Hammermann
GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.500,00 |
19.000,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
18.500,00 |
19.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.681,84 |
16.691,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.369,39 |
16.469,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.312,45 |
221,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.181,84 |
35.691,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.071,52 |
10.582,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
14.417,20 |
2.411,61 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.511,28 |
12.005,59 |
| B.
Rückstellungen |
1.702,60 |
1.646,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.407,72 |
23.461,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.407,72 |
23.461,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.181,84 |
35.691,36 |
Anhang
Hammermann GmbH
für das Geschäftsjahr 2011
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Hammermann GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes
(GmbHG) zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (275
Abs. 2 HGB) gegliedert worden. Soweit Wahlrechte für
Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Gem § 267 (1) HGB handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Gem § 264 (1) S 4 HGB wird auf die Erstellung
eines Lageberichtes verzichtet.
Gem § 264 (2) S 2 HGB sind im Anhang keine
zusätzlichen Angaben erforderlich.
Gem § 265 (1) S HGB wurden die Form der
Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung, beibehalten.
Gem § 265 (2) HGB wird zu jedem Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der entsprechende
Vorjahresvergleichswert angegeben.
Gem § 274 a HGB finden die
größenabhängigen Erleichterungen Anwendung
bezüglich
§ 268 (2) HGB keine Aufstellung eines
Anlagegitters
§ 268(4) S2 HGB keine Erläuterungen
bestimmter Forderungen im Anhang
§ 268 (5) S 3 HGB keine Erläuterungen
bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang
§ 268 (6) HBG keine Angaben über eventuell
vorhandene Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 (3)
§ 274 HGB keine Abgrenzung latenter Steuern
Gem § 276 S 2 HGB ist die GmbH von den in §
277 (4) S 2 u 3 verlangten Erläuterungen befreit.
Gem § 288 HGB wird von den
größenabhängigen Erleichterungen bei den
Angaben im Anhang bezüglich HGB § 284 Ab. 2 Nr 4,
§ 285 Nr 2 bis 8 Buchstabe a, Nr 9 Buchstabe a und b
sowie Nr. 12, 17, 19, 21, 22 und 29 gebrauch gemacht.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden
für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig,
einheitlich ausgeübt.
2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter
sowie unter Beachtung der amtlichen Abschreibungstabellen
angesetzt.
3. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen
wurden linear und, soweit zulässig, degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
4. Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
5. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter
wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben.
6. Entsprechend der geltenden Rechtslage wurden gem.
§ 7 I 4 EStG bei Zugängen im Laufe des
Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen
gebucht.
7. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Tageswerten angesetzt. In Fällen, in denen
der beizulegende Wert gem. § 253 (3) HGB niedriger
ist, wurde dieser angesetzt.
8. Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren
Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
9. Die sonstigen Vermögensgegenstände und
liquiden Mittel sind mit dem Nennwert, im Falle von
Versicherungsleistungen mit dem Rückkaufswert
bilanziert.
10. Rückstellungen wurden für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in dem
Umfang gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
12. § 285 S 1 Nr 24 HGB keine Angaben
erforderlich
13. § 285 S 1 Nr 25 HGB entfällt
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Eine Aufgliederung der sonstigen
Vermögensgegenständen gemäß der
Laufzeit erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der
Klarheit.
2. Die Steuerrückstellungen betreffen die
Körperschafts- Gewerbe- und Umsatzsteuer, sowie
Nebensteuern
3. Eine Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten
gemäß der Laufzeit über einem Jahr erfolgt
bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.
§ 284 (2) Nr 2 HGB (fremde Währung) findet
keine Anwendung.
§ 284 (2) Nr 3 HGB keine Abweichungen von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
§ 284 (2) Nr 5 HGB Keine Einbeziehung von
Fremdkapitalzinsen in Herstellungskosten.
IV. Sonstige Angaben
§ 285 S 1 Nr 1 a ) HGB Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren beträgt 0,00 €.
§ 285 S 1 Nr 9 c) HGB Vorschüsse oder
Kredite wurden nicht vergeben, Haftungsverhältnisse
nicht eingegangen.
§ 285 S 1 Nr 10 HGB
Geschäftsführer im Berichtsjahr war Frau Natalia
Korolkova.
§ 285 S 1 Nr 11 HGB keine Angaben notwendig
§ 285 S 1 Nr 11a HGB keine Angaben notwendig
§ 285 S 1 Nr 13 HGB keine Angaben notwendig
§ 285 S 1 Nr 14 HGB keine Angaben notwendig
§ 285 S 1 Nr 15 HGB keine Angaben notwendig
§ 285 S 1 Nr 16 HGB keine Angaben notwendig
§ 285 S 1 Nr 18 HGB keine Angaben notwendig
§ 285 S 1 Nr 20 HGB keine Angaben notwendig
§ 285 S 1 Nr 26 HGB keine Angaben notwendig
§ 285 S 1 Nr 28 HGB i V m § 286(8) S 2 HGB:
keine Angaben notwendig
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2012 festgestellt.
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