Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe
Lemgo
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.866.235,51 |
61.146.598,27 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.499,00 |
7.120,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.388.713,34 |
5.610.644,17 |
| III.
Finanzanlagen |
52.473.023,17 |
55.528.834,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.006.243,67 |
8.490.071,80 |
| I.
Vorräte |
108.000,00 |
139.420,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.034.724,18 |
7.713.182,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.863.519,49 |
637.468,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.058,84 |
3.058,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.875.538,02 |
69.639.728,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.711.668,54 |
5.504.650,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
4.446.196,59 |
4.436.196,59 |
| III.
Gewinnvortrag |
858.453,42 |
670.006,93 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
3.792.981,47 |
-198.446,49 |
| B.
Rückstellungen |
56.805.444,00 |
53.266.581,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.358.425,48 |
10.868.497,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.875.538,02 |
69.639.728,91 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe hat ihren Sitz in
Lemgo und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Lemgo (Registernummer HRB 1155).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Aufgrund der gesetzlichen
Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und
gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages,
sind der Jahresabschluss und der Lagebericht in
entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große
Kapitalgesellschaften aufzustellen und unter
zusätzlicher Beachtung von § 53 Abs. 1
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu prüfen.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn-und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HBG) aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten bewertet und werden
entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und
- soweit abnutzbar - planmäßig abgeschrieben.
Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des
Zuganges gem. § 6 Abs. 2 EStG in vollem Umfang
abgeschrieben. Bei den anderen Zugängen wird die
lineare Abschreibung zu Grunde gelegt. Soweit bei
beweglichen Wirtschaftsgütern aus Vorjahren die
degressive Abschreibungsmethode angewandt wurde,
erfolgte der Übergang zum linearen
Abschreibungsverfahren, sobald dieses zu höheren
Abschreibungen führte.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibungen, bewertet.
Die in den Vorräten enthaltenen Hilfs- und
Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
bilanziert. In den sonstigen
Vermögensgegenständen sind in Höhe von
EUR 115.916,50 Zinsforderungen enthalten, deren
Anspruch erst in 2024 rechtlich entsteht
(Zinsabgrenzungen).
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert angesetzt.
Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Bilanziert
werden diese mit dem Nominalwert.
Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe der nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbeträge angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Gesellschaft ist Mitglied in der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL),
Karlsruhe. Gegenüber den Arbeitnehmern
besteht für den Fall, dass die VBL ihren
Versorgungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann,
eine subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft. Die
Höhe einer möglichen Verpflichtung kann
zurzeit aufgrund fehlender Angaben der VBL nicht beziffert
werden.
Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 6,45 %.
Da die Finanzierung der Versorgungsleistungen der VBL
im sogenannten Umlageverfahren erfolgt, bestehen
Unterdeckungen für zukünftige Versorgungslasten.
Nach Auffassung des HFA des IDW liegt bei dieser Art der
Zusatzversorgung eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor,
für die nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein
Passivierungswahlrecht besteht, das nicht ausgeübt
wurde.
Angaben zur Bilanz
In den Finanzanlagen sind folgende Anteile an
inländischen Investmentvermögen enthalten:
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Buchwert
|
Kurswert
|
Ausschüttungen
|
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EUR
|
EUR
|
EUR
|
AllianzGI-Fonds Lipco
III
|
25.344.908,91
|
32.564.136,00
|
25.107,95
|
Die tägliche Rückgabe der Anteile ist
möglich.
Die Bewertung der Wertpapiere des
Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern gemäß
§ 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von EUR 2.990,18
(Vorjahr: EUR 4.249,08) enthalten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr in
Höhe von EUR 6.647.202,31 (Vorjahr: EUR 7.239.636,17).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von
EUR 3.000.000,00 (Vorjahr: EUR 3.502.916,67) enthalten.
Wegen des Aktivüberhanges der Steuerlatenzen
wird vom Nichtaktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1
Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Aktivüberhang beruht
im Wesentlichen auf den steuerlichen
Wertansätzen der Erträge aus den
Investmentfonds.
Die Gewinnrücklagen betreffen "andere
Gewinnrücklagen" im Sinne von § 266 Abs. 3
A.III.4 HGB. In den Gewinnrücklagen ist die
Gewinnrücklage nach der Übergangsvorschrift des
BilMoG in Höhe von EUR 108.273,00 enthalten.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rekultivierungsmaßnahmen (EUR
56.494.894,00). Die übrigen sonstigen
Rückstellungen betragen insgesamt EUR 252.762,00.
Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem
Abschlussstichtag entstehen (§ 265 Abs. 5 Satz 1 HBG)
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen T € 5.335 (Vorjahr: T€
5.746).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
einem bis fünf Jahren betragen T € 1.048
(Vorjahr: T€ 1.582).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren betragen T € 1.975
(Vorjahr: T€ 3.540).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€
24(Vorjahr T€ 42).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Bürgschaften und Pfandrechte besichert.
Die Verbindlichkeien aus Lieferungen und Leistungen
sind mit branchenüblichen Eigentumsvorbehalten
besichert.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse Sinne von § 251 HGB
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Geschäftsführer im Jahr 2023 waren Herr
Ulrich Frohmann (bis 16.01.2024), Agraringenieur und Herr
Thorsten Aust, st. gepr. Betriebswirt und
Bilanzbuchhalter.
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft durchschnittlich 33 Mitarbeiter.
Die Gesellschafterversammlung setzte sich aus
folgenden Mitgliedern zusammen:
Lehmann, Dr. Axel Landrat
Kuhlemann, Rüdiger Bauingenieur
Veldink,
Friso
Bürgermeister
Hecker,
Mario
Bürgermeister
Unterschrift der Geschäftsführung
Lemgo, den 30. März
2024
gez.
Ulrich Schlotthauer
gez.
Thorsten Aust
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2024
festgestellt.
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