Investal24 GmbH
Bundesallee 217, 42103 Wuppertal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Filiz Schupp seit 4.9.2023 | Prokura |
Oliver Schnur seit 16.1.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
O***** S***** | 24.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Carsten Schupp Familienstiftung | 76.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IANUS GmbHWuppertalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangIANUS GmbH, Wuppertal1. Geschäftsjahr 2010 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Zusätzliche Angaben wegen nicht Vergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Der Jahresabschluss weißt zum 31.12.2010 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von € 85.667,47 aus. Um der Überschuldung entgegen zu wirken wurde für ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 28.000,00 ein Rangrücktritt erklärt. Zudem besteht für eine Bankverbindlichkeit in Höhe von € 24.278,15 eine werthaltige Bürgschaftserklärung durch einen Gesellschafter. Ferner liegt eine positive Fortführungsprognose vor. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Aufwendungen für die Ingangsetzungs- und Erweiterung des Geschäftsbetriebs betreffen Kosten für den erstmaligen Aufbau der Vertriebswege (selbst hergestellte EDV-Programme, Werbung und Unternehmensorganisation). Die Aufwendungen wurden im Jahr 2009 mit den Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig mit ¼ abgeschrieben. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 254 HGB a.F. beruhen, die in Geschäftsjahren vorgenommen wurden, die vor dem 01.01.2010 begonnen haben, werden unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der bis 28.05.2009 geltenden Fassung fortgeführt (Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält geleistete Vorauszahlungen, soweit diese auf Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag entfallen. Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 14.068,59 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: € 19.835,74). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 10.676,78 (Vorjahr: € 11.382,38). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) betragen wie folgt: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 Jahr € 106.433,25 (Vorjahr € 10.000,65), Verbindlichkeiten aus Lieferungen uns Leistungen 1 Jahr € 17.366,40 (Vorjahr 72.452,60), sonstige Verbindlichkeiten 1 Jahr € 27.540,01 (Vorjahr € 45.897,25), sonstige Verbindlichkeiten 1 bis 5 Jahre € 14.620,08 (Vorjahr € 0,00), sonstige Verbindlichkeiten über 5 Jahre € 28.000,00 (Vorjahr 0,00) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 42.620,08 (Vorjahr: € 28.000,00). IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. V. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Oliver Schnur, Versicherungskaufmann Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Wuppertal, den 03. November 2011 IANUS GmbH Oliver Schnur, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.11.2011 festgestellt. |
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