Rechtsanwaltsgesellschaft Martin Kupfrian mbHLiquidiert

99094 Erfurt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 111982
Vorher
RechtsanwaltsgeselIschaft Martin Kupfrian mbH
Eingetragen
27.9.2001
Branche
Rechtsanwaltskanzleien und NotariateErbringung sonstiger juristischer DienstleistungenPatentanwaltskanzleien
Gegenstand
die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Rechtsanwaltsgesellschaft Martin Kupfrian mbH

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 21.310,69 30.581,69
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 228,00
II. Sachanlagen 21.230,00 30.277,00
III. Finanzanlagen 76,69 76,69
B. Umlaufvermögen 276.961,78 262.792,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 275.530,35 255.234,83
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.431,43 7.558,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.624,00 5.390,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 301.896,47 298.764,83

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 61.283,48 47.693,87
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 36.283,48 22.693,87
B. Rückstellungen 127.442,16 130.639,80
C. Verbindlichkeiten 113.170,83 120.431,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 301.896,47 298.764,83

Anhang


 
I. Allgemeine Angaben
 
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss der Rechtsanwaltsgesellschaft Martin Kupfrian mbH ist unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der §§ 242 - 256 HGB sowie der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesell­schaften gemäß §§ 264 ff. HGB in Euro aufgestellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne der §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB gelten, wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang (alt. in der Bilanz) gewählt.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wählten wir das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften wurden beachtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden weitestgehend beibehalten.

Im Einzelnen erfolgen Bilanzierung und Bewertung nach folgenden Grundsätzen:

Immaterielle Vermögensgegenstände zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Die Abschreibungen werden entsprechend der vertraglichen Laufzeit oder einer voraussichtlichen kürzeren Nutzungsdauer der erworbenen Rechte vorgenommen.

Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ggfs. abzüglich Investitionszuschüssen) und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach den steuerrechtlichen Grundsätzen unter Anwendung der Nutzungsdauer nach den steuerlichen AfA-Tabellen ermittelt. Sämtliche Vermögensgegenstände werden grundsätzlich linear abgeschrieben, es sei denn, dass die degressive AfA zu einem höheren Abschreibungssatz führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von Euro 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 wird ab dem Geschäftsjahr 2008, entsprechend den steuerlichen Regelungen, ein Sammelposten gebildet und über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben. Soweit bei unveränderter Restnutzungsdauer die lineare Jahresabschreibung die degressive übersteigt, erfolgt eine Umstellung von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode. Zuschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Die Unterschiedsbeträge zu den planmäßigen handelsrechtlichen Abschreibungen werden von den Anschaffungskosten aktivisch abgesetzt (Nettomethode).

Finanzanlagen zu Anschaffungskosten abzüglich im Berichtsjahr und in Vorjahren vorgenommener Wertberichtigungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände zu Nennwerten.


Sonstige Rückstellungen/ Steuerrückstellungen nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten werden berücksichtigt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 6 % errechnet und entsprechend mit dem Teilwert nach § 6a EStG berücksichtigt.

Verbindlichkeiten zu Rückzahlungsbeträgen.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

III. Erläuterungen zur Bilanz
 
Allgemeines

Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen betreffen mit Euro 141.102,15 Forderungen gegen Gesellschafter. Die Forderungen resultieren aus einem durch die Gesellschaft geführten Verrechnungskonto.

Anlagevermögen

Auf die Erläuterungen zum Anlagevermögen wird nach § 274a HGB verzichtet.

Rückstellungen

Auf die Erläuterungen zu den Rückstellungen wird nach § 288 HGB verzichtet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von Euro 93.724,35 (Vj.: Euro 115.098,32) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen Euro 0,00 (Vj.: Euro 0,00).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Auf die Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird nach § 288 HGB verzichtet.

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2009 Herr Martin Kupfrian, Erfurt. Der Geschäftsführer war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gesellschaftsorgane

Die Organe der Gesellschaft sind:
  

die Geschäftsführung

die Gesellschafterversammlung


Personal

Auf die Angabe der Zahl der Beschäftigten wird nach § 288 HGB verzichtet.

V. Geschäftsführer
- Herr Rechtsanwalt Martin Kupfrian, Erfurt


Erfurt, 30. April 2010
Rechtsanwaltsgesellschaft Martin Kupfrian mbH
Martin Kupfrian
  

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