Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 92678
Eingetragen
15.1.2009
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign und Multimedia sowie artverwandte Dienstleistungen aller Art sowie Programmierung von Software und Internet-Applikationen

Historie

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Management

NameRolle
Martin Weise
seit 15.1.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Martin Weise
Adalbert-Stifter-Str. 5 63452 Hanau
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

absoluto GmbH

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 11.058,00 6.435,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 680,00 380,00
II. Sachanlagen 10.378,00 6.055,00
B. Umlaufvermögen 72.296,92 119.416,09
I. Vorräte 4.009,00 19.600,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.597,09 35.245,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 50.690,83 64.570,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 536,57 47,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 83.891,49 125.898,83

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 57.936,49 57.893,23
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 32.893,23 0,00
III. Jahresüberschuss 43,26 32.893,23
B. Rückstellungen 20.935,63 27.363,25
C. Verbindlichkeiten 5.019,37 40.642,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 83.891,49 125.898,83

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der absoluto GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss 2010 konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0,00 €
Forderungen 4.392,45 €
Verbindlichkeiten 0,00 €

E. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Martin Weise, Kaufmann, Hanau

 

Hanau, den 16.12.2012

Martin Weise

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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