AutoKurier
International GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
371,00 |
930,00 |
| I.
Sachanlagen |
371,00 |
930,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.643,01 |
5.579,48 |
| I.
Vorräte |
200,00 |
350,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.291,60 |
4.975,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
151,41 |
253,85 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
38.116,54 |
47.145,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.130,55 |
53.654,73 |
Passiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
72.709,84 |
166.104,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.028,71 |
93.394,24 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
38.116,54 |
47.145,25 |
| B.
Rückstellungen |
3.450,00 |
5.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
42.680,55 |
48.654,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
42.680,55 |
48.654,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.130,55 |
53.654,73 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Hinweis auf die Vorschrift des § 64 GmbH-Gesetz
Die Bilanz der Gesellschaft zum 31. März 2013
zeigt eine rechnerische Überschuldung in Höhe von
38.116,54Euro. In diesem Zusammenhang wird
pflichtgemäß auf Folgendes hingewiesen:
Zur eindeutigen Feststellung des
Insolvenztatbestandes Überschuldung reicht eine
Jahresabschlussbilanz nicht aus. Zu diesem Zweck ist
vielmehr eine Überschuldungsbilanz zu erstellen.
Ergibt sich auch bei der Erstellung der
Überschuldungsbilanz, dass das Vermögen die
Schulden nicht mehr deckt, so hat die
Geschäftsführung entsprechend der Vorschrift des
§ 64 GmbH-Gesetz ohne schuldhaftes Zögern,
spätestens aber drei Wochen nach Feststellung der
Überschuldung, die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen, Wertpapiere und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Entwicklung des Anlagevermögens
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu
entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu
entnehmen.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1
HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
|
Forderungen
|
|
Verbindlichkeiten
|
1.587,27
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Im Posten sonstige Rückstellungen sind die
nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten
enthalten.
- Rückstellung für Abschlusskosten
- Rückstellung für
Aufbewahrungsverpflichtung
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Herr Holger
Eyrich
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2013 festgestellt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt 9.028,71 Euro.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Verlustvortrags ergibt sich ein Betrag von -63.681,13Euro,
der zu verwenden ist.
In die Rücklagen werden 0,00Euro eingestellt.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von 0,00Euro
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden -63.681,13Euro vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2013 festgestellt.
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