Uhrig &
Partner GmbH
Göppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
38.346,89 |
38.346,89 |
| B.
Anlagevermögen |
16.870,00 |
20.854,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
529,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.863,00 |
20.325,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
20.661,24 |
5.658,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.715,12 |
2.368,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
946,12 |
3.289,88 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
497,13 |
1.492,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.375,26 |
66.351,18 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.277,03 |
29.006,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
22.122,97 |
110.908,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
23.270,81 |
88.785,26 |
| B.
Rückstellungen |
2.400,00 |
3.414,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.698,23 |
33.930,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.698,23 |
33.930,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.375,26 |
66.351,18 |
Anhang
7. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Uhrig & Partner
GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis
256 HGB aufgestellt und entspricht den gesetzlichen
Vorschriften.
Aufbauend auf der von uns erstellten Vorjahresbilanz
ist der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der
Buchführung und den Inventarverzeichnissen entwickelt
worden. Für die Aktiv- und Passivposten liegen
ausreichende Nachweise vor.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Sie sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert. Einzelheiten
zur Bewertung sind im Erläuterungsteil dargestellt.
Auf die Erstellung einer Steuerbilanz wurde
verzichtet. Abweichungen zwischen Handelsrecht und
Steuerrecht wurden außerbilanziell
berücksichtigt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
1. Beteiligungen zu Anschaffungskosten
2. Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
3. sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Im Einzelnen gliedern sich die sonstigen
Rückstellungen wie folgt:
Rückstellungen f. Abschlusskosten Euro 2.400,00
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden keine Rückstellungen
gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung
entspricht § 275 Abs. 2 HGB.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
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