VENNAS GmbH
(vormals: V.E.R.M.A. GmbH)
Feldkirchen
(vormals: Straubing)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.621,00 |
3.157,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.621,00 |
3.157,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.108,99 |
11.446,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.036,14 |
1.286,71 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
72,85 |
10.159,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
670,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
424,02 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.154,01 |
15.273,15 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
5.372,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
6.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
6.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
627,98 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.296,04 |
627,98 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
424,02 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.112,00 |
3.062,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.042,01 |
6.839,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.042,01 |
6.839,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.154,01 |
15.273,15 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend dazu
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Aufgrund der bestehenden Größenmerkmale
handelt es sich bei der V.E.R.M.A. GmbH um eine kleine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a HGB.
Bei der Erstellung und Offenlegung wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 288 und 326 HGB Gebrauch
gemacht.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist. Eine Verrechnung von Posten
der Aktivseite mit Posten der Passivseite erfolgt nicht.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Jahresabschluss
gesondert ausgewiesen. Soweit nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, haben die Forderungen und
Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von nicht mehr als
einem Jahr.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze am Beginn des
Geschäftsjahres stimmen mit der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Bewertungsgrundsätze erfolgen nach den geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und sind gegenüber dem
Vorjahr unverändert geblieben. Soweit steuerliche
Bewertungswahlrechte zulässig sind, wurden diese
wahrgenommen.
C. Erläuterungen zu einzelnen Posten des
Jahresabschlusses
I. Aktiva
1. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Absetzungen für Abnutzung (AfA) bewertet.
Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Abschreibungserleichterungen bei den geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurden -soweit zulässig- in
Anspruch genommen.
Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgte zum Nennwert.
2. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt, wobei erkennbare Risiken
durch Einzelwertberichtigung oder -soweit zulässig-
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt sind.
II. Passiva
1. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach
ordnungsgemäßer kaufmännischer
Schätzung ermittelt.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
D. Ergänzende Angaben
Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte die
Geschäftsführung durch Frau Ulrike Stolzewski.
In der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 wurde
der Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt und
genehmigt. Der Geschäftsführerin wurde Entlastung
erteilt.
Das Ergebnis wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Straubing, 21.12.2016
gez. Ulrike Stolzewski
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2016 festgestellt.
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