Stammdaten

Register
Amtsgericht Bielefeld HRB 39373
Eingetragen
7.10.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
1. Verwaltung und Lizenzvergabe der Marke Hammermann. 2. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Martin
seit 4.4.2014
Prokura
Natalia Korolkova
seit 7.10.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Alexander Ivanenkov
50.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Natalia Korolkova
Moskau
50.00%
Alexander Ivanenkov
Moskau
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hammermann GmbH

Bielefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 18.500,00 19.000,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.500,00 19.000,00
B. Umlaufvermögen 11.681,84 16.691,36
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.369,39 16.469,80
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.312,45 221,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.181,84 35.691,36

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 9.071,52 10.582,80
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 14.417,20 2.411,61
III. Jahresfehlbetrag 1.511,28 12.005,59
B. Rückstellungen 1.702,60 1.646,80
C. Verbindlichkeiten 19.407,72 23.461,76
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 19.407,72 23.461,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.181,84 35.691,36

Anhang

Hammermann GmbH

für das Geschäftsjahr 2011
 
I. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Hammermann GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (275 Abs. 2 HGB) gegliedert worden. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Gem § 267 (1) HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Gem § 264 (1) S 4 HGB wird auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Gem § 264 (2) S 2 HGB sind im Anhang keine zusätzlichen Angaben erforderlich.

Gem § 265 (1) S HGB wurden die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, beibehalten.

Gem § 265 (2) HGB wird zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.

Gem § 274 a HGB finden die größenabhängigen Erleichterungen Anwendung bezüglich
§ 268 (2) HGB keine Aufstellung eines Anlagegitters
§ 268(4) S2 HGB keine Erläuterungen bestimmter Forderungen im Anhang
§ 268 (5) S 3 HGB keine Erläuterungen bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang
§ 268 (6) HBG keine Angaben über eventuell vorhandene Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 (3)
§ 274 HGB keine Abgrenzung latenter Steuern

Gem § 276 S 2 HGB ist die GmbH von den in § 277 (4) S 2 u 3 verlangten Erläuterungen befreit.

Gem § 288 HGB wird von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang bezüglich HGB § 284 Ab. 2 Nr 4, § 285 Nr 2 bis 8 Buchstabe a, Nr 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17, 19, 21, 22 und 29 gebrauch gemacht.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich aus­geübt.

2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der amtlichen Abschreibungstabellen angesetzt.

3. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden linear und, soweit zulässig, degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
4. Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

5. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

6. Entsprechend der geltenden Rechtslage wurden gem. § 7 I 4 EStG bei Zugängen im Laufe des Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen gebucht.

7. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. In Fällen, in denen der beizulegende Wert gem. § 253 (3) HGB niedriger ist, wurde dieser angesetzt.

8. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

9. Die sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit dem Nennwert, im Falle von Versicherungsleistungen mit dem Rückkaufswert bilanziert.

10. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

12. § 285 S 1 Nr 24 HGB keine Angaben erforderlich

13. § 285 S 1 Nr 25 HGB entfällt

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Eine Aufgliederung der sonstigen Vermögensgegenständen gemäß der Laufzeit erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.

2. Die Steuerrückstellungen betreffen die Körperschafts- Gewerbe- und Umsatzsteuer, sowie Nebensteuern

3. Eine Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten gemäß der Laufzeit über einem Jahr erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.


§ 284 (2) Nr 2 HGB (fremde Währung) findet keine Anwendung.

§ 284 (2) Nr 3 HGB keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

§ 284 (2) Nr 5 HGB Keine Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in Herstellungskosten.

 
IV. Sonstige Angaben

§ 285 S 1 Nr 1 a ) HGB Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 €.

§ 285 S 1 Nr 9 c) HGB Vorschüsse oder Kredite wurden nicht vergeben, Haftungsverhältnisse nicht eingegangen.

§ 285 S 1 Nr 10  HGB Geschäftsführer im Berichtsjahr war Frau Natalia Korolkova.

§ 285 S 1 Nr 11 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 11a HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 13 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 14 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 15 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 16 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 18 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 20 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 26 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 28 HGB i V m § 286(8) S 2 HGB: keine Angaben notwendig

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2012 festgestellt.

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