wurde in 2019 gedämpft durch die Strafzölle der USA auf gesüßte Kekse und Waffelprodukte aus Deutschland sowie der Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Brexit. Der Exportabsatz stieg gegenüber dem Vorjahr nur noch um 1,7 %, während der Umsatz um 3,0% im Vorjahresvergleich stieg.

In der Branche für Feine Backwaren ist nach Veröffentlichungen vom BDSI die Produktion um schätzungsweise 1,5 % gestiegen, während der Umsatz um 2,6 % anstieg.

Inwieweit die Ausbreitung des Corona-Virus starke Auswirkungen auf die Branche haben wird, lässt sich nicht abschließend bewerten. Laut Umfragen des BDSI gehen 52 % der Unternehmen der Süßwarenbranche von Umsatzrückgängen im ersten Tertial 2020 aus, weiterhin wird das Jahr 2020 als sehr schwierig einschätzt und von Auftragsrückgängen sowie einer Verschlechterung des Export-Geschäfts gesprochen.

Insofern ist die Prognose für 2020 eine Momentaufnahme, die es im Verlauf des Jahres 2020 zu verifizieren gilt.

Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Es handelt sich um ein Rumpfgeschäftsjahr, wobei mit der Produktion erst im November 2019 begonnen wurde. Es wurde Umsatzerlöse von TEUR 3.882 bei einem Wareneinsatz von TEUR 1.199 erwirtschaftet. Es ergibt sich ein Rohertrag von TEUR 3.660, der durch Sondereffekte aus dem Kauf positiv begünstigt wurde .Unter Berücksichtigung der betrieblichen Aufwendungen von TEUR 3.051 ergibt sich ein Betriebsergebnis von TEUR 609.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Im ersten Quartal 2020 wurde ein Rohgewinn von TEUR 1.882 erwirtschaftet, was zu einem negativen Betriebsergebnis von TEUR 655 führt. Diese anfängliche Verlustsituation wurde entsprechend im Kaufpreis der Produktionsanlagen etc. eingepreist und entspricht etwa den Planzahlen.

Die Rohstoffpreise schwanken häufig stark und stellen daher ein Preisrisiko dar. Um sich vor weitergehenden Preissteigerungen abzusichern, wurden insbesondere Kontrakte im Fett-, Zucker- und Mehlbereich für das Geschäftsjahr 2020 abgeschlossen.

Für Risiken aus der EDV-Anwendung stehen Sicherungssysteme mit täglichen Sicherungszyklen zur Verfügung. Auf einem zweiten Server werden alle Bereiche parallel gesichert, damit bei einem Ausfall oder Verlust des Hauptservers ohne Verzögerung weitergearbeitet werden kann. Weiterhin bestehen Zugangskontrollen und eine Toranlage, die Unbefugten den Zutritt verwehren.

Der umfassende Versicherungsschutz gegen verschiedene Risiken (u.a. Feuer, Vandalismus und Betriebsunterbrechung) wird regelmäßig überprüft. Auslandsforderungen sind durch eine Warenkreditversicherung abgesichert. Der Einzug der inländischen Forderungen erfolgt überwiegend bei den Zentralregulierungsabteilungen der Handelsketten, so dass ein Ausfallrisiko als gering angesehen wird.

Für das Geschäftsjahr 2020 sind keine größeren Investitionen geplant, da alle wesentlichen Investitionen im Geschäftsjahr 2019 geleistet wurden.

Risiken der Entwicklung werden für 2020 werden insbesondere in den Auswirkungen der Corona-Krise gesehen, die mit steigenden Kosten für Personal und Hygiene zusammenhängen sowie schlechteren Absatzmöglichkeiten ins Ausland. Aufgrund der weiterhin steigenden Rohstoffpreise bleibt die Situation zusätzlich schwierig.

Ausblick

Das erste Quartal 2020 zeigt ein negatives Betriebsergebnis von TEUR 655. Den Umsatzerlösen von TEUR 7.534 steht ein Wareneinsatz von TEUR 3.961 und betriebliche Aufwendungen von TEUR 4.228 gegenüber.

Für das Jahr 2020 wurde mit einem negativen Betriebsergebnis von TEUR 1.000 gerechnet.

Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, sind aus heutiger Sicht aber nicht erkennbar.

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten außer der bereits beschriebenen, schwer greifbaren Auswirkungen der Corona-Krise.

Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl 2019 beträgt 179.

 

Verden, 25. Juni 2020

gez. Anita Freitag-Meyer, Geschäftsführerin

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

HEIDEKEKS GMBH, SCHNEVERDINGEN

AKTIVA

31.12.2019
EUR
12.6.2019
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 913.151,95 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 126.421,44 0,00
II. Sachanlagen 786.730,51 0,00
1. Grundstücke und Bauten 420.960,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 27.431,46 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 263.339,05 0,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 75.000,00 0,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 6.260.636,88 25.000,00
I. Vorräte 1.691.074,66 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.927.182,99 0,00
1. Forderungen gegen Gesellschafter 230.655,96 0,00
2. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.696.527,03 0,00
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.642.379,23 25.000,00
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 22,73 0,00
7.173.811,56 25.000,00

PASSIVA

31.12.2019
EUR
12.6.2019
EUR
A. EIGENKAPITAL 2.436.831,07 25.000,00
I. Eigenkapital 2.025.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 411.831,07 0,00
B. SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL 2.802.347,90 0,00
C. RÜCKSTELLUNGEN 1.017.502,44 0,00
D. VERBINDLICHKEITEN 917.130,15 0,00
7.173.811,56 25.000,00

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 13. JUNI BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019

Rumpfgeschäftsjahr 2019
EUR
1. Rohergebnis 3.659.394,20
2. Personalaufwand -1.598.201,41
a) Löhne und Gehälter -1.345.358,55
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -252.842,86
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -43.405,25
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.436.656,47
5. Steuern vom Einkommen und Ertrag -169.300,00
6. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss 411.831,07

ANHANG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 13. JUNI BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019

HEIDEKEKS GMBH, SCHNEVERDINGEN

1. Allgemeine Angabe

Die Heidekeks GmbH, Schneverdingen, ist beim Amtsgericht Lüneburg seit dem 13. Juni 2019 unter HRB 208199 eingetragen.

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr vom Zeitpunkt der Gründung (13. Juni 2019) bis zum 31. Dezember 2019 ein Rumpfgeschäftsjahr eingelegt.

Die Gesellschaft hat ihre originäre Geschäftstätigkeit mit Ablauf des 31. Oktober 2019 aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt wurden Grundstücke und Betriebsanlagen sowie Vorräte und Verträge von einem Wettbewerber übernommen. Die wirtschaftliche Tätigkeit beschränkte sich somit im Berichtsjahr auf die Monate November und Dezember 2019.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige (und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung um außerplanmäßige) Abschreibungen angesetzt. Die Sachanlagen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Zugängen von abnutzbaren beweglichen Vermögenswerten wird die Abschreibung pro rata temporis ermittelt.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt, soweit sie nicht wegen Unwesentlichkeit in den Aufwendungen ausgewiesen werden.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.

Unfertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie die Material- und die Fertigungsgemeinkosten je nach Fertigungsgrad. Der in den Herstellungskosten enthaltene Werteverzehr des Anlagevermögens, das der Fertigung der Erzeugnisse dient, wird durch lineare Abschreibung vom Anschaffungswert ermittelt. Die Herstellungskosten der fertigen Erzeugnisse werden ebenfalls anhand der Herstellungskosten ermittelt. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, der Verwaltungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Der in den Herstellungskosten enthaltene Werteverzehr des Anlagevermögens, das der Fertigung der Erzeugnisse dient, wird durch lineare Abschreibung vom Anschaffungswert ermittelt. Für ungängige und technisch veraltete Erzeugnisse werden ausreichende Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Sobald die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wird maximal bis zum Nennwert zugeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits gezahlte zukünftige Geschäftsjahre betreffende Aufwendungen aktiviert. Der Posten wird in der Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist.

Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde handelsrechtlich korrespondierend zum steuerlichen Vorgehen gebildet. Aus dem unter 1. beschriebenen Kauf resultierte ein negativer Kaufpreis, der sich mit der Übernahme von Mitarbeitern sowie schlechten Ertragsaussichten begründet. Zunächst wurden die Aktiva, die mit der Übernahme einhergingen, auf Null abgestockt und übernommene Personalverpflichtungen passiviert, diese Beträge haben den negativen Kaufpreis reduziert.

Bei der Bildung der Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und innerhalb der nächsten drei Monate nachzuholende im Geschäftsjahr 2019 unterlassene Instandhaltungen berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden in den Handels- und Steuerbilanzen und auf steuerliche Verlustvorträge berechnet. Von dem Wahlrecht, einen Überhang an aktiven latenten Steuern nicht anzusetzen, wird Gebrauch gemacht.

3. Angaben zu Positionen der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen.

Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen in Höhe von TEUR 231 Umsatzsteuerforderungen aus der umsatzsteuerlichen Organschaft.

Der Sonderposten mit Rücklageanteil soll mit zukünftigen Verlusten verrechnet werden. Im Berichtsjahr ergab sich durch Verrechnung von Aufwandsposten mit dem Sonderposten (aus Abstockung von Vorräten sowie Personalrückstellungen) ein Gewinn, so dass der Sonderposten zum 31. Dezember in derselben Höhe bestehen bleibt.

Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 842.244,73 sind zum Teil durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte besichert. Im Übrigen sind die Verbindlichkeiten nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 65.139,95 und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 231,28.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

4. Nachtragsbericht

Wenngleich das Ausmaß der Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus derzeit nicht abschätzbar ist, hat die Pandemie das Potenzial für einen wirtschaftlichen Einbruch der globalisierten Weltwirtschaft zu sorgen. Damit verbundene Einnahmeausfälle und coronabedingte Kosten beeinflussen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft unmittelbar und haben insoweit eine besondere Bedeutung.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

5. Ergänzende Angaben

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 3,4 Mio. aus laufenden Einkaufskontrakten, diese sind innerhalb eines Jahres fällig.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2019 von der Kauffrau Anita Freitag-Meyer, Verden, als Geschäftsführerin wahrgenommen. Frau Freitag-Meyer ist auch für weiter verbundene Unternehmen geschäftsführend tätig.

Hinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Absatz 4 HGB Gebrauch gemacht.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 411.831,07 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Belegschaft

Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter betrug:

2019
Anzahl
Gewerbliche Arbeitnehmer 154
Angestellte 25
179

 

Verden, den 29. Juni 2020

gez. Anita Freitag-Meyer, Geschäftsführerin

Weitere Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 31. Juli 2020 festgestellt.

Anschaffungskosten
13.06.2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2019
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 133.858,00 0,00 133.858,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 0,00 525.960,00 0,00 525.960,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 28.044,61 0,00 28.044,61
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 298.694,59 0,00 298.694,59
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 75.000,00 0,00 75.000,00
0,00 927.699,20 0,00 927.699,20
0,00 1.061.557,20 0,00 1.061.557,20
Abschreibungen
13.06.2019
EUR
Zugänge
EUR
Abstockung *
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2019
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 7.436,56 0,00 0,00 7.436,56
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 0,00 0,00 105.000,00 0,00 105.000,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 613,15 0,00 0,00 613,15
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 35.355,54 0,00 0,00 35.355,54
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 35.968,69 105.000,00 0,00 140.968,69
0,00 43.405,25 105.000,00 0,00 148.405,25
Buchwerte
31.12.2019
EUR
12.06.2019
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 126.421,44 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 420.960,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 27.431,46 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 263.339,05 0,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 75.000,00 0,00
786.730,51 0,00
913.151,95 0,00

* Abstockung der Aktiva aufgrund des negativen Kaufpreises

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Heidekeks GmbH, Schneverdingen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Heidekeks GmbH, Schneverdingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 13. Juni 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Heidekeks GmbH, Schneverdingen, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 13. Juni 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 13. Juni 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt ''Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts'' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bremen, den 29. Juni 2020

FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Lohmann, Wirtschaftsprüfer

gez. Kersten, Wirtschaftsprüfer

Beschluss über die Ergebnisverwendung

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 31. Juli 2020:

"Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 411.831,07 wird auf neue Rechnung vorgetragen."

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