Esit&Ötles GmbH
Dieburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.991,18 |
23.257,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.991,18 |
23.257,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.282,94 |
39.869,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.463,30 |
22.576,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.819,64 |
17.292,70 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
118.303,94 |
122.462,93 |
| Summe
Aktiva |
198.578,06 |
185.589,04 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Verlustvortrag |
119.236,43 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
24.067,51 |
122.462,93 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
118.303,94 |
122.462,93 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
198.078,06 |
185.589,04 |
| Summe
Passiva |
198.578,06 |
185.589,04 |
Anhang
A. Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2020 nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Auf
Grundlage der EU-Richtlinie 2012/6/EU und des
Kleinstkapitalgesellschaften
Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) haben
Kleinstunternehmen die Möglichkeit, ihren
Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Die
Hinterlegungsoption kann nur bei Jahresabschlüssen mit
Abschlussstichtag 31.12.2012 oder später in Anspruch
genommen werden.Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine
Kapitalgesellschaft.Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten werden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Stichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.Einzelne Positionen, soweit
vorhanden, wurden wie folgt bewertet:Erworbene immaterielle
Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert.Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungsoder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Anlagegegenstandes.Bei Gebäuden wurden die
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend zunächst
degressiv und später linear vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte.Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00
Euro wurden sofort abgeschrieben.Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00
Euro wurden als Sammelposten Geringwertige
Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der
gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG auf 5
Jahre abgeschrieben.Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgestellt. Die Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt und
hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft.
Uneinbringliche Forderungen wurden in voller
Höhe abgeschrieben. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ausgewiesenen Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen beinhalten, sofern vorhanden, die
bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Einzelerläuterungen Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag 31.12.2020 weist die Gesellschaft
einen Jahresfehlbetrag in Höhe von € 24067,51
aus.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder. Im
Wirtschaftsjahr 2020 waren durchschnittlich 5 Personen
beschäftigt. Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Personen geführt: Esit
Rezan und Ötles Sahin
Dieburg, den 31.12.2021
sonstige Berichtsbestandteile
Rechtliche Verhältnisse
Firmenname laut Registergericht: Esit&Ötles
GmbH
Ort des Firmensitzes: 64807 Dieburg
Registereintrag: Handelsregister Abteilung B
Registergericht: Darmstadt
Register-Nr.: 99263
Dieburg, den 31.12.2021
Esit&Ötles GmbH - Dieburg
Geschäftsführung
Gez. Sahin Ötles und Esit Rezan
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2021
festgestellt.
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