HWH
Immobilien Gesellschaft mbH
Zeven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.821,00 |
4.243,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.821,00 |
4.243,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
242.384,62 |
241.719,94 |
| I.
Vorräte |
33.000,00 |
33.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
206.870,11 |
206.815,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.514,51 |
1.904,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
524,17 |
277,31 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
24.591,28 |
7.590,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
276.321,07 |
253.831,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
33.155,44 |
23.062,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.000,43 |
10.092,63 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
24.591,28 |
7.590,85 |
| B.
Rückstellungen |
2.300,00 |
2.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
274.021,07 |
251.531,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
274.021,07 |
251.531,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
276.321,07 |
253.831,10 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Be-wertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nut-zungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis
€ 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist im beigefügten
Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich
auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§
268 II HGB).
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben
sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Bilanzierte
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren sind nicht vorhanden.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Der Jahresfehlbetrag beträgt 17.000,43 EUR.
Es ergibt sich ein ausschüttbares Ergebnis von
0,00 EUR.
In die Rücklagen werden 0,00 EUR eingestellt.
Ausgeschüttet werden 0,00 EUR.
Die Bilanz weist einen Kapitalfehlbetrag in Höhe
von 24.591,28 aus. Durch
Rangrücktrittserklärungen von
Darlehensgläubigern ist die
Überschuldungs-situation beseitigt.
VI. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Wilhelm Heuer, Zeven, Kaufmann
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.10.2011 festgestellt.
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